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Gebührenordnung für den Evangelischen Kirchenkreisverband Prignitz-Havelland-Ruppin

Vom 16. September 2024

(KABl. Nr. 185 S. 346)

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§ 1
Einleitung

Aufgrund des § 10 Absatz 2 Verwaltungsämtergesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Gebührengesetz vom 12. November 2022 erlässt der Verwaltungsrat des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Prignitz-Havelland-Ruppin mit Beschluss vom 16. September 2024 folgende Gebührenordnung:
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§ 2
Allgemeines

( 1 ) Das Kirchliche Verwaltungsamt nimmt die Verwaltungsaufgaben von Kirchenkreisen und der ihnen angehörenden Kirchengemeinden seines Zuständigkeitsbereichs nach Maßgabe des Verwaltungsämtergesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung wahr. Darüber hinaus übernimmt das Kirchliche Verwaltungsamt nach Maßgabe dieser Gebührenordnung Aufgaben, soweit durch Kirchengesetz oder Rechtsverordnung ein Anspruch auf Ausführung besteht (verpflichtende Auftragsaufgaben). Für Verwaltungsaufgaben und verpflichtende Auftragsaufgaben besteht Anschluss- und Benutzungszwang.
( 2 ) Für die Inanspruchnahme der Verwaltung des Kirchlichen Verwaltungsamts werden Gebühren nach Maßgabe des Kirchengesetzes über die Erhebung von Gebühren in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Gebührengesetz ev. – GebG ev.) und dieser Gebührenordnung erhoben.
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§ 3
Leistungen

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Verwaltungsämtergesetz der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in seiner jeweils geltenden Fassung.
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§ 4
Regelleistungen für Kindertageseinrichtungen

Für Kindertagesstätten werden folgende Leistungen als Regelleistungen erbracht:
  1. Verwaltung der Betreuungsverträge:
    1. Bereitstellung von Musterverträgen und Veranlassung der Aktualisierung,
    2. Dokumentation der Verträge,
  2. Elternbeiträge:
    1. Anfordern von abrechnungsrelevanten Stammdaten,
    2. Erhebung und Pflege kindesbezogener Stammdaten,
    3. Festsetzung der Elternbeiträge,
    4. Erhebung der Elternbeiträge,
    5. Erhebung und Abrechnung von Zusatzkosten (insbesondere Essengeld),
    6. Beratung bei der Gebührenkalkulation und Erstellung von Gebührenordnungen,
    7. Mahn- und Vollstreckungswesen,
  3. öffentliche Finanzierung:
    1. Abrechnung gegenüber Kommunen und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unter Berücksichtigung von erforderlichen Meldungen,
    2. Abruf und Abrechnung öffentlicher Mittel entsprechend dem Bundes- und dem jeweiligen Landesrecht für den laufenden Betrieb und für Investitionen,
    3. Unterstützung bei der Verhandlung mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den Kommunen und Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe,
    4. Führen der Personalübersichten der Kindertagesstätten mit laufender Erfassung der Veränderungen,
    5. Unterstützung bei der Personalplanung inklusive der Berechnung der zu leistenden Arbeitszeit auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zum Betreuungsschlüssel und Überwachung der Einhaltung der Vorgaben,
    6. Koordinierung und Erstellen von Stellenplanentwürfen,
    7. Führen von Stellennachweisen,
    8. Verarbeitung von Veränderungsinformationen,
  4. Berichterstattung an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und an die Kommunen,
  5. Personalangelegenheiten:
    1. Vorbereitung, Erstellung und Abschluss des Arbeitsvertrags,
    2. Überwachung des Eingangs der notwendigen Unterlagen vom einzustellenden Mitarbeitenden,
    3. Prüfung und Auswertung der eingereichten Unterlagen,
    4. Feststellung der Eingruppierung und der tarifrechtlichen Stufenzuordnung, ggf. in Abstimmung mit dem Anstellungsträger,
    5. Beratung zu Arbeitgeberpflichten nach Sozialversicherungs-, Lohnsteuer-, Arbeits- und Tarifrecht,
    6. Anlegen der Personalakte (Hilfsakte),
    7. Vorbereitung und Erstellung von Änderungsverträgen,
    8. Vornahme der erforderlichen Anpassungen bei Änderungen des Arbeits- und Tarifrechts,
    9. Anfertigung von Pflicht-Statistiken,
    10. Personalkostenhochrechnung,
    11. Entgeltabrechnung einschließlich Zusatzleistungen und alle damit zusammenhängenden Arbeiten,
    12. Anmeldung und Abführung von Abgaben, Beiträgen und Umlagen,
    13. Verarbeitung von Veränderungsinformationen,
    14. Bearbeitung und Überwachung von Pfändungen, Abtretungen und Insolvenzen,
    15. Erfassung und Abrechnung nebenberuflicher, selbständiger, künstlerischer und ehrenamtlicher Tätigkeiten,
    16. Datenbereitstellung, Auskunftserteilung und Nachbereitung bei internen und externen Prüfungen,
    17. Bescheinigungswesen,
    18. Vorbereitung und Erstellung von Auflösungsverträgen und arbeitgeberseitigen Kündigungen,
    19. Abwicklung der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses,
  6. Haushalt (für den Bereich Kindertagesstätten):
    1. Ermittlung der Plandaten einschließlich des Finanzausgleichs,
    2. Erstellung der Haushaltsplanentwürfe/Haushaltsbuchentwürfe einschließlich der Nachtragshaushalte, Beratungen vor Ort, Einarbeitung von Veränderungswünschen. Überwachung der Beschlussfassungen,
    3. Ausführung und Begleitung der Haushaltswirtschaft während des Haushaltsjahres:
      i.
      insbesondere der Sachbuchteile Haushalt, Vermögen sowie Vorschüsse und Verwahrungen,
      ii.
      Buchungstätigkeiten, Zahlungsverkehr, Abrechnungen, Kassenangelegenheiten,
      iii.
      Erkennung von Haushaltsproblemen und Erarbeitung von Vorschlägen zu deren Beseitigung,
    4. Erstellung der Jahresabschlüsse einschließlich der Erarbeitung von Empfehlungen für die Verwendung von Überschüssen und den Ausgleich von Fehlbeträgen,
    5. Erarbeitung kirchlicher Statistiken, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Kirchengemeinden und Kirchenkreise gehören, insbesondere der EKD-Finanzstatistik,
    6. Verwaltung des Kapitalvermögens,
    7. Verwaltung der Schulden,
    8. Umsetzung der Bestimmungen zum neuen kirchlichen Finanzwesen, insbesondere Bewertung, Ermittlung der Abschreibungen, Erstellen der Bilanzen,
    9. haushaltsmäßige Bearbeitung, Abrechnung, Mitwirkung bei der Erstellung von Anträgen und Verwendungsnachweisen bei Projekten im Sinne der DIN und ISO Normen in der jeweils geltenden Fassung,
    10. soweit bei den Leistungen steuerbare Sachverhalte auftreten: Zusammenstellung der Daten und Unterlagen, Erstellung von Steueranmeldungen und Steuererklärungen, Fristenkontrolle,
  7. Sonstige Aufgaben:
    1. Zusammenarbeit mit der Landeskirche, dem für die Kindertagesstätten zuständigen Fachverband und der Kita-Fachberatung,
    2. Teilnahme an den Zusammenkünften der Leitungen der Kindertagesstätten nach Bedarf,
    3. Vertretung oder Begleitung der Träger bei Verhandlungen mit den Kommunen, den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und anderen zuständigen staatlichen Stellen.
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§ 5
Gebühren für Regelleistungen im Bereich Kindertagesstätten

( 1 ) Für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von Kirchengemeinden wird je gemäß Betriebserlaubnis genehmigtem Platz eine Pauschalgebühr in Höhe von 391,16 € jährlich festgesetzt.
( 2 ) Bei Veränderung der Betriebserlaubnis im Hinblick auf die Zahl der Plätze erfolgt eine unterjährige Anpassung. Der betroffene Träger ist zur unverzüglichen Information des kirchlichen Verwaltungsamtes verpflichtet.
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§ 6
Regelleistung Friedhofsverwaltung

( 1 ) Für Friedhöfe werden folgende Leistungen als Regelleistungen erbracht:
  1. Abwicklung des Zahlungsverkehrs,
  2. Erstellung von Jahresplanungen,
  3. Erstellung von Jahresabschlüssen,
  4. Umsatzsteuererklärungen,
  5. Körperschaftsteuererklärungen,
  6. Gewerbesteuererklärungen.
( 2 ) Für Regelleistungen wird eine Gebühr nach Zeit- und Kostenaufwand erhoben.
( 3 ) Für den Zeit- und Kostenaufwand zur Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von monatlich 10/10 der Gebührentabelle C der Steuerberatervergütungsverordnung STBVV berechnet. Der Gegenstandswert bemisst sich an der Summe der steuerbaren Einnahmen.
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§ 7
Immobilienverwaltung (Kindertagesstätten)

( 1 ) Im Rahmen der Immobilienverwaltung werden folgende Leistungen als Regelleistungen erbracht:
  1. Heiz- und Betriebskostenabrechnungen,
  2. Erstellung von Mietverträgen,
  3. Übergabe und Abnahme von Mieteinheiten,
  4. Mietwertüberwachung,
  5. Überprüfung des Schuldsaldos,
  6. allgemeiner Schriftverkehr,
  7. Beratung in Mietangelegenheiten,
  8. Meldung von Zählerdaten an Versorger,
  9. Bearbeiten von Versicherungsfällen.
( 2 ) Für Regelleistungen wird eine Gebühr nach Zeit- und Kostenaufwand erhoben.
( 3 ) Für den Zeit- und Kostenaufwand zur Bearbeitung wird eine Gebühr von 43,01 € je Arbeitsstunde festgesetzt.
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§ 8
Leistungen und Gebühren für die Erbringung von
verpflichtenden Auftragsaufgaben nach § 1 Absatz 2 VÄG

( 1 ) Dem Evangelischen Kirchenkreisverband Prignitz-Havelland-Ruppin ist von seinen vier Kirchenkreisen die bauliche Betreuung kirchlicher Gebäude gemäß § 10a Kirchbaugesetz übertragen worden. Hierfür werden keine gesonderten Gebühren erhoben.
( 2 ) Dem Evangelischen Kirchenkreisverband Prignitz-Havelland-Ruppin ist von seinen vier Kirchenkreisen die Wahrnehmung aller Aufgaben nach dem Klimaschutzgesetz der Landeskirche als verpflichtende Auftragsaufgabe übertragen worden. Hierfür werden keine gesonderten Gebühren erhoben.
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§ 9
Auslagenersatz

War für die Wahrnehmung einer Verwaltungsaufgabe die Hinzuziehung Dritter bzw. eines Verwaltungshelfers erforderlich, so kann das Verwaltungsamt die hierfür entstandenen Auslagen gegen Nachweis als Gebühr festsetzen. Auslagen sind gemäß § 6 GebG ev. zu erstatten.
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§ 10
Bemessungszeitraum, Arbeitseinheit

( 1 ) Die Gebühren werden für ein Kalenderjahr erhoben.
( 2 ) Eine Arbeitseinheit umfasst 30 Minuten.
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§ 11
Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührenordnung1# tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

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1 ↑ Vorstehende Gebührenordnung wurde am 24. September 2024 durch das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.