.
I
II
III
IV
V
#VI
VII
#
Nr. 1Berlin, den 21. Januar 2026
I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen
Nr. 1Richtlinie über die Vergabe von Mitteln aus dem Kita-Strukturanpassungsfonds
Vom 5. Dezember 2025
#Die Kirchenleitung hat folgende Richtlinie über die Vergabe von Mitteln aus dem Kita-Strukturanpassungsfonds beschlossen:
###I
Zielstellung des Fonds und Rahmenbedingungen
(
1
)
Die evangelische Kita ist ein Ort frühkindlicher evangelischer Bildung, an dem Familien unterstützt und das interreligiöse Gespräch praktiziert werden. Über Kitas bietet Kirche Kindern und ihren Familien ein anregendes Umfeld und trägt mit der Kommunikation des Evangeliums zur persönlichen, religiösen und sozialen Entwicklung von Menschen bei. Kitas bieten so alltagsintegrierte christliche Angebote und gemeinsame Gemeindeveranstaltungen.
(
2
)
Über viele Jahre hinweg war der Kitaplatz-Ausbau in fast allen Kommunen eine drängende Aufgabe. Die Synode hatte mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossen, den Strukturanpassungsfonds („Fonds zur Entwicklung neuer Strukturen“, vgl. § 7 der Rechtsverordnung über die Kindertagesstättenarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 15. Dezember 2006) als ein Anreizsystem zu profilieren, um evangelische Träger zum Neu- und Ausbau evangelischer Kitas zu ermutigen.
(
3
)
Jetzt und auch zukünftig werden weiterhin strukturell, finanziell und konzeptionell erhebliche Anstrengungen erforderlich sein, um die evangelische Kita als deutlich erkennbares evangelisches Angebot in der Palette der Trägervielfalt zu behalten.
(
4
)
Allerdings hat sich mittlerweile die Situation in der Kita-Landschaft in Berlin, Brandenburg und Sachsen grundlegend verändert: Es zeichnet sich nun ein Überangebot an Kita-Plätzen ab – verursacht vor allem durch geburtenschwache Jahrgänge. Prognosen gehen davon aus, dass dieser Rückgang in den kommenden Jahren anhalten wird. Dies führt bereits jetzt zu einer erheblichen Wettbewerbssituation zwischen den Kitas um Kinder und Familien, auch bereits zu Kitaschließungen. Der Professionalisierungsdruck auf Kitas, der seit Jahren hoch ist, verschärft sich dadurch weiter.
(
5
)
Eine Möglichkeit, darauf zu reagieren, ist die Übergabe kirchengemeindlicher Kita-Trägerschaften auf größere öffentlich-rechtliche Trägerstrukturen (z. B. durch Gründung oder Erweiterung von Kita-Verbänden oder Trägerübernahme durch den Kirchenkreis). Durch eine fachlich-professionelle Struktur ermöglicht dies u. a. gemeinsames Qualitätsmanagement und -weiterentwicklung, eine stärkere Position gegenüber den Kommunen hinsichtlich der Refinanzierung, eine verbesserte Personalakquise, eine gemeinsame Verantwortungsübernahme (z. B. bei der Personalplanung), Rechtssicherheit z. B. im Rahmen des institutionellen Kinderschutzes, bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, eine gesicherte Ausstattung mit Fachberatung. Die Anbindung an das kirchliche Leben in den Gemeinden bleibt dabei erhalten.
(
6
)
Nicht zuletzt die Finanzierung der übergreifenden Trägerstrukturen (etwa eines Kita-Verbandes) – vor allem in deren Anfangsphase – stellt eine große Hürde dar. Zweck des Kita-Strukturanpassungsfonds ist es, bei der Übergabe kirchengemeindlicher Kita-Trägerschaften auf andere Träger Förderung in Form einer Anschubfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, auch in einer angespannten Kita-Landschaft die Kita im verfasst-kirchlichen Bereich zu erhalten als einen unverzichtbaren Ort evangelischer (frühkindlicher) Bildung und als eine wichtige Kontaktfläche von Kirche zu Familien.
#II
Fördersumme
(
1
)
Der Förderbetrag versteht sich als Anschubfinanzierung für die Personalkosten in der neuen Trägerstruktur.
(
2
)
Der Förderbetrag errechnet sich aus der Anzahl der Kitas, deren Trägerschaft aus der Trägerschaft einer Kirchengemeinde auf eine andere (öffentlich-rechtlich organisierte) Trägerstruktur übergeht, nämlich auf
- einen neu gegründeten Kita-Gemeinde- oder Kita-Kirchenkreisverband oder
- einen bestehenden Kita-Gemeinde- oder Kita-Kirchenkreisverband oder
- einen Kirchenkreisverband, der neben der Trägerschaft des Kirchlichen Verwaltungsamts neu auch die Kita-Trägerschaft übernimmt, oder
- einen Kirchenkreis.
(
3
)
Pro Kita kann ein Förderbetrag von maximal 3.500 € pro Jahr für zwei Jahre beantragt werden. Der Förderzeitraum kann auch unterjährig beginnen.
(
4
)
Der volle Förderbetrag wird für eine Stellenstruktur von mindestens drei Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in der übergreifenden Trägerstruktur mit den folgenden Stellenzuschnitten angesetzt:
- Geschäftsführung/Vorstand bzw. entsprechende Stelle im Kirchenkreis oder KVA (ein VZÄ) (entspricht 46 % oder 1.610 € des o. g. Förderbetrages pro Kita),
- Assistenz/Sekretariat und/oder Stelle für den Personalbereich (ein VZÄ) (entspricht 23 % oder 805 € des o. g. Förderbetrages pro Kita),
- Fachberatung (ein VZÄ) (entspricht 31 % oder 1.085 € des o. g. Förderbetrages pro Kita).
(
5
)
Werden die VZÄ in anderer Gewichtung verteilt als oben aufgeführt (z. B. eine Geschäftsführung und zwei Fachberatungen), ist dies zu begründen und der Förderbetrag reduziert sich ggf. entsprechend.
(
6
)
Um eine Stelle (ein VZÄ) in die Berechnung des jährlichen Förderbetrags einzubeziehen und um die Mittel in der Höhe ausbezahlt zu bekommen, muss die Stelle (ein VZÄ) wenigstens sieben Monate lang innerhalb des Förderjahres besetzt sein.
(
7
)
Fallen Personalkosten generell für weniger als drei VZÄ an, reduziert sich der Förderbetrag entsprechend.
(
8
)
Der ausgezahlte Förderbetrag aus dem Kita-Strukturanpassungsfonds darf insgesamt 50 % der real entstandenen Personalkosten nicht übersteigen.
#III
Förderbedingungen
(
1
)
Der Kirchenkreis, in dessen Gebiet die übergehende Kita liegt, beteiligt sich an den o. g. Personalkosten mindestens in gleichem Umfang wie die Förderung aus dem Kita-Strukturanpassungsfonds (sog. Eigenmittel).
(
2
)
Der Trägerwechsel von der Kita-Trägerschaft der Kirchengemeinde auf die übergreifende Trägerstruktur darf bei Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Nach einem Trägerwechsel darf für jede Kita, deren Trägerschaft auf eine übergreifende Trägerstruktur übergegangen ist, nur einmal eine Förderung aus dem Kita-Strukturanpassungsfonds erfolgen.
(
3
)
Gefördert werden nur solche Vorhaben, die aufgrund der Gesamtschau der Unterlagen einen wirtschaftlichen Betrieb der übergreifenden Trägerstruktur erwarten lassen.
(
4
)
Zuwendungsmitteilungen haben die Regelungen von § 25 HKVG zu berücksichtigen. Sie können mit Auflagen versehen werden.
#IV
Antragsberechtigung
(
1
)
Anträge können gestellt werden nach Übergang der Trägerschaft von der Kirchengemeinde auf die neue (ausschließlich öffentlich-rechtlich organisierte) Trägerstruktur. Antragsberechtigt sind beim Übergang der Trägerschaft von der Kirchengemeinde
- auf einen (neu gegründeten oder bestehenden) Kitaverband der Kirchenkreis, in dessen Gebiet die übergehende Kita(s) liegt (liegen), und der Kita-Verband; diese stellen einen gemeinsamen Antrag. Die Auszahlung der Förderung erfolgt an den Kita-Verband.
- auf eine (neu eingerichtete) Kita-Abteilung im KVA der Kirchenkreis, in dessen Gebiet die übergehende Kita(s) liegt (liegen), und das KVA; diese stellen einen gemeinsamen Antrag. Die Auszahlung erfolgt an das KVA.
- auf den Kirchenkreis der Kirchenkreis. Die Auszahlung erfolgt an den Kirchenkreis.
(
2
)
Anträge können in der Regel nur gestellt werden für übergreifende Trägerstrukturen, die Mitglied im VETK sind.
#V
Antragstellung (Nachweise)
(
1
)
Der Antrag wird formlos gestellt an das Konsistorium, Referat 2.2. Der Antrag muss spätestens drei Wochen vor der Sitzung des Ausschusses für Strukturanpassungshilfen eingereicht werden.
(
2
)
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Satzung der übergreifenden Trägerstruktur. (Gilt nicht im Falle des Trägerübergangs auf einen Kirchenkreis.)
- Darstellung des Vorhabens. Daraus muss hervorgehen:
- Anzahl der Kita(s), deren Trägerschaft auf die übergreifende Trägerstruktur übergehen, und deren Kitaplätze und aktuelle Belegung,
- welche Stellenstruktur in der übergreifenden Trägerstruktur angesetzt wird (also drei oder weniger VZÄ für Geschäftsführung/Vorstand + Assistenz und/oder Stelle für den Personalbereich + Fachberatung, s. o. im Abschnitt Fördersumme) – zur Errechnung des maximalen Förderbetrages,
- Starttermin, ab wann die Förderung erfolgen soll (für die Errechnung).
- Nachweis über den Trägerübergang, aus dem auch der Zeitpunkt des Übergangs hervorgeht (z. B. Übertragungs- und/oder Kooperationsvertrag mit Betriebsüberleitungsvertrag nach § 613a BGB oder ein anderer geeigneter Nachweis),
- Finanzierungsplan für das Vorhaben, der Angaben zu den aufgebrachten Eigenmitteln macht (ggf. mit Beschlüssen der zuständigen Entscheidungsgremien).
VI
Auszahlung der bewilligten Mittel und Abrechnung der Mittelverwendung
(
1
)
Die Abrechnung und Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt in der Regel nach Ablauf des Förderzeitraums. In besonderen Ausnahmefällen (z. B. einer wirtschaftlichen Notlage) kann eine jährliche Abrechnung und Auszahlung erfolgen.
(
2
)
Damit die bewilligten Mittel ausgezahlt werden können, sind folgende Unterlagen und Nachweise einzureichen:
- die unterschriebene und gestempelte Zuwendungsmitteilung,
- ein Nachweis über die real entstandenen Personalkosten (z. B. Sachbuchauszug oder anderer geeigneter Nachweis) sowie
- eine Arbeitsplatzbeschreibung der jeweiligen Stelle(n) (oder andere geeignete Nachweise, aus denen die konkrete Tätigkeitszuschreibung der Stelle hervorgeht, z. B. Stellenplan).
(
3
)
Der Abruf des Zuschusses muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Förderzeitraums erfolgen. In besonders begründeten Fällen kann diese Frist vom Konsistorium verlängert werden.
(
4
)
Bei Verstößen gegen die Auflagen und Regelungen der Zuwendungsmitteilungen kann die Fördersumme vom Konsistorium ganz oder anteilig vom Zuwendungsempfänger zurückgefordert werden.
#VII
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(
1
)
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie über die Vergabe von Mitteln aus dem Kita-Strukturanpassungsfonds vom 20. Januar 2023 (KABl. Nr. 17S. 31) außer Kraft.
Berlin, den 5. Dezember 2025 | ||
Az.: 3211-01.01:00 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Kirchenleitung – | ||
(L. S.) | Dr. Christian Stäblein | |
Bischof | ||
Nr. 2Rechtsverordnung zur Änderung der Ordnung der Ersten Theologischen Prüfung
Vom 5. Dezember 2025
#Die Kirchenleitung hat auf der Grundlage von § 8 Nummer 1 der Ordnung des Theologischen Prüfungswesens der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (ThPO) vom 5. November 2004 (KABl. S. 214) die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
###§ 1
Die Ordnung der Ersten Theologischen Prüfung vom 27. September 2014 (KABl. S. 178) wird wie folgt geändert:
- In § 1 wird Absatz 3 gestrichen.
- § 5 wird wie folgt gefasst:„§ 5Termine, Meldung und Zulassung(1) Die Erste Theologische Prüfung findet in der Regel zweimal jährlich statt.(2) Zur Ersten Theologischen Prüfung kann sich anmelden, wer in der Liste der Theologiestudierenden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz eingetragen ist (Verwaltungsvorschrift über die Liste der Theologie- und Gemeindepädagogikstudierenden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, KABl. 2018 Nr. 11 S. 198). Über begründete Ausnahmefälle entscheidet auf Antrag das Theologische Prüfungsamt.(3) Die Studierenden der „Evangelischen Theologie“, welche die Erste Theologische Prüfung ablegen wollen, melden sich schriftlich beim Theologischen Prüfungsamt an. Die Meldung zum Examen muss zum 1. Februar oder zum 1. Oktober beim Theologischen Prüfungsamt eingehen. Die Anmeldung muss die Erklärung enthalten, ob bereits an einer anderen Evangelisch-Theologischen Fakultät, an einem anderen Evangelisch-Theologischen Fachbereich oder an einer Kirchlichen Hochschule die Meldung zu einer Abschlussprüfung des Studienganges „Evangelische Theologie“ erfolgt ist.(4) Mit der Meldung sind, soweit sie nicht schon im Prüfungsamt vorliegen, folgende Unterlagen einzureichen und Angaben zu machen:
- tabellarischer Lebenslauf,
- aktueller Nachweis der Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche oder zu einer anderen Mitgliedskirche des Ökumenischen Rats der Kirchen,
- Reifezeugnis oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung,
- Nachweis der Zwischenprüfung einschließlich der für das Studium der „Evangelischen Theologie“ erforderlichen Kenntnisse in der griechischen, der hebräischen und der lateinischen Sprache (Graecum, Hebraicum, Latinum) sowie der Prüfungen in Bibelkunde (Biblicum),
- drei mit mindestens „ausreichend“ benotete Seminararbeiten aus den Fächern Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte (bzw. Christentumsgeschichte) und Systematische Theologie; die vorgezogene Wissenschaftliche Hausarbeit kann hierfür als Seminararbeit anerkannt werden, gemäß § 9 Absatz 10. In dem Fach, in dem keine Seminararbeit vorliegt, muss eine mit mindestens „ausreichend“ bewertete Proseminararbeit aus dem Grundstudium nachgewiesen werden,
- ein mit mindestens „ausreichend“ benoteter Studiennachweis aus dem Fach Praktische Theologie über:
- die Anfertigung einer Predigtarbeit,
- die Anfertigung eines Unterrichtsentwurfs.
Beide können nach Maßgabe von § 10 Absatz 7 vorgezogenen im jeweiligen Aufbaumodul verfasst und zusätzlich als Seminararbeit anerkannt werden, - mit mindestens „ausreichend“ benoteter Leistungsnachweis über eine mindestens zweistündige Lehrveranstaltung im Fach Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie,
- Nachweis über die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit explizitem Bezug zur Ökumene,
- Nachweis über die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit explizitem Bezug zum Thema „Christentum und Judentum“,
- Nachweis über eine mündliche Prüfung in Philosophie (Philosophicum),
- Nachweis des Gemeindepraktikums von mindestens vierwöchiger Dauer,
- Nachweis eines zweiten Praktikums von mindestens vierwöchiger Dauer,
- Nachweise über gegebenenfalls während des Studiums vorgezogene Prüfungsteile,
- Angabe des Hauptfaches für die Wissenschaftliche Hausarbeit gemäß § 9 Absatz 4,
- Angabe der Fächer, die als Klausurfächer gewählt werden,
- Angabe der Form der Praktisch-theologischen Ausarbeitung gemäß § 10,
- Angabe über die gegebenenfalls für die mündlichen Prüfungen gewählten Spezialgebiete,
- eine Übersicht über die abgeschlossenen Module,
- Angabe der gegebenenfalls gewählten Optionen zu Prüfungsformen und Prüfungsverlauf (§ 13 Absatz 3 und § 14 Absatz 1 Nummer 3 b),
- gegebenenfalls ein Antrag auf Nachteilsausgleich gemäß Absatz 8.
(5) Die Zulassung zur Ersten Theologischen Prüfung setzt ein ordnungsgemäßes Studium der Evangelischen Theologie im Sinne der Rahmenordnung für einen durch Module strukturierten Studiengang und der „Übersicht über die Gegenstände des Studiums der Evangelischen Theologie und die Voraussetzungen und Gegenstände der theologischen Prüfungen“ voraus.(6) Die mit der Geschäftsführung des Theologischen Prüfungsamtes beauftragte Person entscheidet über die Zulassung zur Ersten Theologischen Prüfung.(7) Die Zulassung darf nur abgelehnt werden, wenn- die in Absatz 2 und 5 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind,
- die in Absatz 4 genannten Unterlagen unvollständig sind,
- die Kandidatin oder der Kandidat die Erste Theologische Prüfung in demselben oder in einem nach Maßgabe des Landesrechts verwandten Studiengang endgültig nicht bestanden hat oder
- die Kandidatin oder der Kandidat sich in demselben oder einem vergleichbaren Prüfungsverfahren befindet.
(8) Weist eine Studentin oder ein Student nach, dass sie oder er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigungen oder Behinderungen nicht in der Lage ist, Studienleistungen oder Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu erbringen, legt das Theologische Prüfungsamt in Absprache mit der Studentin oder dem Studenten und der Prüferin oder dem Prüfer fest, wie gleichwertige Prüfungsleistungen und Studienleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder in einer anderen Form erbracht werden können (Nachteilsausgleich). Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist bis zur Meldung gemäß Absatz 2 einzureichen.(9) Das Prüfungsamt teilt in einer angemessenen Frist, spätestens aber sechs Wochen nach dem in Absatz 3 genannten Meldetermin, die Zulassung zur Ersten Theologischen Prüfung mit.“ - § 7 wird darüber hinaus wie folgt geändert:
- In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „die Kirchenleitung“ durch die Wörter „das Kollegium“ ersetzt.
- Absatz 4 Satz 3 wird wie folgt gefasst:„Das Theologische Prüfungsamt bestimmt für jede Erste Theologische Prüfung die Beisitzenden ohne Stimmrecht, die an den Sitzungen der Ausschüsse und Kommissionen beratend teilnehmen.“
- § 8 wird wie folgt geändert:a) Absatz 2 entfällt. Absatz 3 wird Absatz 2, das Wort „Hauptfächer“ wird ersetzt durch die Wörter „Prüfungsfächer der Ersten Theologischen Prüfung“.b) Die bisherigen Absätze 4 und 5 entfallen.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- In Absatz 3 wird nach Satz 2 folgender Satz ergänzt:„Anhänge werden dabei nicht berücksichtigt.“Das Wort „Sie“ im folgenden Satz wird ersetzt durch „Die Wissenschaftliche Hausarbeit“.
- Absatz 4 wird zu den folgenden Absätzen 4 und 5:„(4) Für die Hausarbeit wählen die zu Prüfenden aus dem Bereich der Prüfungsfächer (§ 8 Absatz 2) ein Fach aus. Wird sie in einem überfachlichen, besonderen Themenbereich geschrieben, ist auf die Behandlung eines theologischen Themas zu achten und die mit der Geschäftsführung des Prüfungsamtes beauftragte Person entscheidet, welchem der genannten Hauptfächer das Thema zugeordnet wird. Innerhalb des gewählten Faches können besondere Interessengebiete für die Hausarbeit angegeben werden. Die Anerkennung einer Wissenschaftlichen Hausarbeit als Seminararbeit in einem Aufbaumodul ist ausgeschlossen, wenn die Arbeit in einem überfachlichen oder besonderen Themenbereich geschrieben wird.(5) Wird die Hausarbeit als interdisziplinäre Arbeit geschrieben, wird sie von je einer Gutachterin oder einem Gutachter aus den beiden beteiligten Fächern bewertet. Die Benotung der beiden Prüfenden geht je zur Hälfte in die nach arithmetischem Mittel zu bildende Gesamtnote ein. Ist ein Drittgutachten nötig, so ist eine Prüferin bzw. ein Prüfer aus einem der beiden Fächer damit zu beauftragen. Es ist zu entscheiden, welchem der Hauptfächer der Themenbereich zuzuordnen ist. Die Anerkennung einer interdisziplinären Wissenschaftlichen Hausarbeit als Seminararbeit in einem Aufbaumodul ist ausgeschlossen.“Die Absätze 5 bis 8 werden zu den Absätzen 6 bis 9.
- Bei Absatz 5 wird folgender Satz ergänzt:„Bei Wissenschaftlichen Hausarbeiten, die als Seminararbeit in einem Aufbaumodul eingebracht werden sollen, setzt der Prüfungsausschuss der Theologischen Fakultät das Thema fest.“
- In Absatz 6 Satz 1 wird die Passage „die Mitglieder des Theologischen Prüfungsamts sind, binnen vier“ durch folgende Passage „die vom Theologischen Prüfungsamt bestimmt werden, binnen sechs“ ersetzt. In Satz 3 wird das Wort „Fach“ durch „Themengebiet“ ersetzt.
- Folgender Absatz 10 wird am Ende des Paragraphen angefügt:„(10) Nach vorheriger Anmeldung beim Prüfungsamt kann nach Maßgabe von § 14 die Wissenschaftliche Hausarbeit entweder in Zusammenhang mit einem Aufbaumodul des jeweiligen Faches oder als eigenständige vorgezogene Prüfungsleistung erbracht werden. Die Vorgaben aus § 9 zum Zeitrahmen und Umfang der Wissenschaftlichen Hausarbeit müssen dabei eingehalten werden. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung einer Wissenschaftlichen Hausarbeit als Seminararbeit in einem Aufbaumodul liegt beim Prüfungsausschuss der Theologischen Fakultät.“
- § 10 wird wie folgt geändert:
- Absatz 5 wird wie folgt gefasst:„(5) Das Thema für den Unterrichtsentwurf sowie den Text für die Predigtarbeit setzt die mit der Geschäftsführung des Theologischen Prüfungsamtes beauftragte Person fest. Bei Predigtarbeiten, die als Seminararbeit im Aufbaumodul Praktische Theologie eingebracht werden sollen, setzt der Prüfungsausschuss der Theologischen Fakultät das Thema fest.“
- Absatz 7 wird wie folgt gefasst:„(7) Nach vorheriger Anmeldung beim Prüfungsamt kann die Praktisch-theologische Ausarbeitung als vorgezogene Prüfungsleistung verfasst werden (§ 14). Sie kann im Zusammenhang mit dem Aufbaumodul Praktische Theologie oder als eigenständige, vorgezogene Prüfungsleistung erbracht werden. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung der Praktisch-theologischen Ausarbeitung für das Aufbaumodul Praktische Theologie liegt beim Prüfungsausschuss der Theologischen Fakultät.“
- § 11 wird wie folgt geändert:
- In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Leistungen“ durch „Prüfungsleistungen“ ersetzt.
- In Absatz 2 Satz 1 wird nach dem Wort „Fachprüfung“ das Wort „nur“ ergänzt.
- In Absatz 3 wird nach dem Wort „Fachnote“ das Wort „nur“ ergänzt.
- Folgender Absatz wird am Ende ergänzt:„(4) Weitere Prüfungsleistungen gemäß der Rahmenordnung der EKD für die Erste Theologische Prüfung können auf Antrag vom Prüfungsamt anerkannt werden.“
- § 12 Absatz 5 wird folgender Satz vorangestellt:„Jede Klausurarbeit wird von zwei Prüfenden bewertet.“
- § 13 wird wie folgt geändert:
- Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„(2) Die Wahl des Spezialgebietes bedarf der Zustimmung der mit der Geschäftsführung des Theologischen Prüfungsamtes beauftragten Person.“
- Absatz 4 wird wie folgt gefasst:„(4) Für die Dauer der mündlichen Prüfungen gilt Folgendes:
- In den Fächern Altes Testament, Neues Testament, Systematische Theologie (Dogmatik und Ethik) und Kirchengeschichte (beziehungsweise Christentumsgeschichte) beträgt die Prüfungszeit jeweils 25 bis 30 Minuten,
- in Praktischer Theologie 20 bis 25 Minuten,
- nach vorheriger Anmeldung können zwei Hauptfächer in einem interdisziplinären Prüfungsgespräch geprüft werden. Die Prüfung dauert dann 50 Minuten. Für beide Fächer muss das gleiche Spezialgebiet angemeldet werden. Für beide Fächer wird jeweils eine unabhängige Note vergeben.“
- Es wird folgender Absatz 5 eingefügt:„(5) Weitere Prüfungsleistungen gemäß der Rahmenordnung der EKD für die Erste Theologische Prüfung können auf Antrag vom Prüfungsamt anerkannt werden.“
- Absatz 7 entfällt. Die bisherigen Absätze 5 und 6 werden zu den Absätzen 6 und 7.
- Absatz 8 wird wie folgt gefasst:„(8) Die Noten für die mündlichen Prüfungsleistungen werden jeweils durch die Fachprüferin oder den Fachprüfer nach Anhörung der Mitglieder der Prüfungskommission festgesetzt und unmittelbar nach der Prüfung der Kandidatin/dem Kandidaten bekannt gegeben und begründet.“
- § 14 wird wie folgt geändert:
- Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:„3. und eine der folgenden Prüfungsleistungen:
- bis zu zwei Fachprüfungen (Klausur und mündliche Prüfung) oder
- auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten werden die Noten von zwei von der Kandidatin oder des Kandidaten zuvor bestimmten Modulabschlussprüfungen aus dem Hauptstudium in die Bildung der Gesamtnote des Abschlussexamens mit einbezogen.“
- Bei Absatz 3 Nummer 1 werden vor dem Semikolon ein Parenthesestrich und die Wörter „es sei denn, die Hausarbeit wird im Rahmen eines Aufbaumoduls geschrieben“ ergänzt.
- In Absatz 3 Nummer 2 wird „Fachprüfung“ durch „Prüfungsleistung“ ersetzt; nach diesem Wort wird der Klammerzusatz „(nach Absatz 1 Nummer 3 a)“ ergänzt.
- Absatz 3 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:„3. im Falle der vorgezogenen Praktisch-theologischen Ausarbeitung:ein Nachweis über die Teilnahme an zwei homiletisch-religionspädagogischen Modulen (hiervon muss eines ein Aufbaumodul sein) sowie Leistungsnachweise über die erfolgreiche Anfertigung einer Predigtarbeit und eines Unterrichtsentwurfs – es sei denn, die Ausarbeitung wird im Rahmen eines Aufbaumoduls geschrieben.“
- In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort „vierzehn“ durch das Wort „sieben“ ersetzt.
- In Absatz 7 Satz 1 werden die Wörter „bis spätestens ein halbes Jahr nach Abschluss der mündlichen Prüfungen“ durch die Wörter „im nächsten Prüfungsdurchgang“ ersetzt.
- § 16 wird wie folgt gefasst:„§ 16Bewertung der Prüfungsleistungen(1) Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen wird von den Prüfenden festgesetzt. Dafür sind folgende Punkte zu vergeben:
- 15/14/13 Punkte entsprechen: sehr gut (1) = eine hervorragende Leistung,
- 12/11/10 Punkte entsprechen: gut (2) = eine Leistung, die über den durchschnittlichen Anforderungen liegt,
- 9/8/7 Punkte entsprechen: befriedigend (3) = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht,
- 6/5 Punkte entsprechen: ausreichend (4) = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt,
- 4/3/2/1/0 Punkte entsprechen: ungenügend (5) = eine Leistung, die wegen fehlender Grundkenntnisse und erheblicher Mängel den Anforderungen nicht entspricht.
(2) Weichen bei den schriftlichen Leistungen die Bewertungen voneinander ab, so gilt das arithmetische Mittel. Dieses Verfahren gilt nicht, wenn eines der beiden Gutachten mit „nicht ausreichend“ bewertet wird. In diesem Fall entscheidet unter Würdigung der vorliegenden Gutachten eine Drittgutachterin oder ein Drittgutachter im Rahmen der gegebenen Noten.(3) Die Ergebnisse der Wissenschaftlichen Hausarbeit, der Praktisch-theologischen Ausarbeitung und der Fachprüfungen können von den Kandidatinnen und Kandidaten jeweils zu den Zeiträumen erfragt werden, die das Prüfungsamt vorab bekannt gibt.(4) Für jedes der fünf in § 8 Absatz 2 genannten Prüfungsfächer wird eine Durchschnittspunktzahl gebildet. Sie ergibt sich aus der Summe der Prüfungspunkte des Faches, geteilt durch die Anzahl der Prüfungsleistungen. Das Examenszeugnis gibt für jedes Fach die Durchschnittspunktzahl und die entsprechende Fachnote an, sowie gegebenenfalls die eingerechneten Modulnoten aus dem Hauptstudium nach § 14 Absatz 1 Nummer 3 b). In dem Fach, in dem keine Klausur oder Wissenschaftliche Hausarbeit geschrieben wird, ist die Punktzahl für die mündliche Prüfung zugleich die Durchschnittspunktzahl. Ergibt das arithmetische Mittel aller Prüfungsleistungen in einem Fach weniger als fünf Punkte, ist dieses Fach nicht bestanden.“ - § 17 wird wie folgt geändert:
- Die bisherigen Absätze 1 bis 3 werden durch die folgenden Absätze 1 bis 4 ersetzt:„(1) Die Gesamtpunktzahl der Ersten Theologischen Prüfung ergibt sich aus der Summe der Punktzahlen für die einzelnen Prüfungsleistungen. Die Punktzahl der Wissenschaftlichen Hausarbeit wird zweifach gewertet.(2) Die Gesamtnote gibt Auskunft, mit welchem Notendurchschnitt die Erste Theologische Prüfung bestanden wurde. Sie wird nach den insgesamt erreichten Punkten festgestellt. Bei der Bildung der Gesamtnote wird nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksichtigt. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Dabei gilt ein Notendurchschnitt von
- 1,0 bis 1,5 als „sehr gut“,
- 1,6 bis 2,5 als „gut“,
- 2,6 bis 3,5 als „befriedigend“ und
- 3,6 bis 4,0 als „ausreichend“.
Die Berechnung wird anhand der Anlage zu dieser Prüfungsordnung durchgeführt.(3) Die Erste Theologische Prüfung ist bestanden, wenn die Wissenschaftliche Hausarbeit, die Praktisch-theologische Ausarbeitung sowie alle Fachprüfungen mit mindestens fünf Punkten bewertet wurden.(4) Die Note für eine als Wissenschaftliche Hausarbeit anerkannte Dissertation oder Magisterarbeit geht nicht in die arithmetische Ermittlung des Gesamtergebnisses ein.“ - Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5. Satz 1 dieses Absatzes wird wie folgt gefasst:„Ergibt in ein oder zwei Fächern das Ergebnis nicht mindestens fünf Punkte, findet in diesen Fächern eine erste Nachprüfung statt.“
- Absatz 6 wird wie folgt gefasst:„Wird die erste Nachprüfung nicht bestanden, findet in dem betreffenden Fach oder in den zwei betreffenden Fächern eine zweite Nachprüfung statt. Die Nachprüfung kann frühestens beim nächstmöglichen Prüfungsdurchgang stattfinden und soll nicht später als zwei Jahre nach dem vorhergehenden Prüfungsdurchgang liegen. Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend.“
- Der bisherige Absatz 7 entfällt.
- In § 18 Absatz 1 wird „in einem vorgezogenen Fach“ erweitert zu „in ein bis zwei vorgezogenen Fächern“. In Absatz 2 wird das Wort „Fachprüfung“ durch das Wort „Prüfungsleistung“ ersetzt.
- In § 19 Absatz 1 wird „ist mit „mangelhaft“ zu bewerten“ ersetzt durch „gilt als nicht bestanden“.
- Der Verordnung wird folgende Anlage zu § 16 beigefügt:Anlage zu § 16
- Bewertung der Prüfungsleistungen (nach ABl. EKD 2023 Nr. 4, § 11):Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen wird von den Prüfenden festgesetzt. Dafür sind folgende Punkte zu vergeben:15 /14 /13 Punkte
- = entsprechen: sehr gut (1),
- = eine hervorragende Leistung,
- entspricht der Fachnote: 15 = 1+ (0,7-1,0) / 14 = 1 (1,1-1,3) / 13 = 1- (1,4-1,5),
12 /11 /10 Punkte- = entsprechen: gut (2),
- = eine Leistung, die über den durchschnittlichen Anforderungen liegt,
- entspricht der Fachnote: 12 = 2+ (1,6-1,8) / 11 = 2 (1,9-2,2) / 10 = 2- (2,3-2,5),
9 /8 /7 Punkte- = entsprechen: befriedigend (3),
- = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht,
- entspricht der Fachnote: 9 = 3+ (2,6-2,8) / 8 = 3 (2,9-3,2) / 7 = 3- (3,3-3,5),
6 /5 Punkte- = entsprechen: ausreichend (4),
- = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt,
- entspricht der Fachnote: 6 = 4+ (3,6-3,8) / 5 = 4 (3,9-4,0),
4 /3 /2 /1 /0 Punkte- = entsprechen: ungenügend (5),
- = eine Leistung, die wegen fehlender Grundkenntnisse und erheblicher Mängel den Anforderungen nicht entspricht,
- entspricht der Fachnote: 5.
- Punktetabelle für 11 PrüfungsleistungenGesamt-
punkteNote164-1531sehr gut152-1501,1149-1461,2145-1431,3142-1391,4138-1361,5135-1331,6gut132-1301,7129-1261,8125-1231,9122-1202119-1162,1115-1132,2112-1102,3109-1062,4105-1032,5102–1002,6befriedigend99-972,796-932,892-902,989-87386-833,182-803,279-773,376-733,472-703,569-673,6ausreichend66-643,763-603,859-573,956-524,0
Formel für die Notenberechnung:17 - (Gesamtpunktzahl)113
Punktetabelle für 13 Prüfungsleistungen
(falls die Option gewählt wurde, dass zwei Modulprüfungen eingerechnet werden sollen)
(falls die Option gewählt wurde, dass zwei Modulprüfungen eingerechnet werden sollen)
Gesamt- punkte | Note | |
|---|---|---|
194-180 | 1 | sehr gut |
179-176 | 1,1 | |
175-172 | 1,2 | |
171-169 | 1,3 | |
168-165 | 1,4 | |
164-161 | 1,5 | |
160-157 | 1,6 | gut |
156-153 | 1,7 | |
152-149 | 1,8 | |
148-145 | 1,9 | |
144-141 | 2 | |
140-137 | 2,1 | |
136-133 | 2,2 | |
132-129 | 2,3 | |
128-126 | 2,4 | |
125-122 | 2,5 | |
121-118 | 2,6 | befriedigend |
117-114 | 2,7 | |
113-110 | 2,8 | |
109-106 | 2,9 | |
105-102 | 3 | |
101-98 | 3,1 | |
97-94 | 3,2 | |
93-91 | 3,3 | |
90-87 | 3,4 | |
86-83 | 3,5 | |
82-79 | 3,6 | ausreichend |
78-75 | 3,7 | |
74-70 | 3,8 | |
69-67 | 3,9 | |
66-63 | 4,0 |
17 - ( | Gesamtpunktzahl | ) |
13 | ||
3 | ||
§ 2
(
1
)
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2026 aufnehmen.
(
2
)
Studierende, deren Studienbeginn vor dem 1. Dezember 2025 datiert, können auf schriftlichen Antrag an das Theologische Prüfungsamt die Prüfung gemäß dieser Ordnung absolvieren.
Berlin, den 5. Dezember 2025 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Kirchenleitung – | ||
(L. S.) | Dr. Christian Stäblein | |
Bischof | ||
II. Bekanntmachungen
Nr. 3Berufung von Oberkonsistorialrat Dr. Martin Richter
zum Stellvertreter der Präsidentin des Konsistoriums
#zum Stellvertreter der Präsidentin des Konsistoriums
Die Kirchenleitung hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2025 mit Wirkung zum 6. Dezember 2025 für die laufende Amtszeit von Präsidentin Dr. Viola Vogel Oberkonsistorialrat Dr. Martin Richter zum Stellvertreter der Präsidentin berufen.
Die Amtszeit von Oberkonsistorialrätin Anke Poersch als Stellvertreterin endete mit ihrem Eintritt in den Ruhestand am 30. November 2025.
Berlin, den 5. Dezember 2025 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Kirchenleitung – | ||
(L. S.) | Dr. Christian Stäblein | |
Bischof | ||
Nr. 4U r k u n d e
über die Entwidmung der Tabea-Kirche
####über die Entwidmung der Tabea-Kirche
§ 1
Aufgrund von § 24 Kirchengesetz über das Bauwesen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Kirchenbaugesetz – KBauG) vom 15. November 2014 (KABl. S. 200), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 25. November 2023 (KABl. 12/2023 Teil 1 Nr. 201) (www.kirchenrecht-ekbo.de Nr. 580), hat die Kirchenleitung den Beschluss des Gemeindekirchenrats der Evangelischen Kirchengemeinde Rixdorf über die Entwidmung der Tabea-Kirche genehmigt.
#§ 2
Die Tabea-Kirche wird als Gottesdienststätte entwidmet.
#§ 3
Diese Urkunde tritt am 11. Januar 2026 in Kraft.
Berlin, den 15. Dezember 2025 | ||
Az.: 5101-02:14/027 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Kirchenleitung – | ||
(L. S.) | Dr. Christian Stäblein | |
Bischof | ||
Nr. 5U r k u n d e
über die Errichtung einer (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg
#über die Errichtung einer (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg
Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194S. 368), hat der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg am 28. November 2025 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg wird eine (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. Januar 2026 in Kraft.
Lehnin, den 28. November 2025 | ||
Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg Der Vorsitzende | ||
(L. S.) | gez. Siegfried-Thomas Wisch | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 18. Dezember 2025 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | gez. Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin | ||
Nr. 6U r k u n d e
über die Errichtung einer (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Prignitz
#über die Errichtung einer (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Prignitz
Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194S. 368), hat der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Prignitz am 9. Dezember 2025 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Prignitz wird eine (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. Januar 2026 in Kraft.
Perleberg, den 9. Dezember 2025 | ||
Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Prignitz Stellv. Vorsitzender | ||
(L. S.) | gez. Alexander Bothe | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 18. Dezember 2025 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | gez. Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin | ||
Nr. 7U r k u n d e
über die Errichtung einer (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree
#über die Errichtung einer (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree
Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3, S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194S. 368), hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Oderland-Spree am 15. November 2025 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree wird eine (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. Januar 2026 in Kraft.
Frankfurt (Oder), den 15. November 2025 | ||
Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Oderland-Spree Der Präses | ||
(L. S.) | gez. Dr. Martin Jenssen | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 18. Dezember 2025 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | gez. Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin | ||
Nr. 8U r k u n d e
über die Errichtung einer (3.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree
#über die Errichtung einer (3.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree
Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3, S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194S. 368), hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Oderland-Spree am 15. November 2025 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree wird eine (3.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. Januar 2026 in Kraft.
Frankfurt (Oder), den 15. November 2025 | ||
Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Oderland-Spree Der Präses | ||
(L. S.) | gez. Dr. Martin Jenssen | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 18. Dezember 2025 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | gez. Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin | ||
Nr. 9U r k u n d e
über die Errichtung einer (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree
#über die Errichtung einer (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree
Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3, S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194S. 368), hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Oderland-Spree am 15. November 2025 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree wird eine (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. Januar 2026 in Kraft.
Frankfurt (Oder), den 15. November 2025 | ||
Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Oderland-Spree Der Präses | ||
(L. S.) | gez. Dr. Martin Jenssen | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 18. Dezember 2025 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | gez. Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin | ||
Nr. 10Satzung zur Änderung der Satzung der Hoffbauer-Stiftung
Vom 10. September 2025
####§ 1
Die Satzung der Hoffbauer-Stiftung vom 9. März 2015, zuletzt geändert durch Satzungsänderung vom 3. Dezember 2024 (KABl. 2025 Nr. 40S. 82), wird wie folgt geändert:
- In § 2 Absatz 1 werden nach dem Wort „Erziehung" die Wörter „und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO" ergänzt.
- § 2 wird um folgenden Absatz 4 ergänzt:„Die Stiftung verwirklicht die in Absatz 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen wie Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen, Überlassung von Personal und durch die Lieferung von Energie. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Hoffbauer-Stiftung gehörenden Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen."
- § 3 wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:„Der Stifter und seine Erben/Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.“
§ 2
Diese Satzung tritt am Ersten des Monats nach der Zustimmung des Finanzamtes
Die Mitteilung des Finanzamtes Potsdam, dass der Satzungsentwurf den Voraussetzungen zur weiteren Anerkennung der Steuerbefreiung entspricht, erfolgte mit Schreiben vom 24. Juli 2025.
1 in KraftVorstehende Satzung wurde am 11. November 2025 durch das Kollegium des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.
2.
Nr. 11Genehmigung von neuen Kirchensiegeln
- Konsistorium Az.: 1312-03:20/023Berlin, den 16. Dezember 2025
Die Evangelische Kirchengemeinde Konradshöhe-Tegelort, Kirchenkreis Reinickendorf, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt. Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE KONRADSHÖHE-TEGELORT“. - Konsistorium Az.: 1312-03:42/162Berlin, den 5. Januar 2026
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde im Lausitzer Seenland, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen röm. „I“, „II“ und „III“ eingeführt.
Nr. 12Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln
- Konsistorium Az.: 1312-03:20/023Berlin, den 16. Dezember 2025
Das bisherige Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Konradshöhe-Tegelort mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE KONRADSHÖHE-TEGELORT IN BERLIN“, Kirchenkreis Reinickendorf, wird außer Geltung gesetzt. - Konsistorium Az.: 1312-03:42/162Berlin, den 5. Januar 2026
Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Altdöbern mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ALTDÖBERN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Martin-Luther-Kirchengemeinde Brieske mit der Umschrift „Evangelische Martin-Luther-Kirchengemeinde Brieske“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Gräbendorfer See mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GRÄBENDORFER SEE“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Großräschen mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE GROSS RÄSCHEN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Klettwitz mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE KLETTWITZ“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Sedlitz mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE SEDLITZ“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Freienhufen mit der Umschrift „Siegel der evang. Kirche zu Freienhufen“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Großkoschen mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE GROSS KOSCHEN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Senftenberg mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE ZU SENFTENBERG“, und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Saalhausen mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE ZU SAALHAUSEN“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, werden außer Geltung gesetzt.
III. Stellenausschreibungen
Nr. 13Ausschreibung der Stelle einer Leitung für das Referat „Evangelischer Religionsunterricht und Personal“ (w/m/d) im Konsistorium
Zum 1. Dezember 2026 ist die Stelle einer Referatsleitung für „Evangelischer Religionsunterricht und Personal“ (Referat 3.4) mit einem Beschäftigungs- bzw. Dienstumfang von 100 % (Besoldungsgruppe A15/Entgeltgruppe 15 TV-EKBO) im Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) zu besetzen.
Bewerbungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in Evangelischer Theologie oder Evangelischer Religionslehre sowie die abschließende Kirchliche Prüfung für die Lehrämter im Fach Evangelische Religionslehre oder ein Zweites Theologisches bzw. Gemeindepädagogisches Examen sowie Ordination bzw. Vokation. Mehrjährige Erfahrung in der religionspädagogischen Praxis sowie in der Leitung und Koordination Evangelischen Religionsunterrichts werden erwartet.
Folgende Aufgaben sind daraus vorrangig zu erfüllen:
- Zuständigkeit für die Arbeitsstellen für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) einschließlich der Fachaufsicht über die Beauftragten,
- Zuständigkeit für die Koordination und Weiterentwicklung der ARU,
- Zuständigkeit für die Statistik des Religionsunterrichts, Personalangelegenheiten der Lehrkräfte einschließlich Stellenplänen,
- Mitberatung der Grundsatzfragen des Evangelischen Religionsunterrichts,
- Einstellungsverfahren von Religionslehrkräften,
- Verantwortung für Verwendungsnachweise und Finanzierung des Religionsunterrichts,
- Budget- und Haushaltsverantwortung,
- Zusammenarbeit in den Fragen des Religionsunterrichts, insbesondere mit den kirchlichen und staatlichen Partnerinstitutionen,
- herausragende Kenntnis der kirchlichen und staatlichen Ordnungen und Regelungen über den Evanagelischen Religionsunterricht im Bereich der EKBO,
- Fortbildungsanliegen des Evangelischen Religionsunterrichts,
- Steuerung von Gesamtmitarbeitervertretungsprozessen.
Von der zukünftigen Stelleninhaberin oder dem zukünftigen Stelleninhaber wird ein hohes Maß an Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Überzeugungskraft erwartet. Darüber hinaus wird ein hohes Maß an Verhandlungs- und Managementgeschick erwartet. Die Angelegenheiten im Referat sind innerhalb der Anliegen der gesamten Abteilung zu regeln und zu führen. Von der Bewerberin oder dem Bewerber wird die Bereitschaft zu einer anspruchsvollen Arbeitszeitgestaltung und einer umfangreichen Reisetätigkeit erwartet. Ein Führerschein der Klasse B wird vorausgesetzt. Der Dienstsitz ist Berlin.
Weitere Auskünfte erteilt der Leiter der Abteilung 3 Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel, E-Mail: c.vogel@ekbo.de.
Bewerbungen werden bis zum 15. Februar 2026 per E-Mail in einer PDF-Datei erbeten an Personalreferentin Manja Matthäi, E-Mail: bewerbung@ekbo.de.
Nr. 14Erneute Ausschreibung eines Superintendent:innenamts
Der Evangelische Kirchenkreis Prignitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit als Superintendentin oder Superintendent mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von zehn Jahren.
Bewerbungen sind zugelassen von Pfarrerinnen und Pfarrern, die sich in einem Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer Gliedkirche der EKD befinden.
Der Kirchenkreis Prignitz liegt im Nordwesten Brandenburgs und besticht durch weite Landschaft, eine Vielzahl kirchlicher Orte in Stadt und Land sowie eine enge Verbundenheit mit der Region, die durch die zentrale Lage zwischen Berlin und Hamburg geprägt ist.
Die gut 50 hauptamtlichen Mitarbeitenden sowie zahlreiche Ehrenamtliche des Kirchenkreises freuen sich auf eine wertschätzende Begleitung und die Gestaltung guter, zukunftsfähiger Rahmenbedingungen für ihre Arbeit in ihren vielfältigen Formen und Möglichkeiten innerhalb der 39 Kirchengemeinden mit knapp 20.000 Gemeindegliedern (19 % der Gesamtbevölkerung).
Ein Schwerpunkt liegt auf der Steuerung transformativer Vorhaben in den Bereichen der Kitas, der Friedhöfe und der wunderschönen Dorfkirchen. Zudem gilt es, in großer Offenheit innovative Projekte kirchlicher Arbeit zu ermöglichen und zu fördern. Durch die erfolgreiche Gründung einer Schule und durch ein Eltern-Kind-Zentrum, drei Kitas und ein breit aufgestelltes Angebot an Religionsunterricht ist „Evangelische Bildung“ als Querschnittsaufgabe für alle Arbeitsfelder und über alle Generationen hinweg fest verankert.
Die bestehenden guten Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Akteur:innen bieten wertvolle Anknüpfungspunkte.
Die gleichzeitige Besetzung einer Superintendentur im Nachbarkirchenkreis Havelland eröffnet die Chance, dieses spannende, mit großer Gestaltungskraft ausgestattete Amt der mittleren Ebene in kollegialer Verbundenheit in räumlicher Nähe auszuüben.
Aufgaben:
- geistliche und seelsorgliche Begleitung der Gemeinden und Mitarbeitenden,
- Leitung und Koordination der kirchlichen Arbeit im Kirchenkreis,
- Vertretung des Kirchenkreises nach außen und in die Landeskirche hinein,
- Förderung des ökumenischen und gesellschaftlichen Dialogs,
- Mitarbeit bei strategischen Entwicklungsprozessen und Zukunftsfragen im Kirchenkreis, im regionalen Verwaltungsbereich und im Sprengel Potsdam,
- Unterstützung und Personalentwicklung von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.
Bewerber:innen
- sind theologisch fundiert, sprachfähig und glaubwürdig,
- verbinden mehrjährige Erfahrung in kirchlicher Arbeit mit Mut zum Wandel,
- verfügen über eine ausgeprägte Leitungskompetenz, Kommunikations- und Reflexionsfähigkeit, Empathie und Teamspirit,
- haben die Gabe, Visionen zu entwickeln und zugleich wirtschaftlich zu denken,
- verantworten mit Humor und Gelassenheit das kirchliche Leben im Kirchenkreis.
Geboten wird:
- eine verantwortungsvolle Leitungsposition in einem lebendigen Kirchenkreis mit 100 % Dienstumfang und entsprechender Ephoralzulage,
- ein kompetentes Stellvertretungsteam mit insgesamt 50 % Dienstumfang,
- ein engagiertes Team in der Superintendentur, bestehend aus einer Ephoralsekretärin, einer Öffentlichkeitsbeauftragten und einem Pfarrer für Gemeinschaftsaufgaben mit jeweils 100 % Dienstumfang,
- Kreisbeauftragungen für alle zentralen Aufgaben im Verkündigungsdienst und der Präventionsarbeit,
- gemeinschaftsstiftende Konventsarbeit,
- eine sehr großzügige, attraktiv am Ufer der Stepenitz gelegene Dienstwohnung in Perleberg, der Kreisstadt des Landkreises Prignitz, mit umfassender Infrastruktur,
- viel Gestaltungsspielraum für innovative Projekte mit einem entsprechend ausgestatteten Fonds,
- ein gut unterstützendes Verwaltungsamt in Kyritz.
Weitere Auskünfte erteilen der Generalsuperintendent für den Sprengel Potsdam Kristóf Bálint, E-Mail: k.balint@ekbo.de, die stellvertretenden Superintendenten Alexander Bothe, E-Mail: a.bothe@kirchenkreis-prignitz.de, und Holger Frehoff, E-Mail: h.frehoff@kirchenkreis-prignitz.de, sowie der Präses der Kreissynode Christian Kirsch, E-Mail: c.kirsch@kirchenkreis-prignitz.de.
Bewerbungen von allen, die die Zukunft der Kirche im ländlichen Raum innerhalb der EKBO aktiv mitgestalten möchten, werden bis zum 18. Februar 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht der EKBO angehören, werden gebeten, den Bewerbungsunterlagen das schriftliche Einverständnis zur Personalakteneinsicht beizufügen.
Nr. 15Ausschreibung von Pfarrstellen
- Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Friedrichshain-Süd, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, ist ab 1. April 2026 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.Die junge Fusionsgemeinde (rund 5.900 Gemeindeglieder) liegt im Herzen von Berlin-Friedrichshain – dort, wo Kieztradition auf kreative Stadtkultur trifft. Zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof prägen junge Familien, Studierende, Zugezogene und alteingesessene Friedrichshainer:innen gleichermaßen das Gemeindeleben. Hier entstehen neue Ideen, neue Formen von Glauben – und neue Nachbarschaften.Die Gemeinde freut sich auf Bewerber:innen, die eine lebendige, vielfältige Gemeinde im Herzen Berlins mitgestalten möchten und Freude an geistlicher, kultureller und musikalischer Profilierung haben.Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der
- den eigenen, bibelgründigen Glauben theologisch reflektiert lebt und kommuniziert,
- Freude an lebendigen, zeitgemäßen Gottesdiensten hat,
- die Gemeinde seelsorglich und offen begleitet – generationsübergreifend und lebensnah,
- Teamgeist mit Haupt- und Ehrenamtlichen mitbringt, motiviert und koordiniert,
- Begeisterung für Jugendarbeit hat und deren Ausbau aktiv voranbringt,
- kirchenmusikalische Arbeit unterstützt und kulturelle Formate schätzt,
- Öffentlichkeitsarbeit als Teil pastoralen Handelns versteht und gestaltet,
- Lust auf Vernetzung im Kiez, mit Nachbargemeinden und im Kirchenkreis mitbringt.
Interesse an Theaterarbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen ist willkommen.Vier besondere Gottesdienstorte prägen die Gemeinde:- Offenbarungskirche – Hauptpredigtstätte und lebendige Mitte des Gemeindelebens,
- Stralauer Dorfkirche – geistlicher Ort am Wasser mit profilierter Kirchenmusik und viel Besuch,
- Zwinglikirche – beeindruckender Kulturraum für besondere Gottesdienste und soziale Angebote,
- Andreas-Kirchsaal – Ort für Gottesdienste und diakonische Angebote direkt am Ostbahnhof.
Die Gemeinde ist stark in Kinder- und Jugendarbeit, vielfältiger Kirchenmusik und in kulturellen Formaten, die den Kiez ansprechen, engagiert – vom Jugendtheater über „Kirchturmrast“ bis zu Konzerten und Gemeindefesten. Außerdem bietet die Gemeinde Senior:innenarbeit an mehreren Kirchtürmen und engagiert sich als Ausgabeort für Laib & Seele.Geboten wird- ein vielseitiges Arbeitsfeld in einer offenen, urbanen und lebendigen Gemeinde,
- ein motiviertes Team aus Haupt- und Ehrenamtlichen, darunter zwei weitere Pfarrpersonen (150 % Stellenumfang), eine kaufmännische Geschäftsführerin, Mitarbeitende für Kinder und Jugend sowie profilierte Kirchenmusiker:innen,
- breite Beteiligung und Eigeninitiative aus der Gemeinde,
- eine familienfreundliche Dienstwohnung,
- eine kompetente externe Begleitung bei der Neuformierung des Pfarrteams.
Weitere Auskünfte erteilen die Ephorale Leitung des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte Dr. Silke Radosh-Hinder und Matthias Lohenner, Telefon: 030/258185-100, E-Mail: leitung@kkbs.de, und Ina Zitzmann für den Gemeindekirchenrat, Telefon: 0151/40229773, E-Mail: zitzmann.ina@gmail.com.Weitere Informationen über die Kirchengemeinde finden sich unter www.friedrichshain-sued.de.Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Im Norden Spandaus, Kirchenkreis Spandau, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 50 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen. Der Kirchenkreis beabsichtigt, die Stelle ab 1. August 2026 mit 50 % Dienstauftrag für die Altenheimseelsorge der im Gemeindegebiet befindlichen Senior:inneneinrichtungen zu kombinieren.Die Gemeinde reicht vom interkulturellen Lutherkiez bis zum idyllischen Stadtforst und zur Havel. Zu ihr gehören ca. 7.300 Gemeindeglieder. Die Gemeinde feiert Gottesdienste in der Wichern- und Lutherkirche sowie im Gemeindezentrum Radeland.Direkt an der Havel gelegen, bieten die Häuser „Havelblick“ und „Pro Seniore“ betreutes Wohnen in Appartements, Pflegewohnen und Tagespflege an. Die Bewohnerinnen und Bewohner freuen sich über ein regelmäßiges Gottesdienstangebot, eine Bibelstunde und aufsuchende Seelsorge.Hauptamtlich sind in der Gemeinde zwei Pfarrkolleginnen (je 100 %), zwei Kirchenmusiker:innen (zusammen 125 %), eine Diakonin für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien (100 %), drei Küsterinnen (zusammen 100 %) und zwei Haus- und Kirchwarte (150 %) beschäftigt. Die Gemeinde strebt an, eine Verwaltungsleitung zu besetzen, die in enger Zusammenarbeit mit dem Pfarrteam wirken und dieses von Geschäftsführungsaufgaben entlasten soll.Eine gute regionale Kooperation besteht mit der Kirchengemeinde des Evangelischen Johannesstifts. Die Gemeinden gestalten gemeinsam den Konfirmand:innenunterricht sowie je ein jährliches Sommerfest und Tauffest an der Havel. Zur Gemeinde gehören zudem zwei Kindertagesstätten, die in der Trägerschaft des Kirchenkreises stehen.Die Kirchengemeinde Im Norden Spandaus lebt von vielen ehrenamtlich engagierten Menschen. Sie ist durch die Vielfalt der Gottesdienste, Gruppen- und Projektangebote ein Ort der Begegnung. Im Nachbarschaftszentrum Paul-Schneider-Haus findet in Kooperation mit dem Gemeinwesenverein Haselhorst sozialdiakonische Arbeit statt, u. a. gibt es eine der größten Berliner Ausgabestellen von „Laib und Seele“.Kirchenkreis und Kirchengemeinde freuen sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen (m/w/d), die oder der
- Interesse an der Schwerpunktarbeit im interkulturellen Kiez und Vernetzung in der Nachbarschaft hat,
- ein Herz für die Seelsorge an älteren Menschen mitbringt und sich in diesem Bereich qualifiziert hat bzw. bereit ist, entsprechende Fortbildungen zu besuchen,
- Freude an der Verkündigung hat und bereit ist, Kirche kreativ weiterzudenken und das Zusammenwachsen beider Gemeindeteile zu unterstützen,
- Wertschätzung für Teamarbeit mit haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden mitbringt,
- Bereitschaft zur vertrauensvollen und verlässlichen Zusammenarbeit im Pfarrteam einbringt,
- Menschen in ihren Stärken und Begabungen wahrnimmt und sie ermutigt, sich in der Gemeinde zu engagieren und eigenverantwortlich zu handeln und
- die Zusammenarbeit mit dem Gemeindekirchenrat verantwortungsvoll wahrnimmt.
Kirchengemeinde und Kirchenkreis bieten Gestaltungsspielraum und stehen Ideen aufgeschlossen gegenüber.Eine schöne und großzügige Dienstwohnung ist im Gemeindeteil Luther vorhanden und soll nach Möglichkeit bezogen werden.In der Nachbarschaft befinden sich mehrere Grundschulen und weiterführende Schulen, beispielsweise die Schulen im Evangelischen Johannesstift.Zu den Aufgaben gehört auch die Erteilung des Religionsunterrichts im Umfang von wöchentlich einer Schulstunde. Die Aufgabenschwerpunkte werden im Pfarrteam mit dem Superintendenten in einer Dienstordnung verabredet. Gern begleitet dieser auch die Erstellung einer Dienstvereinbarung.Die Gemeinde ermutigt Pfarrpersonen jeden Alters, sich zu bewerben.Mehr Informationen finden sich im Internet unter www.evangelisch-nordspandau.de, www.spandau-evangelisch.de.Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Thea Voß, Telefon: 0151/59178700, Pfarrerin Carolin Erdmann, Telefon: 0151/17791493, und Superintendent Florian Kunz, Telefon: 030/322944300.Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung des Evangelischen Kirchenkreises Oderland-Spree ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 50 % Dienstumfang mit Sitz in Frankfurt (Oder) zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren. Schwerpunkt der Pfarrstelle soll die Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit des Kirchenkreises mit dem Schwerpunkt externe Kommunikation sein.Der Evangelische Kirchenkreis betreibt aktuell eine lebendige interne Kommunikation mit Homepage, Newsletter und Instagram-Kanal. Diese soll durch eine aktive öffentliche Kommunikation ergänzt werden. Auf der Grundlage eines von der künftigen Stelleninhaberin oder dem künftigen Stelleninhaber zu entwickelnden Konzepts sollen dabei Glaubens- und Lebensthemen, die bei den Menschen in der Region präsent sind, aus evangelischer Sicht thematisiert und durch Entwicklung und Gestaltung öffentlicher und/oder medialer Veranstaltungen oder Aktionen durch traditionelle und neue Medien ins Gespräch gebracht werden. So sollen Menschen Lebens- und Glaubenshilfe erfahren und durch die Darstellung seiner Lebensrelevanz soll Interesse am Glauben geweckt werden.Die neue Pfarrperson wird von der AG Öffentlichkeitsarbeit des Kirchenkreises unterstützt und arbeitet mit der Kommunikationsbeauftragten des Kirchenkreises (50 %), dem kreiskirchlichen Leitungsteam mit den kreiskirchlichen Beauftragten für die verschiedenen Handlungsfelder sowie mit den Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit in den Kirchengemeinden und weiteren kirchlichen Institutionen im Kirchenkreis zusammen.Der Kirchenkreis wünscht sich eine Pfarrperson (m/w/d), die
- über Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Medien und Kommunikation, Journalismus oder Öffentlichkeitsarbeit in analogen und sozialen Medien verfügt,
- neugierig auf die Menschen und Themen in Ostbrandenburg ist,
- ein Verständnis für unterschiedliche religiöse und kulturelle Prägungen und Formen hat,
- Lebens- und Glaubensthemen theologisch durchdringen und interessant und zugänglich auf den Punkt bringen kann,
- Erfahrungen in der Entwicklung von Veranstaltungs- und Aktionsformaten mitbringt, die solche Themen greifbar und diskutierbar machen,
- selbst als glaubender Mensch in der Öffentlichkeit und sozialen Medien auftritt.
Der Kirchenkreis bietet eine kollegiale Arbeitsatmosphäre und ein Büro mit technischer Ausstattung im kreiskirchlichen Zentrum. Die Übertragung der Stelle kann mit Beauftragung im Gemeindepfarrdienst im Umfang von 25 % ergänzt werden.Weitere Auskünfte erteilt Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131.Bewerbungen werden bis zum 4. Februar 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde im Schlaubetal, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist ab sofort mit 75 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen. Dienstsitz ist Müllrose. Ergänzend kann eine Beauftragung zur Wahrnehmung von Krankenhausseelsorge im Klinikum Frankfurt (Oder) oder für den Religionsunterricht erteilt werden (25 %).Die Evangelische Kirchengemeinde im Schlaubetal hat ca. 750 Gemeindeglieder in den Kirchorten Müllrose, Mixdorf, Rießen und Fünfeichen sowie in weiteren Dörfern. Ein mittleres und ein kleineres Gemeindehaus in Müllrose und in Fünfeichen sind Zentren des Gemeindelebens. Die 2022 eröffnete Evangelische Kita Samenkorn (60 Plätze) wird von der Kirchengemeinde religionspädagogisch begleitet und vom kreiskirchlichen Kitaverband verwaltet. Darüber hinaus betreibt die Kirchengemeinde das kleine Rüstzeitheim Christophorusheim an der Ragower Mühle.Die Kirchengemeinde wünscht sich eine Pfarrperson, die
- sich engagiert und kreativ in die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde und die Organisation des Gemeindelebens einbringt,
- lebendige Gottesdienste entsprechend dem gemeindlichen Jahresprogramm gestaltet,
- die Evangelische Kita Samenkorn in der Entwicklung ihres evangelischen Profils mit religionspädagogischen und seelsorglichen Angeboten begleitet,
- weitere gemeindepädagogische Angebote für verschiedene Altersgruppen entwickelt,
- für die Menschen in der Gemeinde und der Region in ihrem Leben und Glauben in Gesprächen und Gottesdiensten seelsorglich da ist.
Dabei ist die Pfarrperson nicht allein: Die Kirchengemeinde gehört im Kirchenkreis zur Region Frankfurt (Oder). Zum regionalen Team gehören drei weitere Pfarrerinnen, eine Diakonin und ein Jugendmitarbeiter und eine Gemeindepädagogin für die Arbeit mit Kindern und Familien, die beide mit Stellenanteilen in der Kirchengemeinde tätig sind. Weiter kann sich die neue Pfarrperson auf eine Gemeindesekretärin in Teilanstellung und zahlreiche Ehrenamtliche in der Gestaltung der Gottesdienste, der Kirchenmusik, der Arbeit mit Gruppen, der Seelsorge, der Öffentlichkeitsarbeit und in Leitung und Verwaltung freuen.Der staatlich anerkannte Erholungsort Müllrose liegt mit dem Großen und Kleinen Müllroser See im Naturpark Schlaubetal mit vielfältigen Naherholungsmöglichkeiten. Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten sowie alle Schulformen sind in der Stadt und im benachbarten Frankfurt (Oder) vorhanden. Die Verkehrsanbindung von Müllrose ist gut.Eine geräumige Dienstwohnung in Müllrose mit ca. 119 m² mit eigener Garage und Garten sowie ein separates und voll ausgestattetes Amtszimmer sind im Pfarrhaus vorhanden. Die Wohnung kann sofort bezogen werden.Die Erteilung von Religionsunterricht im Rahmen der Pfarrer:innenverpflichtung wird erwartet. Der Führerschein Klasse B und ein eigener Pkw sind erforderlich.Weitere Auskünfte erteilen Brigitte Kubica, Telefon: 033655/739, und Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131.Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg (EKMB) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung für die Dauer von vier Jahren mit 50 % Dienstumfang neu zu besetzen.Der Kirchenkreis EKMB umfasst 28 Kirchengemeinden in einer vielfältigen, weitläufigen Region mit lebendigen kirchlichen Zentren und ländlich geprägten Räumen. Die Gemeinden unterscheiden sich in Größe, Struktur und theologischer Prägung. Kooperationen, regionale Teamstrukturen und neue Formen kirchlichen Lebens prägen zunehmend die Arbeit im Kirchenkreis.Mit der neuen Pfarrstelle für Vertretungsdienste wird eine verlässliche Unterstützung für Zeiten der Vakanz, Elternzeit, Krankheit oder Übergänge in den Gemeinden geschaffen. Sie trägt dazu bei, die pastorale Versorgung sicherzustellen und Kontinuität in der Gemeindearbeit zu gewährleisten.Erwartetes ProfilDer Kirchenkreis EKMB sucht eine Pfarrperson (m/w/d) mit
- Berufserfahrung und Freude an der Gemeindearbeit,
- der Bereitschaft, sich auf unterschiedliche liturgische und theologische Prägungen einzulassen,
- Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Leitungskompetenz,
- ausgeprägter Fähigkeit zur Selbstorganisation,
- der Bereitschaft, sich flexibel auf wechselnde Dienstorte und Teams einzustellen,
- der Fähigkeit, die eigene Rolle zu reflektieren und Konflikte konstruktiv zu bearbeiten,
- Gelassenheit im Umgang mit wechselnden Anforderungen,
- Führerschein der Klasse B/BE und eigenem Pkw.
AufgabenAls Vertretungspfarrerin bzw. Vertretungspfarrer unterstützt die neue Pfarrperson im Kirchenkreis EKMB regionale Pfarrteams und Kirchengemeinden insbesondere bei- pastoralen Vakanzen,
- Elternzeit- oder Krankheitsvertretungen,
- Übergangsprozessen (z. B. bei Neuordnungen, Fusionen oder regionalen Entwicklungsprozessen),
- punktuellen Engpässen in der Gemeindearbeit (z. B. bei Kasualvertretungen oder besonderen Projekten).
Die neue Pfarrperson trägt dazu bei, dass Gottesdienste, Kasualien, Seelsorge und gemeindliche Prozesse auch in Übergangszeiten verlässlich gestaltet werden können. Die Einsatzplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Superintendentur.Der Dienstsitz ist das Kirchenkreiszentrum (KIZ), Goethestraße 14 in Kloster Lehnin. Eine Kombination mit anderen Arbeitsfeldern des Kirchenkreises ist möglich und wird auf Wunsch unterstützt.Geboten wird- eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit in einem großen, vielseitigen Flächenkirchenkreis,
- kollegiale Zusammenarbeit mit engagierten Pfarrteams, Haupt- und Ehrenamtlichen,
- Begleitung durch die Superintendentur,
- Unterstützung bei Fortbildung, Supervision und geistlicher Begleitung,
- technische und organisatorische Ausstattung für flexible Einsatzplanung,
- Fahrtkostenerstattung gemäß den kirchlichen Regelungen.
Weitere Auskünfte erteilt Superintendent Siegfried-Thomas Wisch, E-Mail: siegfriedthomas.wisch@gemeinsam.ekbo.de.Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (10.) Kreispfarrstelle für ortsbezogenen und aufgabenorientierten Gemeindedienst im Evangelischen Kirchenkreis Wittstock-Ruppin für den überwiegend ortsbezogenen Dienst in der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Protzen-Wustrau-Radensleben ist ab dem 1. November 2026 für die Dauer von zehn Jahren durch den Kreiskirchenrat zu besetzen.Die Gesamtkirchengemeinde liegt landschaftlich wunderschön zwischen Ruppiner See und Rhinluch, unweit des Berliner Speckgürtels im Süden und der Seenregion im Norden. Sie ist über die A 24/A 19 oder mit der Bahn gut von Berlin, Hamburg und Rostock aus erreichbar. Das nahe Rheinsberg hat Kultur- und Musikliebhaber:innen viel zu bieten. Die Region ist touristisch und ländlich geprägt, zunehmend aber auch von Zuzug junger Familien aus den umliegenden Städten und Berlin.Die Gesamtkirchengemeinde mit derzeit ca. 850 Gemeindegliedern besteht in dieser Form seit zwölf Jahren und konnte bereits viele erfolgreiche Vorhaben gemeinschaftlich umsetzen. Sie ist aus einem Reformprozess hervorgegangen, der Beheimatung im Ort bewahrt und gleichzeitig altes „Kirchturmdenken“ überwunden hat. Die Gemeinde pflegt die gewachsene Identität in den Ortskirchen, die zugleich in die Gesamtkirchengemeinde, die Region und den Kirchenkreis eingebracht wird. Dabei werden entstehende Synergien, Personalkapazitäten und vielfältige Gaben genutzt.Der Pfarrdienst vor Ort kooperiert eng mit den aufgabenbezogenen Diensten, so dass etwa bei der Konfirmand:innenarbeit und der Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher eine spürbare Entlastung erreicht wurde. Durch die enge Zusammenarbeit mit der benachbarten Gesamtkirchengemeinde Temnitz entstehen weitere Synergien. Die Gemeinde steht als großes Team Haupt- und Ehrenamtlicher zusammen und die Mitarbeitenden stehen füreinander ein.In der Gemeinde selbst sind derzeit sechs Mitarbeitende in Verwaltung, Kindergarten und auf dem Friedhof beschäftigt. Insbesondere wird der Pfarrdienst bei seinen Verwaltungsaufgaben durch eine Assistenz der Geschäftsführung unterstützt. Die Leitung der Gemeinden liegt beim Gemeindekirchenrat, der mit den sieben Ortskirchenräten und verschiedenen Ausschüssen zusammenarbeitet und von ihnen beraten wird.Zur Gemeinde gehören elf Dorfkirchen (Protzen, Walchow, Stöffin, Buskow, Langen, Wustrau, Karwe, Gnewikow, Nietwerder, Lichtenberg und Radensleben) mit neun Friedhöfen, drei Pfarrhäusern, großen Ländereien und einem Dorfgemeinschaftshaus mit evangelischer Kindertagesstätte. Die Gemeinde ist stolz auf eine hohe Zahl Ehrenamtlicher, die in vielen Engagementformen Verantwortung übernehmen, selbstständig und aktiv zahlreiche Dienste erbringen, Aufgaben übernehmen und vielgestaltige Aktivitäten ermöglichen (Frauenkreise, Senior:innenkreis, Pfadfinder:innen, Rhinpirat:innen).Der Dienstsitz ist im Zietendorf Wustrau. Im dortigen Pfarrhaus steht eine Dienstwohnung zur Verfügung.In Wustrau bestehen Einkaufsmöglichkeiten; es gibt Ärzte, eine Schule, eine Gärtnerei, ein Hotel, mehrere Pensionen, die Deutsche Richterakademie und weitere Infrastruktur. Fehrbellin und die nahe gelegene Fontanestadt Neuruppin (Kreisstadt, Evangelische Schule und Universitätsklinikum) bieten ein attraktives Umfeld mit hoher Lebensqualität und vielen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.Über das Pfarrbüro kann mit Ria Hengst-Philipp oder Pfarrerin Rose Möllhoff-Mylius, Telefon: 033925/70254, E-Mail: prowura@kirche-wittstock-ruppin.de Kontakt aufgenommen werden, um die Gesamtkirchengemeinde näher kennenzulernen.Weitere Auskünfte erteilt die amtierende Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Wittstock-Ruppin Carola Ritter, Telefon: 03394/400213 oder 0160/6314973, E-Mail: carola.ritter@gemeinsam.ekbo.de.Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
Nr. 16Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen
- In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist ab 1. Juni 2026 die (2.) landeskirchliche Pfarrstelle für die Begleitung des Vorbereitungsdienstes in der EKBO im Umfang von 100 % für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.Die Dienst- und Fachaufsicht liegt im Konsistorium (Abteilung 3) sowie bei der Direktorin des Predigerseminars Wittenberg.Die Inhaber:innen der beiden Pfarrstellen für den Vorbereitungsdienst verantworten die Lehr- und Lernprozesse innerhalb der zweiten Ausbildungsphase (Vorbereitungsdienst). Beide Pfarrstelleninhaber:innen kooperieren eng untereinander, mit dem Team der Studienleitenden in der Vikariatsausbildung in der EKBO sowie mit dem entsprechenden Team in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Der Vorbereitungsdienst wird zusammen mit den am Ausbildungsverbund des Vorbereitungsdienstes beteiligten Landeskirchen (EKM, Anhalt und EKBO) am Standort des Predigerseminars Wittenberg durchgeführt.Der Vorbereitungsdienst ist als ein Bildungsprozess angelegt, der auf die Selbstbildung und das selbst verantwortete Lernen aller Beteiligten setzt. Dabei werden unterschiedliche Begabungen und individuelle Schwerpunktsetzungen der Vikare und Vikarinnen gefördert. Die im Ausbildungsverbund zusammengeschlossenen Einrichtungen und Ausbildungskirchen gestalten diesen Bildungsprozess zusammen mit den Vikarinnen und Vikaren, die sich im Sinne des personalen Lernens mit ihrer Geschichte, ihrer kirchlich-religiösen Prägung, ihren Studienschwerpunkten, ihrer Lebenserfahrung, ihren bereits vorhandenen Berufserfahrungen und Ausbildungen sowie mit ihrer Lebenssituation und ihren Lerninteressen einbringen.Aufgaben:
- inhaltliche Planung und Organisation des Vorbereitungsdienstes,
- Koordinierung, Vernetzung und Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren in den Ausbildungsebenen und -einrichtungen (Mentorinnen und Mentoren, Gemeinden, RPV, Seelsorgeinstitut, Konsistorium etc.),
- inhaltliche, didaktische und methodische Konzeptionierung, Planung und Durchführung der nach Handlungsfeldern strukturierten Kurse am Predigerseminar,
- Begleitung, Beratung und Coaching der Vikarinnen und Vikare während der Ausbildung, Besuche in den Ausbildungsgemeinden,
- Begleitung und Beratung der Mentorinnen und Mentoren einschließlich Kurse zur Mentorinnen- und Mentorenqualifikation.
Erwartet wird:- Erste und Zweite Theologische bzw. Erste und Zweite Gemeindepädagogische Prüfung; Ordination und Anstellungsfähigkeit für den Pfarrdienst in der EKBO,
- Freude an der Arbeit mit jungen Erwachsenen,
- theologische Diskursfähigkeit, verbunden mit der Wahrnehmungsfähigkeit für gesellschaftliche Veränderungen und deren Folgen für kirchliche Handlungsfelder,
- Bereitschaft zu Innovation und innovativem Denken,
- Lust an der Mitarbeit im Überleitungs- und Reformprozess,
- innovative Impulse für das Arbeitsfeld,
- erkennbare pastorale Identität und Spiritualität,
- ausgeprägte kommunikative Kompetenzen, Souveränität und Flexibilität in Gesprächs-, Konflikt- und Seelsorgesituationen,
- ein hohes Maß an Reflexionsfähigkeit,
- gute Planungs- und Steuerungskompetenz,
- Fähigkeit zu systemischem Denken und Handeln,
- Berufserfahrung im Gemeindepfarrdienst,
- Nachweis über qualifizierte Weiterbildung(en) im Seelsorge- und/oder Beratungsbereich (z. B. KSA, geistliche Begleitung, Pastoralpsychologie, Gemeindeberatung oder vergleichbare Qualifikationen) sind erwünscht,
- Bereitschaft zu beruflicher Fort- und Weiterbildung,
- Bereitschaft zur Reisetätigkeit (Führerschein Klasse B bzw. Bereitschaft zum Erwerb ist Voraussetzung).
Geboten wird:- ein motiviertes Team der Studienleitungen aus den am Ausbildungsverbund beteiligten Landeskirchen,
- ein attraktiver Arbeitsplatz und gut ausgestattete Seminarräume in der obersten Schlossetage des Schlosskirchenensembles in der Lutherstadt Wittenberg,
- ein Predigtauftrag an der Schlosskirche,
- ein vielfältiger und verantwortungsvoller Aufgabenbereich,
- zugleich eine Einbindung in die Arbeit der Abteilung „Pfarrpersonal, Religionsunterricht, Prüfungsamt, Bildung“ des Konsistoriums der EKBO (Abteilung 3),
- bedarfsorientierte Möglichkeiten zu Fort- und Weiterbildungen.
Die Berufung erfolgt für die Dauer von sechs Jahren, eine Verlängerung der Berufung ist möglich.Die Besoldung richtet sich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem in der EKBO geltenden Besoldungsrecht (A 13). Dienstorte sind das Predigerseminar Wittenberg in Lutherstadt Wittenberg sowie das Konsistorium. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Es wird jedoch erwartet, dass die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber erreichbar zum Dienstort wohnt.Weitere Auskünfte erteilt Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel, Abteilung „Pfarrpersonal, Religionsunterricht, Prüfungsamt, Bildung“, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin, Telefon: 030/24344-513, E-Mail: c.vogel@ekbo.de.Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Im Amt für kirchliche Dienste in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AKD) ist zum nächstmöglichen Termin die Studienleitung (m/w/d) für die Arbeit mit Konfirmand:innen als (6.) landeskirchliche Pfarrstelle mit 100 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.Aufgaben:Die Studienleitung hat den inhaltlichen Schwerpunkt in der Arbeit mit Konfirmand:innen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).Folgende Aufgaben gehören dazu:
- konzeptionelle Begleitung, Vernetzung und Impulse für die Weiterentwicklung der Arbeit mit Konfirmand:innen in den verschiedenen Kontexten der EKBO,
- Vernetzung und fachliche Begleitung von Multiplikator:innen für die Arbeit mit Konfirmand:innen in den Kirchenkreisen,
- Begleitung und Unterstützung innovativer Arbeitsansätze und Projekte,
- Fort- und Weiterbildung ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitender in der Arbeit mit Konfirmand:innen,
- Profilierung der Studienleitung als integraler Bestandteil des Arbeitsschwerpunkts der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im AKD,
- Entwicklung und Bereitstellung von Praxismaterialien,
- Mitwirkung bei der Ausbildung von Gemeindepädagog:innen (FS) sowie Vikar:innen,
- Stellvertretung der landeskirchlichen Pfarrstelle für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Gesucht wird eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder ein ordinierter Gemeindepädagoge.Geboten wird- ein interessantes Tätigkeitsfeld mit spannenden Entwicklungsaufgaben in der Verschränkung von Praxisentwicklung, Fortbildung und Beratung,
- die Möglichkeit zu kooperativer und zugleich eigenverantwortlicher Arbeit im Team,
- ein kollegiales Umfeld im AKD und in anderen Bezügen kirchlicher Praxis und der Landeskirche sowie
- engagierte ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende in den Praxisfeldern in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und auf der Ebene der Landeskirche,
- Besoldung gemäß Besoldungsrechtsverordnung der EKBO bzw., im Fall privatrechtlicher Anstellung, Vergütung nach TV-EKBO.
Erwartet wird- Praxiserfahrung und Handlungskompetenzen in der Arbeit mit Konfirmand:innen,
- Kompetenzen in konzeptionellen Grundfragen, zu Entwicklungsperspektiven sowie Didaktik und Methodik der Arbeit mit Konfirmand:innen sowie der Jugendarbeit,
- Interesse am interdisziplinären Diskurs und an Vernetzung,
- Erfahrungen und Kompetenzen in Projektarbeit, konzeptionellem Arbeiten und Projektleitung,
- Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit,
- Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Reisetätigkeit,
- die Bereitschaft, sich hinter den Verhaltenskodex der EKBO zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu stellen, die Präventionsarbeit zu fördern, sich fortzubilden und andere zu qualifizieren.
Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienst, Goethestraße 27/30, 10625 Berlin.Weitere Auskünfte erteilt die Direktorin des Amts für kirchliche Dienste Kristina Augst, E-Mail: direktorin@akd-ekbo.de.Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2026 erbeten an das Konsistorium, Referat 3.1, Oberkonsistorialrätin Dr. Katrin Rudolph, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Birkenwerder, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 50 % Dienstumfang durch den Gemeindekirchenrat wieder zu besetzenDie Evangelische Kirchengemeinde Birkenwerder liegt in einem landschaftlich reizvollen Ort, der vom Briesewald umgeben ist und gleichzeitig durch die S-Bahn optimal an das Berliner Verkehrsnetz angeschlossen ist. Hier trifft idyllische Ruhe auf buntes Treiben – und genau diese Vielfalt spiegelt sich auch in der rund 1.000 Mitglieder starken Gemeinde wider.Neben den wöchentlichen Gottesdiensten gestaltet die Gemeinde mit viel Engagement Gruppen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior:innen – getragen von einem motivierten Team aus Haupt- und Ehrenamtlichen. Diese Angebote sollen Menschen auf unterschiedliche Weise berühren – im Herzen, im Glauben, in der Gemeinschaft. Denn die Gemeinde glaubt: Eine Beziehung zu Gott wächst auf vielfältige Weise. Dafür braucht es Offenheit, Anpassungsfähigkeit, Struktur und Traditionsbewusstsein – Werte, die sich die Gemeinde auch von der zukünftigen Pfarrperson wünscht.Die Gemeinde sucht eine Person, die:
- zugewandt und beständig ist – auch in herausfordernden Zeiten,
- kleine wie große Gottesdienste mit Freude gestaltet – von modernen Familiengottesdiensten bis hin zu traditionellen Formen,
- mit kühlem Kopf der eigenen Intuition und Gottes Wort folgt, auch wenn schnelle Entscheidungen nötig sind,
- Krisen managen kann und Konflikte nicht scheut, sondern konstruktiv begleitet,
- Kritikfähigkeit besitzt – und sie als Teil eines lebendigen Miteinanders versteht,
- Lust hat, ein vielfältiges Gemeindeleben aktiv zu begleiten und weiterzuentwickeln,
- wertschätzt, dass die Gemeinde gern feiert – auch gemeinsam mit der politischen Gemeinde.
Die neue Pfarrperson erwartet ein buntes, motiviertes Team von Haupt- und Ehrenamtlichen:- Zwei Gemeindepädagog:innen gestalten engagiert die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien.
- Prädikant:innen und pensionierte Pfarrer:innen unterstützen regelmäßig im gottesdienstlichen Dienst.
- Eine Bürofachkraft sorgt in vertrauensvoller Kooperation mit Ehrenamtlichen für die Verwaltung und die Koordination des Gemeindebüros, um das tägliche Leben in der Gemeinde reibungslos zu gestalten.
- Haus und Hof werden vom Hausmeisterteam und einer Reinigungskraft liebevoll gepflegt.
- Im Sommer 2025 wurde die Stelle der Kirchenmusik (50 %-Stelle) neu besetzt.
- Überregionale Zusammenarbeit gibt es beispielsweise bei Gottesdiensten, der Konfirmand:innenarbeit und bei Festen.
Was die Gemeinde bietet:- eine offene Gemeinde mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten,
- Zusammenarbeit auf Augenhöhe in einem engagierten Team,
- Dienstwohnung im Gemeindehaus (optional),
- vielfältige Möglichkeiten zur Weiterbildung und Supervision,
- eine Gemeinde zwischen Großstadtnähe und Naturidylle.
Weitere Auskünfte erteilen für die Evangelische Kirchengemeinde Birkenwerder die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Nicole Herbert, E-Mail: gkr@kirche-birkenwerder.de, und für den Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost Superintendentin Almut Bellmann, Telefon: 030/9237852-0, E-Mail: a.bellmann@kirche-berlin-nordost.de.Diese Stelle ist kombinierbar mit der (1.) Pfarrstelle des Pfarrsprengels Lindenberg, auch im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost. Die beiden Pfarrstellen liegen 20 Autominuten voneinander entfernt.Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Lindenberg, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, ist zum 1. Februar 2026 mit 50 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.Zum Pfarrsprengel gehören die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Blumberg-Lindenberg (mit zwei Ortskirchen) und die Kirchengemeinde Schwanebeck. Beide Kirchengemeinden liegen direkt vor der Berliner Stadtgrenze und gehören politisch zum Land Brandenburg. Insgesamt leben in allen Orten ca. 850 Gemeindeglieder.Das Umfeld der Kirchengemeinden ist geprägt durch drei alte Ortskerne, die ihren dörflichen Charakter erhalten haben und jeweils von mehreren Siedlungsgebieten umgeben sind. Der gesamte Bereich ist durch eine hohe Wohn- und Lebensqualität und den Zuzug von vor allem jungen Familien geprägt und verfügt über eine verlässliche Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten sind überall vorhanden, Arzt und Krankenhaus sind schnell erreichbar und Kindertagesstätten, Grund- und Oberschulen sowie Gymnasien gibt es in allen drei Dörfern. Blumberg ist über die Regionalbahn an Berlin angebunden, aus Lindenberg und Schwanebeck ist die Stadt über die S-Bahnhöfe Wartenberg und Buch gut zu erreichen. Für die Bewältigung der regelmäßigen Wege im Zuge des Pfarrdienstes ist allerdings ein Pkw zu empfehlen.Für Gemeindearbeit und Büro nutzen die Gemeinden zwei Gemeindehäuser, Räume in den beiden Pfarrhäusern sowie drei mittelalterliche Feldsteinkirchen. Dazu kommen noch zwei Friedhöfe, die durch die Gemeinden verwaltet werden. In den Pfarrhäusern in Blumberg und Lindenberg steht jeweils eine geräumige Dienstwohnung mit Garten zur Verfügung.Die Sonntagsgottesdienste finden in der Regel wechselweise in den Gemeinden statt. Regelmäßig treffen sich mehrere Senior:innen- und Gesprächskreise, zwei Posaunenchöre, ein Kinderchor, eine Bastelgruppe, diverse Christenlehregruppen und eine Konfirmand:innengruppe. Feste und Veranstaltungen werden häufig zusammen mit Kommune, Kindertagesstätten, Schulen und Vereinen vor Ort sowie mit der Freiwilligen Feuerwehr gestaltet.Die Gemeinden wünschen sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der offen auf Menschen zugeht, Freude an lebensnaher Verkündigung hat, sich aktiv in die Gemeindearbeit einbringt, seelsorgliche Aufgaben übernimmt und die Gemeinschaft unter den Gemeindegliedern und über die Gemeinde- und Dorfgrenzen hinweg fördert. Zugleich wird der Pfarrdienst auch mit begrenzten Repräsentations-, Verwaltungs- und Leitungsaufgaben verbunden sein. Allerdings soll auch Raum bleiben, um die eigenen Stärken und Fähigkeiten zu entwickeln und eigene Schwerpunkte zu setzen.Neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer sind in den Kirchengemeinden zwei Katechetinnen (35 % und 50 % BU) und eine Kirchenmusikerin (32 % BU) beschäftigt, für die Verwaltungstätigkeiten ist ebenfalls zeitnah mit einer Teilzeitbeschäftigung zu rechnen. Dazu kommt eine engagierte Kerngemeinde mit einer Reihe von Ehrenamtlichen, die die Hauptamtlichen gern unterstützen, aber auch nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen.Diese Stelle ist kombinierbar mit der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Birkenwerder, auch im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost. Die beiden Pfarrstellen liegen 20 Autominuten voneinander entfernt.Weitere Auskünfte erteilen der aktuelle Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Pfarrer Ralf Wenzel, Telefon: 0171/7951864, E-Mail: pfarramt.lindenberg@internetgate.de, und Superintendentin Almut Bellmann, Telefon: 030/92378520, E-Mail: suptur@kirche-berlin-nordost.de.Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
- Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang mit einer Pfarrerin bzw. einem Pfarrer oder einer ordinierten Gemeindepädagogin bzw. einem ordinierten Gemeindepädagogen zu besetzen.Die Gemeinde liegt am nordöstlichen Stadtrand Berlins. Sie besteht aus den früheren Gemeinden Alt-Hohenschönhausen, Hohenschönhausen-Nord, Malchow und Wartenberg. Seit dem 1. Juni 2025 ist sie zu einer Gemeinde fusioniert. Die schwierigsten Schritte des Zusammenschlusses sind getan, und es ist eine gute Basis für die nächste Phase des gemeinsamen Weges geschaffen.Zur Gemeinde gehören rund 5.500 Gemeindeglieder. Sie lebt aus einer großen Vielfalt:
- gewachsene Wohnquartiere und Neubaugebiete,
- sozialer Wohnungsbau und Zuzug neuer Familien,
- Menschen mit und ohne Migrationshintergrund,
- verschiedene Milieus und Lebenswelten, die miteinander ins Gespräch gebracht werden.
Der Dienstsitz befindet sich in der Kirche Wartenberg, einer modernen Neubaukirche mit sehr guten Arbeitsbedingungen. Zum Gemeindegebiet gehören außerdem die Kirchen in Malchow, Alt-Hohenschönhausen und Hohenschönhausen-Nord mit jeweils eigenen Gemeinderäumen.Eine Pfarrwohnung ist vorhanden und zu beziehen. Nachfragen zur Pfarrwohnung werden an die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Petra Wüst, Telefon: 0173/4413030, E-Mail: p.wuest@kirche-hsh.de, erbeten, Nachfragen zur Pfarrstelle an Pfarrer Clemens Hochheimer, Telefon: 0151/70358967, E-Mail: c.hochheimer@taborkirche-hsh.de.Die Gemeinde verfügt über ein breit aufgestelltes, gut eingespieltes Team von Haupt- und Ehrenamtlichen. Dazu gehören derzeit:- insgesamt zwei Pfarrstellen (100 % und 100 %) sowie eine Pfarrerin in Entsendung (50 %),
- eine Geschäftsführungsstelle (75 % Dienstumfang), derzeit als Projektstelle bis März 2026 bewilligt; geplant ist die Fortführung aus Eigenmitteln, der Prozess der dauerhaften Einrichtung läuft,
- drei Küster:innen,
- zwei Stellen für Kinder- und Familienarbeit,
- eine Stelle für Jugendarbeit,
- drei Kirchenmusikstellen (Chor, Instrumentalkreis, Jugendband),
- zwei Hausmeisterstellen,
- eine Friedhofsverwaltung,
- Prädikanti:innen, die regelmäßig Gottesdienste leiten,
- engagierte Ehrenamtliche in allen Bereichen.
Die Gemeinde bietet- ein kompetentes und wertschätzendes Team,
- Entlastung von Verwaltungsaufgaben durch die Geschäftsführung,
- die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte einzubringen,
- eine lebendige kirchenmusikalische Arbeit mit vielfältigen Angeboten,
- gute Infrastruktur im Umfeld (Kitas, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Anbindung).
Das Pfarrteam arbeitet gaben- und interessenorientiert, mit klarer Abstimmung in regelmäßigen Teamtreffen.Gemeinsame Aufgaben im Pfarrteam:- Gottesdienste (in der Regel zwei, maximal drei pro Monat),
- Kasualien (im Durchschnitt ein bis zwei Amtshandlungen pro Monat),
- Seelsorge (auf Anfrage, nach Terminabsprache oder in der Sprechstunde),
- geistliche Impulse in Kreisen, Andachten und Veranstaltungen,
- Begleitung und Stärkung von Ehrenamtlichen,
- Teilnahme an den Sitzungen des Gemeindekirchenrats,
- punktuelle thematische Gestaltung von Gemeindegruppen (z. B. Senior:innenkreis, Bibelgruppe),
- Mitwirkung bei Festen, besonderen Gottesdiensten, Rüstzeiten und Ausflügen.
Schwerpunkte der zu besetzenden Pfarrstelle:- Mitglied im liturgischen Ausschuss,
- Verantwortung für Gottesdienste und Seelsorge in Senior:innenheimen,
- Begleitung und Fortbildung der Lektor:innen,
- Kontakt zu Neuzugezogenen,
- Entwicklung und Durchführung innovativer Projekte und neuer Wege der Mitgliederkommunikation,
- Vernetzung mit diakonischen Einrichtungen, sozialen Trägern und Akteur:innen in Stadtteil und Bezirk.
Eine Festlegung der jeweiligen Schwerpunkte erfolgt letztendlich nach Absprache innerhalb des Pfarrteams.Gewünscht wird- Teamfähigkeit,
- Empathie und seelsorgliche Kompetenz,
- Gestaltungs- und Strukturierungskompetenz in Veränderungsprozessen,
- Offenheit für vielfältige Milieus und Sozialräume,
- Vernetzungsfähigkeit mit diakonischen und sozialen Akteur:innen im Stadtteil,
- theologisch fundierte, lebensnahe Verkündigung.
Weitere Auskünfte erteilt die Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost Almut Bellmann, Telefon: 030/9237852-0.Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Luckau, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.Luckau liegt im Landkreis Dahme-Spreewald im Süden Brandenburgs. Die Gesamtkirchengemeinde besteht aus den Ortskirchengemeinden Luckau, Cahnsdorf, Gießmannsdorf, Kreblitz, Kümmritz und Zieckau (1.312 Gemeindeglieder). In Luckau findet wöchentlich Gottesdienst statt, in den anderen Kirchengemeinden in der Regel monatlich. Schwerpunkt der Arbeit ist in der Kleinstadt Luckau mit der großen mittelalterlichen Kirche.Die Kirchengemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der insbesondere
- partnerschaftlich im Team mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden zusammenarbeitet,
- sich an den konzeptionellen Überlegungen für Kirche in der Region beteiligt,
- mit liturgischen Feingefühl Gottesdienste feiert,
- mit den diakonischen Einrichtungen und dem örtlichen CVJM zusammenarbeitet,
- die Zusammenarbeit mit den kommunalen Verantwortungsträgern fortsetzt,
- mit eigenem Kfz alle Orte im Pfarrsprengel erreichen kann.
Die Kirchengemeinde bietet- engagierte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ein kompetentes berufliches Mitarbeitendenteam. Dazu gehören ein Kirchenmusiker (100 %), eine Gemeindepädagogin (50 %), ein Jugendmitarbeiter (50 %), eine Verwaltungsmitarbeiterin (50 %) sowie mehrere Lektorinnen und Lektoren,
- eine offene Gemeinde mit Gestaltungsmöglichkeiten,
- eine regionale Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden und Jugendlichen,
- eine geräumige Dienstwohnung im Pfarrhaus in Luckau.
In der Gartenstadt Luckau mit ihrem historischen Stadtkern und ihrer städtischen Infrastruktur (ca. 9.200 Einwohner) sind ein evangelischer Kindergarten und alle Schultypen vorhanden. Es gibt über die nahe Bahnstation Luckau-Uckro und die Autobahn A 13 eine Anbindung nach Berlin und Dresden. Weitere Informationen sind auf der Homepage www.kirche-luckau.de zu finden.Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Gerd Kaufmann, Telefon: 0172/5125653, sowie Superintendent Thomas Köhler, Telefon: 03546/3122.Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde an Schöps und Neiße, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, mit ca. 1.600 Gemeindegliedern ist ab sofort durch Gemeindewahl zu besetzen.Um die Gemeinde und die Pfarrstelle mit E-Bike oder Auto kennenzulernen, kann man in Görlitz beginnen. Von dort erreicht man nach Blicken auf das nahe Iser- und Riesengebirge im Osten, dem Zittauer Gebirge im Süden und den Königshainer Bergen im Westen nach etwa 20 Minuten das Schöpstal. Vorbei am Grundschulkomplex kommt man zur Kirche Ebersbach. Im großen, grünen Pfarrgelände mit saniertem Pfarr- und Gemeindehaus sowie evangelischem Kindergarten befindet sich die Pfarrwohnung mit 167m² (Glasfaserkabel in allen Räumen). Danach Weiterfahrt entlang des Schöps zur Kirche Kunnersdorf. Durch die Kunnersdorfer Alpen geht es in die Neißewiesen zu den Kirchen in Zodel und Ludwigsdorf und dann zurück nach Görlitz.Dort können Interessent:innen treffen:
- engagierte Ehrenamtliche und Gemeindekirchenräte,
- ins Dorfleben integrierte Kirchengemeinden,
- zwei Posaunen- und drei Kirchenchöre,
- acht Lektor:innen,
- eine Gemeindesekretärin,
- ein aktives Pfarrteam in den Nachbargemeinden.
Man sollte mitbringen:- der E-Bike Tour angepasste Kleidung,
- Offenheit für einen Neustart,
- Visionen,
- Spaß an Teamarbeit.
Die Gemeinde freut sich auf Besucher:innen.Weitere Auskünfte erteilen die Mitglieder des Gemeindekirchenrats Falk Babick, E-Mail: Falk.Babick@gmx.de, und Dr. Christian Haferland, E-Mail: Christian@Haferland-goerlitz.de, bzw. Superintendent Daniel Schmidt, Telefon: 03588/259141, E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-sol.de.Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Zehdenick, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang neu zu besetzen.Im weiten seenreichen Gebiet nördlich der Havelstadt Zehdenick (Landkreis Oberhavel) freuen sich etwa 550 Gemeindeglieder auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der das Leben der Menschen in den Dörfern mit ihren Traditionen, Besonderheiten und Aufbrüchen teilen, mitgestalten und seelsorglich begleiten möchte. Zur Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Zehdenick Land gehören neun Kirchen in schönster Landschaft. Die konkrete Gestaltung des Dienstes wird in den einzelnen Orten besprochen und damit die Konzeption der Gesamtgemeinde weiterentwickelt.Der Dienstumfang kann durch Tätigkeit im Religionsunterricht aufgestockt werden. Darüber hinaus gibt es Überlegungen zu einer befristeten Aufstellung im Rahmen einer noch zu beschreibenden Projektstelle in missionarischer und gemeinwesenorientierter Arbeit. Diese wird durch den Kirchenkreis finanziert und soll sich an den Gaben eines kreativen Menschen und den Gegebenheiten vor Ort orientieren.Das gemeindliche Leben wird in den Orten von aufgeschlossenen Geschwistern in vielfältiger Weise wahrgenommen und getragen. Hilfe bei Verwaltungsaufgaben wird im Pfarrsprengel und durch ein aktives Verwaltungsamt gewährleistet. Eine regionale Dienstberatung nimmt das kirchliche Leben im Pfarrsprengel in den Blick und koordiniert.Das unter Denkmalschutz stehende Pfarrhaus in Tornow ist in einem guten Zustand. Es bildet mit ausgebauter Scheune und kleinem Gästehaus einen Dreiseitenhof. Dahinter liegt das weite Gartengelände.In Sichtweite des Pfarrhauses liegen Bushaltestellen. Busse fahren von Tornow nach Fürstenberg, Gransee und Zehdenick. In zwanzig Autominuten sind die Bahnhöfe Zehdenick und Gransee zu erreichen. In Berlin ist man mit dem Zug oder Auto in ca. einer Stunde. Kindertagesstätten und Grundschule gibt es in den Nachbardörfern, erweiterte Schulen sind in Gransee, Zehdenick und Fürstenberg vorhanden.Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Andreas Domke in Zehdenick, Telefon: 03307/2646, E-Mail: pfarrer@kirchengemeinde-zehdenick.de, und Superintendent Uwe Simon, Superintendentur des Evangelischen Kirchenkreises Oberes Havelland, Telefon: 03306/2047081, E-Mail: u.simon@kkobereshavelland.de.Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
Nr. 17Ausschreibung von Stellen im Bereich
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes
- Stellenausschreibung Jugendreferent:in (w/m/d) Projektgebiet Mitte 100 % RAZ, E 10, fünf JahreDer Evangelische Kirchenkreis Berlin Süd-Ost stärkt in vier Projektgebieten die Konfirmand:innen- und Jugendarbeit regional. In Zusammenarbeit mit dem Kreisbeauftragten Friedrich Böhme, der Kreisjugendreferentin Mandy Endter und den haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden werden regionale Angebote für Konfirmand:innen und Jugendliche initiiert.Das Gebiet besteht aus zwei Kooperationsräumen. Neben der Stärkung regionaler Arbeit mit den vorhandenen Gruppen soll es darum gehen, regelmäßig Jugendgottesdienste und Freizeiten durchzuführen. Die Kirchengemeinden werden durch die Jugendreferentin oder den Jugendreferenten teilweise regionale Konfirmand:innen- und Jugendarbeit erproben.Detaillierte Informationen zu Bedarfen und Zielen gibt es via QR-Code oder auf www.ekbso.de/Aufgaben und Angebote/Projekt-Konzeption.Aufgaben sind
- regionale Arbeit mit Konfirmand:innen und Jugendlichen erproben/unterstützen,
- Präsenz in bestehenden Konfirmand:innen- und Jugendgruppen,
- Aufbau von regionalen JG-Gruppen,
- musikalische Zusammenarbeit (z. B. Bandarbeit),
- regionale Jugendgottesdienste feiern,
- regionale JG- und Konfirmand:innen-Freizeiten durchführen,
- thematische (missionarisch/gesellschaftlich) JG-Angebote umsetzen,
- aktive Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen,
- Vernetzung mit kreiskirchlichen Angeboten,
- Teilnahme am Konvent der Gemeindepädagogik.
Erwartet werden- die Verpflichtung, den Verhaltenskodex der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in der eigenen Arbeit umzusetzen,
- Offenheit und Kreativität,
- die Gabe, Menschen für den christlichen Glauben zu begeistern,
- Lust, innovative Formate der Verkündigung zu gestalten,
- die Fähigkeit, selbstständig und organisiert zu arbeiten,
- Praxiserfahrung mit regionaler Konfirmand:innen- und Jugendarbeit,
- empathische Begleitung von ehren- und hauptamtlichen Gruppenleitenden,
- Umgang mit Umfragetools (bspw. i-Konf),
- eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich Diakonik, Religionspädagogik oder Gemeindepädagogik,
- die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche oder einer Kirche in der ACK.
- Ein Führerschein der Klasse B wäre wünschenswert.
Geboten werden- ein engagiertes hauptamtliches Team auf Kirchenkreisebene,
- haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in den Kirchengemeinden,
- eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit kreativem Gestaltungsspielraum,
- eine kollegiale Zusammenarbeit im Konvent Gemeindepädagogik,
- Unterstützung und Begleitung durch den Kreiskirchenrat,
- ein Büroarbeitsplatz im Projektgebiet, Laptop und Handy,
- Fortbildungen und landeskirchliche Netzwerktreffen im Arbeitsfeld,
- eine Arbeitsplatzbeschreibung,
- die jährliche Evaluierung der Projektziele,
- die Vergütung und Zusatzversorgung nach TV-EKBO,
- 100 % befristet auf fünf Jahre in der Entgeltgruppe E 10 einschließlich 13. Gehalt.
Weitere Auskünfte erteilt der Kreisbeauftragte für Jugendarbeit Friedrich Böhme, Telefon: 01578/1289347, E-Mail: f.boehme@ekbso.de.Bewerbungen werden erbeten an E-Mail: f.boehme@ekbso.de, bei Bedarf per Post an: Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, Kreisbeauftragter Evangelische Jugendarbeit Friedrich Böhme, Schottstraße 6, 10365 Berlin. - Stellenausschreibung Jugendreferent:in (w/m/d) Projektgebiet Ost 100% RAZ, E 10, fünf JahreDer Evangelische Kirchenkreis Berlin Süd-Ost stärkt in vier Projektgebieten die Konfirmand:innen- und Jugendarbeit regional. In Zusammenarbeit mit dem Kreisbeauftragten Friedrich Böhme, der Kreisjugendreferentin Mandy Endter und den haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden wird die Jugendreferentin oder der Jugendreferent Angebote für die Zielgruppen im Gebiet Ost umsetzen.Das Gebiet besteht aus zwei Kooperationsräumen. Neben der Stärkung regionaler Arbeit mit den vorhandenen Gruppen soll es darum gehen, regelmäßig Jugendgottesdienste und Freizeiten durchzuführen. Die beiden Gemeinden im Norden sind bereits regional erprobt und beschäftigen Hauptamtliche für die Arbeit. Die drei südlichen Gemeinden werden durch die Arbeit der Jugendreferentin oder des Jugendreferenten darin bestärkt, regionaler zu handeln. Die Jugendarbeit wird hier von geringfügig angestellten Jugendlichen geleitet.Detaillierte Informationen zu Bedarfen und Zielen gibt es via QR-Code oder auf www.ekbso.de/Aufgaben und Angebote/Projekt-Konzeption.Aufgaben sind
- regionale Arbeit mit Konfirmand:innen und Jugendlichen erproben/unterstützen,
- Präsenz in bestehenden Konfirmand:innen- und Jugendgruppen,
- Aufbau von regionalen JG-Gruppen,
- regionale Jugendgottesdienste feiern,
- regionale JG- und Konfirmand:innen-Freizeiten durchführen,
- thematische (missionarisch/gesellschaftlich) JG-Angebote umsetzen,
- Angebote für junge Erwachsene initiieren,
- aktive Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen,
- Vernetzung mit kreiskirchlichen Angeboten,
- Teilnahme am Konvent Gemeindepädagogik.
Erwartet werden- die Verpflichtung, den Verhaltenskodex der Evangelischen Kirche-Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in der eigenen Arbeit umzusetzen,
- Offenheit und Kreativität,
- die Gabe, Menschen für den christlichen Glauben zu begeistern,
- Lust, innovative Formate der Verkündigung zu gestalten,
- die Fähigkeit, selbstständig und organisiert zu arbeiten,
- Praxiserfahrung mit regionaler Konfi- und Jugendarbeit,
- empathische Begleitung von ehren- und hauptamtlichen Gruppenleitenden,
- Umgang mit Umfragetools (bspw. i-Konf),
- eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich Diakonik, Religionspädagogik oder Gemeindepädagogik,
- die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche oder einer Kirche in der ACK.
- Ein Führerschein der Klasse B ist im Projektgebiet wünschenswert.
Geboten werden- ein engagiertes hauptamtliches Team auf Kirchenkreisebene,
- haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in den Kirchengemeinden,
- eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit kreativem Gestaltungsspielraum,
- eine kollegiale Zusammenarbeit im Konvent Gemeindepädagogik,
- Unterstützung und Begleitung durch den Kreiskirchenrat,
- ein Büroarbeitsplatz im Projektgebiet, Laptop und Handy,
- Fortbildungen und landeskirchliche Netzwerktreffen im Arbeitsfeld,
- eine Arbeitsplatzbeschreibung,
- die jährliche Evaluierung der Projektziele,
- die Vergütung und Zusatzversorgung erfolgt nach TV-EKBO,
- 100 % befristet auf fünf Jahre in der Entgeltgruppe E 10 einschließlich 13. Gehalt.
Bewerbungen werden erbeten an E-Mail: f.boehme@ekbso.de, bei Bedarf per Post an: Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, Kreisbeauftragter Evangelische Jugendarbeit Friedrich Böhme, Schottstraße 6, 10365 Berlin.
Nr. 18Erneute Ausschreibung von Kirchenmusikstellen
- Der Evangelische Kirchenkreis Niederlausitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n Kirchenmusiker:in (m/w/d) 100 % KM 1 in der Paul-Gerhardt-Stadt Lübben und ihrem Umland. Dienstort ist die Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben und Umland.Lübben ist die Kreisstadt des Landkreises Dahme-Spreewald und liegt etwa 70 km südlich von Berlin. Die Stadt hat eine sehr gute Verkehrsanbindung an die Hauptstadt Berlin. Regionalbahnen verkehren zweimal stündlich. Das Leben in der Stadt mit 14.000 Einwohner:innen wird besonders im Sommer durch den Tourismus im Herzen des Spreewalds geprägt. Die Paul-Gerhardt-Kirche ist die letzte Wirkungsstätte des Theologen und Kirchenliederdichters Paul Gerhardt (1607-1676).Erwartet werden:
- ein Bachelor-Abschluss in Kirchenmusik,
- Freude an der Gestaltung unterschiedlicher Gottesdienstformate,
- engagierte Chorarbeit und Förderung der Gemeinschaft,
- Bereitschaft zur regionalen Zusammenarbeit mit den kirchenmusikalischen Mitarbeitenden in Luckau und Lübbenau,
- das Selbstverständnis, Kirchenmusik als Verkündigung zu sehen,
- eigenverantwortliches Arbeiten,
- Führerschein der Klasse B mit eigenem Pkw.
Die Aufgaben sind die- musikalisch lebendige Gestaltung der Gottesdienste in und um Lübben (ein bis zwei Gottesdienste am Wochenende),
- Leitung und Weiterentwicklung eines ökumenischen Chors (30-40 Sängerinnen und Sänger),
- Leitung des Lübbener Posaunenchors (15-20 Bläserinnen und Bläser),
- Ausbildung von Bläsernachwuchs,
- Zusammenarbeit mit den Schulchören der evangelischen Grundschule,
- Mitarbeit bei der Organisation von Konzerten,
- Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von jährlichen Paul-Gerhardt-Wochen in Lübben.
Geboten werden:- eine unbefristete Beschäftigung mit einer Vergütung gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO) in Vollzeit,
- ein bemerkenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld im Spreewald,
- eine spätromantische Schuke-Orgel mit 29 Registern in der Paul-Gerhardt-Kirche in Lübben,
- ein junges und engagiertes Team, bestehend aus zwei Pfarrpersonen, einer Jugendmitarbeiterin, einer Gemeindepädagogin sowie einer Regionalsekretärin,
- eine kulinarische Kahnfahrt im kommenden Frühling.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt unter Mitwirkung der gewählten Bewerberin bzw. des gewählten Bewerbers bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der ACK.Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2026 (vorzugsweise digital) erbeten an die Superintendentur des Evangelischen Kirchenkreises Niederlausitz, z. Hd. Superintendent Thomas Köhler, Paul-Gerhardt-Straße 2, 15907 Lübben, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-niederlausitz.de.Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Köhler, Telefon: 03546/1791422, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-niederlausitz.de, Pfarrer Martin A. Liedtke, Telefon: 03546/7347, E-Mail: pfarramt@paul-gerhardt-luebben.de, und Kreiskantor Kirchenmusikdirektor Andreas Jaeger, Telefon: 0173/4701389, E-Mail: a.jaeger@ekbo.de.Die praktische Vorstellung findet am Samstag, den 21. März 2026 in Lübben statt. - Der Evangelische Kirchenkreis Niederlausitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n Kirchenmusiker:in (m/w/d) 100 % KM 1 in Senftenberg. Dienstort ist die Evangelische Gesamtkirchengemeinde im Lausitzer Seenland.Senftenberg ist die Kreisstadt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Die Stadt mit etwa 23.000 Einwohnern liegt im Lausitzer Seenland, dem größten künstlichen Seengebiet Europas. Senftenberg ist Naherholungsort.Erwartet werden:
- ein Bachelor-Abschluss in Kirchenmusik,
- Freude an der Gestaltung und dem Aufbau neuer kirchenmusikalischer Angebote,
- engagierte Chorarbeit und Förderung der Gemeinschaft,
- das Selbstverständnis, Kirchenmusik als Verkündigung zu sehen,
- Team- und Kommunikationsfähigkeit,
- Führerschein der Klasse B mit eigenem Pkw.
Die Aufgaben sind:- die musikalisch lebendige Gestaltung der Gottesdienste in der Kirchengemeinde im Lausitzer Seenland, insbesondere in der Peter-Paul-Kirche Senftenberg (in der Regel zwei Gottesdienste am Wochenende),
- die Leitung und Weiterentwicklung der Kantorei Senftenberg und des Kirchenchors Altdöbern,
- die Ausbildung von Orgelnachwuchs,
- die Mitarbeit bei der Organisation von Konzerten, insbesondere in der Peter-Paul-Kirche Senftenberg.
Geboten werden:- eine unbefristete Beschäftigung mit einer Vergütung gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO) in Vollzeit,
- ein bemerkenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld in einer dynamischen Region,
- ein überwiegend junges Team, bestehend aus drei Pfarrpersonen, einer Jugendmitarbeiterin, einer Gemeindepädagogin sowie einer Regionalsekretärin,
- Zusammenarbeit mit dem Kirchenmusikausschuss.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt unter Mitwirkung der gewählten Bewerberin oder des gewählten Bewerbers bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der ACK.Bewerbung werden bis zum 18. Februar 2026 (vorzugsweise digital) erbeten an die Superintendentur des Evangelischen Kirchenkreises Niederlausitz, z. Hd. Superintendent Thomas Köhler, Paul-Gerhardt-Straße 2, 15907 Lübben, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-niederlausitz.de.Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Köhler, Telefon: 03546/1791422, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-niederlausitz.de, Pfarrer Sebastian Schlauraff Schäller, Telefon: 0175/5014839, E-Mail: s.schaeller@ekbo.de, und Kreiskantor Kirchenmusikdirektor Andreas Jaeger, Telefon: 0173/4701389, E-Mail: a.jaeger@ekbo.de.Die praktische Vorstellung findet am Samstag, den 14. März 2026 in Senftenberg statt.
IV. Personalnachrichten
Nr. 19Nachrichten und Personalien
Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Jan-Niclas Bertram als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Friederike Feldmann als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Dr. Marie Hecke als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Cornelia Hinz als ordinierte Gemeindepädagogin mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Dr. Maximilian Rechholz als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Alexander Reinfeld als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Dr. Nora Schmidt als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Anna Seidel als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Gottfried Wapler als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Franziska Zellmer als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2026.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Katrin Noglik mit Wirkung vom 1. Januar 2026.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Zeit wurde:
Pfarrerin Stefanie Heimann mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Pfarrerin Merle Remler mit Wirkung vom 1. Januar 2026.
Übertragen wurde:
Pfarrer Alexander Brodt-Zabka die (11.) landeskirchliche Pfarrstelle im Amt für kirchliche Dienste als Studienleiter für Spiritualitätsarbeit mit Wirkung vom 1. Januar 2026 für die Dauer von sechs Jahren,
Pfarrer Dr. Uwe Czubatynski die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Neun Kirchen Breddin und Umland, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, mit Wirkung vom 1. Januar 2026 bis zum Eintritt in den Ruhestand,
Pfarrerin Katrin Noglik die (1.) Kreispfarrstelle für Jugendarbeit im Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming mit Wirkung vom 1. Januar 2026 für die Dauer von zehn Jahren,
dem Pfarrehepaar Merle und Alexander Remler die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Dorf- und Schilfdach-Kirchengemeinde in Kladow, Kirchenkreis Spandau, mit Wirkung vom 1. Januar 2026 bis zum Ablauf des Monats März 2027,
Pfarrerin Axinia Schönfeld die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Alt-Tempelhof und Michael, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Pfarrerin Meike Waechter die (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Nord-Neukölln, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, mit Wirkung vom 16. Januar 2026 bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Einen Auftrag hat erhalten:
Pfarrerin Stefanie Heimann für pfarramtliche Vertretungsdienste im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln mit Wirkung vom 1. Januar 2026 für die Dauer von zwei Jahren.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte auf die Pfarrerin Dr. Elisabeth Gebhardt über den 31. Dezember 2025 hinaus für die Dauer von sechs Jahren,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Sachsenhausen-Friedrichsthal-Nassenheide, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, auf den Pfarrer Peter Krause über den 31. Dezember 2025 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Zeitraum der Übertragung der (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Eberswalde, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, auf die Pfarrerin Petra Schenk über den 31. Dezember 2025 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln auf die Pfarrerin Anja Siebert-Bright über den 31. Dezember 2025 hinaus für die Dauer von sechs Jahren.
Beurlaubt wurde:
Pfarrerin Susann Kachel, zuletzt Inhaberin der (8.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln, mit Wirkung vom 1. Januar 2026 für die Dauer von einem Jahr,
Superintendentin Eva-Maria Menard, zuletzt Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Prignitz, mit Wirkung vom 1. Januar 2026 bis zum Eintritt in den Ruhestand für ein Pfarrdienstverhältnis auf Zeit zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.
Entlassen wurde:
Pfarrer Jeremias Treu, zuletzt Inhaber der (6.) landeskirchlichen Pfarrstelle im Amt für kirchliche Dienste, aus dem Pfarrdienstverhältnis auf Zeit zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Ablauf des Monats Dezember 2025.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrerin Anette Didrich, zuletzt Inhaberin einer Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln, mit Ablauf des Monats Dezember 2025,
Pfarrer Hans-Albrecht Lichterfeld, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde an Schöps und Neiße, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, mit Ablauf des Monats Dezember 2025.
Nr. 20Todesfälle
„Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat“ |
(1. Johannes 5,4b) |
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Fritz Kolata, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Kroppen, jetzt Pfarrsprengel Region Ortrand, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, am 7. Dezember 2025,
Pfarrer i. R. Burckhard Scheffler, zuletzt Inhaber einer landeskirchlichen Pfarrstelle für Gefängnisseelsorge für das Evangelischen Pfarramt an der Justizvollzugsanstalt Moabit, am 28. November 2025,
Pfarrer i. R. Gottfried Schneider, zuletzt Pfarrer der Stephanus-Kirchengemeinde, jetzt Pfarrsprengel Zehlendorf-Süd, ehemals Kirchenkreis Zehlendorf, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, am 29. November 2025.
V. Mitteilungen
Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 2) erscheint am 25. Februar 2026. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 9. Februar 2026; zu veröffentlichende Texte bitte an: amtsblatt@ekbo.de. |
Herausgeber und Redaktion: Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin |