.§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
#§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
Gebührenordnung für den Evangelischen Kirchenkreisverband Prignitz-Havelland-Ruppin
Vom 16. September 2024
(KABl. Nr. 185 S. 346)
####§ 1
Einleitung
Aufgrund des § 10 Absatz 2 Verwaltungsämtergesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Gebührengesetz vom 12. November 2022 erlässt der Verwaltungsrat des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Prignitz-Havelland-Ruppin mit Beschluss vom 16. September 2024 folgende Gebührenordnung:
#§ 2
Allgemeines
(
1
)
1 Das Kirchliche Verwaltungsamt nimmt die Verwaltungsaufgaben von Kirchenkreisen und der ihnen angehörenden Kirchengemeinden seines Zuständigkeitsbereichs nach Maßgabe des Verwaltungsämtergesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung wahr. 2 Darüber hinaus übernimmt das Kirchliche Verwaltungsamt nach Maßgabe dieser Gebührenordnung Aufgaben, soweit durch Kirchengesetz oder Rechtsverordnung ein Anspruch auf Ausführung besteht (verpflichtende Auftragsaufgaben). 3 Für Verwaltungsaufgaben und verpflichtende Auftragsaufgaben besteht Anschluss- und Benutzungszwang.
(
2
)
Für die Inanspruchnahme der Verwaltung des Kirchlichen Verwaltungsamts werden Gebühren nach Maßgabe des Kirchengesetzes über die Erhebung von Gebühren in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Gebührengesetz ev. – GebG ev.) und dieser Gebührenordnung erhoben.
#§ 3
Leistungen
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Verwaltungsämtergesetz der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in seiner jeweils geltenden Fassung.
#§ 4
Regelleistungen für Kindertageseinrichtungen
Für Kindertagesstätten werden folgende Leistungen als Regelleistungen erbracht:
- Verwaltung der Betreuungsverträge:
- Bereitstellung von Musterverträgen und Veranlassung der Aktualisierung,
- Dokumentation der Verträge,
- Elternbeiträge:
- Anfordern von abrechnungsrelevanten Stammdaten,
- Erhebung und Pflege kindesbezogener Stammdaten,
- Festsetzung der Elternbeiträge,
- Erhebung der Elternbeiträge,
- Erhebung und Abrechnung von Zusatzkosten (insbesondere Essengeld),
- Beratung bei der Gebührenkalkulation und Erstellung von Gebührenordnungen,
- Mahn- und Vollstreckungswesen,
- öffentliche Finanzierung:
- Abrechnung gegenüber Kommunen und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unter Berücksichtigung von erforderlichen Meldungen,
- Abruf und Abrechnung öffentlicher Mittel entsprechend dem Bundes- und dem jeweiligen Landesrecht für den laufenden Betrieb und für Investitionen,
- Unterstützung bei der Verhandlung mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den Kommunen und Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe,
- Führen der Personalübersichten der Kindertagesstätten mit laufender Erfassung der Veränderungen,
- Unterstützung bei der Personalplanung inklusive der Berechnung der zu leistenden Arbeitszeit auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zum Betreuungsschlüssel und Überwachung der Einhaltung der Vorgaben,
- Koordinierung und Erstellen von Stellenplanentwürfen,
- Führen von Stellennachweisen,
- Verarbeitung von Veränderungsinformationen,
- Berichterstattung an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und an die Kommunen,
- Personalangelegenheiten:
- Vorbereitung, Erstellung und Abschluss des Arbeitsvertrags,
- Überwachung des Eingangs der notwendigen Unterlagen vom einzustellenden Mitarbeitenden,
- Prüfung und Auswertung der eingereichten Unterlagen,
- Feststellung der Eingruppierung und der tarifrechtlichen Stufenzuordnung, ggf. in Abstimmung mit dem Anstellungsträger,
- Beratung zu Arbeitgeberpflichten nach Sozialversicherungs-, Lohnsteuer-, Arbeits- und Tarifrecht,
- Anlegen der Personalakte (Hilfsakte),
- Vorbereitung und Erstellung von Änderungsverträgen,
- Vornahme der erforderlichen Anpassungen bei Änderungen des Arbeits- und Tarifrechts,
- Anfertigung von Pflicht-Statistiken,
- Personalkostenhochrechnung,
- Entgeltabrechnung einschließlich Zusatzleistungen und alle damit zusammenhängenden Arbeiten,
- Anmeldung und Abführung von Abgaben, Beiträgen und Umlagen,
- Verarbeitung von Veränderungsinformationen,
- Bearbeitung und Überwachung von Pfändungen, Abtretungen und Insolvenzen,
- Erfassung und Abrechnung nebenberuflicher, selbständiger, künstlerischer und ehrenamtlicher Tätigkeiten,
- Datenbereitstellung, Auskunftserteilung und Nachbereitung bei internen und externen Prüfungen,
- Bescheinigungswesen,
- Vorbereitung und Erstellung von Auflösungsverträgen und arbeitgeberseitigen Kündigungen,
- Abwicklung der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses,
- Haushalt (für den Bereich Kindertagesstätten):
- Ermittlung der Plandaten einschließlich des Finanzausgleichs,
- Erstellung der Haushaltsplanentwürfe/Haushaltsbuchentwürfe einschließlich der Nachtragshaushalte, Beratungen vor Ort, Einarbeitung von Veränderungswünschen. Überwachung der Beschlussfassungen,
- Ausführung und Begleitung der Haushaltswirtschaft während des Haushaltsjahres:
- i.
- insbesondere der Sachbuchteile Haushalt, Vermögen sowie Vorschüsse und Verwahrungen,
- ii.
- Buchungstätigkeiten, Zahlungsverkehr, Abrechnungen, Kassenangelegenheiten,
- iii.
- Erkennung von Haushaltsproblemen und Erarbeitung von Vorschlägen zu deren Beseitigung,
- Erstellung der Jahresabschlüsse einschließlich der Erarbeitung von Empfehlungen für die Verwendung von Überschüssen und den Ausgleich von Fehlbeträgen,
- Erarbeitung kirchlicher Statistiken, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Kirchengemeinden und Kirchenkreise gehören, insbesondere der EKD-Finanzstatistik,
- Verwaltung des Kapitalvermögens,
- Verwaltung der Schulden,
- Umsetzung der Bestimmungen zum neuen kirchlichen Finanzwesen, insbesondere Bewertung, Ermittlung der Abschreibungen, Erstellen der Bilanzen,
- haushaltsmäßige Bearbeitung, Abrechnung, Mitwirkung bei der Erstellung von Anträgen und Verwendungsnachweisen bei Projekten im Sinne der DIN und ISO Normen in der jeweils geltenden Fassung,
- soweit bei den Leistungen steuerbare Sachverhalte auftreten: Zusammenstellung der Daten und Unterlagen, Erstellung von Steueranmeldungen und Steuererklärungen, Fristenkontrolle,
- Sonstige Aufgaben:
- Zusammenarbeit mit der Landeskirche, dem für die Kindertagesstätten zuständigen Fachverband und der Kita-Fachberatung,
- Teilnahme an den Zusammenkünften der Leitungen der Kindertagesstätten nach Bedarf,
- Vertretung oder Begleitung der Träger bei Verhandlungen mit den Kommunen, den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und anderen zuständigen staatlichen Stellen.
§ 5
Gebühren für Regelleistungen im Bereich Kindertagesstätten
(
1
)
Für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von Kirchengemeinden wird je gemäß Betriebserlaubnis genehmigtem Platz eine Pauschalgebühr in Höhe von 391,16 € jährlich festgesetzt.
(
2
)
1 Bei Veränderung der Betriebserlaubnis im Hinblick auf die Zahl der Plätze erfolgt eine unterjährige Anpassung. 2 Der betroffene Träger ist zur unverzüglichen Information des kirchlichen Verwaltungsamtes verpflichtet.
#§ 6
Regelleistung Friedhofsverwaltung
(
1
)
Für Friedhöfe werden folgende Leistungen als Regelleistungen erbracht:
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs,
- Erstellung von Jahresplanungen,
- Erstellung von Jahresabschlüssen,
- Umsatzsteuererklärungen,
- Körperschaftsteuererklärungen,
- Gewerbesteuererklärungen.
(
2
)
Für Regelleistungen wird eine Gebühr nach Zeit- und Kostenaufwand erhoben.
(
3
)
1 Für den Zeit- und Kostenaufwand zur Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von monatlich 10/10 der Gebührentabelle C der Steuerberatervergütungsverordnung STBVV berechnet. 2 Der Gegenstandswert bemisst sich an der Summe der steuerbaren Einnahmen.
#§ 7
Immobilienverwaltung (Kindertagesstätten)
(
1
)
Im Rahmen der Immobilienverwaltung werden folgende Leistungen als Regelleistungen erbracht:
- Heiz- und Betriebskostenabrechnungen,
- Erstellung von Mietverträgen,
- Übergabe und Abnahme von Mieteinheiten,
- Mietwertüberwachung,
- Überprüfung des Schuldsaldos,
- allgemeiner Schriftverkehr,
- Beratung in Mietangelegenheiten,
- Meldung von Zählerdaten an Versorger,
- Bearbeiten von Versicherungsfällen.
(
2
)
Für Regelleistungen wird eine Gebühr nach Zeit- und Kostenaufwand erhoben.
(
3
)
Für den Zeit- und Kostenaufwand zur Bearbeitung wird eine Gebühr von 43,01 € je Arbeitsstunde festgesetzt.
#§ 8
Leistungen und Gebühren für die Erbringung von
verpflichtenden Auftragsaufgaben nach § 1 Absatz 2 VÄG
(
1
)
1 Dem Evangelischen Kirchenkreisverband Prignitz-Havelland-Ruppin ist von seinen vier Kirchenkreisen die bauliche Betreuung kirchlicher Gebäude gemäß § 10a Kirchbaugesetz übertragen worden. 2 Hierfür werden keine gesonderten Gebühren erhoben.
(
2
)
1 Dem Evangelischen Kirchenkreisverband Prignitz-Havelland-Ruppin ist von seinen vier Kirchenkreisen die Wahrnehmung aller Aufgaben nach dem Klimaschutzgesetz der Landeskirche als verpflichtende Auftragsaufgabe übertragen worden. 2 Hierfür werden keine gesonderten Gebühren erhoben.
#§ 9
Auslagenersatz
War für die Wahrnehmung einer Verwaltungsaufgabe die Hinzuziehung Dritter bzw. eines Verwaltungshelfers erforderlich, so kann das Verwaltungsamt die hierfür entstandenen Auslagen gegen Nachweis als Gebühr festsetzen. Auslagen sind gemäß § 6 GebG ev. zu erstatten.
#§ 10
Bemessungszeitraum, Arbeitseinheit
(
1
)
Die Gebühren werden für ein Kalenderjahr erhoben.
(
2
)
Eine Arbeitseinheit umfasst 30 Minuten.
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