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§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
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§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
Nr. 1Berlin, den 25. Januar 2023
I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen
Nr. 1Berichtigung
des Kirchengesetzes zur Anpassung kirchlicher Rechtsvorschriften
an die Vorgaben des Umsatzsteuerrechtes
(Umsatzsteueranpassungsgesetz – UStAnpG)
#des Kirchengesetzes zur Anpassung kirchlicher Rechtsvorschriften
an die Vorgaben des Umsatzsteuerrechtes
(Umsatzsteueranpassungsgesetz – UStAnpG)
Das Kirchengesetz zur Anpassung kirchlicher Rechtsvorschriften an die Vorgaben des Umsatzsteuerrechtes (Umsatzsteueranpassungsgesetz – UStAnpG) vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 154 S. 222) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel 13 Nr. 4 muss wie folgt lauten:
„4. § 5 wird wie folgt geändert:
- In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „30 %“ durch die Angabe „40 %“ ersetzt und wird die Angabe „60 %“ durch die Angabe „70 %“ ersetzt.
- Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„(2) Die Kreissynode kann von den Bestimmungen des Absatzes 1 zugunsten der Kirchengemeinden in der Finanzsatzung gemäß § 14 abweichende Bestimmungen treffen, sofern der Finanzbedarf des Kirchenkreises zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verpflichtungen (§ 6 Absatz 2 Finanzgesetz) gedeckt ist.““
Berlin, den 6. Januar 2023 | ||
Harald Geywitz | ||
(L. S.) | Präses |
Nr. 2Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Anlage des Kapitalvermögens der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Vermögensanlageverordnung – VermAnlVO)
Vom 16. Dezember 2022
#Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 91 Nr. 7 des Kirchengesetzes über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (HKVG) vom 17. April 2010 (KABl. S. 87), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 12. November 2022, die folgende Rechtsverordnung erlassen:
###§ 1
Die Rechtsverordnung über die Anlage des Kapitalvermögens der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Vermögensanlageverordnung – VermAnlVO) vom 11. Dezember 2020 (KABl. 2021 Nr. 1 S. 2) wird wie folgt geändert:
- In § 1 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Anwendung der Verordnung sowie eine geeignete Nachweisführung für die“ gestrichen.
- § 2 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:„Dabei ist nach Möglichkeit nach Abzug der Kosten eine Rendite nachhaltig anzustreben, die die Inflationsrate übersteigt.“
- § 3 wird wie folgt gefasst:„§ 3Ethische Ausschlusskriterien(1) Ethische Ausschlusskriterien bestehen insbesondere für die Kapitalanlage
- bei Unternehmen, die
- aa)
- an der Entwicklung, Herstellung und Handel von geächteten Waffen und Atomwaffen maßgeblich beteiligt sind,
- bb)
- Atomenergie produzieren,
- bei Unternehmen, die aufgrund kontroverser Geschäftspraktiken
- aa)
- selbst oder deren Zulieferer systematisch Menschenrechte verletzen (im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) oder
- bb)
- systematisch gegen globale Normen, die Prinzipien im Global Compact oder die OECD-Leitlinien für Multinationale Unternehmen verstoßen,
- bei Unternehmen, sofern der nachstehend genannte Geschäftsbereich einen Anteil von mehr als 5 % am Gesamt-Unternehmensumsatz hat, die
- aa)
- an der Entwicklung, Herstellung und Handel von Rüstungsgütern (im Sinne der Anlage zum Kriegswaffenkontrollgesetz) beteiligt sind,
- bb)
- Kohle fördern und/oder einen Anteil von mehr als 1 % an der globalen Kohleförderung haben
- cc)
- unkonventionelle Förderung von Öl und Gas betreiben,
- dd)
- embryonale Stammzellenforschung betreiben,
- ee)
- Spirituosen (Mindestalkoholgehalt 20 Volumenprozent) und Tabakwaren herstellen,
- ff)
- kontroverse Formen des Glücksspiels betreiben,
- gg)
- Produkte herstellen, die die Menschenwürde durch verunglimpfende und erniedrigende Darstellung von Personen verletzen,
- hh)
- gentechnisch verändertes Saatgut und Biozide erzeugen,
- durch Ausschluss von
- aa)
- Staaten, in denen die Todesstrafe praktiziert wird,
- bb)
- Staaten, die als besonders korrupt (im Sinne des Corruption Perceptions Index (CPI) von Transparency International) wahrgenommen werden (Rating < 40),
- cc)
- Staaten, die als „Nicht frei" (im Sinne der Organisation „Freedom House") klassifiziert sind,
- dd)
- Staaten, die das Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015Amtsblatt der Europäischen Union L 282 vom 19.10.2016 S. 41 nicht ratifiziert haben und/oder ihre sich daraus ergebenden Verpflichtungen nicht einhalten,
- ee)
- Staaten, deren Friedensstatus nach dem Global Peace Index des Institute for Economics and Peace als sehr niedrig („very low") eingestuft wird,
- ff)
- Staaten mit Mängeln in der Bekämpfung von
- Geldwäsche,
- Steuerhinterziehung,
- Terrorismusfinanzierung oder
- Finanzierung von Massenvernichtungswaffen.
(2) Sollte während eines Investments einer der genannten Ausschlussgründe eintreten, so ist eine Anpassung des Investments unter Abwägung der wirtschaftlichen Folgen im Verhältnis zu den bestehenden Risiken oder zu dem Gewicht des Verstoßes vorzunehmen.“ - § 6 wird wie folgt geändert:
- In Absatz 1 wird die Zeile „Börsengehandelte Aktien/Zertifikate auf Aktienindizes (nur in Fremdverwaltung zulässig) wie folgt gefasst:„AnlageklasseMinimumMaximumBörsengehandelte Aktien/Zertifikate auf Aktienindizes (nur in Fremdverwaltung zulässig)0 %40 %“
- In Absatz 2 wird nach Satz 8 folgender Satz eingefügt:„Vor einem Erwerb von Fondsanteilen soll daher eine Analyse vorgenommen werden, um die Fonds auszuwählen, deren Schwerpunkte dieser Rechtsverordnung am ehesten entsprechen.“
§ 2
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Berlin, den 16. Dezember 2022 | |
Kirchenleitung | |
(L. S.) | Dr. Christian Stäblein |
Nr. 3Verordnung mit Gesetzeskraft zur Änderung des Kirchengesetzes über die Zuständigkeit des Konsistoriums für die Abgabe der Optionserklärung nach
§ 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteueroptionsgesetz ─ UStOpG)
vom 27. Oktober 2016
§ 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteueroptionsgesetz ─ UStOpG)
vom 27. Oktober 2016
Vom 16. Dezember 2022
#Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 83 Absatz 2 Satz 1 Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3, S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 die folgende Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen:
###§ 1
Das Kirchengesetz über die Zuständigkeit des Konsistoriums für die Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteueroptionsgesetz ─ UStOpG) vom 27. Oktober 2016 (KABl. S. 182), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 22. Oktober 2020 (KABl. S. 240) wird wie folgt geändert:
- In § 2 wird folgender Absatz 5 angefügt:„(5) Die Kirchenleitung wird ermächtigt, Zuständigkeiten, Voraussetzungen und Verfahren nach Absatz 4 sowie Abweichungen zu den in Absatz 3 Satz 2 genannten Zeitpunkten durch Rechtsverordnung zu regeln.“
- In § 3 Absatz 2 wird die Zahl „2023“ in die Zahl „2025“ geändert.
§ 2
Diese Verordnung mit Gesetzeskraft tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Berlin, den 16. Dezember 2022 | |
Kirchenleitung | |
(L. S.) | Dr. Christian Stäblein |
Nr. 4Strukturanpassungs- und Erprobungsverordnung
für die ephorale Leitung im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte
(StrErpVO EphL Berlin Stadtmitte)
für die ephorale Leitung im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte
(StrErpVO EphL Berlin Stadtmitte)
Vom 25. November 2022
#Aufgrund von § 1 des Strukturanpassungs- und Erprobungsgesetzes (StrErpG) vom 16. November 1996 (KABl.-EKiBB S. 172), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 23. April 2005 (KABl. S. 75), hat die Kirchenleitung auf Vorschlag der Kreissynode unter Beachtung von § 2 Absatz 1 StrErpG mit Zustimmung des Ständigen Ordnungsausschusses der Landessynode für den Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
###§ 1
Grundsatz
(
1
)
Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte kann das Amt der Superintendentin oder des Superintendenten (ephorale Leitung) abweichend von den Artikeln 51 bis 57 der Grundordnung von zwei Personen wahrgenommen werden, die sich die Stelle hälftig teilen. Die Ephoralzulage wird jeweils in Höhe von 50 % gezahlt und ist auch zu diesem Prozentsatz ruhegehaltfähig. Jede Person muss die Voraussetzungen für das Amt der Superintendentin oder des Superintendenten erfüllen.
(
2
)
Diese Verordnung regelt die Wahl und Rechtsstellung der Mitglieder der ephoralen Leitung. Wählt die Kreissynode eine Einzelperson, bleibt es bei den allgemeinen Regelungen.
(
3
)
Artikel 57 der Grundordnung bleibt unberührt.
#§ 2
Wahl und Amtszeit
(
1
)
Der Wahlvorschlag kann sowohl Einzelpersonen als auch zwei Personen enthalten. Letztere können nur gemeinsam gewählt werden nach Maßgabe des Artikels 55 Absatz 5 der Grundordnung.
(
2
)
Die Amtszeit der ephoralen Leitung endet mit dem Außerkrafttreten dieser Verordnung.
(
3
)
Endet die Amtszeit eines Mitglieds der ephoralen Leitung vorzeitig, wählt die Kreissynode auf Vorschlag des Kreiskirchenrates, der die Zustimmung der Generalsuperintendentin oder des Generalsuperintendenten bedarf, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit. Die Kreissynode kann auch beschließen, stattdessen eine Einzelperson gemäß Artikel 55 Absatz 2 Grundordnung zu wählen; in diesem Fall endet die Amtszeit des anderen Mitglieds der ephoralen Leitung mit dem Beginn der Amtszeit der oder des Neugewählten.
#§ 3
Rechtsstellung im Kirchenkreis
(
1
)
Beide Mitglieder der ephoralen Leitung sind Mitglieder des Kreiskirchenrats und der Kreissynode. Der Vorsitz im Kreiskirchenrat wird in der Geschäftsordnung nach Absatz 2 bestimmt. Ein turnusmäßiger Wechsel ist möglich.
(
2
)
Die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche wird in einer Geschäftsordnung geregelt, die der Kreiskirchenrat auf Vorschlag der Mitglieder der ephoralen Leitung beschließt. Die Geschäftsordnung soll auch die Einbindung der Stellvertretung regeln.
(
3
)
Die Stellvertretung nimmt abweichend von Artikel 52 Absatz 1 Nr. 3 der Grundordnung an den Sitzungen des Kreiskirchenrats mit beratender Stimme teil, im Abwesenheitsfall eines Mitglieds der ephoralen Leitung (Vertretungsfall) mit Stimmrecht.
#§ 4
Vertretung im Rechtsverkehr
Abweichend von Artikel 51 der Grundordnung vertreten anstelle der oder des Vorsitzenden des Kreiskirchenrats beide Mitglieder der ephoralen Leitung den Kirchenkreis jeweils einzeln gerichtlich und außergerichtlich. In der Geschäftsordnung wird geregelt, in welchen Fragen im Innenverhältnis das Einvernehmen beider Mitglieder erforderlich ist. Im Übrigen bleibt Artikel 51 unberührt.
#§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung mit Gesetzeskraft tritt am 1. Mai 2023 in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von fünf Jahren außer Kraft.
Berlin, den 25. November 2022 | |
Dr. Christian Stäblein | |
(L. S.) | Bischof |
Nr. 5Strukturanpassungs- und Erprobungsverordnung
für die ephorale Leitung im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz
(StrErpVO EphL SOL)
für die ephorale Leitung im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz
(StrErpVO EphL SOL)
Vom 16. Dezember 2022
#Aufgrund von § 1 des Strukturanpassungs- und Erprobungsgesetzes (StrErpG) vom 16. November 1996 (KABl.-EKiBB S. 172), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 23. April 2005 (KABl. S. 75), hat die Kirchenleitung auf Vorschlag der Kreissynode unter Beachtung von § 2 Absatz 1 StrErpG mit Zustimmung des Ständigen Ordnungsausschusses der Landessynode für den Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
###§ 1
Grundsatz
(
1
)
Im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz kann das Amt der Superintendentin oder des Superintendenten (ephorale Leitung) abweichend von den Artikeln 51 bis 57 der Grundordnung von zwei Personen wahrgenommen werden, die sich die Stelle hälftig teilen. Die Ephoralzulage wird jeweils in Höhe von 50 % gezahlt und ist auch zu diesem Prozentsatz ruhegehaltfähig. Jede Person muss die Voraussetzungen für das Amt der Superintendentin oder des Superintendenten erfüllen.
(
2
)
Diese Verordnung regelt die Wahl und Rechtsstellung der Mitglieder der ephoralen Leitung. Wählt die Kreissynode eine Einzelperson, bleibt es bei den allgemeinen Regelungen.
(
3
)
Artikel 57 der Grundordnung bleibt unberührt.
#§ 2
Wahl und Amtszeit
(
1
)
Der Wahlvorschlag kann sowohl Einzelpersonen als auch zwei Personen enthalten. Letztere können nur gemeinsam gewählt werden nach Maßgabe des Artikels 55 Absatz 5 der Grundordnung.
(
2
)
Die Amtszeit der ephoralen Leitung endet mit dem Außerkrafttreten dieser Verordnung.
(
3
)
Endet die Amtszeit eines Mitglieds der ephoralen Leitung vorzeitig, wählt die Kreissynode auf Vorschlag des Kreiskirchenrates, der die Zustimmung der Generalsuperintendentin oder des Generalsuperintendenten bedarf, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit. Die Kreissynode kann auch beschließen, stattdessen eine Einzelperson gemäß Artikel 55 Absatz 2 Grundordnung zu wählen; in diesem Fall endet die Amtszeit des anderen Mitglieds der ephoralen Leitung mit dem Beginn der Amtszeit der oder des Neugewählten.
##§ 3
Rechtsstellung im Kirchenkreis
(
1
)
Beide Mitglieder der ephoralen Leitung sind Mitglieder des Kreiskirchenrats und der Kreissynode. Der Vorsitz im Kreiskirchenrat wird in der Geschäftsordnung nach Absatz 2 bestimmt. Ein turnusmäßiger Wechsel ist möglich.
(
2
)
Die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche wird in einer Geschäftsordnung geregelt, die der Kreiskirchenrat auf Vorschlag der Mitglieder der ephoralen Leitung beschließt. Die Geschäftsordnung soll auch die Einbindung der Stellvertretung regeln.
(
3
)
Die Stellvertretung nimmt abweichend von Artikel 52 Absatz 1 Nr. 3 an den Sitzungen des Kreiskirchenrats mit beratender Stimme teil, im Abwesenheitsfall eines Mitglieds der ephoralen Leitung (Vertretungsfall) mit Stimmrecht.
#§ 4
Vertretung im Rechtsverkehr
Abweichend von Artikel 51 der Grundordnung vertreten anstelle der oder des Vorsitzenden des Kreiskirchenrats beide Mitglieder der ephoralen Leitung den Kirchenkreis jeweils einzeln gerichtlich und außergerichtlich. In der Geschäftsordnung wird geregelt, in welchen Fragen im Innenverhältnis das Einvernehmen beider Mitglieder erforderlich ist. Im Übrigen bleibt Artikel 51 unberührt.
#§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung mit Gesetzeskraft tritt am 1. Mai 2023 in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von fünf Jahren außer Kraft.
Berlin, den 16. Dezember 2022 | |
Dr. Christian Stäblein | |
(L. S.) | Bischof |
II. Bekanntmachungen
Nr. 6U r k u n d e
über die Errichtung einer (5.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming
#über die Errichtung einer (5.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming
Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Zossen-Fläming am 19. November 2022 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming wird eine (5.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. Januar 2023 in Kraft.
Zossen, den 28. November 2022 | ||
Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Zossen-Fläming Der Präses | ||
(L. S.) | Nico Steffen | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 20. Dezember 2022 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – Anke Poersch | ||
(L. S.) | Stellvertretende Konsistorialpräsidentin |
Nr. 7U r k u n d e
über die Errichtung einer Kreisschulpfarrstelle
im Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming
#über die Errichtung einer Kreisschulpfarrstelle
im Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming
Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Zossen-Fläming am 19. November 2022 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming wird eine Kreisschulpfarrstelle errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. Januar 2023 in Kraft.
Zossen, den 28. November 2022 | ||
Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Zossen-Fläming Der Präses | ||
(L. S.) | Nico Steffen | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 20. Dezember 2022 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – Anke Poersch | ||
(L. S.) | Stellvertretende Konsistorialpräsidentin |
Nr. 8Verbandssatzung für den Evangelischen Kirchenkreisverband Lausitz
Vom 1. Dezember 2022
####§ 1
Grundsatz
(
1
)
Die Evangelischen Kirchenkreise Cottbus, Niederlausitz und Schlesische Oberlausitz bilden gemäß Artikel 63 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz einen Kirchenkreisverband. Der Kirchenkreisverband trägt den Namen „Evangelischer Kirchenkreisverband Lausitz“.
(
2
)
Der Kirchenkreisverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat seinen Sitz in Cottbus.
(
3
)
Standorte des Kirchlichen Verwaltungsamts sind Cottbus, Görlitz und Lübben (Spreewald).
(
4
)
Über die Errichtung und die Auflösung von Standorten entscheidet der Verwaltungsrat durch Satzungsänderung (§ 7).
(
5
)
Die Zuständigkeit des Kirchenkreisverbandes erstreckt sich auf alle kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der in Absatz 1 genannten Kirchenkreise.
#§ 2
Zweck
Zweck des Kirchenkreisverbands ist die Rechtsträgerschaft des Kirchlichen Verwaltungsamtes Lausitz. Das Kirchliche Verwaltungsamt nimmt die im Kirchengesetz der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz über die Rechtsstellung und Aufgaben der Kirchlichen Verwaltungsämter (Verwaltungsämtergesetz – VÄG) in der jeweils geltenden Fassung übertragenen Verwaltungsaufgaben und weitere Verwaltungsaufgaben wahr.
#§ 3
Vorstand
(
1
)
Das Kirchliche Verwaltungsamt wird durch den Vorstand geleitet. Der Vorstand besteht aus einer Person. In besonderen Fällen kann der Verwaltungsrat bestimmen, dass der Vorstand aus zwei Personen besteht. In diesem Fall ist festzulegen, wer den Vorsitz ausübt.
(
2
)
Der Vorstand wird von dem Verwaltungsrat berufen und abberufen.
(
3
)
Der Vorstand führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchlichen Verwaltungsamtes.
(
4
)
Der Vorstand vertritt den Kirchenkreisverband sowie das Kirchliche Verwaltungsamt im Rechtsverkehr gegenüber Dritten. Besteht der Vorstand aus zwei Personen, sind beide einzeln vertretungsbefugt.
(
5
)
Bei der Begründung von unbefristeten Arbeits- und Dienstverhältnissen ist der Vorstand verpflichtet, die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Verwaltungsrates vorab zu informieren und das Besetzungsverfahren zu vereinbaren.
(
6
)
Im Übrigen gilt das Verwaltungsämtergesetz.
#§ 4
Verwaltungsrat
(
1
)
Der Verwaltungsrat wählt eines seiner Mitglieder für den Vorsitz sowie eines seiner Mitglieder für den stellvertretenden Vorsitz. Die oder der Vorsitzende und die oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Kirchenkreisverband im Rechtsverkehr gegenüber dem Vorstand des Kirchlichen Verwaltungsamtes jeweils einzeln.
(
2
)
Jeder beteiligte Kirchenkreis entsendet durch seinen Kreiskirchenrat zwei Mitglieder in den Verwaltungsrat, darunter die Superintendentin oder den Superintendenten. Stellvertretung ist möglich.
(
3
)
Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Arbeit des Vorstands. Er berät und beschließt über:
- die Berufung und die Abberufung des Vorstandes einschließlich aller damit verbundenen dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen,
- die Verabschiedung des Haushalts- und Stellenplanes des Verbandes sowie die Abnahme der Jahresrechnung des Verbandes und die Entlastung des Vorstandes,
- Festlegung der Grundsätze der Vermögensanlage,
- die Verbandssatzung und deren Änderungen sowie den Sitz des Kirchlichen Verwaltungsamts und weiterer Standorte,
- Übernahme weiterer Aufgaben gemäß §§ 1 Absatz 3 und 6 Absatz 2 Satz 1 VÄG,
- Baumaßnahmen des Verbandes mit einem Volumen von mehr als 50.000,00 €,
- Zustimmung zur Übertragung von Aufgaben gemäß § 9 Absatz 4 VÄG,
- den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken für den Verband sowie die Belastung von Grundstücken mit Grundschulden,
- die Aufnahme von Krediten und Darlehen für den Kirchenkreisverband von über 100.000 €,
- Satzungen des Kirchenkreisverbandes,
- Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstandes.
(
4
)
Der Verwaltungsrat kann einzelne, dem Vorstand vorbehaltene Entscheidungen von seiner Zustimmung abhängig machen.
(
5
)
Der Verwaltungsrat tagt mindestens einmal im Halbjahr. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Verwaltungsrat entscheidet mit der Mehrheit seiner abgegebenen Stimmen. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Von den Sitzungen des Verwaltungsrats sind Niederschriften anzufertigen, die den beteiligten Kreiskirchenräten vorgelegt werden. In der Regel nimmt der Vorstand und seine Stellvertretung mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil.
#§ 5
Eilkompetenz der oder des Verwaltungsratsvorsitzenden
In Fällen, die keinen Aufschub dulden, hat die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrats bis zum Zusammentreten des Verwaltungsrats einstweilen das Erforderliche zu veranlassen.
#§ 6
Finanzierung
Die Finanzierung des Kirchenkreisverbandes erfolgt aufgrund der Bestimmungen der Kirchengesetze und Rechtsverordnungen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
#§ 7
Änderung der Verbandsatzung des Kirchenkreisverbandes
Der Verwaltungsrat des Kirchenkreisverbandes beschließt die Verbandssatzung. Diese bedarf übereinstimmender Beschlüsse der Kreissynoden der beteiligten Kirchenkreise sowie der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Konsistorium.
#§ 8
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Vorstehende Satzung wurde vom Konsistorium am 10. Januar 2023 mit folgender Maßgabe genehmigt:In § 8 der Satzung ist folgender Satz 2 anzufügen: „Die Satzung vom 1. Januar 2015 tritt damit außer Kraft“.
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Nr. 9Genehmigung von neuen Kirchensiegeln
- Konsistorium Az.: 1312-02:37Berlin, den 5. Dezember 2022
Der Evangelische Kirchenkreis Berlin Süd-Ost hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „Kreuz“, „Stern“ und „Raute“ eingeführt. Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHER KIRCHENKREIS BERLIN SÜD-OST“. - Konsistorium Az.: 1312-03:42/146Berlin, den 16. Dezember 2022
Die Evangelische Regionalkirchengemeinde Langengrassau, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „Punkt“ und „Stern“ eingeführt. Die Umschrift lautet: „EV. REGIONALKIRCHENGEMEINDE LANGENGRASSAU“. - Konsistorium Az.: 1312-03:81/169Berlin, den 3. Januar 2023
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Region Pritzwalk, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „I“ und „II“ eingeführt. Die Umschrift lautet: „EV. GESAMTKIRCHENGEMEINDE REGION PRITZWALK“.
Nr. 10Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln
- Konsistorium Az.: 1312-02:37Berlin, den 5. Dezember 2022
Das Kirchensiegel des Evangelischen Kirchenkreises Lichtenberg-Oberspree, mit der Umschrift „EVANGEL. KIRCHENKREIS LICHTENBERG-OBERSPREE“ wird außer Geltung gesetzt. - Konsistorium Az.: 1312-03:42/146Berlin, den 16. Dezember 2022
Das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Langengrassau mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE LANGENGRASSAU“, das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Pitschen mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE PITSCHEN“, das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Walddrehna mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE WALDDREHNA“ und das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Gehren mit der Umschrift „Ev. Kirchengemeinde Gehren, Kreis Luckau“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, werden außer Geltung gesetzt. - Konsistorium Az.: 1312-03:81/169Berlin, den 3. Januar 2023Das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Pritzwalk (St. Nikolai) mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEM. ST. NIKOLAI PRITZWALK“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Giesensdorf mit der Umschrift „KIRCHEN-SIEGEL ZU GIESENDORF“, das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Falkenhagen mit der Umschrift „Evangel. Kirchengemeinde Falkenhagen/ Prignitz“, das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Preddöhl mit der Umschrift „Evangel. Kirchengemeinde Preddöhl-Gerdshagen“, das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Beveringen mit der Umschrift „KIRCHENSIEGEL ZU BEVERINGEN“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Kuhbier mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE KUHBIER“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Groß Pankow mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GROSS PANKOW“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Kuhsdorf mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE KUHSDORF“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Schönhagen mit der Umschrift „KIRCHENGEMEINDE SCHÖNHAGEN“ und das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Steffenshagen mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE ZU STEFFENSHAGEN“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, werden außer Geltung gesetzt.
III. Stellenausschreibungen
Nr. 11Ausschreibung eines Superintendentenamts
Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte ist das Superintendentenamt mit 100 % Dienstumfang zum 1. September 2023 für die Dauer von zehn Jahren zu besetzen.
Es besteht die Möglichkeit, dass das Amt der Superintendentin oder des Superintendenten auch von zwei Personen wahrgenommen werden kann, die sich gemeinsam bewerben und sich die Stelle teilen. In diesem Fall gilt eine Befristung von fünf Jahren vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2028 (siehe Strukturanpassungs- und Erprobungsverordnung für die ephorale Leitung im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte vom 25. November 2022).
Dem Stelleninhaber oder der Stelleninhaberin oder den sich die Stelle teilenden Personen soll eine Kreispfarrstelle übertragen werden, die mit einem Predigtauftrag an der St. Marienkirche verbunden ist. Bei Stellenteilung ist ggf. die Beauftragung mit weiteren Stellenanteilen auf einer anderen kreiskirchlichen Pfarrstelle (ohne Ephoralzulage) möglich.
Das Amt bietet die Chance, im Zusammenspiel mit den verschiedenen Akteur:innen in der Mitte der Hauptstadt neue Wege zu suchen und kreative Modelle zu entwickeln, Kirche neu zu gestalten. Sie haben die Möglichkeit, mutig und freudig in einem oft glaubensfernen Umfeld die Relevanz des christlichen Glaubens sichtbar zu machen und ihn in die Gesellschaft zu tragen.
Der Evangelische Kirchenkreis Berlin Stadtmitte hat ca. 70.000 Gemeindeglieder in 15 Kirchengemeinden. Er umfasst die Stadtteile Tiergarten, Mitte, Friedrichshain, Kreuzberg und Prenzlauer Berg. Mit dem Dom und der St. Marienkirche als großen repräsentativen Orten mit Bundes- und Landesaufgaben, Profil- und Ortsgemeinden, kirchlichen Orten sowie kirchlichen Schulen und Einrichtungen bildet der Kirchenkreis vielfältiges kirchliches und gesellschaftliches Leben in Berlin ab.
In der Superintendentur arbeiten in einem multiprofessionellen Team mit einem Geschäftsführer und einer Pfarrerin für Gemeinschaftsaufgaben insgesamt zwölf Personen.
Erwartet werden
- ein ausgeprägtes theologisches Profil und die Bereitschaft, die Vielfalt vorhandener theologischer Ansätze im Kirchenkreis wahrzunehmen, anzuerkennen und zu stützen,
- Sprachfähigkeit in einer in Teilen zunehmend glaubensfernen Gesellschaft,
- Fähigkeit zur Netzwerkarbeit und zur Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit,
- Organisation des gesellschaftlichen Engagements des Kirchenkreises,
- Kenntnisse und Fähigkeiten der Personalentwicklung und der Nachwuchsförderung,
- Stärkung und Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes Diversity, insbesondere mit queeren Menschen,
- Reformorientierung: Konzepte zur Gestaltung des Strukturwandelprozesses von Gemeinden, kirchlichen Orten und Einrichtungen im Kirchenkreis,
- Leitungs- und Managementkompetenz und die Bereitschaft, sich in Verwaltungsfragen einzuarbeiten,
- Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit.
Eine geräumige Dienstwohnung in Moabit (Stadtteil Tiergarten) steht zur Verfügung.
Der Kirchenkreis wertschätzt Vielfalt und begrüßt Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Weitere Auskünfte erteilen der Präses der Kreissynode Ralf Fischer, Telefon: 0171/2664277, E-Mail: r.fischer@kkbs.de, und Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein, Telefon: 030/2177422, E-Mail: u.trautwein@ekbo.de.
Bewerbungen werden bis zum 20. Februar 2023 ausschließlich online in einer Datei erbeten an Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
Nr. 12Ausschreibung von Pfarrstellen
- In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist ab sofort die landeskirchliche Pfarrstelle für interreligiöse Arbeit mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.Zu den Aufgaben gehören:
- die Bearbeitung theologischer Grundsatzfragen im Kontext des interreligiösen Dialogs,
- die Pflege der Beziehungen zu jüdischen, muslimischen, buddhistischen und anderen (Dach)verbänden, Gemeinden und Gruppen im Auftrag der EKBO,
- die Initiierung und Begleitung von christlich-jüdischen, christlich-muslimischen und anderen interreligiösen Begegnungen und gemeinsamen Arbeitsprojekten, zum Beispiel im Bildungsbereich,
- eine enge Kooperation und Vernetzung mit Institutionen und Einrichtungen interreligiöser Arbeit, z. B. mit dem House of One, sowie komplementäres Arbeiten mit Einrichtungen der EKBO wie dem Institut Kirche und Judentum und der Evangelischen Akademie zu Berlin,
- die Entwicklung von unterstützenden Gesprächs- und Austauschformaten im gesellschaftlichen Diskurs zu Fragen aller Religionen und zu Weltanschauungsfragen.
Erwartet wird:- Fachkenntnisse und Erfahrungen mit der interreligiösen Arbeit die in die Beratung der Kirchenkreise und Gemeinden einfließen,
- Souveränität im Bereich Theologie der Religionen, interreligiöse Theologie, verbunden mit vertieften Kenntnissen der jüdischen und islamischen Theologie,
- Freude an Vernetzung und vermittelndes Geschick,
- Empathie und Sachkompetenz sowie eine verbindende Grundhaltung insbesondere bei zu klärenden, mitunter gesellschaftlich konfliktreichen Situationen,
- eine gute Kontaktkultur mit Gemeinden und Gruppen, auch in digitaler Hinsicht,
- teamorientierte und kommunikative Arbeitsweise,
- gute Englischkenntnisse; weitere einschlägige Sprachkenntnisse sind unbedingt von Vorteil,
- Bereitschaft zu Dienstreisen und zur Arbeit an Wochenenden sowie außerhalb der üblichen Dienstzeiten.
Geboten wird:- die Mitarbeit in einem aufgeschlossenen, hoch motivierten Team, in dem verschiedene Disziplinen und Perspektiven zusammen wirken,
- eine im Rahmen der Organisationsstruktur in hohem Maße eigenständige, organisatorische und konzeptionelle Tätigkeit,
- die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten im Rahmen der im Berliner Missionswerk geltenden Dienstvereinbarung.
Die Dienst- und Fachaufsicht liegt beim Direktor des Berliner Missionswerkes. Dienstort ist Berlin.Das Berliner Missionswerk ist das Ökumenische Zentrum der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Es begleitet Begegnungen und Partnerschaften in Deutschland, Europa und weltweit.Die Berufung erfolgt durch die Kirchenleitung der EKBO im Einvernehmen mit dem Missionsrat des Berliner Missionswerkes.Bewerbungen werden bis zum 20. Februar 2023 ausschließlich per E-Mail erbeten an Abteilung 3 des Konsistoriums, z. Hd. Frau Oberkonsistorialrätin Furian, E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.Weitere Auskünfte erteilen der Direktor des Berliner Missionswerkes Dr. Christof Theilemann, Telefon: 030/24344-148, E-Mail: c.theilemann@bmw.ekbo.de, und Pröpstin Dr. Christina-Maria Bammel, Telefon: 030/24344-270, E-Mail: c.bammel@ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz wurde von den Evangelischen Kirchengemeinden Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zum 1. Januar 2023 gebildet. Zu ihr gehören die beiden Ortskirchen Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz. Nun gilt es, diese neue Gesamtkirchengemeinde gemeinsam mit dem Gemeindekirchenrat und den Ortskirchenräten Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zu entwickeln und zu gestalten.Unterstützt wird die neue Pfarrperson dabei in Hoyerswerda von einer Gemeindesekretärin im Kirchenbüro (10 Std. in der Woche Anstellung), einer Katechetin (50 % Anstellung – 40 in Hoyerswerda und 10 in Spreewitz – dabei auch in der Grundschule im Rahmen des Ganztagsangebots für alle Kinder) und einer Kantorin (16 % Anstellung), die auch die Reinigung des Martin-Luther-King-Hauses mit übernommen hat (13 %). Einmal im Monat wird der Gottesdienst von Lektoren gestaltet.Hoyerswerda-Neustadt wurde erst 1966 mit dem Aufbau der Neustadt für die Braunkohleindustrie gegründet. Die Wahl des Namens „Martin-Luther-King“ für das Gemeindezentrum prägt seit 1969 das Gemeindeleben, das immer die gesamtgesellschaftliche Verantwortung im Blick behielt. So hat sich in den letzten Jahrzehnten die Zusammenarbeit mit anderen Engagierten in Hoyerswerda bei den Schwerpunkten Zivilcourage (www.zivilcourage-hoy.de) und Integration von Flüchtenden (www.hoyerswerda-hilft-mit-herz.de) entwickelt.Über 70 Ehrenamtliche engagieren sich in Hoyerswerda, z. B. im Kirchenchor, im Besuchsdienstkreis, im Bauausschuss, beim sonntäglichen Blumendienst für den Altar, im Kreis der Interessierten Frauen und Männer, beim monatlichen Gemeindenachmittag, beim Kühnichttreff (ein Stadtteil mit sorbischer Dorfgeschichte), es gibt ein kleines Familiengottesdienstteam u. v. a. m.Spreewitz ist ländlich geprägt und hat eine jahrhundertealte sorbische Geschichte, die aber heute nur noch selten in den Blick kommt. Das Hauptdorf Spreewitz wird optisch dominiert von der schmucken Fachwerkkirche (erbaut 1688), eine Filialkirche (erbaut 1906) befindet sich in Burghammer. Über 40 Ehrenamtliche engagieren sich in den Chören, bei den Geburtstagsbesuchen in den Ortsteilen, bei Friedhofsdiensten, bei Angeboten für die Kinder, dem Frühjahrs- und Herbstputz, u. v. a. m. Der Posaunenchor und der Kirchenchor werden jeweils ehrenamtlich geleitet. Ein funktional modern umgebautes Gemeindehaus beherbergt ein kleines Büro mit Archiv und mehrere vermietbare Gemeinderäume. Der Friedhof in Spreewitz befindet sich in Trägerschaft der Kirchengemeinde und wird ehrenamtlich verwaltet. In Spreewitz verantworten Mitglieder des Gemeindekirchenrats und weitere Ehrenamtliche zweimal im Monat eine Andacht zur Gottesdienstzeit.Die Gemeinde wünscht sich eine aktive Mitarbeit bei der Entwicklung und Gestaltung der neuen Gesamtkirchengemeinde.Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Begleitung und Unterstützung des Gemeindekirchenrats und der Ortskirchenräte, die Organisation und Durchführung der Gottesdienste und Gemeindekreise, Seelsorge und Gemeindebesuche, die Mitarbeit bei der regionalen Konfirmand:innenarbeit und die Betreuung und Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde.Der Dienstsitz (das Amtszimmer) befindet sich im Martin-Luther-King-Haus in Hoyerswerda-Neustadt.Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Bei dem sehr guten Wohnungsangebot in Hoyerswerda kann man sich die Wohnungsgröße, Lage usw. selbst auswählen. In Spreewitz ist das Pfarrhaus an zwei Mietparteien vermietet. Der Gemeindekirchenrat ist bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung gern behilflich.Der Führerschein Klasse B und ein eigener Pkw sind erforderlich.Weitere Auskünfte erteilen Katrin Oswald, Telefon: 035725/70026, Elke Jensch, Telefon: 03563/92657, und der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz Dr. Thomas Koppehl, Telefon: 03588/259141.Bewerbungen werden bis zum 20. Februar 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin.
- Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Plötzin-Bliesendorf, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wiederzubesetzen.Zum Pfarrsprengel gehören die Kirchengemeinden Damsdorf, Göhlsdorf, Plessow und Plötzin sowie die Evangelische Kreuz-Kirchengemeinde Bliesendorf mit den Ortsteilen Bliesendorf, Ferch, Fichtenwalde und Kanin.Die Kirchgemeinden liegen im Speckgürtel von Berlin, im Landkreis Potsdam Mittelmark zwischen Hohem Fläming und Havelland, Werder/Havel und Kloster Lehnin. Kiefernwälder, blaue Seen, Obstbäume und Äcker bestimmen die Landschaft. Hier treffen Sie auf ländlich geprägte offene Menschen.Alle Gemeinden sind direkt an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Busverbindungen (im Stunden- bzw. Halbstundentakt) führen nach Potsdam oder in die Kreisstadt Bad Belzig, aber auch zum Bahnhof Groß Kreutz mit dem Zuganschluss des RE 1.Egal, auf welche Art man sich fortbewegen möchte: Bus, Zug, Auto, Fahrrad, alles ist möglich. So kann man die fünf Gemeinden oder andere Orte erreichen.Es wartet ein neues Zuhause auf die neue Pfarrperson: Ein saniertes Pfarrhaus mit großzügigem Garten liegt im Ortsteil Plötzin gegenüber der Kirche. Im Pfarrhaus befindet sich auch ein Gemeinderaum. Sollten die neue Pfarrerin oder der neue Pfarrer Kinder haben, gibt es in der nahen Umgebung mehrere kirchliche und kommunale Kindereinrichtungen wie Kitas, Grundschulen (auch Hoffbauer Stiftung) und weiterführende Schulen. Alle Kirchen der Gemeinde wurden in den letzten Jahren saniert.Derzeit gibt es fünf aufgeschlossene und lebendige Kirchengemeinden mit engagierten Gemeindekirchenräten, die zukünftig auch aktiv mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer zusammenarbeiten möchten. Eine Gemeindesekretärin wird bei den vielfältigen Aufgaben unterstützen.Lektoren, Chorsänger und Chorsängerinnen und ein Posaunenchor tragen zur Gestaltung der Gottesdienste inhaltlich sowie musikalisch bei. Die Arbeit mit Kindern gestalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenkreises. Die Jugendarbeit des CVJM wird gefördert. Es besteht in allen Orten eine über Jahre gewachsene enge Zusammenarbeit mit den Vereinen und örtlichen Einrichtungen.Die Gemeinden wünschen sich, dass die neue Pfarrperson aufgeschlossen und interessiert ist, und engagiert an einer Gestaltung – vor allem einer Vergrößerung der Kirchengemeinden – mitwirkt. Die Kirchenältesten möchten, dass ein gemeinsamer Weg gefunden wird, der die Bewahrung von Traditionen und ein Gemeindeleben mit den Veränderungen der heutigen Zeit vereint.In den kommenden Jahren wird der Bereich der Evangelischen Kreuz-Kirchengemeinde Bliesendorf, nach Eintritt des bisherigen Stelleninhabers in den Ruhestand, mit zu übernehmen sein.Interessierte sind eingeladen, dieser Ausschreibung der Pfarrstelle einen lebendigen Eindruck vor Ort folgen zu lassen.Weitere Auskünfte erteilen die Mitglieder der Gemeindekirchenräte: Alf Kelling (Plessow), Telefon.: 0170/3055399, E-Mail: avrkelling@web.de, Ronald Andersen (Damsdorf), E-Mail: andersenronald@gmx.de, Ute Terbeck-Müller (Evangelische Kreuz-Kirchengemeinde Bliesendorf), Telefon: 0172/8887017, E-Mail: Terbeck-Mueller@t-online.de, sowie Superintendent Siegfried-Thomas Wisch, Telefon: 03382/291, E-Mail: wisch.s-thomas@ekmb.de. Die Gemeinden freuen sich auf Ihre Bewerbung.Bewerbungen werden bis zum 20. Februar 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin.
- Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des neugebildeten Pfarrsprengels Caputh-Geltow, Kirchenkreis Potsdam, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.Der Pfarrsprengel besteht aus den Kirchengemeinden Caputh mit 750 und Geltow mit 500 Gemeindegliedern. Caputh und Geltow sind Ortsteile der Kommune Schwielowsee im Landkreis Potsdam-Mittelmark, gelegen in der schönen Havelseenlandschaft, angrenzend an die Landeshauptstadt Potsdam. Beide Ortsteile sind staatlich anerkannte Erholungsorte, ziehen vor allem in den Sommermonaten viele Besucher an und bieten ganzjährig eine hohe Lebensqualität. Sie zeichnen sich auch durch den Zuzug vor allem junger Familien aus und wachsen stetig. In beiden Orten gibt es jeweils eine Grundschule und Kindertagesstätten und ein durch Vereine und die Kirchengemeinden geprägtes vielfältiges soziales Leben.Im Sprengel gibt es zwei gut erhaltene und restaurierte Kirchengebäude (letzte Restauration 2005), in denen wöchentlich Gottesdienste gehalten werden. Caputh verfügt darüber hinaus über das 2010 errichtete Gemeindehaus mit Büro, Gemeindesaal und weiteren flexibel nutzbaren Räumen.In Caputh gibt es ein reichhaltiges Gemeindeleben, das vor allem von Ehrenamtlichen getragen wird. Hier wünschen sich die Gemeinden eine Begleitung und gelegentliche Impulse für das eigene Wirken. In Geltow bietet sich die Möglichkeit, Neues zu entwickeln und auf Bestehendem aufzubauen. Beide Gemeinden verwalten eigene Friedhöfe.Für die musikalische Begleitung der Gottesdienste sorgen die ehrenamtlichen Organisten und die zahlreichen musikalischen Kreise, darunter zwei Posaunenchöre, ein Handglockenchor, ein Kirchenchor und eine Band. Der Orgelsommer in Caputh und das Tauffest in Geltow bereichern das vielfältige Gemeindeleben.Unterstützung im Pfarramt wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährt. Dazu zählen zwei Gemeindepädagoginnen und eine Verwaltungskraft. Eine Vielzahl von engagierten Ehrenamtlichen gestalten die Gottesdienste mit und freuen sich auf eine zukünftige Zusammenarbeit.Beide Gemeinden wünschen sich, dass der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin den Wohnsitz im Sprengel nimmt. Eine Wohnung in Caputh ist vorhanden.Bei der Leitung und Geschäftsführung der Gemeinden wird die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber von kompetenten und erfahrenen Ehrenamtlichen unterstützt.Die Gemeinden wünschen sich eine Pfarrperson, die sie in theologischen, seelsorgerlichen sowie praktischen Fragen führt und leitet. Sie wissen um die Vorzüge, aber auch Herausforderungen, die der Beruf mit sich bringt, der auch Berufung ist. Deshalb wünschen sie sich von dem Stelleninhaber oder der Stelleninhaberin, dass er oder sie
- mit Freude Gottesdienste feiert und gern predigt,
- offen auf Menschen zugeht und sie zur Teilnahme am Gemeindeleben ermuntert,
- bestehende Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Familien und die ältere Generation fortführt und gegebenenfalls neue entwickelt,
- Offenheit und Engagement für die Arbeit mit geflüchteten Menschen mitbringt,
- das kirchenmusikalische Engagement der Gemeindeglieder unterstützt und fördert,
- die Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden sucht und fördert.
Eine Stellenteilung durch ein Pfarrehepaar ist ausdrücklich erwünscht.Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeinderäte: KG Geltow: Annette Fannrich, Telefon: 03327/55102, E-Mail: gkr-geltow@evkirchepotsdam.de, KG Caputh: Cornelius Rüss, Telefon: 0331/887604, E-Mail: cornelius@ruess-potsdam.de, sowie Superintendentin Angelika Zädow, E-Mail: suptur@evkirchepotsdam.de.Bewerbungen werden zum 20. Februar 2023 erbeten an das Konsistorium, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin. - Die (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lichtenberg, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.Die Gemeinde umfasst mehr als 8.500 Mitglieder im familienfreundlichen Lichtenberg, gut angeschlossen an den ÖPNV. Der Gemeindebereich umfasst ganz unterschiedliche Bezirke: Rummelsburg, ein gemischter, zunehmend alternativer Kiez, das bürgerliche Karlshorst und das traditionelle Friedrichsfelde. Entsprechend vielseitig ist das Gemeindeleben. Die Gemeinde besitzt drei Pfarrstellen zu je 100 % sowie drei Predigtstätten.Geboten wird:
- eine lebendige Gemeinde mit einem Zuzug junger Familien und dem Schwerpunkt auf Familienarbeit, Erwachsenenbildung und Kirchenmusik,
- eine gute Zusammenarbeit mit den zwei Kindertagesstätten sowie einer evangelischen Grundschule im Gemeindegebiet,
- ein starkes hauptamtlichen Team mit zwei Pfarrern, davon einer geschäftsführend, zwei A-Kantorinnen, einer Sozialpädagogin im jugenddiakonischen Dienst, einer Katechetin, einer Küsterin und einem Hausmeister,
- eine Vielzahl qualifizierter und engagierter Ehrenamtlicher,
- ein wertschätzender Umgang, was sich auch darin zeigt, dass Mitarbeitende über lange Zeiträume in der Gemeinde Dienst tun.
Die Gemeinde sucht eine Pfarrperson bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der:- sich gern auf eine große Gemeinde einlässt, Teamarbeit schätzt und gabenorientiert arbeiten möchte,
- sich gern in der Arbeit mit Konfirmand:innen und mit jungen Familien einbringt. In beiden Bereichen freuen sich die Jugendmitarbeiterin und die Katechetin auf kreative Zusammenarbeit,
- offen und zugewandt Menschen mit ganz unterschiedlichen Biographien im Seelsorgebezirk Rummelsburg mit der Erlöserkirche im Zentrum betreut.
Die Aufteilung der anderen Tätigkeiten, aber auch der Freiräume, erfolgt in Absprache unter den Pfarrkolleg:innen.Wer Interesse an einem vielfältigen Gemeindeleben mit Raum für eigene Ideen hat, ist in der Gemeinde richtig.Die Ausschreibung erfolgt mit geräumiger Dienstwohnung. Die Dienstwohnung liegt auf dem Gelände der Erlöserkirche. Die Pfarrstelleninhaberin oder der Pfarrstelleninhaber erteilt zwei Wochenstunden Religionsunterricht.Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Hans-Georg Furian, Telefon: 030/577953020, Pfarrer Bernhard Gutsche, Telefon: 01577/4099766, oder der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Thilo Schmidt, Telefon: 0172/3157200. Oder informieren Sie sich unter www.paul-gerhardt.com.Bewerbungen werden bis zum 20. Februar 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin. - Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Kyritz, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % DU durch das Konsistorium wieder zu besetzen.Die zukünftige Stellenkonstruktion ist besonders gut für Pfarrehepaare oder für ein Teampfarramt geeignet, da auch die (1.) Pfarrstelle im Sprengel zum 1. August 2023 mit 100 % DU zu besetzen ist.Was wäre ein Grund sich zu bewerben? Eine Älteste schreibt: „Die wunderbaren Menschen in unseren Kirchgemeinden mit und ohne Glauben, die hier leben und arbeiten und mit denen ein Pfarrer oder eine Pfarrerin lachen, weinen, aber sich auch mal reiben kann.“Die Stadt Kyritz mit ihren gut 9.000 Einwohnern liegt in einer wald- und seenreichen Region. Als Mittelzentrum verfügt Kyritz über alle wünschenswerte Infrastruktur wie Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Bahnanschluss, diverse Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten, Krankenhaus und Musikschule. Eine evangelische Kita in Kyritz und eine evangelische Schule in Pritzwalk vervollständigen das Bildungsangebot.Die beeindruckende Marienkirche im historischen Zentrum der Stadt und das nahe, viele Möglichkeiten bietende Gemeindehaus, bilden das Zentrum für Gruppen und Kreise im Pfarrsprengel. Das Gemeindeleben in Kyritz und in den umliegenden Dörfern mit ihren schönen, renovierten Feldsteinkirchen, wird von engagierten Gemeindemitgliedern mit gestaltet.Die Kirchen öffnen sich gern für Konzerte, Lesungen und anderen Veranstaltungen.Im Pfarrsprengel wurde ein Fusionsprozess vieler kleiner Gemeinden abgeschlossen, aus dem zwei Kirchengemeinden hervorgegangen sind. Nun gilt es die beiden entstandenen Gemeinden im Zusammenwachsen zu begleiten, das Miteinander zu stärken und neue Konzepte für gemeindliches Leben zu entwickeln. Stichpunkte dafür sind solidarisches Handeln und gemeinwesenorientierte Zusammenarbeit mit Kommunen, Ortsbeiräten, den Geschwistern in Diakonie und Ökumene, sowie anderen Partnern.Die beiden Kirchengemeinden mit insgesamt knapp 2.000 Gemeindegliedern zeichnet ein vielfältiges Angebot in Stadt und Land für jede Generation aus. Eine sehr gute kirchenmusikalische und gemeindepädagogische Arbeit werden vom Kirchenmusiker (100 %) und der Gemeindepädagogin (85 %) verantwortet. Das Büro des Kreisjugendwarts (100 % mit regionalem Stellenanteil) hat in Kyritz seinen Ort. Im Gemeindebüro werden durch eine Mitarbeiterin (80 %) der gemeindeeigene Friedhof verwaltet und die Verwaltungsarbeit der Kirchengemeinden unterstützt. Das Verwaltungsamt mit Sitz in Kyritz und die Superintendentur mit einer Stelle für Öffentlichkeitsarbeit stehen mit Rat und Tat zur Seite.In Kyritz stehen zwei attraktive Pfarrwohnungen bereit. Sie wohnen entweder in einem Pfarrhaus mit 5 Min. Fußweg zur Kirche, zum Gemeindehaus und -büro oder in einer geräumigen Wohnung im Pfarrhaus direkt neben der Marienkirche.Die Menschen in der Region freuen sich auf eine teamfähige Pfarrerin oder einen teamfähigen Pfarrer, die oder der Lust hat, Gemeinde Jesu Christi in aller Vielfalt mit zu gestalten, gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden Menschen zu gewinnen und seelsorgerlich zu begleiten.Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Kathrin Fulde, Telefon: 0160/2833438, E-Mail: fuldechris@aol.com, und Rouven Obst, Telefon: 033976/706886, E-Mail: kirche@bruesenhagen.de, bei Pfarrer Daniel Feldmann, Telefon: 033971/56707, E-Mail: d.feldmann@kirchenkreis-prignitz.de, und Superintendentin Eva-Maria Menard, Telefon: 03876/306810, E-Mail: eva-maria.menard@kirchenkreis-prignitz.de.Bewerbungen werden bis zum 20. Februar 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin.
- Im Amt für kirchliche Dienste (AKD) in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist zum 1. Juli 2023 die Studienleitung für die Seelsorge Aus-, Fort- und Weiterbildung (SAF) als (10.) landeskirchliche Pfarrstelle mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.Die Aufgaben sind:
- Koordinierung des Arbeitsbereichs SAF im AKD,
- Organisation der Seelsorge Aus- und Weiterbildung (KSA),
- konzeptionelle Weiterentwicklung der Seelsorgeausbildung in der EKBO,
- Leitung von KSA-Kursen (im angestrebten Umfang von ca. zwölf Wochen/Jahr),
- Förderung der Qualifizierung von Ausbildenden in der Seelsorge.
Außerdem gehören dazu:- Unterstützung und konzeptionelle Beratung der Seelsorge der Kirchenkreise,
- Beratung von Leitungsgremien und Multiplikator:innen in der EKBO in Grundsatzfragen der Seelsorge,
- Kooperation mit den unterschiedlichen Seelsorgefeldern in der EKBO,
- Vernetzung der Seelsorge mit anderen kirchlichen Arbeitsfeldern im AKD, in der EKBO, in EKD und Fachverband.
Wir bieten:- ein interessantes Tätigkeitsfeld mit spannenden Entwicklungsaufgaben,
- die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher und zugleich kooperativer Arbeit im Team,
- ein kollegiales Umfeld im Arbeitsfeld, im Amt für kirchliche Dienste und in anderen Bezügen kirchlicher Praxis sowie
- Vergütung gemäß Pfarrbesoldung.
Wir suchen:- eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen,
- pastoralpsychologische Qualifikation und Qualifikation als Kursleiterin oder Kursleiter (DGfP/KSA) sowie
- Berufserfahrung in unterschiedlichen seelsorglichen Handlungsfeldern.
Wir erwarten:- Leitungserfahrung in übergemeindlichen Gremien und Arbeitszusammenhängen,
- Beschäftigung mit theologischen und psychologischen Grundfragen und Praxisperspektiven der Seelsorge,
- Fähigkeiten in Konzeptentwicklung, Kommunikation und zu strukturiertem Arbeiten,
- Akzeptanz, Beachtung und Förderung des Verhaltenskodex der EKBO zum Schutz vor sexualisierter Gewalt,
- Bereitschaft zur arbeitsbereichsübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Studienleitenden im AKD und
- Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Reisetätigkeit.
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienste, Goethestraße 26-30, 10625 Berlin-Charlottenburg, Arbeitsorte sind das Amt für kirchliche Dienste in Berlin und das Zentrum Kloster Lehnin (Kursarbeit).Bewerbungen werden, gern auch in Form von Online-Bewerbungen in einer Datei, bis zum 20. Februar 2023 erbeten an das Konsistorium, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin, E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.Weitere Auskünfte erteilen Oberkonsistorialrat Dr. C. Vogel, Telefon: 030/24344-514, Oberkonsistorialrat Dr. C. W. Bethge, Telefon: 030/24344-275 und der Direktor des AKD Pfarrer M. Spenn, Telefon: 030/3191-222. - Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Kyritz, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, ist zum 1. August 2023 mit 100 % DU durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.Die zukünftige Stellenkonstruktion ist besonders gut für Pfarrehepaare oder für ein Teampfarramt geeignet, da auch die (2.) Pfarrstelle im Pfarrsprengel mit 100 % DU zu besetzen ist.Was wäre ein Grund sich zu bewerben? Eine Älteste schreibt: „Die wunderbaren Menschen in unseren Kirchgemeinden mit und ohne Glauben, die hier leben und arbeiten und mit denen ein Pfarrer oder eine Pfarrerin lachen, weinen, aber sich auch mal reiben kann.“Die Stadt Kyritz mit ihren gut 9.000 Einwohnern liegt in einer wald- und seenreichen Region. Als sogenanntes Mittelzentrum verfügt Kyritz über alle wünschenswerte Infrastruktur wie Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Bahnanschluss, diverse Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten, Krankenhaus und Musikschule. Eine evangelische Kita direkt in Kyritz und eine evangelische Schule in erreichbarer Nähe vervollständigen das Bildungsangebot.Die beeindruckende Marienkirche im historischen Zentrum der Stadt und das nahe, viele Möglichkeiten bietende Gemeindehaus, bilden das Zentrum für Gruppen und Kreise im Pfarrsprengel. Das Gemeindeleben in Kyritz und in den umliegenden Dörfern mit ihren schönen, renovierten Feldsteinkirchen, wird von engagierten Gemeindemitgliedern mit gestaltet.Die Kirchen öffnen sich gern für Konzerte, Lesungen und anderen Veranstaltungen.Im Pfarrsprengel wurde ein Fusionsprozess vieler kleiner Gemeinden abgeschlossen, aus dem zwei Kirchengemeinden hervorgegangen sind. Nun gilt es, die beiden entstandenen Gemeinden im Zusammenwachsen zu begleiten, das Miteinander zu stärken und neue Konzepte für gemeindliches Leben zu entwickeln. Stichpunkte dafür sind solidarisches Handeln und gemeinwesenorientierte Zusammenarbeit mit Kommunen, Ortsbeiräten, den Geschwistern in Diakonie und Ökumene, sowie anderen Partnern.Die beiden Kirchengemeinden mit insgesamt knapp 2.000 Gemeindegliedern zeichnet ein vielfältiges Angebot in Stadt und Land für jede Generation aus. Eine sehr gute kirchenmusikalische und gemeindepädagogische Arbeit werden vom Kirchenmusiker (100 %) und der Gemeindepädagogin (85 %) verantwortet. Das Büro des Kreisjugendwarts (100 % mit regionalem Stellenanteil) hat in Kyritz seinen Ort. Im Gemeindebüro werden durch eine Mitarbeiterin (80 %) der gemeindeeigene Friedhof verwaltet und die Verwaltungsarbeit der Kirchengemeinden unterstützt. Das Verwaltungsamt mit Sitz in Kyritz und die Superintendentur mit einer Stelle für Öffentlichkeitsarbeit stehen mit Rat und Tat zur Seite.In Kyritz stehen zwei attraktive Pfarrwohnungen bereit. Die neue Pfarrperson wohnt entweder in einem Pfarrhaus mit 5 Min. Fußweg zur Kirche, zum Gemeindehaus und -büro oder in einer geräumigen Wohnung im Pfarrhaus direkt neben der Marienkirche.Die Menschen in der Region freuen sich auf eine teamfähige Pfarrerin oder einen teamfähigen Pfarrer, der oder die Lust hat, Gemeinde Jesu Christi in aller Vielfalt mit zu gestalten, gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden Menschen zu gewinnen und seelsorgerlich zu begleiten.Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Kathrin Fulde, Telefon: 0160/2833438, E-Mail: fuldechris@aol.com, und Rouven Obst, Telefon: 033976/706886, E-Mail: kirche@bruesenhagen.de, bei Pfarrer Daniel Feldmann, Telefon: 033971/56707, E-Mail: d.feldmann@kirchenkreis-prignitz.de, und Superintendentin Eva-Maria Menard, Telefon: 03876/306810, E-Mail: eva-maria.menard@kirchenkreis-prignitz.de.Bewerbungen werden bis zum 20. Februar 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin.
Nr. 13Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen
- Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwenberger Land, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.Gleichzeitig ist auch die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwenberger Land mit 100 % Dienstumfang zur Besetzung durch das Konsistorium zum 1. September 2023 ausgeschrieben. Das bietet die seltene Gelegenheit, dass sich ein Pfarrehepaar oder ein Zweierteam von Pfarrer:innen bewerben kann.Der Dienst der (1.) Pfarrstelle ist überwiegend für die nördlichen Gemeinden des Pfarrsprengels bestimmt. Dazu gehören die fünf Kirchengemeinden Gutengermendorf mit Häsen und Hoppenrade, Großmutz, Buberow, Kraatz und Falkenthal mit Liebenberg.Vier aktive Gemeindekirchenräte tragen Verantwortung für insgesamt 480 Gemeindeglieder. Wegen der geringen Gemeindegliederzahlen ist die Pfarrstelle mit verstärktem Einsatz im Religionsunterricht verbunden.Im gesamten Pfarrsprengel leben 1.430 Gemeindeglieder in neun Kirchengemeinden mit einer weiteren Pfarrperson mit 100 % DU, einer Gemeindepädagogin (60 % DU), die an zwei Orten Christenlehre anbietet, und einer Prädikantin, die in beiden Bereichen des Pfarrsprengels Gottesdienste übernimmt. Vier Mitarbeiterinnen auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung leiten die vier Gemeindebüros. Musiker und Musikerinnen begleiten die Gottesdienste auf Honorarbasis und leiten verschiedene Chöre.So bietet der Pfarrsprengel mit vielen engagierten Ehrenamtlichen, die selbstständig Kreise vorbereiten und organisieren, gute Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Team, wodurch Schwerpunkte in der Arbeit möglich sind: Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen- und Jugendarbeit, Weltgebetstag und Ausflüge für die Senior:innengruppen und weitere Arbeitszweige werden gemeinsam organisiert. Da die Gemeinden im Norden in der Regel einmal im Monat Gottesdienste haben und manche Gottesdienste auch für mehrere Orte oder den gesamten Pfarrsprengel gemeinsam gefeiert werden, sind bei kluger Planung auch predigtfreie Sonntage möglich.Zurzeit sind die Gemeinden in einem intensiven Diskussions- und Beratungsprozess bezüglich der Strukturreform. Die Gemeinden im Löwenberger Land, zu dem bis auf Buberow und Kraatz alle anderen Gemeinden gehören, haben mit der gemeinsamen kommunalen Struktur gute Erfahrungen gemacht, die jetzt in die kirchliche Neustrukturierung eingebracht werden.Der Dienstsitz für den Norden ist Gutengermendorf, ein ruhiger Ort mit 250 Einwohnern. Hier wurden 2008/2009 ein modernes Gemeindehaus mit Amtszimmer sowie ein geräumiges, helles Pfarrhaus (sechs Zimmer, ca. 150 m²) in energieeffizienter Bauweise neu errichtet. Wohn- und Gemeindebereich sind vollständig voneinander getrennt. Beide Häuser stehen in einem großen Garten. Der Dienstsitz für den Süden ist Grüneberg mit einem sanierten, bezugsfertigen Pfarrhaus aus den 80er-Jahren. Im Falle der Bewerbung eines Ehepaars steht es den Pfarrpersonen frei, eines der beiden Pfarrhäuser als gemeinsamen Wohnsitz zu wählen.Die Gemeinden des Löwenberger Lands bieten dörflichen Alltag in schöner Natur, herrliche Kirchen aus verschiedenen Jahrhunderten, beliebte Veranstaltungsorte wie Schloss Hoppenrade mit barocker Schlosskapelle oder Schloss Liebenberg mit Kirche als beliebtem Ort für Trauungen sowie diverse Bauernhöfe mit Verkauf regionaler Produkte und mit Veranstaltungsräumen. Die fünf Gemeindehäuser des Pfarrsprengels sind in baulich gutem Zustand. Besondere Highlights sind die mit den Kommunen gemeinsam organisierten jährlichen Ernte-Dank- und Dorf-Feste.In Gutengermendorf befinden sich eine Kindertagesstätte und eine stark frequentierte Ponyfarm. Sämtliche Schultypen, Ärzt:innen, Verwaltungen und Einkaufsmöglichkeiten sind in Löwenberg bzw. in Gransee schnell erreichbar. Das Zentrum Berlins erreicht man in einer Stunde. Nächste Bahnstation ist Neulöwenberg in ca. 7 km.Die Gemeindekirchenräte wünschen sich eine Pfarrperson, eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, oder – zusammen mit den Gemeinden des Südens – ein Pfarrteam oder ein Pfarrehepaar, die, der oder das
- mit Offenheit und Freude auf alle Menschen zugeht, um das christliche Leben in den teils sehr kleinen Orten zu gestalten,
- den sich selbst organisierenden Gemeindekreisen pastorale Begleitung und geistliche Impulse gibt,
- die Gemeinden im Pfarrsprengel weiterentwickeln möchte und Freude daran hat, in einem Team zusammenzuarbeiten,
- gemeindepädagogisch versiert auf verschiedene Ziel- und Altersgruppen zugehen kann,
- Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht mitbringt und
- Freude hat am Leben und Arbeiten im ländlichen Bereich unserer Landeskirche.
Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Großmutz: Martina Koch, Telefon: 033084/60737, Gutengermendorf: Bärbel Peter, Telefon: 033084/50642, Buberow/Kraatz: Janine Karbe, Telefon: 033084/50887, und Falkenthal: Iris Grützmacher, Telefon: 033088/50137, sowie Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047083, und der mit der Verwaltung der (2.) Pfarrstelle beauftragte Pfarrer Dr. Reinhard Kees, Telefon: 0157/58498621.Bewerbungen werden bis zum 20. Februar 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin. - Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Lindow-Herzberg, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab sofort mit einem Dienstumfang von 100 % durch Gemeindewahl zu besetzen. Es ist beabsichtigt, die Gemeinden des bisherigen Pfarrsprengels zu einer Gesamtkirchengemeinde zu vereinigen.Das Gemeindegebiet liegt zum großen Teil im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und im kleineren Teil im Landkreis Oberhavel. Mit den Orten um Lindow und Herzberg verbinden sich schöne Landschaften und Ausflugsregionen, umgeben von Wasser und Natur, mit den Vorteilen der gut erreichbaren Städte Neuruppin, Rheinsberg, Kremmen und das Löwenberger Land. Berlin ist in einer Stunde erreicht.Im Bereich der künftigen Gesamtkirchengemeinde sind neben der zukünftigen Pfarrstelleninhaberin bzw. dem zukünftigen Pfarrstelleninhaber ein weiterer Pfarrer (100 % DU), eine B-Kantorin, ein Gemeindepädagoge und eine Gemeindesekretärin im Rahmen des Stellenplans beschäftigt. Daneben gibt es eine reiche Zahl an ehrenamtlich Mitarbeitenden, darunter auch angehende Lektorinnen.Der Dienstauftrag der (2.) Pfarrstelle erstreckt sich auf den Bereich Herzberg (625 Gemeindeglieder). Der Dienstsitz befindet sich in Herzberg. Das geräumige Pfarr- und Gemeindehaus bietet hervorragende Wohn- und Arbeitsbedingungen mit Blick auf die Kirche und in den großzügigen, parkähnlichen Garten. Die Gemeinde wünscht sich, dass die Pfarrperson die Pfarrwohnung bezieht.Herzberg bietet neben einer wachsenden Kita, einer Ärztin und einem Bahnanschluss ebenso ein kleines gastronomisches Angebot. Eine sehr aktive Dorfgemeinschaft sorgt für ein lebendiges Leben im Ort, in dem Kirche und Pfarrhaus zentral gelegen sind.In der Gemeinde gibt es neben den von dem Gemeindepädagogen geleiteten Christenlehregruppen und der Jungen Gemeinde zudem verschiedene Gesprächskreise für Erwachsene fortgeschrittener Altersgruppen. Der Konfirmand:innenunterricht der Gesamtkirchengemeinde fällt in das Aufgabenbiet der (2.) Pfarrstelle. Für projektweise Familiengottesdienste ist ein Team von Ehrenamtlichen gern bereit, mitzuwirken.Die Gesamtkirchengemeinde bildet sich zum Jahreswechsel und steht an dem Punkt, sich neu zu orientieren und miteinander einen Weg in eine gemeinsame Zukunft zu finden. Während sich der Gesamtgemeindekirchenrat um die Gemeindeleitung kümmert, organisieren die engagierten, in der Altersstruktur abwechslungsreich aufgestellten Ortskirchenräte in großer Selbstständigkeit das gemeindliche Leben vor Ort in und um die jeweilige Dorfkirche herum. Die Region schaut auf eine vertrauensvolle, auf gemeinsame Ziele ausgerichtete Zusammenarbeit zurück, die mit der neuen Pfarrperson ihre Fortsetzung finden soll. Die Gemeinde ist neugierig und auch gern bereit, sich auf neue Ideen und Impulse der zukünftigen Pfarrerin oder des zukünftigen Pfarrers einzulassen und diese gemeinsam mit ihr oder ihm zu gestalten.Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrperson oder ein Pfarrehepaar, die bzw. das
- überzeugt ihren bzw. seinen christlichen Glauben lebt,
- Lust auf Gottesdienste im kleinen wie im großen Rahmen hat,
- gern auf Menschen zugeht und sie seelsorgerlich begleitet.
Weitere Auskünfte erteilen als Mitglied des Gemeindekirchenrats Sabine Zellmer, Telefon: 033926/70996, als Pfarrer des Pfarrsprengels Holger Baum, Telefon: 03306/27079, und Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047081.Bewerbungen werden bis zum 20. Februar 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin.
Nr. 14Ausschreibung einer Stelle im Bereich
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes
Ausschreibung für die Geschäftsführung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Berlin-Brandenburg (EAE e. V.) und die Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (eaf), Landesarbeitskreis Berlin-Brandenburg e. V.
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Berlin-Brandenburg (EAE e. V.) beabsichtigt so schnell wie möglich die Stelle der Geschäftsführung im Umfang von 50 % neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt unbefristet. Ab dem 1. Juli 2023 wird die Stelle um die Geschäftsführung der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen Landesarbeitskreis Berlin-Brandenburg e. V. mit einem Stellenanteil von mindestens 25 % erweitert.
Die EAE ist ein Werk der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) sowie anerkannte Landesorganisation nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz und dem Erwachsenenbildungsgesetz in Berlin. Die EAE versteht ihre Bildungsarbeit als Teil der Wahrnehmung öffentlicher Verantwortung der Kirche. Ihre Angebote entsprechen den Kriterien öffentlich verantworteter Erwachsenenbildung und beziehen Erkenntnisse der Erwachsenenpädagogik, der Theologie und anderer Bezugswissenschaften ein.
Pädagog:innen sowie Theolog:innen sind zur Bewerbung eingeladen.
Zu den Aufgaben gehören:
- Geschäftsführung für den Vorstand der EAE,
- Interessenvertretung in Kirche und Gesellschaft und in den Gremien der Deutschen Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (DEAE),
- die Beratung in pädagogischen, konzeptionellen und finanziellen Fragen und Koordination der Regionalen Arbeitsstellen für Evangelische Erwachsenenbildung in Brandenburg gemäß Brandenburger Weiterbildungsgesetz und Satzung der EAE,
- Vertretung gegenüber dem Brandenburgischen Bildungsministerium (MBJS), der Kirchenleitung und den Kirchenkreisen und Werken der EKBO,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Führen der Kasse,
- Qualitätsentwicklung im Rahmen des Qualitätsverbunds (QVB),
- Projekte zur Anregung und Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen und deren Mitarbeiter:innen.
Erwartet wird:
- die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche,
- ein abgeschlossenes pädagogisches oder theologisches oder vergleichbares Hochschulstudium,
- Erfahrungen in der Bildungsarbeit mit Erwachsenen,
- die Bereitschaft, evangelische Erwachsenenbildung als lebensbegleitendes Handeln im Kontext des öffentlichen Weiterbildungssystems und in ökumenischer Weite zu verstehen und zu entwickeln,
- Kommunikations- und Teamfähigkeit,
- Souveränität im Umgang mit Haushalts- und öffentlichen Fördermitteln.
Geboten wird:
- Mitarbeiter:innen mit Erfahrungen in den regionalen Arbeitsstellen,
- die Möglichkeit, über kirchliche und Landesgrenzen hinaus zu kooperieren, am Diskurs über die Erwachsenenbildung teilzuhaben und diesen als evangelisch zu profilieren,
- Spielräume für eigene Akzente.
Die Vergütung erfolgt gemäß TV-EKBO.
Bewerbungen werden bis zum 24. Februar 2023 erbeten an den Vorstand der EAE e. V., zu Händen Bernd Neukirch (Vorstandsvorsitzender), E-Mail: b.neukirch@akd-ekbo.de, und Franziska Ullrich (stellvertretende Vorstandsvorsitzende), E-Mail: ullrich@hvhs-seddinersee.de.
Weitere Auskünfte erteilt Franziska Ullrich auf unter Telefon: 033205/250020.
Hinweis: Mit Einreichen einer Bewerbung erklären sich Bewerber:innen einverstanden, dass die EAE die Unterlagen elektronisch erfasst und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahrt. Anschließend werden sie gelöscht.
Nr. 15Ausschreibung von Kirchenmusikstellen
- Im Kirchenkreis Prignitz ist eine B-Musikerstelle mit 100 % Dienstumfang (KM1-Stelle) zu besetzen. Die Anstellung ist unbefristet.Der Dienstsitz und Schwerpunkt der Arbeit liegen in der Stadt Perleberg, aber die umliegende Region mit ihren Dörfern schätzt Kirchenmusik sehr, so dass auch dort Engagement erwartet wird.Zu den Aufgaben in Perleberg und in der Region gehören:
- Organistendienste (in der Regel zwei sonntägliche Gottesdienste in Perleberg und in den Dorfkirchen der Region),
- Leitung des Posaunenchors Perleberg, Verantwortung für die Bläserarbeit in der Region und Weiterführung der Arbeit mit Jungbläser:innen,
- Leitung des Singkreises in Berge (ca. 20 Mitglieder S, A, T, B),
- daran anknüpfend Entwicklung von stilistisch unterschiedlichen, gemeindeaufbauenden Projekten für Erwachsene und/oder Kinder,
- Organisation und Durchführung von Konzerten,
- ggf. Orgelunterricht innerhalb des Projektes „Orgelklang Prignitz“ des Kirchenkreises.
Geboten wird:- Leben und Arbeiten in der landschaftlich reizvollen Prignitz auf halbem Wege zwischen Hamburg und Berlin; die Kreisstadt Perleberg hält Kitas, Grundschulen, weiterführende Schulen, eine Musikschule sowie ein Krankenhaus vor,
- eine vielseitige und eigenverantwortliche Arbeit,
- musikalisches Potenzial in einer evangelischen Kita, mehreren Christenlehregruppen, einer Gitarrengruppe u .a. m.,
- Weiterbildungsmöglichkeiten, Fachkonvente und ein kollegiales Miteinander im Kirchenkreis,
- eine drei-manualige Jehmlich-Orgel (https://kirchenkreis-prignitz.de/nachrichten-lesen/bericht-ueber-die-orgelsanierung-in-der-st-jacobi-kirche-perleberg.html),
- verschiedene historische Orgeln auf den Dörfern.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfanges für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2-und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin–Brandenburg–schlesische Oberlausitz (TV-EKBO).Für Interessent:innen, die eventuell noch ein berufsbegleitendes Aufbaustudium planen, bestünde ggf. auch die Möglichkeit, die Stelle für eine befristete Zeit zu reduzieren.Außerdem ist der Kirchenkreis dafür offen, dass sich Interessent:innen erst aktuell einer professionellen Bläserausbildung (muss innerhalb des Bewerbungsverfahrens nachgewiesen werden) widmen und im Evangelischen Kirchenkreis Prignitz in die Bläserarbeit hineinwachsen.Bewerbungen werden bis zum 30. April 2023 erbeten an den Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Prignitz, Superintendentur, Kirchplatz 6, 19348 Perleberg. Am Samstag, den 3. Juni 2023, sind geeignete Bewerber:innen eingeladen, sich vorzustellen.Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Valentin Kwaschik, Telefon: 0151/64594451, E-Mail: v.kwaschik@kirchenkreis-prignitz.de, Kreiskantorin Susanne Krau, Telefon: 03877/5677551, E-Mail: s.krau@kirchenkreis-prignitz.de, und Superintendentin Eva-Maria Menard, Telefon: 03876/306810, E-Mail: em.menard@kirchenkreis-prignitz.de. - Der Evangelische Kirchenkreis Berlin Stadtmitte sucht zum 1. Oktober 2023 eine:n engagierte:n KM-2 Regionalkantor:in mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % Regelarbeitszeit in der Region Tiergarten (Berlin-Mitte).Der Evangelische Kirchenkreis Berlin Stadtmitte hat 2018 beschlossen, dass jede Großregion im Kirchenkreis mit einer 100 %-Regionalkantor:innen-Stelle etabliert werden soll, um in jeder Region die kirchenmusikalische Arbeit bestmöglich auszustatten.Die Region Tiergarten besteht aus der Evangelischen Kirchengemeinde Tiergarten und der Evangelischen Heiligen-Geist-Gemeinde. Mit etwa 13.000 Gemeindemitgliedern ist die Region Tiergarten eine der größten im Kirchenkreis und in der Landeskirche. Die Anstellung erfolgt beim Kirchenkreis, die Stelle der Regionalkantorin oder des Regionalkantors ist bei der Evangelischen Kirchengemeinde Tiergarten angesiedelt.Die Evangelische Kirchengemeinde Tiergarten ist eine sehr junge Gemeinde. Am 1. Januar 2016 gegründet und aus den vier Kirchen – der Erlöserkirche, der Heilandskirche, St. Johannis und der Kaiser-Friedrich-Gedächtniskirche – entstanden, vereint sie Jahrhunderte an Gemeindegeschichten und einen großen Schatz an Erfahrungen. In den Kirchengemeinden singen und musizieren Menschen aller Altersgruppen, ob zusammen mit ihren Eltern, in einem der Kinder- oder Erwachsenenchöre oder im Posaunenchor. Die Verkündigung des Evangeliums durch und mit Musik ist hier fest verankert.Die Kirchengemeinde ist groß und bunt, einladend und tolerant, interreligiös, ökumenisch und auf der Suche nach neuen Wegen kreativ, und das im Herzen der Hauptstadt.Aufgaben sind:
- erste:r Ansprechpartner:in für alle kirchenmusikalischen Belange der Region und die Koordination Ehrenamtlicher und Honorarkräfte in diesem Bereich sein,
- gemeinsam im Team mit den Pfarrpersonen und Prädikant:innen die kirchenmusikalische Arbeit der Gemeinde gestalten,
- regelmäßig Orgeldienste in den Gottesdiensten und Andachten an den verschiedenen Standorten der Gemeinde übernehmen,
- einen Erwachsenenchor mit derzeit über 50 Mitgliedern leiten,
- sich mit einem persönlichen Schwerpunkt in die Gemeinde einbringen, vorzugsweise im Bereich der Popularmusik oder der Senior:innenchorarbeit.
Gesuchtes Profil:- ein musikalisches Studium mit Abschluss B-Examen bzw. Bachelor,
- Erfahrung in Chorleitung und Koordination von Ehrenamtlichen und Honorarkräften,
- hohe Kommunikationsbereitschaft und Teamfähigkeit,
- Freude, Neues auszuprobieren und Andere dafür zu aktivieren,
- Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche.
Geboten wird:- eine Vergütung, die gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin–Brandenburg–schlesische Oberlausitz (TV-EKBO) in der Entgeltgruppe 11 erfolgt,
- eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team von Haupt- und Ehrenamtlichen, darunter Gruppenleitungen, mit denen gemeinsam musikalische Projekte umgesetzt werden können,
- eine etablierte Chorarbeit in allen Altersgruppen (Eltern-Kind-Singen, Minichor, Kinderchor erst und zweite Klasse, Kinderchor ab Klasse 3, Jugendchor, Gemeindechor sowie Senior:innenchor, Posaunenchor und Jungbläser:innen),
- vier große Orgeln sowie verschiedenste Probenorte mit Klavier oder Flügel und ein umfangreiches Notenarchiv,
- Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der:dem gewählten Bewerber:in bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfanges für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2-und KM 3-Stellen.Weitere Auskünfte erteilen Christoph Ostendorf, Telefon: 0151/16528173, E-Mail: c.ostendorf@kkbs.de (Kreiskantor des Kirchenkreises Stadtmitte) und Geschäftsführer Simon Gramß, Telefon: 0173/6409948, E-Mail: s.gramss@ev-gemeinde-tiergarten.de (Ansprechpartner für alle gemeindlichen Belange).Bewerbungen werden, nur per E-Mail, in einem pdf-Dokument zusammengefasst, bis zum 15. Mai 2023 erbeten an E-Mail: leitung@kkbs.de.Die praktische Vorstellung ist für Montag, den 12. Juni 2023 in der Heilandskirche in der Thusnelda-Allee 1 geplant.
IV. Personalnachrichten
Nr. 16Nachrichten und Personalien
Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
mit Wirkung vom 1. Januar 2023:
- Anna-Luise Amthor als Pfarrerin,
- Marika Elena David als Pfarrerin,
- Elisa Eyermann als ordinierte Gemeindepädagogin,
- Florence Häneke als Pfarrerin,
- Patrick Holschuh als Pfarrer,
- Dr. Juni Hoppe als Pfarrerin,
- Moritz Kulenkampff als Pfarrer,
- Florian Lengle als Pfarrer,
- Sven Oliver Lohmann als Pfarrer,
- Tobias Lorenz als Pfarrer,
- Rebekka Luther als Pfarrerin,
- Jan Mävers als ordinierter Gemeindepädagoge,
- Gideon Röder als Pfarrer,
- Maike Schöfer als Pfarrerin,
- Uta Stiller als Pfarrerin,
- Sarah Stooß als Pfarrerin,
- Dr. Sophie Tätweiler als Pfarrerin,
- Luise Weber-Spanknebel als Pfarrerin.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Katharina Ende mit Wirkung vom 1. Januar 2023,
Pfarrer Günter Hänsel mit Wirkung vom 1. Januar 2023.
Übertragen wurde:
der Pfarrerin Katharina Ende die Kreispfarrstelle für Gemeinschaftsaufgaben im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte mit Wirkung vom 1. Januar 2023 für die Dauer von sechs Jahren,
dem Pfarrer Günter Hänsel die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Schlachtensee, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, mit Wirkung vom 1. Januar 2023 für die Dauer von zehn Jahren,
der Pfarrerin Anna Hellmich die (9.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost mit Wirkung vom 1. Januar 2023 für die Dauer von sechs Jahren,
der Pfarrerin Sapna Joshi die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Wannsee, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, mit Wirkung vom 1. Januar 2023 für die Dauer von zehn Jahren.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (6.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln auf die Pfarrerin Lioba Diez über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2026,
der Zeitraum der Übertragung der Kreispfarrstelle für Diakonie im Kirchenkreis Reinickendorf auf den Pfarrer Holger Rühle über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Kirchenkreis Steglitz auf die Pfarrer Hans-Georg Scharnbeck über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Zeitraum der Übertragung der (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels St. Markus-Boxhagen-Stralau im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte auf den Pfarrer Malte Stets über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2032,
die Beurlaubung von Pfarrerin Dr. Andrea Völkner für einen Dienst beim Verein für Berliner Stadtmission über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 30. September 2023,
der Zeitraum der Übertragung der der (3.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Kirchenkreis Reinickendorf auf die Pfarrerin Alke Witte über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2028.
In den Wartestand ist getreten:
der ordinierte Gemeindepädagoge Thomas Hikel, zuletzt Inhaber der Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, mit Wirkung vom 16. Dezember 2022,
Pfarrer Uwe Weiß, zuletzt Inhaber der Kreispfarrstelle zur Entlastung der stellvertretenden Superintendentin oder des stellvertretenden Superintendenten im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln, mit Wirkung vom 1. Januar 2023.
Beurlaubt wurde:
Pfarrerin Diana Bernitt-Pscherwankowski für einen Dienst als Pfarrerin für Seelsorge im Wohnstift Otto Dibelius mit Wirkung vom 1. Januar 2023 für die Dauer von sechs Jahren,
Pfarrer Eric Haußmann, zuletzt Pfarrer der Evangelische Kirchengemeinde St. Marien-Friedrichswerder, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, für einen Dienst in der Evangelischen Militärseelsorge beim Evangelischen Militärpfarramt Burg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 für die Dauer von sechs Jahren und drei Monaten.
Versetzt in den Dienst einer anderen Landeskirche wurde:
Superintendentin Dr. Gabriele Metzner in den Dienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland mit Wirkung vom 1. Januar 2023.
In den Ruhestand ist getreten:
Generalsuperintendentin a. D. Heilgard Asmus, zuletzt Inhaberin der (1.) landeskirchlichen Pfarrstelle zur besonderen Verfügung im Bereich Theologische Bildung mit Erwachsenen, mit Ablauf des Monats Dezember 2022,
Pfarrer Reinhard Danner, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Plötzin-Bliesendorf, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, mit Ablauf des Monats Dezember 2023,
Pfarrer Bernd Dechant, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Ludwigsfelde, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit Ablauf des Monats Dezember 2023.
Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 2) erscheint am 22. Februar 2023. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 6. Februar 2023. |
Herausgeber und Redaktion: Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin |