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§ 2
§ 3
§ 4
#§ 5
#§ 6
§ 7
§ 8
Gebührenordnung des Kirchlichen Verwaltungsamtes Berlin Süd-Ost 2026 bis 2028
Vom 6. Oktober 2025
####§ 1
Einleitung
Gemäß § 10 Absatz 2 Verwaltungsämtergesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Gebührengesetz ev. hat der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Süd-Ost als Träger des Kirchlichen Verwaltungsamtes Berlin Süd-Ost am 16. Juni 2025 für die nachstehend angeführten Aufgaben die folgende Gebührenordnung erlassen.
#§ 2
Allgemeines
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1
)
1 Das Kirchliche Verwaltungsamt Berlin Süd-Ost (KVA Berlin Süd-Ost) übernimmt die Verwaltungsaufgaben des Kirchenkreises sowie der zugehörigen Kirchengemeinden innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs gemäß dem jeweils geltenden Verwaltungsämtergesetz. 2 Darüber hinaus führt das KVA Berlin Süd-Ost nach Maßgabe dieser Gebührenordnung auch solche Aufgaben aus, bei denen durch Kirchengesetz oder Rechtsverordnung ein Anspruch auf Ausführung besteht (verpflichtende Auftragsaufgaben). 3 Für die Wahrnehmung dieser Verwaltungs- und Auftragsaufgaben besteht Anschluss- und Benutzungszwang.
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2
)
1 Für die Inanspruchnahme von Leistungen des Kirchlichen Verwaltungsamts Berlin Süd-Ost werden Gebühren erhoben. 2 Diese richten sich nach dem Kirchengesetz über die Erhebung von Gebühren in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Gebührengesetz – GebG ev.) in Verbindung mit der jeweils geltenden Gebührenordnung des Amts.
#§ 3
Allgemeine Aufgaben des Verwaltungsamtes
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1
)
Die folgenden Verwaltungsaufgaben sind Regelleistungen des Verwaltungsamtes (§ 1 Absatz 1 VÄG) und ergehen für Kirchenkreise und Gemeinden gebührenfrei, sofern diese nicht für Friedhöfe (§ 4 dieser Gebührenordnung) oder Kindertagesstätten (§ 5 dieser Gebührenordnung) erbracht werden:
- Beratung in allen Wirtschaftsangelegenheiten,
- Verwaltung des Vermögens und der Schulden,
- Durchführung der Haushalts- und Kassenangelegenheiten, einschließlich der Rechnungslegung der Körperschaften und Erstellung der damit verbundenen Steuererklärungen und Steueranmeldungen,
- Vorlage der Entwürfe für den Finanzausgleich in den Kirchenkreisen,
- haushaltsmäßige Bearbeitung der Erhebung und Verwaltung des Gemeindekirchgeldes,
- Führung von Baukassen,
- Verwaltung von Projekten im Sinne der DIN- und ISO-Normen in der jeweils geltenden Fassung,
- Immobilienverwaltung,
- Personalangelegenheiten,
- Bearbeitung des kirchlichen Meldewesens,
- Erarbeitung kirchlicher Statistiken, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Kirchengemeinden gehören,
- Vertretung der kirchlichen Körperschaften gegenüber Finanzbehörden, soweit die Angelegenheit mit den Tätigkeiten der Nr. 1-11 zusammenhängt,
- Leistungen der Nr. 1-12 für Betriebe gewerblicher Art von kirchlichen Körperschaften, soweit die gesamten Leistungen an die jeweilige Körperschaft nicht ausschließlich für den Betrieb gewerblicher Art erbracht werden.
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2
)
1 Der Leistungsumfang des Kirchlichen Verwaltungsamts Berlin Süd-Ost ergibt sich aus der jeweils gültigen Anlage zum Verwaltungsämtergesetz der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. 2 Darüber hinaus können zusätzliche Aufgaben im Rahmen eines privatrechtlichen Zusatzvertrages mit der beauftragenden Körperschaft übernommen werden.
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3
)
1 Das Kirchliche Verwaltungsamt Berlin Süd-Ost kann Tätigkeiten auch für die zum Kirchenkreis gehörenden kirchlichen Körperschaften, für öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen sowie für privatrechtlich verfasste Stiftungen, Vereine, Einrichtungen und Werke übernehmen. 2 Diese freiwilligen Auftragsaufgaben (§ 1 Absatz 3 VÄG) erfolgen auf der Grundlage eines privatrechtlichen Dienstleistungsvertrages.
(
4
)
1 Es werden bei den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten ausschließlich Pauschalgebühren erhoben. 2 Dort nicht benannte aber beauftragte Fälle, werden nach Zeit abgerechnet.
#§ 4
Leistungen und Gebühren für die Friedhofsverwaltung
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1
)
Leistungen und Gebührenart
I. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten | Pauschalgebühr |
1. Verwaltung des Vermögens und der Schulden | |
2. Durchführung der Haushalts- und Kassenangelegenheiten einschließlich Jahresrechnung | |
3. Aufstellung des Wirtschaftsplans, Jahresabschlussarbeiten, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Auswertungen betriebswirtschaftlicher Art | |
4. Führung von Baukassen | |
5. Vorbereitung und Erstellung von Steuererklärungen | |
II. Statusfragen (ohne Rechtsberatung) | Pauschalgebühr |
1. Vorbereitung von Beschlüssen zur Schließung und Aufhebung von Friedhofsflächen | |
2. Vorbereitung von Verträgen zur Übertragung der Friedhofsträgerschaft | |
III. Friedhofsgebührenangelegenheiten | Pauschalgebühr |
1. Beratung bei der Gebührenkalkulation und Erstellung von Gebührenordnungen (nicht im Bereich des Landes Berlin) | |
2. für den Fall, dass die folgenden Aufgaben nicht von einer beruflichen Friedhofsverwaltung wahrgenommen werden: | |
a) Vorbereitung der Erstellung von Gesamtplänen und Belegungsplänen in besonderen Fällen | |
b) Erstellung von Friedhofsgebührenbescheiden | |
3. Mahn- und Vollstreckungswesen | |
IV. Beratung bei der Erstellung von Entgeltordnungen | Pauschalgebühr |
V. Personalangelegenheiten | Pauschalgebühr |
1. Vorbereitung, Erstellung und Abschluss des Arbeitsvertrages: | |
a) Überwachung des Eingangs der notwendigen Unterlagen von einzustellenden Mitarbeitenden | |
b) Prüfung und Auswertung der eingereichten Unterlagen | |
c) Feststellung der Eingruppierung und der tarifrechtlichen Stufenzuordnung ggf. in Abstimmung mit dem Anstellungsträger | |
d) Erstellung des Arbeitsvertrages | |
2. Personalverwaltung: | |
a) Überwachung der Arbeitgeberpflichten nach Sozialversicherungs-, Lohnsteuer-, Arbeits- und Tarifrecht | |
b) Anlegen der Personalakte (Hilfsakte) | |
c) Vorbereitung und Erstellung von Änderungsverträgen | |
d) Vornahme der erforderlichen Anpassungen bei Änderungen des Arbeits- und Tarifrechts | |
e) Anfertigung von Pflicht-Statistiken | |
f) Koordinierung und Erstellen von Stellenplanentwürfen | |
g) Führen von Stellennachweisen | |
h) Personalkostenhochrechnungen | |
3. Entgeltabrechnung: | |
a) Entgeltabrechnung einschließlich Zusatzleistungen und alle damit zusammenhängenden Arbeiten | |
b) Anmeldung und Abführung von Abgaben, Beiträgen und Umlagen | |
c) Verarbeitung von Veränderungsinformationen | |
d) Bearbeitung und Überwachung von Pfändungen, Abtretungen und Insolvenzen | |
e) Erfassung und Abrechnung nebenberuflicher, selbständiger, künstlerischer und ehrenamtlicher Tätigkeiten | |
f) Datenbereitstellung, Auskunftserteilung und Nachbereitung bei internen und externen Prüfungen | |
g) Bescheinigungswesen | |
4. Beendigung des Arbeitsvertrages: | |
a) Vorbereitung und Erstellung von Auflösungsverträgen und arbeitgeberseitigen Kündigungen | |
b) Abwicklung der Beendigung | |
VI. Immobilienverwaltung | Pauschalgebühr |
1. Allgemeine Aufgaben: | |
a) Pflege der Immobilien- und Abrechnungsdatenbanken | |
b) Zuarbeit zur Erstellung der Haushalts- und oder Wirtschaftspläne und der Jahresberichte | |
c) Prüfung der Bescheide und Zahlung der Steuern, Gebühren und Abgaben | |
2. Grundstücks- und Gebäudedokumentation: | |
a) Beschaffung, Kontrolle und Berichtigung von Grundbuchunterlagen sowie Ausweisung des Pfarrvermögens | |
3. Haus- und Grundstücksverwaltung: | |
a) Dienstwohnungen und selbstgenutzte Liegenschaften: | |
aa) Unterstützung der Eigentümer und Dienstwohnungsnutzenden bei der Anwendung des Dienstwohnungsrechts und der Zuweisung von Amtsräumen | |
bb) Festsetzung und Überprüfung der steuerlichen Mietwerte sowie Festlegung der Nebenkostenvorauszahlungen | |
cc) Abrechnung und Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen | |
dd) Prüfung der Rechnungen Dritter (außer für Baumaßnahmen) | |
b) Wohnungs- und Gewerbemietverträge: | |
aa) Verhandlungen mit Mieterinnen und Mietern und Dritten im Rahmen von Vertragsanbahnung und -durchführung, einschließlich der Bearbeitung von Widersprüchen | |
bb) Erstellung der Mietverträge in Absprache mit den Eigentümern und Ausfertigung der Verträge und Durchführung von Anzeige- und Genehmigungsverfahren | |
cc) Festlegung, Anlage und Verwaltung der Mietkautionen | |
dd) Vorbereitung der Anpassung der Mieten | |
3. Haus- und Grundstücksverwaltung (Forts.): | |
ee) Abrechnung und Anpassung der Nebenkosten | |
ff) Kündigung von Mietverträgen in Absprache mit den Eigentümern | |
gg) Überwachung der Zahlungseingänge und des Schuldendienstes | |
c) Erbbaurechts-, Pacht- und sonstige Nutzungsverträge sowie Kaufverträge: | |
aa) Bereitstellung von Informationen und Unterlagen zum Abschluss von Verträgen | |
bb) Mitwirkung bei der Erstellung und Prüfung der Vertragsentwürfe gemäß dem Kirchengesetz über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | |
cc) Sicherstellung der sachkundigen Ermittlung und Anpassung der Entgelte wie z. B. Erbbauzinsen, Pachten und Kaufpreise | |
dd) Kontrolle des grundbuchlichen Vollzugs | |
ee) laufende Verwaltung aller Verträge | |
ff) Unterstützung der Eigentümer bei der Beschaffung von Grundstücken | |
gg) Unterstützung der Eigentümer bei notariellen Beurkundungen | |
hh) Mitwirkung bei Vertragsbeendigungen | |
ii) Unterstützung der Eigentümer bei Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsverfahren | |
4. Sonstige Aufgaben: | |
a) Mitwirkung bei Widmung und Entwidmung von gottesdienstlichen Gebäuden und Zuweisung, Widmung und Einziehung von Dienstwohnungen | |
b) Ablösung von Rechten an Grundstücken Dritter | |
c) Klärung offener Vermögensangelegenheiten | |
d) Mitwirkung bei der Kommunikation mit Behörden, Verbänden, Forstverwaltungen und Jagdgenossenschaften | |
e) Mitwirkung bei der Bearbeitung von Versicherungsfällen |
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2
)
Gebührenhöhe für die Friedhofsverwaltung:
- Die Pauschalgebühren für die Durchführung der Aufgaben gemäß Absatz 1 Ziffer V. (Personalangelegenheiten) betragen je Personalfall im Jahr unabhängig von der Beschäftigungsdauer 435,40 €.
- 1 Für alle anderen Bereiche der Ziffern I.,II.,III., IV. und VI. wird pro Jahr eine Pauschalgebühr von 11,33 € pro Buchung erhoben. 2 Diese richtet sich nach der Anzahl der Buchungen des Vorjahres der einzelnen Friedhöfe.
- Für sonstige verpflichtende Auftragsaufgaben wird ein Stundensatz von 68,04 € erhoben.
§ 5
Verwaltung der Kindertagesstätten
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)
Leistungen und Gebührenart
I. Betreuungsverträge | Pauschalgebühr |
1. Bereitstellung der Verträge und Veranlassung der Aktualisierung | |
2. Dokumentation von Verträgen | |
II. Elternbeiträge / Gebühren | Pauschalgebühr |
1. Erhebung und Pflege kindbezogener Stammdaten | |
2. Anforderung von abrechnungsrelevanten Unterlagen | |
3. Festsetzung der Elternbeiträge (nur Brandenburg) | |
4. Abrechnung gegenüber der Kommune und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unter Berücksichtigung von erforderlichen Meldungen | |
5. Erhebung von Elternbeiträgen | |
6. Erhebung und Abrechnung von Zusatzkosten (insbesondere Essensgeld) | |
7. Bescheinigungswesen und Nachweisführung | |
III. Öffentliche Finanzierung | Pauschalgebühr |
1. Abruf und Abrechnung öffentlicher Mittel entsprechend dem Bundes- und jeweiligen Landesrecht für den laufenden Betrieb und für Investitionen bei gemeindlicher Trägerschaft | |
2. Unterstützung bei der Verhandlung mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den Kommunen und Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe | |
IV. Berichterstattung an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und an die Kommunen bei gemeindlicher Trägerschaft | Pauschalgebühr |
V. Personalangelegenheiten | Pauschalgebühr |
1. Vorbereitung, Erstellung und Abschluss des Arbeitsvertrages bei gemeindlicher Trägerschaft: | |
a) Überwachung des Eingangs der notwendigen Unterlagen von einzustellenden Mitarbeitenden | |
b) Prüfung und Auswertung der eingereichten Unterlagen | |
c) Feststellung der Eingruppierung und der tarifrechtlichen Stufenzuordnung ggf. in Abstimmung mit dem Anstellungsträger | |
d) Erstellung des Arbeitsvertrages | |
2. Personalverwaltung: | |
a) Überwachung der Arbeitgeberpflichten nach Sozialversicherungs-, Lohnsteuer-, Arbeits- und Tarifrecht | |
b) Anlegen der Personalakte (Hilfsakte) | |
c) Vorbereitung und Erstellung von Änderungsverträgen bei gemeindlicher Trägerschaft | |
d) Vornahme der erforderlichen Anpassungen bei Änderungen des Arbeits- und Tarifrechts | |
e) Anfertigung von Pflicht-Statistiken bei gemeindlicher Trägerschaft | |
f) Führen der Personalübersicht der Kindertagesstätten mit laufender Erfassung der Veränderungen | |
g) bei gemeindlicher Trägerschaft Personalplanung (Brandenburg) oder Unterstützung der Personalplanung (Berlin) inklusive der Berechnung der zu leistenden Arbeitszeit auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zum Betreuungsschlüssel und Überwachung der Einhaltung der Vorgaben. | |
h) Personalkostenhochrechnungen bei gemeindlicher Trägerschaft | Pauschal/Stundensatz |
3. Entgeltabrechnung: | |
a) Entgeltabrechnung einschließlich Zusatzleistungen und alle damit zusammenhängenden Arbeiten | |
b) Anmeldung und Abführung von Abgaben, Beiträgen und Umlagen | |
c) Verarbeitung von Veränderungsinformationen | |
d) Bearbeitung und Überwachung von Pfändungen, Abtretungen und Insolvenzen | |
e) Erfassung und Abrechnung nebenberuflicher, selbständiger, künstlerischer und ehrenamtlicher Tätigkeiten | |
f) Datenbereitstellung, Auskunftserteilung und Nachbereitung bei internen und externen Prüfungen | |
g) Bescheinigungswesen | |
4. Beendigung des Arbeitsvertrages: | |
a) Vorbereitung und Erstellung von Auflösungsverträgen und arbeitgeberseitigen Kündigungen | |
b) Abwicklung der Beendigung | |
VI. Sonstige Aufgaben | Pauschalgebühr |
Zusammenarbeit mit der Landeskirche, dem für das Kindertagesstättenwesen zuständigen Fachverband und der Kita-Fachberatung und den Kita-Leitungen bei gemeindlicher Trägerschaft | |
Vertretung oder Begleitung der Träger bei Verhandlungen mit den Kommunen, den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder anderen zuständigen staatlichen Stellen bei gemeindlicher Trägerschaft | |
VII. Zusätzliche Aufgaben bei gemeindlicher Trägerschaft | |
1. Erstellung der Haushaltsplanentwürfe bzw. Haushaltsbuchentwürfe während des Haushaltsjahres, insbesondere der Sachbuchteile Haushalt, Vermögen sowie Vorschüsse und Verwahrungen | |
2. Buchungstätigkeiten, Zahlungsverkehr, Abrechnungen, Kassenangelegenheiten | |
3. Barkassenführung in Form der Übernahme der Daten aus dem KFM-Kassenmodul in die Hauptbuchhaltung | |
4. Erfassung der Anlagen und Führung der Anlagenbuchhaltung | |
5. Erstellung der Jahresabschlüsse einschließlich der Erarbeitung von Empfehlungen für die Verwendungen von Überschüssen und Ausgleich von Fehlbeträgen | |
6. Verwaltung der Schulden | |
7. Umsetzung der Bestimmungen zum neuen kirchlichen Finanzwesen, insbesondere Bewertung, Ermittlung der Abschreibungen, Erstellen der Bilanzen |
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)
Gebührenhöhe für die Kitaverwaltung:
- Die Pauschalgebühren für die Durchführung sämtlicher aufgeführter Aufgaben im Bereich der Kindertageseinrichtungen betragen 313,27 € pro belegten Platz und Jahr auf Basis der Belegung zum 31. Mai des laufenden Jahres, mindestens jedoch 70 % der genehmigten Plätze nach Betriebserlaubnis (Vollbelegung).
- Kitas, die nicht die Verwaltungssoftware des KVA (derzeit „Kitamaster“ nutzen) und Personalkostenhochrechnungen wünschen, werden dazu nach Stundensatz wie im nachfolgenden Punkt abgerechnet.
- Für sonstige verpflichtende Auftragsaufgaben wird ein Stundensatz von 70,30 € erhoben.
- Zusätzliche IT-Leistungen wie z. B. „Come and Go“ werden 1:1 abgerechnet.
§ 6
Sonstige Gebühren
Für verpflichtende Aufgaben gemäß §§ 1 Absatz 2, 9 Absatz 1 Verwaltungsämtergesetz wird ein Satz von 68,04 € pro Stunde erhoben.
#§ 7
Auslagenersatz
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Auslagen sind gemäß § 6 Gebührengesetz ev. zu erstatten.
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War für die Wahrnehmung einer Verwaltungsaufgabe die Hinzuziehung Dritter bzw. eines Verwaltungshelfers erforderlich, so kann das Verwaltungsamt die hierfür entstandenen Auslagen gegen Nachweis als Gebühr festsetzen.
#§ 8
Änderungen, Inkrafttreten
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1
)
Änderungen der Gebührenordnung bedürfen neben der Schriftform eines Beschlusses des Kreiskirchenrates des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Süd-Ost und der Genehmigung des Konsistoriums.
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)
Diese Gebührenordnung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft1# und ersetzt die bislang gültige Kostenbeitrags- und Gebührensatzung.