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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 35Strukturanpassungs- und Erprobungsverordnung für den
Evangelischen Kirchenkreis Havelland

Vom 16. Februar 2024

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Aufgrund von § 1 des Strukturanpassungs- und Erprobungsgesetzes (StrErpG) vom 16. November 1996 (KABl.-EKiBB S. 172), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 17. November 2012 (KABl. S. 238), hat die Kirchenleitung auf Vorschlag der beteiligten Kreissynoden unter Beachtung von § 2 Absatz 1 StrErpG mit Zustimmung des Ständigen Ordnungsausschusses der Landessynode für den Evangelischen Kirchenkreis Nauen-Rathenow und den Kirchenkreis Falkensee bis 31. Dezember 2025 und ab dem 1. Januar 2026 für den Evangelischen Kirchenkreis Havelland die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
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§ 1
Zweck

Diese Strukturanpassungs- und Erprobungsverordnung regelt das Notwendige für
  1. das Vorfeld der Vereinigung des Evangelischen Kirchenkreises Nauen-Rathenow mit dem Kirchenkreis Falkensee sowie
  2. den zum 1. Januar 2026 daraus entstehenden Evangelischen Kirchenkreis Havelland.
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§ 2
Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Havelland

( 1 ) Die Kreissynoden der in § 1 Nr. 1 genannten Kirchenkreise beschließen bis zum 31. Dezember 2024 in gemeinsamer Sitzung auf der Grundlage einer gemeinsamen Vorlage beider Kreiskirchenräte eine Satzung gemäß Artikel 43 Absatz 4 der Grundordnung. Auf dieser Grundlage werden bis zum 15. Januar 2026 die Mitglieder der Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Havelland bestimmt.
( 2 ) Die Amtszeit der ersten Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Havelland beginnt mit ihrer konstituierenden Sitzung voraussichtlich am 28. Februar 2026, spätestens aber bis zum 31. März 2026.
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§ 3
Leitungskollegium/Amt der Superintendentin oder des Superintendenten

( 1 ) Die Amtszeit
  1. des Superintendenten sowie der stellvertretenden Superintendentin des (ehemaligen) Evangelischen Kirchenkreises Nauen-Rathenow wird abweichend von Artikel 55 Absatz 1 Satz 2 der Grundordnung über den 30. Juni 2024 und den 31. Dezember 2025 hinaus,
  2. der Mitglieder der Kollegialen Leitung des Kirchenkreises Falkensee wird über den 31. Dezember 2025 hinaus
bis zur Neuwahl einer Kollegialen Leitung oder dem Amtsantritt einer Superintendentin oder eines Superintendenten, längstens aber bis zum 30. Juni 2026, verlängert.
( 2 ) Bis zum Ende ihrer Amtszeit sind abweichend von Artikel 43 Absatz 4 Nr. 5 und Artikel 52 Absatz 1 Nr. 3 der Grundordnung der Superintendent des ehemaligen Evangelischen Kirchenkreises Nauen-Rathenow sowie der Vorsitzende der Kollegialen Leitung des Kirchenkreises Falkensee Mitglieder in Kreiskirchenrat und Kreissynode. Für den Kreiskirchenrat bestimmt dieser, welche der in Satz 1 genannten Personen den Vorsitz übernimmt; der Vorsitz soll abwechseln. Die Stellvertreterin des Superintendenten des ehemaligen Evangelischen Kirchenkreises Nauen-Rathenow ist abweichend von Artikel 52 Absatz 1 Nr. 3 kein Mitglied des Kreiskirchenrates, nimmt aber an den Sitzungen des Kreiskirchenrates mit beratender Stimme teil.
( 3 ) Bis zum Ende ihrer Amtszeit bilden
  1. aus dem ehemaligen Evangelischen Kirchenkreis Nauen-Rathenow der Superintendent, die stellvertretende Superintendentin sowie ein ehrenamtliches Mitglied der Kreissynode, das vom Kreiskirchenrat des ehemaligen Kirchenkreises Nauen-Rathenow für denselben Zeitraum gewählt wird, und
  2. die Mitglieder der Kollegialen Leitung des ehemaligen Kirchenkreises Falkensee, wobei ausscheidende oder ausgeschiedene Mitglieder nicht mehr ersetzt werden,
die Kollegiale Leitung des Evangelischen Kirchenkreiseses Havelland. Für die Kollegiale Leitung gilt die Satzung des Kirchenkreises Falkensee über die Kollegiale Leitung vom 20. August 2020 (KABl. 2021 Nr. 42 S. 59) entsprechend, sofern in dieser Verordnung nichts Abweichendes geregelt ist.
( 4 ) Die Kreissynode des neuen Kirchenkreises entscheidet im ersten Halbjahr des Jahres 2026, ob dem Kirchenkreis eine Superintendentin oder ein Superintendent oder ein Leitungskollegium nach dem Leitungsstrukturgesetz vorsteht, und beschließt im zweiten Fall über eine Satzung über das Leitungskollegium. Kommt eine Entscheidung für die Leitungsform bis zum 30. Juni 2026 nicht zustande, wird eine Superintendentin oder ein Superintendent nach den Vorschriften der Grundordnung gewählt. Die Wahl eines der in Absatz 1 genannten Personen gilt nicht als Wiederwahl im Sinne des Artikels 55 Absatz 4 der Grundordnung.
( 5 ) Die Kreiskirchenräte der in § 1 Nr. 1 genannten Kirchenkreise können abweichend von Absatz 4 bis zum 30. Juni 2025 beschließen, dass die Kreissynoden der in § 1 Nr. 1 genannten Kirchenkreise
  1. über die Leitungsform des Kirchenkreises beschließen,
  2. in dem Fall, dass beide Kreissynoden für die kollegiale Leitungsstruktur entscheiden, eine Satzung der kollegialen Leitung beschließen,
  3. in dem Fall, dass beide Kreissynoden für das Amt der Superintendentin oder des Superintendenten entscheiden, die Mitglieder der Vorschlagskommission wählen. Abweichend von Artikel 55 Absatz 2 der Grundordnung wählt jede Kreissynode zwei Mitglieder der Wahlkommission; die Kirchenleitung wählt drei Mitglieder. Eine Mitgliedschaft der Mitglieder der Vorschlagskommission in einer Kreissynode ist nicht erforderlich.
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§ 4
Übergangsregelungen

( 1 ) Vom 1. Januar 2026 bis zur Neukonstituierung der Kreissynode bilden die Mitglieder der Kreiskirchenräte der in § 1 Nr. 1 genannten Kirchenkreise den Kreiskirchenrat.
( 2 ) Für die Bildung der ersten Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Havelland treten an die Stelle
  1. der oder des Präses gemäß Artikel 46 der Grundordnung die Präsides der Kreissynoden der in § 1 Nr. 1 genannten Kirchenkreise gemeinsam,
  2. des Präsidiums gemäß Artikel 46 der Grundordnung die Präsidien der Kreissynoden der in § 1 Nr. 1 genannten Kirchenkreise gemeinsam,
  3. des Kreiskirchenrates die Kreiskirchenräte der in § 1 Nr. 1 genannten Kirchenkreise gemeinsam.
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§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung der Kirchenleitung in Kraft. Sie tritt 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Berlin, den 16. Februar 2024
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
Bischof
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II. Bekanntmachungen

Nr. 36U r k u n d e
über die Vereinigung
des Kirchenkreises Falkensee und des
Evangelischen Kirchenkreises Nauen-Rathenow

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159; ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257) beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Der Kirchenkreis Falkensee und der Evangelische Kirchenkreis Nauen-Rathenow werden zu einem Kirchenkreis vereinigt.
( 2 ) Der vereinigte Kirchenkreis trägt den Namen „Evangelischer Kirchenkreis Havelland“.
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§ 2

Der Evangelische Kirchenkreis Havelland ist Rechtsnachfolger des Kirchenkreises Falkensee und des Evangelischen Kirchenkreises Nauen-Rathenow.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Berlin, den 16. Februar 2024
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
Bischof

Nr. 37U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Kirchengemeinde Görlsdorf-Frankendorf und
der Kirchengemeinden Goßmar, Schlabendorf, Beesdau und Egsdorf,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinde Görlsdorf-Frankendorf und
der Kirchengemeinde Goßmar,
beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
zu einem Pfarrsprengel
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Kirchengemeinden Schlabendorf, Beesdau und Egsdorf,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
zu einem Pfarrsprengel

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Evangelische Kirchengemeinde Görlsdorf-Frankendorf, die Kirchengemeinde Goßmar, die Kirchengemeinde Schlabendorf, die Kirchengemeinde Beesdau und die Kirchengemeinde Egsdorf, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Regionalkirchengemeinde Goßmar“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Görlsdorf-Frankendorf und der Kirchengemeinde Goßmar, beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, zum Pfarrsprengel Görlsdorf wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Görlsdorf wird auf die Evangelische Regionalkirchengemeinde Goßmar übertragen.
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§ 3

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Kirchengemeinde Schlabendorf, der Kirchengemeinde Beesdau und der Kirchengemeinde Egsdorf, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, zum Pfarrsprengel Schlabendorf wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Schlabendorf wird auf die Evangelische Regionalkirchengemeinde Goßmar übertragen.
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§ 4

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Berlin, den 6. Februar 2024
Az.: 1002-01:0720
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 38U r k u n d e
über die Änderung des Namens
der Evangelischen Kirchengemeinde zwischen Dosse und Heide,
Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-Ruppin

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

Der Name der Evangelischen Kirchengemeinde zwischen Dosse und Heide, Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, wird geändert in „Evangelische Kirchengemeinde Zwischen Dosse und Heide“.
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§ 2

Diese Urkunde tritt am 1. April 2024 in Kraft.
Berlin, den 4. März 2024
Az.: 1000-01:85/087
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 39U r k u n d e
über die Veränderung pfarramtlicher Verbindungen
in den Pfarrsprengeln Glöwen-Schönhagen und Lindenberg-Buchholz,
beide Evangelischer Kirchenkreis Prignitz

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Kirchengemeinde Kunow wird aus dem Pfarrsprengel Glöwen-Schönhagen ausgegliedert und in den Pfarrsprengel Lindenberg-Buchholz eingegliedert.
( 2 ) Der Pfarrsprengel Glöwen-Schönhagen besteht aus der Kirchengemeinde Glöwen, Netzow, Groß Leppin, Bendelin, Schrepkow, Schönhagen, Döllen, Görike, Söllenthin und Vehlin.
( 3 ) Der Pfarrsprengel Lindenberg-Buchholz besteht aus der Evangelischen Kirchengemeinde Buchholz/Prignitz und den Kirchengemeinden Lindenberg, Kehrberg, Vettin, Reckenthin, Tüchen, Groß Welle, Garz und Kunow.
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§ 2

Diese Urkunde tritt am 1. April 2024 in Kraft.
Berlin, den 21. Februar 2024
Az.: 1002-01:0725
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 40Bekanntmachung einer Friedhofssatzung und -gebührenordnung

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Die Friedhofssatzung und die Gebührenordnung des Evangelischen Friedhofs Fretzdorf in der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde im Herzsprunger Land sind im Pfarrbüro der Gemeinde einsehbar.
Adresse Pfarrbüro: Evangelisches Pfarramt, Gesamtkirchengemeinde im Herzsprunger Land, Papenbrucher Dorfstraße 19, 16909 Heiligengrabe/OT Papenbruch.

Nr. 41Genehmigung von neuen Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-04:15/076
    Berlin, den 29. Februar 2024
    Der Evangelische Kirchenkreisverband Süd hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „1“, „2“ und „3“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHER KIRCHENKREISVERBAND SÜD“.
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  2. Konsistorium Az.: 1312-03:65/084
    Berlin, den 27. Februar 2024
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde an Schöps und Neiße, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „Kreuz“ und „Kelch“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „Evangelische Gesamtkirchengemeinde an Schöps und Neiße“.
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Nr. 42Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-04:15/076
    Berlin, den 29. Februar 2024
    Das Kirchensiegel des Evangelischen Kirchenkreisverbands Süd mit der Umschrift „EVANGELISCHER KIRCHENKREISVERBAND SÜD“ und den Beizeichen „1“ und „2“ wurde außer Geltung gesetzt.
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:65/084
    Berlin, den 27. Februar 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Ebersbach mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE EBERSBACH B. GÖRLITZ“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Kunnersdorf mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE KUNNERSDORF“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Ludwigsdorf mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE ZU LUDWIGSDORF/OL.“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Zodel mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ZODEL“ werden außer Geltung gesetzt.

III. Stellenausschreibungen

Nr. 43Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (5.) landeskirchliche Pfarrstelle im Amt für kirchliche Dienste in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AKD) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Darum geht es:
    Mit einem kreativen Team aus beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen
    • die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Landeskirche innovativ zu entwickeln,
    • Kinder und Jugendliche in der Evangelischen Jugend Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EJBO) bei ihrer Interessenvertretung zu unterstützen,
    • der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein Gesicht zu geben.
    Geboten werden:
    • ein inspirierendes, mehrperspektivisches Team im AKD, in der EJBO, in den Kirchenkreisen und weiteren arbeitsbezogenen Netzwerken,
    • spannende Herausforderungen der Gestaltung einer theologisch und pädagogisch begründeten und an den Interessen und Bedarfen von Kindern und Jugendlichen ausgerichteten Praxis.
    Zu den Aufgaben gehören:
    • Theologie und pastorale Aufgaben im Arbeitsfeld Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen und Jugendlichen,
    • konzeptionelle Begleitung und Strategieentwicklung der vielfältigen Praxis in der Landeskirche,
    • Koordination des Teams im AKD-Arbeitsbereich und fachliche Beratung der Mitarbeitenden,
    • Vertretung kinder- und jugendpolitischer Interessen in Kirche und Gesellschaft,
    • Engagement bei besonderen Projekten der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
    Gewünscht werden:
    • Freude an theologisch-pädagogischer Arbeit, in der Begleitung beruflicher und ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen, an Teamarbeit und beteiligungsorientierter Organisationsentwicklung,
    • wertschätzender, empathischer, achtsamer Zugang zu anderen Menschen,
    • Praxiserfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und Interesse an zeitgemäßen kinder- und jugendkulturellen Entwicklungen,
    • Methoden- und Leitungskompetenz.
    Erwartet werden:
    • Zweite theologische bzw. gemeindepädagogische Prüfung, Ordination,
    • Umsetzung des Konzepts zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und des Verhaltenskodex' der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) für einen grenzwahrenden Umgang und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt,
    • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Reisetätigkeit.
    Die Vergütung erfolgt gemäß Pfarrbesoldung. Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienste in 10625 Berlin-Charlottenburg, Goethestraße 26-30.
    Weitere Auskünfte erteilen Oberkonsistorialrat Dr. Clemens W. Bethge, E-Mail: c.bethge@ekbo.de, und Direktor Matthias Spenn, Amt für kirchliche Dienste, E-Mail: direktor@akd-ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 15. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Lunow, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, ist ab dem 1. Juni 2024 mit 50 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Es besteht die Möglichkeit, den Dienstumfang durch Beauftragung mit kreiskirchlichen Aufgaben zu erhöhen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Lunow liegt mit ihren fünf Dörfern direkt zwischen dem Nationalpark Unteres Odertal und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Dementsprechend ist sie geprägt von viel Natur, aber auch kulturell hat die Gemeinde viel zu bieten. Der Dienstsitz befindet sich im idyllischen 1.000-Seelen-Dorf Lunow, direkt an der Oder.
    Das ist die Evangelische Kirchengemeinde Lunow:
    • eine fröhliche und äußerst engagierte Gemeinde mit einer großen Portion Geschichte, viele Ehrenamtliche sorgen für ein reiches Angebot an unterschiedlichen Aktivitäten (Kinderchor, aktive Frauen, Yoga, Bauchtanz, Malkreis u. a. m.),
    • Zentrum dieser Aktivitäten ist das knapp 120 Jahre alte Kindergartengebäude, welches heute noch den evangelischen Kindergarten, das Lunower Heimatmuseum, Gemeinderäume und das bekannte Kirchen-Café „Goldrand“ beheimatet,
    • ein Küster mit Erfahrung in Kita-Verwaltung und handwerklicher Expertise steht der Gemeinde zur Seite,
    • die Gemeinde freut sich über fünf sanierte Kirchen und vier sanierte Orgeln, die den alten Gemäuern wieder einen schönen Klang verleihen,
    • eine Dienstwohnung im energetisch sanierten Pfarrhaus ist vorhanden, darüber hinaus steht ein großer naturnaher Garten zur Verfügung,
    • der Ort Lunow zeichnet sich durch eine gute Infrastruktur aus (Kita, freie Dorfgrundschule, Arztpraxis, Einkaufsmöglichkeiten, Begegnungszentrum, Sportvereine u. a. m.).
    Weitere Informationen gibt es unter https://lunow.org.
    Erwartet wird:
    Die Gemeinde freut sich, wenn die neue Pfarrperson die Menschen der Gemeinde in ihren Lebenslagen in den Blick nimmt und begleitet. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Arbeit mit Kindern und Familien. Der Gemeindekirchenrat freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Martina Sauer, Telefon: 033365/70224, oder der Vorsitzende des kreiskirchlichen Leitungskollegiums Pfarrer Christoph Brust, Telefon: 03334/3878021, E-Mail: c.brust@kirche-barnim.de.
    Bewerbungen werden bis zum 15. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (4.) landeskirchliche Pfarrstelle der Evangelischen Berufsschularbeit ist zum 1. August 2024 mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz nimmt durch die Evangelische Berufsschularbeit in der Jugendbildungsstätte Haus Kreisau Berlin ihren Bildungsauftrag des Religionsunterrichts an beruflichen Schulen sowie der politischen Bildung als ein für Jugendliche aller Prägungen offenes Angebot wahr.
    Sie bietet für Auszubildende beruflicher Schulen in Berlin vielfältige außerschulische Bildungsangebote an. Gegründet durch das Mitglied des Kreisauer Kreises Harald Poelchau und geprägt durch dessen Intentionen der politischen, sozialen und religiösen Bildungsarbeit, nimmt das Haus Kreisau heute seinen Bildungsauftrag durch fünf Fachbereiche wahr: 1. Politische Bildung, 2. Kulturen – Religionen – Vielfalt, 3. Erinnerungspädagogik, 4. Team – Kommunikation Performance, 5. Erlebnispädagogik. Mit dem Seminarangebot ist Haus Kreisau Berlin ein anerkannter und erfolgreicher Bildungspartner beruflicher Schulen mit Veranstaltungen für bis zu 10.000 junge Erwachsene im Jahr. Zum Angebot der Evangelischen Berufsschularbeit/Jugendbildungsstätte Haus Kreisau Berlin gehören auch Seminare der internationalen Jugendbegegnungen, Gedenkstättenfahrten ins In- und Ausland sowie Foren mit über 100 Teilnehmenden.
    Die ein- oder mehrtägigen Seminar-Veranstaltungen finden in der Regel im Haus Kreisau Berlin, am Ufer des Großen Wannsees in Kladow gelegen, statt.
    Gewünscht werden Bewerbungen von Pfarrerinnen und Pfarrern bzw. ordinierten Gemeindepädagoginnen und -pädagogen, die folgendes Profil erfüllen:
    • Neugier, Offenheit und Verständnisbereitschaft für Jugendliche aller Berufsgruppen, sozialer Milieus, weltanschaulicher Orientierung und Bildungsvoraussetzungen,
    • freundliche und verlässliche Kommunikationsfähigkeit gegenüber Auszubildenden, Lehrer:innen und Schulleitungen und ausgesprochene Teamfähigkeit,
    • Kreativität und Lust an der Erprobung vielfältiger Methoden der außerschulischen Erwachsenenbildung,
    • didaktische Kompetenz im multiperspektivischen Transfer ethischer, religiöser und politischer Fragestellungen zwischen Berufsbild und Lebensorientierung.
    Bewerber:innen sollten die Bereitschaft zu folgenden Aufgaben mitbringen:
    • Konzeption und Durchführung von Ein- und Mehrtages-Seminaren in den genannten Fachbereichen und Themenfeldern mit Übernachtungsbereitschaft,
    • Aufbau und Pflege von Kooperationsbeziehungen zu beruflichen Schulen,
    • Akquise von Seminaranmeldungen durch Berufsschulklassen und Auszubildenden,
    • fachlich motivierte und engagierte Mitarbeit in zwei der genannten Fachbereiche zur Entwicklung von Bildungsprogrammen von Haus Kreisau Berlin,
    • Pflege von Kooperationen zu außer- und innerkirchlichen Bildungsanbietern.
    Weitere Auskünfte erteilen der Leiter von Haus Kreisau Berlin Pfarrer Wolfram von Heidenfeld, Telefon: 030/36500232, E-Mail: w.vonheidenfeld@evba.de, sowie der zuständige Referatsleiter im Konsistorium Oberkonsistorialrat Michael Lunberg, Telefon: 030/24344-337, E-Mail: michael.lunberg@gemeinsam.ekbo.de.
    Informationen über Haus Kreisau Berlin finden sich außerdem auf der Webseite www.hauskreisau.de.
    Bewerbungen werden bis zum 15. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde zu Staaken, Kirchenkreis Spandau, ist ab 1. Oktober 2024 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Was die Gemeinde bietet:
    Die Kirchengemeinde mit rund 6.300 Mitgliedern liegt am westlichen Stadtrand von Berlin im Kirchenkreis Spandau und umfasst neben der in den 60er Jahren entstandenen Louise-Schroeder-Siedlung u. a. auch das dynamische Siedlungsgebiet in West-Staaken rund um die alte Dorfkirche Staaken und die Großsiedlung Heerstraße Nord. Beide Großsiedlungen bilden gemeinwesen- und sozialraumorientierte Schwerpunkte. Die Gemeinde ist verkehrstechnisch gut angebunden. Im Gemeindegebiet gibt es eine gute Schulinfrastruktur.
    Im Pfarrteam sollen bei voller Besetzung zwei Personen mit einem Stellenumfang von 200 % arbeiten. Ihnen stehen hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie z. B. ein Diakon oder eine Gemeindepädagogin in den Bereichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen, für Kirchenmusik, Küsterei und Hausmeisteraufgaben sowie ein Leiter der Verwaltung zur Seite. Die Gemeinde zeichnet sich durch eine große Anzahl hochengagierter Ehrenamtlicher aus. Im Gemeindegebiet liegen zwei kreiskirchliche Kindertagesstätten (65 und 45 Plätze). Eine weitere Kindertagesstätte ist geplant.
    Das Pfarrteam stimmt sich kontinuierlich über die Verteilung der Aufgaben ab. Diese werden in Absprache und möglichst neigungs- sowie kompetenzentsprechend auf die zwei Pfarrstellen aufgeteilt.
    Zum Letzteren gehört auch konzeptionelle Arbeit für die Fortentwicklung des „Begegnungszentrums Zuversicht“, das in Kürze baulich und inhaltlich an die Stelle des Gemeindezentrums der Zuversichtskirche treten wird.
    Eine geräumige Dienstwohnung steht zur Verfügung.
    Was sich die Gemeinde wünscht:
    • Bereitschaft, sich mit einer vollen Stelle in der Gemeindearbeit zu engagieren,
    • mitreißendes, klares und authentisches Predigen mit solidem theologischen Fundament,
    • Lust an liturgisch unterschiedlichen Formaten und zielgruppenorientierten theologischen Angeboten,
    • Begegnung der Menschen mit wachen Augen und Ohren, mitfühlend, mitdenkend und auf Augenhöhe,
    • gelebten Glauben und dessen überzeugende Vermittlung,
    • Lust und die Fähigkeit, junge Menschen mit dem Evangelium vertraut zu machen,
    • Freude an Musik, innerhalb und außerhalb des Gottesdienstgeschehens,
    • Freude an einer Zusammenarbeit mit Partner:innen außerhalb der Kirche,
    • Offenheit für Innovation und neue Wege.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Stefan Pfeiffer, Pfarrer Cord Hasselblatt, Pfarrer Viktor Weber oder Superintendent Florian Kunz. Die Kontaktdaten finden sich auf der Homepage der Gemeinde (www.kirchengemeinde-staaken.de) bzw. des Kirchenkreises Spandau (www.spandau-evangelisch.de).
    Bewerbungen werden bis zum 15. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Region Boitzenburg/Uckermark, Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, ist ab 1. Dezember 2024 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Zur Pfarrstelle gehören elf Ortskirchen mit zwölf Predigtstätten im Boitzenburger Umland und mit ca. 810 Gemeindegliedern. Ein Großteil der Ortskirchen arbeitet als Gesamtkirchengemeinde bereits seit drei Jahren erfolgreich zusammen.
    Die Gemeinde freut sich auf die Pfarrerin oder den Pfarrer, die oder der die frei werdende Pfarrstelle in Boitzenburg neu besetzen möchte und bereit ist, auf die Menschen in den Ortskirchen zuzugehen und initiativ mit Freude und Ideen den Dienst im ländlichen Raum anzunehmen.
    Boitzenburg liegt im Norden Brandenburgs im Landkreis Uckermark, 90 km von Berlin und je 22 km von den Städten Prenzlau, Templin und Lychen entfernt. Das Boitzenburger Land lockt mit vielen Seen und Wäldern, geschützten Alleen und freien Wiesen- und Ackerflächen und ist für die Gemeinden das „Paradies auf Erden“. Die Menschen, die hier wohnen, schätzen die Ruhe, hüglige Weiten und die Natur. Historisch überregional bekannt sind das Boitzenburger Schloss und die Zisterzienserinnenklosterruine.
    In einem sehr schönen, geräumigen Pfarrhaus steht im ersten Geschoss eine Dienstwohnung mit 134 m² und fünf Zimmern zur Verfügung.
    Im Erdgeschoss befinden sich drei Gemeinderäume, Toiletten, Küche und ein Amtszimmer. Im Außenbereich wird das Pfarrhaus durch ein Gästehäuschen, Garage, Schuppen und einen großen, schön angelegten Garten ergänzt.
    In Boitzenburg findet man Grundschule, Kindertagesstätte, Arztpraxis, Lebensmittelgeschäft, Getränkehandel, Blumenladen, drei Gaststätten und ein Café. Die weiterführenden Schulen ab der siebten Klasse in Prenzlau und Templin sind mit Schulbussen gut erreichbar.
    In der Gesamtkirchengemeinde gibt es in zwei Orten Angebote für Kinder, in Boitzenburg und in Schönermark. Der Konfirmand:innenunterricht wird regional an den Schulstandorten von den Kirchengemeinden in Prenzlau und Templin verantwortet. Dazu kommen zwei Kirchenchöre und eine Bläser:innengruppe, die mit dem Prenzlauer Posaunenchor zusammenarbeiten. Mehrere ehrenamtliche Organistinnen sowie zwei Lektor:innen unterstützen die Durchführung von Gottesdiensten und Andachten. Für die Verwaltungsaufgaben ist eine regional angestellte Mitarbeiterin in Teilzeit einen Tag pro Woche im Pfarramt tätig.
    Die elf Kirchengebäude sind in einem überwiegend guten baulichen Zustand. Die Hauptkirche ist die „St. Marien auf dem Berge“ zu Boitzenburg. Sie wurde über viele Jahre hinweg aufwendig und sehr schön saniert und ist ein Wahrzeichen des Ortes.
    Das Pfarramt in Boitzenburg ist zentral gelegen, alle Ortskirchen sind maximal 14 km entfernt.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Martin Zobel, Telefon: 039889/234, derzeit amtierender Superintendent im Kirchenkreis, sowie der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Lutz Böning, Telefon: 0174/3158549.
    Bewerbungen werden bis zum 15. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 44Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Kaulsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Süd-Ost, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Mit ihren ca. 2.300 Gemeindegliedern ist sie eine sehr lebendige und attraktive Stadtgemeinde in einem grünen und idyllischen Umfeld mit schneller öffentlicher Verkehrsanbindung ins Stadtzentrum. Die Jesuskirche ist eine charmante, außen und innen denkmalgerecht vollständig sanierte Kirche aus dem 13. Jahrhundert, die 2010 mit einer neuen Sandtner-Orgel ausgestattet worden ist.
    Die Kirche, das Gemeindehaus und das Küsterhaus bilden das Zentrum des historischen Kaulsdorfer Angerdorfs im Kern des Stadtteils. Im Kirchturm befindet sich ein kleines Turmmuseum. Ein kreativer und moderner Gemeindekindergarten, der durch ein qualifiziertes Team geführt wird, bietet derzeit 56 Plätze. Eine aktive Kantorei, ein Posaunenchor und verschiedene Kinderchöre sind Ausdruck eines lebendigen musikalischen Gemeindelebens. Das eingespielte, zuverlässige Mitarbeitendenteam, bestehend aus A-Kantor, Küsterin, Katechetin, Hausmeister, einem Mitarbeiter für Jugendarbeit, dem elfköpfigen Kitateam und vielen Ehrenamtlichen im Gemeindekirchenrat und in der Gemeinde, freut sich auf eine gute und verlässliche Zusammenarbeit, für die es viele Möglichkeiten und sehr gute Ressourcen gibt.
    Die Gemeinde wünscht sich eine inspirierte, neuen Wegen aufgeschlossene, aktive und zukunftsorientierte Persönlichkeit voller Elan, die
    • offen auf Menschen eingeht und Wert auf eine zugewandte Verkündigung legt sowie den eigenen Glauben in der täglichen Gemeindearbeit lebt,
    • weltoffen ist und das Umwelt- und Friedensengagement der Gemeinde (Faire Gemeinde, Grüner Hahn) stärkt und unterstützt,
    • mutig Neues entwickelt, so dass die Gemeinde auch zukünftig für Menschen einladend ist,
    • begeistert mit Menschen verschiedener Generationen, Identität und Herkunft zusammenarbeitet und zukunftsfähige Angebote fortführt,
    • die ehrenamtliche Arbeit in der Gemeinde wertschätzt und aktiv fördert.
    Die Tätigkeit wird zudem die Erteilung von wöchentlich zwei Stunden Religionsunterricht einschließen.
    Eine großzügige und moderne Dienstwohnung mit 127 m² Wohnfläche (große Wohnküche, fünf Zimmer, zwei Bäder) und ein kleiner Garten in direkter Nachbarschaft der Kirche steht zur Verfügung.
    Weitere Informationen zur Gemeinde sind auf der Internetseite www.kirche-kaulsdorf.de einzusehen. Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Dr. Schröder, Telefon: 0152/01682810, oder Superintendent Furian, Telefon: 030/577953020.
    Bewerbungen werden bis zum 15. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. In der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Zauche Nieplitz im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg sind zwei Pfarrstellen mit jeweils 100 % DU zu besetzen. Die Besetzung der (1.) Pfarrstelle erfolgt durch Gemeindewahl, die Besetzung der (2.) Pfarrstelle durch konsistoriale Besetzung.
    Die Gemeinde freut sich auf ein Team oder Einzelbewerbungen. Die Gemeinde befindet sich in der Endphase eines Strukturwandels. Frische Ideen für die neue Struktur und Ausgestaltung der Gesamtkirchengemeinde sind willkommen. Der Prozess zur Bildung der Gesamtkirchengemeinde zum 1. Januar 2024 wurde von einer Gemeindeberaterin und dem Kirchenkreis begleitet und unterstützt.
    Der Bereich zählt ca. 2.000 Gemeindeglieder. Die 15 Ortskirchen sind mit je einem Sitz im Gemeindekirchenrat vertreten und regeln die Belange für die Gesamtkirchengemeinde. Ortskirchenräte kümmern sich um die Gemeindearbeit in den einzelnen Orten.
    Unterstützung erfolgt durch weitere hauptamtlich Mitarbeitende, dazu zählen:
    • ein Kantor (30 % RAZ),
    • zwei Gemeindepädagoginnen (prozentuale Dienstaufträge) jeweils für Arbeit mit Kindern und Familien sowie Jugendarbeit,
    • eine Mitarbeiterin im Kirchenbüro für den kircheneigenen Friedhof in Treuenbrietzen,
    • zwei Friedhofsgärtner,
    • Seelsorger im ortsansässigen Johanniter-Krankenhaus,
    • weitere geringfügig angestellte Gemeindesekretärinnen in Wittbrietzen und Schlalach,
    • zahlreiche engagierte Älteste in den einzelnen Ortskirchen.
    Treuenbrietzen ist eine Kleinstadt mit ca. 7.500 Einwohnenden, verfügt über eine Wachstumsprognose und liegt an der B 2 zwischen der Lutherstadt Wittenberg und der Landeshauptstadt Potsdam. Eine gute Verkehrsanbindung mit der Regionalbahn RB 33 direkt in die Landeshauptstadt Potsdam ist vorhanden. Im Ort befinden sich eine Grundschule, eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, eine evangelische Kindertagesstätte und weitere Kindertagesstätten. Hervorzuheben ist auch die direkte Nachbarschaft des Hohen Fläming mit seinem Naturschutzgebiet.
    Das Pfarrhaus in Treuenbrietzen liegt zentral mit einer hellen, abgeschlossenen, modernisierten und bezugsbereiten Pfarrdienstwohnung (vier Zimmer, Küche und Bad), Garage, einem kleinen Hof und pflegeleichten Garten unweit der Kirche. Im Erdgeschoss, separat von den Wohnräumen, befindet sich das dienstliche Arbeitszimmer. Die Gemeinde Treuenbrietzen unterhält in einem weiteren Gemeindehaus, direkt neben dem Pfarrhaus, das Kirchenbüro und einen Gemeindesaal, welcher auch als Winterkirche genutzt wird.
    Schlalach ist bei einer Besetzung im Team der zweite mögliche Pfarrdienstsitz, eine Pfarrdienstwohnung steht zur Verfügung. Diese ist ca. 150 m² groß, hat sechs Zimmer, Küche und Bad, die Küche ist zum Wohnzimmer hin offen. Zur Wohnung gehören ein Garten und eine Garage.
    In allen Orten befinden sich sanierte Dorfkirchen, die mit restaurierten, spielbereiten Orgeln ausgestattet sind. Insbesondere die Wagner-Orgel in der Kirche St. Marien in Treuenbrietzen wird als kunsthistorisch, wertvolles Instrument wahrgenommen, welches europaweit bekannt ist. Die Konzertreihe „Lichtblicke“ umfasst nicht nur die Orgel, sondern macht auch den Kirchenraum musikalisch erlebbar.
    Die evangelische Kirchengemeinde und die Stadt Treuenbrietzen arbeiten in vielen Themenbereichen eng zusammen.
    Besonders hervorzuheben ist die eingeübte und selbstständige ehrenamtliche Tätigkeit der Dorfgemeinden in allen Belangen wie
    • Erledigung der wesentlichen Aufgaben des Tagesgeschäfts durch die Ortskirchenräte,
    • Pflege, Gestaltung und Verwaltung der kirchlichen Friedhöfe,
    • Planung und Durchführung des Gemeindelebens wie Gesprächskreise für alle Altersgruppen, Konzerte in den Dorfkirchen, Gemeindefeste.
    Die Gemeinde wünscht sich ein Team von zwei Pfarrpersonen, die
    • gemeinsam mit den Gemeindegliedern der Gesamtkirchengemeinde neue Wege weiter entwickeln wollen,
    • Freude an ihren Diensten und Aufgaben in den Gemeinden haben,
    • Ansprechpartner:innen für Jung und Alt sind,
    • eine gemeinsame Identität entwickeln,
    • Visionen für eine lebendige Gemeindearbeit haben,
    • Freude daran haben, besondere Gottesdienstformate auszuprobieren und bewährte fortzusetzen,
    • die religionspädagogische Arbeit der Kindertagesstätte fachlich unterstützen.
    Die neuen Pfarrpersonen sollten mitbringen,
    • Team- und Kommunikationsfähigkeit,
    • die Gabe, zu organisieren und Gemeindestrukturen zu entwickeln,
    • Freude an der Zusammenarbeit mit den hauptamtlich Mitarbeitenden und den ehrenamtlich engagierten Mitgliedern im Gemeindekirchenrat und in den Ortskirchenräten,
    • die Gabe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortungsvoll zu führen,
    • die Bereitschaft, sich den Verwaltungsaufgaben beherzt zu stellen.
    Weitere Auskünfte erteilen der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreise Mittelmark-Brandenburg Siegfried-Thomas Wisch, Telefon: 03382/291, sowie als Vertreter der Gesamtkirchengemeinde Helmut Theo Herbert, Gemeindeglied, Mitglied des Kreiskirchenrats sowie den Fusionsprozess zur Gesamtkirchengemeinde aktiv Begleitender, Telefon: 0157/71746380, E-Mail: helmut.theo.herbert@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 15. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die Kreispfarrstelle für Ausländerseelsorge im Kirchenkreis Potsdam ist ab sofort mit 75 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Der Kirchenkreis Potsdam versteht sich als „Kirche in der Migrationsgesellschaft“. Einheimische und Zugewanderte sind gemeinsam auf dem Weg. Als seinen biblisch begründeten Auftrag sieht der Kirchenkreis die Zuwendung zu Menschen auf der Flucht, den Flüchtlingsschutz und die Weiterentwicklung des Zusammenlebens in Verschiedenheit. Die hauptamtliche Arbeit im Kirchenkreis wurde in den vergangenen 30 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut. Sie verfügt über ein verlässliches Netzwerk in den Kirchengemeinden, in kirchlichen Einrichtungen und im kommunalen Bereich sowie auf Landesebene.
    Bewerberinnen und Bewerber bringen mit:
    • seelsorgerliche Kompetenz und gemeindliche Erfahrung,
    • einen professionellen Umgang mit vulnerablen Personen,
    • Bereitschaft zu regelmäßiger Fortbildung im Asyl- und Aufenthaltsrecht,
    • kultur- und religionssensiblen Umgang mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und Prägung,
    • sicheren Umgang in der Geschäftsführung des Arbeitsbereichs.
    Der Kirchenkreis erwartet:
    • Begleitung und Fortbildung von derzeit ca. 50 Ehrenamtler:innen im Bereich der Arbeit mit Geflüchteten,
    • Mitarbeit in kommunalen Arbeitskreisen und Netzwerkarbeit,
    • Zusammenarbeit und Unterstützung der Gemeinden bei Kirchenasyl,
    • Zusammenarbeit und Unterstützung der Gemeinden in der interkulturellen Öffnung,
    • Entwicklung und Durchführung von Projekten zur gesellschaftlichen Teilhabe,
    • Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung (Abendveranstaltungen, Wochenende).
    Der Kirchenkreis bietet:
    • eine engagierte AG Flucht, Migration und Integration, in der auch Geflüchtete mitarbeiten,
    • eine fachlich fundierte Zusammenarbeit und Bürogemeinschaft mit dem Beratungsfachdienst der Diakonie,
    • eine engagierte Gruppe Ehrenamtlicher mit eigenen Projekten,
    • 14 Gemeinden mit vielfältigen Angeboten sowie mit einer guten Vernetzung mit der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam, der Ökumene und im Interreligiösen Dialog.
    Der Kirchenkreis freut sich auf Ideen und Gaben.
    Weitere Auskünfte erteilt Superintendentin Angelika Zädow, Telefon: 0331/901169, sowie der derzeitige Stelleninhaber Pfarrer Bernhard Fricke, Telefon: 0160/93438223.
    Bewerbungen werden bis zum 15. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (1.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg ist ab 1. Juni 2024 mit 100 % Dienstumfang zu besetzen.
    Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Dienstort ist das Universitätsklinikum Brandenburg, ein kommunales Krankenhaus der Schwerpunktversorgung in der Stadt Brandenburg an der Havel und eine der vier Universitätskliniken der Medizinischen Hochschule Brandenburg.
    Das Klinikum verfügt über rund 500 Betten und 15 Fachabteilungen, darunter Gynäkologie und Neonatologie, verschiedene Bereiche für innere Medizin, verbunden mit onkologischen Zentren, Palliativstation, Gefäßchirurgie, zwei IST, Orthopädie und Unfallchirurgie.
    Von dem Bewerber oder der Bewerberin wird erwartet:
    • eine Ausbildung nach den Richtlinien für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) vom 8. September 2023 (KABl. S. 226) oder eine vergleichbare Qualifikation,
    • theologische Fach- und Feldkompetenz in der Seelsorge,
    • das Selbstverständnis, sich nicht als von außen kommend, sondern als Teil des Systems Krankenhaus zu verstehen, in das das Besondere von Seelsorge als Angebot in einem ganzheitlichen Heilungskonzept einfließt,
    • eine kommunikative und offene Weise, mit der er oder sie auch auf Menschen mit nichtreligiösem Hintergrund zugeht.
    Der Auftrag umfasst
    • Seelsorge bei Patientinnen bzw. Patienten und deren An- und Zugehörigen ebenso bei wie den Mitarbeitenden,
    • die Bereitschaft zur interdisziplinären Arbeit in ausgewählten Teams, z. B. der Palliativstation,
    • die Gemeinschaftsbestattung still geborener Kinder aus Familien verschiedener kultureller und religiöser Prägung (halbjährlich),
    • das Angebot einer Trauergruppe für Sternenkinder-Eltern,
    • das Angebot einer offenen Trauergruppe für die Stadt,
    • die Mitarbeit im ökumenischen Arbeitskreis „Stille Geburt“,
    • Angebot von Gottesdienst, Gedenkgottesdiensten, Andacht und ritueller Begleitung (Gebet, Abendmahl, Segnung, Aussegnung etc.),
    • eine regelhafte Präsenz, dem Stellenumfang entsprechend; verbunden mit einer zuverlässigen Erreichbarkeit,
    • Teilnahme an kreiskirchlichen und landeskirchlichen Vernetzungsangeboten: Pfarrkonvent im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg und im Regionalkonvent Seelsorge; landeskirchliche Fachtagungen des Gesamtkonvents,
    • Vernetzung mit Akteur:innen in sozialen und medizinischen Bereichen der Stadt: Hospiz, Palliativdienste, Beratungsstellen,
    • Beitrag zur Stärkung der Mitarbeitenden auch in ihrer Zuwendung zu Patientinnen bzw. Patienten,
    • Bereitschaft zur Einbringung von Spezialthemen in der Pflegefachschule.
    Weitere Auskünfte erteilen der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg, S.-Thomas Wisch, Telefon: 03382/291, E-Mail: wisch.s-thomas@ekmb.de, Pfarrerin Felicitas Haupt, Telefon: 03381/412800, E-Mail: haupt.felicitas@ekmb.de, und die Landespfarrerin für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, E-Mail: anne.heimendahl@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 29. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

IV. Personalnachrichten

Nr. 45Nachrichten und Personalien

Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Ingvar Kaminsky als Pfarrer mit Wirkung vom 1. März 2024.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Birgitte Koppehl mit Wirkung vom 1. März 2024,
Pfarrer Daniel Koppehl mit Wirkung vom 1. März 2024,
Pfarrer Philipp Schuppan mit Wirkung vom 1. März 2024.
Ein privatrechtliches Dienstverhältnis hat begonnen:
Pfarrerin Dr. Antje Rüttgardt mit Wirkung vom 1. März 2024,
Pfarrer Karsten Wolkenhauer mit Wirkung vom 1. März 2024.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Zeit wurde:
Dompredigerin Christiane Münker-Lütkehans mit Wirkung vom 1. März 2024 bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Übertragen wurde:
Pfarrerin Anja Grätz die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Mühlenfließ, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, mit Wirkung vom 1. März 2024 bis zum Eintritt in den Ruhestand,
Pfarrerin Birgitte Koppehl und Pfarrer Daniel Koppehl die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Joachimsthal, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, zur gemeinsamen Versorgung mit Wirkung vom 1. März 2024 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Elisabeth Kruse die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Groß Schönebeck-Zerpenschleuse-Eichhorst, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, mit Wirkung vom 1. März 2024 für die Dauer von zehn Jahren,
Dompredigerin Christiane Münker-Lütkehans die (1.) Pfarrstelle der Oberpfarr- und Domkirchengemeinde im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte mit Wirkung vom 1. März 2024 bis zum Eintritt in den Ruhestand,
Pfarrerin Dr. Antje Rüttgardt die (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg mit Wirkung vom 1. März 2024 für die Dauer von zwei Jahren,
Pfarrer Philipp Schuppan die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Eberswalde, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, mit Wirkung vom 1. März bis zum Eintritt in den Ruhestand,
Pfarrer Karsten Wolkenhauer die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde Nikolassee, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, mit Wirkung vom 1. März 2024.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming auf die Pfarrerin Angelika Döpmann über den 29. Februar 2024 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Zeitraum der Übertragung der (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde am Weinberg im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte auf den ordinierten Gemeindepädagogen Michael Reinke über den 29. Februar 2024 hinaus bis zum 28. Februar 2025,
der Zeitraum des Auftrags zur Verwaltung der (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Zehlendorf-Süd, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, auf den Pfarrer Christian Schultze über den 29. Februar 2024 hinaus für die Dauer von zwei Jahren.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrerin Dagmar Kelle, zuletzt im Wartestand, mit Ablauf des Monats Februar 2024,
Pfarrer Dieter Rohde, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Hammelspring, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit Ablauf des Monats Februar 2024,
Superintendent Thomas Seibt, zuletzt Superintendent des Kirchenkreises Steglitz und Inhaber der Kreispfarrstelle für den Superintendenten oder die Superintendentin des Kirchenkreises Steglitz, mit Ablauf des Monats Februar 2024.

Nr. 46Todesfälle

„Es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes“
(Lukas 13,29)
Heimgegangen ist
Pfarrerin i. R. Christa Ballert, zuletzt Pfarrerin der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Gramzow, ehemals Kirchenkreis Angermünde, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, am 26. Januar 2024,
Pfarrerin i. R. Anneliese Gogol, zuletzt Pfarrerin der ehemaligen Kirchengemeinde Am Seggeluchbecken, jetzt Evangelische Andreas-Kirchengemeinde, Kirchenkreis Reinickendorf, am 7. Dezember 2023,
Superintendent i. R. Friedrich Gülzow, zuletzt Superintendent des Kirchenkreises Steglitz und Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Steglitz-Nord, am 4. Februar 2024,
Pfarrer i. R. Siegfried Henschke, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des ehemaligen Pfarrsprengels Lossow, ehemals Kirchenkreis Frankfurt/Oder, jetzt Pfarrsprengel Brieskow-Finkenheerd und Ziltendorf, sowie der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt (Oder)-Lebus, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, am 26. Januar 2024.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 4) erscheint am 24. April 2024. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 8. April 2024.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin