.§ 1
§ 2
§ 3
#§ 4
Gebührenordnung 2024 für den Evangelischen Kirchenkreisverband Süd
Vom 19. Oktober 2023
(KABl. 2024 Nr. 9 S. 10)
####§ 1
Einleitung
Gemäß § 10 Absatz 2 Verwaltungsämtergesetz1# in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Gebührengesetz ev.2# hat der Verwaltungsrat des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Süd am 19. Januar 2023 für die nachstehend angeführten Aufgaben die folgende Gebührenordnung erlassen.
#§ 2
Allgemeines
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1
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1 Das Kirchliche Verwaltungsamt nimmt die Verwaltungsaufgaben von Kirchenkreisen und der ihnen angehörenden Kirchengemeinden seines Zuständigkeitsbereichs nach Maßgabe des Verwaltungsämtergesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung wahr. 2 Darüber hinaus übernimmt das Kirchliche Verwaltungsamt nach Maßgabe dieser Gebührenordnung Aufgaben, soweit durch Kirchengesetz oder Rechtsverordnung ein Anspruch auf Ausführung besteht (verpflichtende Auftragsaufgaben). 3 Für Verwaltungsaufgaben und verpflichtende Auftragsaufgaben besteht Anschluss- und Benutzungszwang.
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2
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Für die Inanspruchnahme der Verwaltung des Kirchlichen Verwaltungsamts werden Gebühren nach Maßgabe des Kirchengesetzes über die Erhebung von Gebühren in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Gebührengesetz ev. – GebG ev.) und dieser Gebührenordnung erhoben.
#§ 3
Allgemeine Aufgaben des Verwaltungsamtes
- Die folgenden Verwaltungsaufgaben sind Regelleistungen des Verwaltungsamtes (§ 1 Absatz 1 VÄG) und ergehen für Kirchenkreise und Gemeinden gebührenfrei, sofern diese nicht für Friedhöfe (§ 4 dieser Gebührenordnung) oder Kindertagesstätten (§ 5 dieser Gebührenordnung) erbracht werden:(1)Beratung in allen Wirtschaftsangelegenheiten,(2)Verwaltung des Vermögens und der Schulden,(3)Durchführung der Haushalts- und Kassenangelegenheiten, einschließlich der Rechnungslegung der Körperschaften und Erstellung der damit verbundenen Steuererklärungen und Steueranmeldungen,(4)Vorlage der Entwürfe für den Finanzausgleich in den Kirchenkreisen,(5)haushaltsmäßige Bearbeitung der Erhebung und Verwaltung des Gemeindekirchgeldes,(6)Führung von Baukassen,(7)Verwaltung von Projekten im Sinne der DIN- und ISO-Normen in der jeweils geltenden Fassung,(8)Immobilienverwaltung,(9)Personalangelegenheiten,(10)Bearbeitung des kirchlichen Meldewesens,(11)Erarbeitung kirchlicher Statistiken, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Kirchengemeinden gehören,(12)Vertretung der kirchlichen Körperschaften gegenüber Finanzbehörden, soweit die Angelegenheit mit den Tätigkeiten der Nr. 1-11 zusammenhängt,(13)Leistungen der Nr. 1-12 für Betriebe gewerblicher Art von kirchlichen Körperschaften, soweit die gesamten Leistungen an die jeweilige Körperschaft nicht ausschließlich für den Betrieb gewerblicher Art erbracht werden.
- 1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der Anlage zum Verwaltungsämtergesetz der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in seiner jeweils geltenden Fassung. 2 Zusätzliche Aufgaben kann das Kirchliche Verwaltungsamt im Rahmen eines privatrechtlichen Zusatzvertrages mit der beauftragenden Körperschaft vereinbaren.
- Das Verwaltungsamt kann für die zum Kirchenkreisverband gehörenden kirchlichen Körperschaften sowie für öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen sowie privatrechtlich verfasste Stiftungen, Vereine, Einrichtungen und Werke Tätigkeiten auf der Basis eines privatrechtlichen Dienstleistungsvertrages als freiwillige Auftragsaufgaben (§ 1 Absatz 3 VÄG) ausführen.
§ 4
Gebührensätze
A. Bereich Friedhofsverwaltung
1. | Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten | |
a) | Erstellung der Haushaltsplanentwürfe bzw. Haushaltsbuchentwürfe während des Haushaltsjahres, insbesondere der Sachbuchteile Haushalt, Vermögen sowie Vorschüsse und Verwahrungen | Pauschalgebühr |
b) | Buchungstätigkeiten, Zahlungsverkehr, Abrechnungen, Kassenangelegenheiten | Pauschalgebühr |
c) | Barkassenführung in Form der Übernahme der Daten aus dem KFM-Kassenmodul in die Hauptbuchhaltung | Pauschalgebühr |
d) | Erfassung der Anlagen und Führung der Anlagenbuchhaltung | Pauschalgebühr |
e) | Erstellung der Jahresabschlüsse einschließlich der Erarbeitung von Empfehlungen für die Verwendungen von Überschüssen und Ausgleich von Fehlbeträgen | Pauschalgebühr |
f) | Verwaltung der Schulden | Pauschalgebühr |
g) | Umsetzung der Bestimmungen zum neuen kirchlichen Finanzwesen, insbesondere Bewertung, Ermittlung der Abschreibungen, Erstellen der Bilanzen | Pauschalgebühr |
h) | Führung von Baukassen | Pauschalgebühr |
i) | Vorbereitung und Erstellung von Steuererklärungen | Pauschalgebühr |
2. | Statusfragen (ohne Rechtsberatung) | |
a) | Vorbereitung von Beschlüssen zur Schließung und Aufhebung von Friedhofsflächen, | Pauschalgebühr |
b) | Vorbereitung von Verträgen zur Übertragung der Friedhofsträgerschaft | Pauschalgebühr |
3. | Friedhofsgebührenangelegenheiten | |||
a) | für den Fall, dass die Gebührenkalkulation und Erstellung von Gebührenordnungen (nicht im Bereich des Landes Berlin) | Pauschalgebühr |
3. | Friedhofsgebührenangelegenheiten | |||
b) | für den Fall, dass die folgenden Aufgaben nicht von einer beruflichen Friedhofsverwaltung wahrgenommen werden: | Pauschalgebühr | ||
i. | Vorbereitung der Erstellung von Gesamtplänen und Belegungsplänen in besonderen Fällen | Pauschalgebühr | ||
ii. | Erstellung von Friedhofsgebührenbescheiden | Pauschalgebühr | ||
c) | Mahn- und Vollstreckungswesen | Pauschalgebühr |
4. | Personalangelegenheiten | |||
I. | Vorbereitung, Erstellung und Abschluss des Arbeitsvertrages | |||
a) | Überwachung des Eingangs der notwendigen Unterlagen von einzustellenden Mitarbeitenden | Pauschalgebühr | ||
b) | Prüfung und Auswertung der eingereichten Unterlagen | Pauschalgebühr | ||
c) | Feststellung der Eingruppierung und der tarifrechtlichen Stufenzuordnung, ggf. in Abstimmung mit dem Anstellungsträger | Pauschalgebühr | ||
d) | Erstellung des Arbeitsvertrages | Pauschalgebühr | ||
II. | Personalverwaltung | |||
a) | Überwachung der Arbeitgeberpflichten nach Sozialversicherungs-, Lohnsteuer-, Arbeits- und Tarifrecht | Pauschalgebühr | ||
b) | Anlegen der Personalakte (Hilfsakte) | Pauschalgebühr | ||
c) | Vorbereitung und Erstellung von Änderungsverträgen | Pauschalgebühr | ||
d) | Vornahme der erforderlichen Anpassungen bei Änderungen des Arbeits- und Tarifrechts | Pauschalgebühr | ||
e) | Anfertigung von Pflicht-Statistiken | Pauschalgebühr | ||
f) | Führen der Personalübersicht mit laufender Erfassung der Veränderungen | Pauschalgebühr | ||
g) | Personalplanung oder Unterstützung der Personalplanung inklusive der Berechnung der zu leistenden Arbeitszeit auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zum Betreuungsschlüssel und Überwachung der Einhaltung der Vorgaben | Pauschalgebühr | ||
h) | Personalkostenhochrechnungen | Pauschalgebühr |
4. | Personalangelegenheiten | |||
III. | Entgeltabrechnungen | |||
a) | Entgeltabrechnung einschließlich Zusatzleistungen und alle damit zusammenhängenden Arbeiten | Pauschalgebühr | ||
b) | Anmeldung und Abführung von Abgaben, Beiträgen und Umlagen | Pauschalgebühr | ||
c) | Verarbeitung von Veränderungsinformationen | Pauschalgebühr | ||
d) | Bearbeitung und Überwachung von Pfändungen, Abtretungen und Insolvenzen | Pauschalgebühr | ||
e) | Erfassung und Abrechnung nebenberuflicher, selbstständiger, künstlerischer und ehrenamtlicher Tätigkeiten | Pauschalgebühr | ||
f) | Datenbereitstellung, Auskunftserteilung und Nachbereitung bei internen und externen Prüfungen | Pauschalgebühr | ||
g) | Bescheinigungswesen | Pauschalgebühr | ||
IV. | Beendigung des Arbeitsvertrages | |||
a) | Vorbereitung und Erstellung von Auflösungsverträgen und arbeitgeberseitigen Kündigungen | Pauschalgebühr | ||
b) | Abwicklung der Beendigung | Pauschalgebühr |
5. | Beratung bei der Erstellung von Entgeltordnungen | Pauschalgebühr |
6. | Besondere Gebühren | |
a) | sonstige Dienstleistungen | Gebühr nach Zeit |
Gebührenhöhe im Bereich A.
- Die Pauschalgebühren für die Durchführung der Aufgaben für den Bereich A Nr. 1 bis Nr. 6 beträgt für Friedhöfe 33,04 Euro pro Stunde.
- Die Gebühr nach Zeit für die Durchführung der Aufgaben für den Bereich A beträgt 39,88 Euro je Zeiteinheit.
B. Bereich Kindertageseinrichtungen
1. | Betreuungsverträge | |
a) | Bereitstellung der Musterverträge und Veranlassung der Aktualisierung | Pauschalgebühr |
b) | Dokumentation von Verträgen | Pauschalgebühr |
2. | Elternbeiträge/Gebühren | |
a) | Erhebung und Pflege kindbezogener Stammdaten | Pauschalgebühr |
b) | Anfordern von abrechnungsrelevanten Unterlagen | Pauschalgebühr |
c) | Festsetzung der Elternbeiträge/Gebühren (nur Brandenburg) | Pauschalgebühr |
d) | Abrechnungen gegenüber Kommune und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unter Berücksichtigung von erforderlichen Meldungen | Pauschalgebühr |
e) | Erhebung von Elternbeiträgen | Pauschalgebühr |
f) | Erhebung und Abrechnung von Zusatzkosten (insbesondere Essengeld) | Pauschalgebühr |
g) | Bescheinigungswesen und Nachweisführung | Pauschalgebühr |
h) | Beratung bei der Gebührenkalkulation und Erstellung von Gebührenordnungen | Pauschalgebühr |
3. | Öffentliche Finanzierung | |
a) | Abruf und Abrechnung öffentlicher Mittel entsprechend dem Bundes- und dem jeweiligen Landesrecht für den laufenden Betrieb und für Investitionen | Pauschalgebühr |
b) | Unterstützung bei der Verhandlung mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den Kommunen und Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe | Pauschalgebühr |
4. | Berichterstattung an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und an die Kommunen | Pauschalgebühr |
5. | Personalangelegenheiten | |||
I. | Vorbereitung, Erstellung und Abschluss des Arbeitsvertrages | |||
a) | Überwachung des Eingangs der notwendigen Unterlagen von einzustellenden Mitarbeitenden | Pauschalgebühr | ||
b) | Prüfung und Auswertung der eingereichten Unterlagen | Pauschalgebühr | ||
c) | Feststellung der Eingruppierung und der tarifrechtlichen Stufenzuordnung, ggf. in Abstimmung mit dem Anstellungsträger | Pauschalgebühr | ||
d) | Erstellung des Arbeitsvertrages | Pauschalgebühr | ||
II. | Personalverwaltung | |||
a) | Überwachung der Arbeitgeberpflichten nach Sozialversicherungs-, Lohnsteuer-, Arbeits- und Tarifrecht | Pauschalgebühr | ||
b) | Anlegen der Personalakte (Hilfsakte) | Pauschalgebühr | ||
c) | Vorbereitung und Erstellung von Änderungsverträgen | Pauschalgebühr | ||
d) | Vornahme der erforderlichen Anpassungen bei Änderungen des Arbeits- und Tarifrechts | Pauschalgebühr | ||
e) | Anfertigung von Pflicht-Statistiken | Pauschalgebühr | ||
f) | Führen der Personalübersicht der Kindertagesstätten mit laufender Erfassung der Veränderungen | Pauschalgebühr | ||
g) | Personalplanung oder Unterstützung der Personalplanung inklusive der Berechnung der zu leistenden Arbeitszeit auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zum Betreuungsschlüssel und Überwachung der Einhaltung der Vorgaben | Pauschalgebühr | ||
h) | Personalkostenhochrechnungen | Pauschalgebühr | ||
III. | Entgeltabrechnungen | |||
a) | Entgeltabrechnung einschließlich Zusatzleistungen und alle damit zusammenhängenden Arbeiten | Pauschalgebühr | ||
b) | Anmeldung und Abführung von Abgaben, Beiträgen und Umlagen | Pauschalgebühr | ||
c) | Verarbeitung von Veränderungsinformationen | Pauschalgebühr | ||
d) | Bearbeitung und Überwachung von Pfändungen, Abtretungen und Insolvenzen | Pauschalgebühr |
III. | Entgeltabrechnungen | |||
e) | Erfassung und Abrechnung nebenberuflicher, selbstständiger, künstlerischer und ehrenamtlicher Tätigkeiten | Pauschalgebühr | ||
f) | Datenbereitstellung, Auskunftserteilung und Nachbereitung bei internen und externen Prüfungen | Pauschalgebühr | ||
g) | Bescheinigungswesen | Pauschalgebühr | ||
IV. | Beendigung des Arbeitsvertrages | |||
a) | Vorbereitung und Erstellung von Auflösungsverträgen und arbeitgeberseitigen Kündigungen | Pauschalgebühr | ||
b) | Abwicklung der Beendigung | Pauschalgebühr |
6. | Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten | |
a) | Erstellung der Haushaltsplanentwürfe bzw. Haushaltsbuchentwürfe während des Haushaltsjahres, insbesondere der Sachbuchteile Haushalt, Vermögen sowie Vorschüsse und Verwahrungen | Pauschalgebühr |
b) | Buchungstätigkeiten, Zahlungsverkehr, Abrechnungen, Kassenangelegenheiten | Pauschalgebühr |
c) | Barkassenführung in Form der Übernahme der Daten aus dem KFM-Kassenmodul in die Hauptbuchhaltung | Pauschalgebühr |
d) | Erfassung der Anlagen und Führung der Anlagenbuchhaltung | Pauschalgebühr |
e) | Erstellung der Jahresabschlüsse einschließlich der Erarbeitung von Empfehlungen für die Verwendungen von Überschüssen und Ausgleich von Fehlbeträgen | Pauschalgebühr |
f) | Verwaltung der Schulden | Pauschalgebühr |
g) | Umsetzung der Bestimmungen zum neuen kirchlichen Finanzwesen, insbesondere Bewertung, Ermittlung der Abschreibungen, Erstellen der Bilanzen | Pauschalgebühr |
h) | Führung von Baukassen | Pauschalgebühr |
i) | Vorbereitung und Erstellung von Steuererklärungen | Pauschalgebühr |
7. | Sonstige Aufgaben: | |
a) | Zusammenarbeit mit der Landeskirche, dem für das Kindertagesstättenwesen zuständigen Fachverband und der Kita-Fachberatung und den Kita-Leitungen | Pauschalgebühr |
b) | Vertretung oder Begleitung der Träger bei Verhandlungen mit den Kommunen, den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und anderen zuständigen staatlichen Stellen | Pauschalgebühr |
Gebührenhöhe im Bereich B.
- Die Pauschalgebühren für die Durchführung der Aufgaben für den Bereich B. Nr. 1 bis Nr. 7 betragen für Kindertageseinrichtungen, die vom Evangelischen Verband Kita und Familienbildung (EVKF) betrieben werden, 9,16 EUR pro belegten Platz und Monat auf Basis der Betriebserlaubnis zum 1. Januar des laufenden Jahres.
- Die Gebühr nach Zeit für die Durchführung der Aufgaben nach Bereich B. beträgt 39,88 EUR je Zeiteinheit.
III. Bereich Gemeindekirchgeld
haushaltsmäßige Erhebung und Verwaltung des Gemeindekirchgeldes | 34,22 Euro pro Stunde |
IV. Auslagen | gemäß § 6 |
§ 5
Leistungen und Gebühren für die Erbringung von
verpflichtenden Auftragsaufgaben nach § 1 Absatz 2 VÄG
- 1 Dem Evangelischen Kirchenkreisverband Süd ist von den Evangelischen Kirchenkreisen Neukölln und Zossen-Fläming die bauliche Betreuung kirchlicher Gebäude gemäß § 10a Kirchbaugesetz übertragen worden. 2 Hierfür werden keine gesonderten Gebühren erhoben.
- 1 Dem Evangelischen Kirchenkreisverband Süd ist von seinen beiden Kirchenkreisen die Wahrnehmung aller Aufgaben nach dem Klimaschutzgesetz der Landeskirche als verpflichtende Auftragsaufgabe übertragen worden. 2 Hierfür werden keine gesonderten Gebühren erhoben.
§ 6
Auslagenersatz
1 War für die Wahrnehmung einer Verwaltungsaufgabe die Hinzuziehung Dritter bzw. eines Verwaltungshelfers erforderlich, so kann das Verwaltungsamt die hierfür entstandenen Auslagen gegen Nachweis als Gebühr festsetzen. 2 Auslagen sind gemäß § 6 GebG ev. zu erstatten.
#§ 7
Bemessungszeitraum, Arbeitseinheit
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)
Die Gebühren werden für ein Kalenderjahr erhoben.
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2
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Eine Arbeitseinheit umfasst 15 Minuten.
#§ 8
Inkrafttreten
1 Die vorstehende Gebührenordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. 2 Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.3#
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1 ↑ Kirchengesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben der Kirchlichen Verwaltungsämter (Verwaltungsämtergesetz – VÄG) in der Fassung vom 12. November 2022
1 ↑ Kirchengesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben der Kirchlichen Verwaltungsämter (Verwaltungsämtergesetz – VÄG) in der Fassung vom 12. November 2022