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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 73Aufhebung der Richtlinien für die Zahlung von Honoraren

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Die Kirchenleitung hat auf ihrer Sitzung am 31. März 2023 beschlossen, dass die Richtlinien für die Zahlung von Honoraren vom 16. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Juli 2023 aufgehoben werden.
Berlin, den 31. März 2023
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
Anke Poersch
mit der Wahrnehmung der Aufgaben
der Präsidentin als Behördenleiterin beauftragt

Nr. 74Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die digitale Erfassung kirchlicher Gebäude-, Energieverbrauchs- und CO2-Emissionsdaten (DigErfVO)

Vom 28. April 2023

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 3 des Kirchengesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bei kirchlichen Gebäuden (Klimaschutzgesetz – KlSchG) vom 24. Oktober 2020 (KABl. S. 236), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Kirchengesetzes vom 12. November 2022 und aufgrund von § 8 Absatz 4 und Absatz 5 des Kirchengesetzes über das Bauwesen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Kirchenbaugesetz – KBauG) vom 15. November 2014 (KABl. S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Kirchengesetzes vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 154S. 207, 224) die folgende Rechtsverordnung erlassen:
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§ 1

Die Rechtsverordnung über die digitale Erfassung kirchlicher Gebäude-, Energieverbrauchs- und CO-Emissionsdaten (DigErfVO) vom 24. April 2020 (KABl. S. 91) wird wie folgt geändert:
  1. Die Bezeichnung der Rechtsverordnung wird wie folgt neu gefasst:
    Rechtsverordnung über die digitale Erfassung kirchlicher Gebäude-,
    Energieverbrauchs- und CO 2e -Emissionsdaten (DigErfVO)
  2. § 1 wird wie folgt gefasst:
    㤠1
    Zu erfassende Gebäudedaten
    (1) Für jedes Gebäude gemäß § 2 Absatz 1 KBauG sind folgende Stammdaten zu erheben:
    1. Adresse (Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer) und Bezeichnung des Flurstücks,
    2. Nutzungsart (Kirche, Kapelle, Kindertagesstätte, Gemeindehaus, Gemeindezentrum, Verwaltung, Wohnhaus, Pfarrhaus, Gästehaus, Außenanlage, Schule, Werkstatt, Tageseinrichtung, stationäre Einrichtung, Krankenhaus, Gewerbegebäude und Sonstiges); bei mischgenutzten Gebäuden sind alle Nutzungsarten mit dem jeweiligen Anteil der Brutto-Grundfläche separat zu erfassen;
    3. Flächenangaben, die im Rahmen der Erfassung der Gebäudedaten nach Bewertungsverordnung (EBBVO) erhoben wurden (siehe Anlage 1),
    4. Baulastträger/Baulastträgerin,
    5. Baujahr,
    6. von der jeweiligen Immobilienverwaltungsstelle eindeutig zuordenbare Kennziffer des Gebäudes (verwaltungsseitig definierter Objektcode),
    7. Denkmalstatus.
    Veränderungen im Gebäudebestand sowie auf das einzelne Gebäude bezogene Änderungen sind spätestens im Folgejahr im Erfassungssystem einzupflegen.
    (2) Jährlich sind bei Gebäuden gemäß § 2 Absatz 1 KBauG die folgenden Daten zu erheben:
    1. Mengendaten des Energieverbrauchs,
    2. Marktlokations-ID (Bio- oder Erdgas, Fernwärme, Strom),
    3. Energieträger/Brennstoffart/Produktart (z. B. bundesdeutscher Strommix oder Ökostrom) laut Rechnung des Versorgers,
    4. THG-Emissionsfaktoren nach Angaben des Versorgers falls nicht in der Anlage zum KlSchG benannt (insbesondere bei Fernwärme und Biogas bzw. Biomethan zu beachten),
    5. anteilige Zuordnung der Lieferstelle(n) gemäß nachstehender Reihenfolge
      1. tatsächlicher Verbrauch laut Unterzähler, Wärmemengenzähler oder
      2. vertraglich vereinbarte Aufteilung der Kosten (z. B. analog zur Aufteilung in der Nebenkostenabrechnung) oder
      3. Schätzung; näherungsweise kann die anteilige Zuordnung der (Teil-)Verbräuche durch Multiplikation der jeweiligen Flächenanteile mit den nutzungsspezifischen Korrekturfaktoren gemäß Anlage 2 ermittelt werden.
    Von der Erhebung der Energiedaten ausgenommen sind Gebäude, die nicht beheizt sind oder für die weniger Strom als 250 kWh im Vorjahr verbraucht wurde.“
  3. § 2 wird wie folgt geändert:
    1. Die Überschrift des § 2 wird wie folgt gefasst:
      㤠2
      Aufgaben aller kirchlichen Stellen; Nutzung der Daten“
    2. In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Körperschaften“ durch das Wort „Stellen“ ersetzt und werden die Sätze 2 bis 4 wie folgt gefasst:
      „Die kirchlichen Stellen können diese Aufgabe dem für sie zuständigen Kirchlichen Verwaltungsamt als verpflichtende Auftragsaufgabe gemäß § 1 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben der Kirchlichen Verwaltungsämter (Verwaltungsämtergesetz – VÄG) in der jeweils geltenden Fassung übertragen. Soweit kirchliche Stellen die zu erhebenden Daten nicht rechtzeitig eingelesen haben, kann das Konsistorium die Daten schätzen. Das Konsistorium kann mit Zustimmung des Trägers des jeweils zuständigen Kirchlichen Verwaltungsamts die Schätzung der Daten auf dieses übertragen.“
    3. In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Körperschaft“ durch die Wörter „kirchlichen Stelle“ ersetzt. Satz 2 wird gestrichen.
    4. In Absatz 4 wird das Wort „Gebäudebedarfsplanung“ durch das Wort „Gebäudeplanung“ ersetzt.
  4. § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
    1. Die Nummer 2 wird gestrichen.
    2. Die Nummer 3 wird Nummer 2 und das Wort „Körperschaften“ wird durch das Wort „Stellen“ ersetzt.
  5. Nach § 4 werden die folgenden Anlage 1 und Anlage 2 angefügt:
    Anlage 1: Umrechnungsfaktoren der Flächenmaße von Nutzungsfläche auf Brutto-Grundfläche
    Anlage zu § 1 Absatz 1 Nr. 3: Faktoren zur Umrechnung von Nutzungsfläche in Brutto-Grundfläche
    Nutzungsart
    Faktoren zur Umrechnung von Nutzungsfläche in Brutto-Grundfläche
    Gemeindehaus
    1,7
    Kirche
    1,5
    Pfarrhaus
    1,6
    Tageseinrichtung
    1,4
    Verwaltung
    1,7
    Wohnhaus
    1,6
    Zur Errechnung der Brutto-Grundfläche wird die Nutzungsfläche mit dem der Nutzungsart entsprechenden Faktor multipliziert.


    Anlage 2: Korrekturfaktoren nach Nutzungsarten
    Anlage zu § 1 Absatz 2 Nr. 5: Korrekturfaktoren zur Ermittlung des Energiebedarfs anhand der Brutto-Grundfläche für verschiedene Nutzungsarten
    Nutzungsart x
    Korrekturfaktor
    K Strom
    Korrekturfaktor
    K Heizenergie
    Gästehäuser
    1,6
    1,0
    Gemeindehäuser
    1,1
    1,0
    Gemeindezentren
    0,8
    1,1
    Kitas
    1,9
    1,0
    Kirchen (< 10 MWh/a Heizenergie)
    0,8
    0,1
    Kirchen (10-100 MWh/a Heizenergie)
    0,8
    0,9
    Kirchen (> 100 MWh/a Heizenergie)
    0,8
    2,2
    Pfarrhäuser
    1,8
    1,3
    Verwaltung
    3,3
    0,9
    Wohnhäuser
    0,6
    1,0
    Die Berechnung der anteiligen Verbräuche wird wie folgt durchgeführt:
    Grafik
    E:
    Energiebedarf der Nutzung x in kWh pro Jahr
    E gesamt :
    Gesamtenergiebedarf des Gebäudes in kWh pro Jahr
    A:
    Fläche, die auf die Nutzungsart x entfällt, in m²
    K:
    Korrekturfaktor für die Nutzungsart x
    Die (anteiligen) Verbräuche für Strom und Heizenergie sind jeweils gesondert zu berechnen.“
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§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 26.Mai 2023
– Kirchenleitung –
Dr. Christian Stäblein

Nr. 75Kollektenplan 2024
der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Vom 21. April 2023

Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat gemäß Artikel 69 Absatz 2 Nr. 6 der Grundordnung den Kollektenplan 2024 am 21. April 2023 beschlossen:
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lfd. Nr.
Tag der Einsammlung
Kollektenzweck/Empfänger
Sammlungs-
bereich
1
1. Januar 2024
Neujahr
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
2
6. Januar 2024
Epiphanias
für die ökumenischen Begegnungen der Landeskirche
LK
3
7. Januar 2024
1. So. n. Epiphanias
für die Bekämpfung von Kinderarmut und
für Projekte zum Schutz und zur Begleitung von Kindern (je ½)
LK
4
14. Januar 2024
2. So. n. Epiphanias
für die Partnerkirchen in Afrika
LK
5
21. Januar 2024
3. So. n. Epiphanias
für Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e. V.
LK
6
28. Januar 2024
Letzter So. n. Epiphanias
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrates
KG
7
4. Februar 2024
Sexagesimae
für die Erinnerungs- und Begegnungsstätte Bonhoeffer-Haus e. V.
LK
8
11. Februar 2024
Estomihi
für die Domseelsorge und
für die Ev. Beratungsstellen im Bereich der Paar- und Lebensberatung (je ½)
LK
9
14. Februar 2024
Aschermittwoch
für die ökumenischen Begegnungen der Landeskirche
LK
10
18. Februar 2024
Invokavit
für die Bahnhofsmissionen in Berlin und Görlitz
LK
11
25. Februar 2024
Reminiszere
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
12
3. März 2024
Okuli
für die Frauenarbeit, die Männerarbeit, die Familienbildung und das Projekt Leben in Vielfalt
LK
13
10. März 2024
Lätare
für die Kirchenmusik – kirchenmusikalische Aus- und Fortbildung
LK
14
17. März 2024
Judika
für die offene Altenarbeit und
die Wohnungslosenhilfe (je ½)
LK
15
24. März 2024
Palmsonntag
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrates
KG
16
28. März 2024
Gründonnerstag
für die Arbeit des Interreligiösen Dialogs
LK
17
29. März 2024
Karfreitag
für die Hospiz- und Trauerarbeit
LK
18
31. März 2024
Ostersonntag
für die Arbeit mit Kindern und
die Evangelischen Kindertagesstätten (je ½)
LK
19
1. April 2024
Ostermontag
für besondere Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland
EKD
20
7. April 2024
Quasimodogeniti
für die Jugendbildungsstätte und Rüstzeitenheim Helmut-Gollwitzer-Haus
LK
21
14. April 2024
Miserikordias Domini
für den Kirchlichen Fernunterricht
LK
22
21. April 2024
Jubilate
für die Umweltarbeit der Landeskirche
LK
23
28. April 2024
Kantate
für die Kirchenmusik mit besonderem Schwerpunkt Singen
LK
24
5. Mai 2024
Rogate
für die Arbeit mit Migrant:innen der Landeskirche,
für den Flüchtlingsrat Berlin e. V. und
für Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e. V. (je ⅓)
LK
25
9. Mai 2024
Christi Himmelfahrt
für die Ehrenamtsarbeit im ländlichen Raum und
die Arbeit mit Sorben und Wenden (je ½)
LK
26
12. Mai 2024
Exaudi
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
27
19. Mai 2024
Pfingstsonntag
für die von Cansteinsche Bibelanstalt in Berlin e. V. und das Bibelmobil (je ½)
LK
28
20. Mai 2024
Pfingstmontag
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrates
KG
29
26. Mai 2024
Trinitatis
für die Arbeit der Berliner Stadtmission
LK
30
2. Juni 2024
1. So. n. Trin.
für die Ev. Suchthilfe und
Hilfe für Menschen in Notlagen (je ½)
LK
31
9. Juni 2024
2. So. n. Trin.
für die Stiftung zur Bewahrung Kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa)
KiBa
32
16. Juni 2024
3. So. n. Trin.
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
33
23. Juni 2024
4. So. n. Trin.
für die Arbeit des Gustav-Adolf-Werkes und
der Gossner Mission (je ½)
LK
34
30. Juni 2024
5. So. n. Trin.
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrates
KG
35
7. Juli 2024
6. So. n. Trin.
für die Ev. Schülerarbeit und
die schulkooperative Arbeit (je ½)
LK
36
14. Juli 2024
7. So. n. Trin.
für die Arbeit der Stadtmission Görlitz und
das Suppenküchen-Mobil in Görlitz (je ½)
LK
37
21. Juli 2024
8. So. n. Trin.
für besondere Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland
EKD
38
28. Juli 2024
9. So. n. Trin.
für die Stiftung zur Bewahrung Kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa)
KiBa
39
4. August 2024
10. So. n. Trin.
für die Arbeit des Instituts Kirche und Judentum
LK
40
11. August 2024
11. So. n. Trin.
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
41
18. August 2024
So. n. Trin.
für das Gemeinschaftswerk Berlin-Brandenburg e. V.
LK
42
25. August 2024
13. So. n. Trin.
für die Partnerkirchen in Ostasien und Kuba (je ½)
LK
43
1. September 2024
14. So. n. Trin.
für innovative, gemeindenahe diakonische Aufgaben und Projekte der Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen (Diakonie-Sonntag)
LK
44
8. September 2024
15. So. n. Trin.
für die Arbeit des Förderkreis Alte Kirchen Berlin-Brandenburg e. V.
LK
45
15. September 2024
16. So. n. Trin.
für die Telefonseelsorgen
LK
46
22. September 2024
17. So. n. Trin
für das Ökumenische Freiwilligenprogramm
LK
47
29. September 2024
18. So. n. Trin.
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrates
KG
48
6. Oktober 2024
Erntedankfest
19. So. n. Trin.
für Kirchen helfen Kirchen
LK
49
13. Oktober 2024
20. So. n. Trin.
für die Kunst- und Kulturarbeit der Landeskirche
(Kunstbeauftragter und Stiftung St. Matthäus je ½)
LK
50
20. Oktober 2024
21. So. n. Trin.
für das Stadtkloster Segen und
den Lebenshof Ludwigsdorf gGmbH (je ½)
LK
51
27. Oktober 2024
22. So. n. Trin.
für die Gefängnisseelsorge und
für Arbeitslosenprojekte (je ½)
LK
52
31. Oktober 2024
Reformationstag
für die Missionarischen Dienste
LK
53
3. November 2024
23. So. n. Trin.
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
54
9. November 2024
für die ökumenischen Begegnungen der Landeskirche
LK
55
10. November 2024
Drittletzter So. des Kirchenjahres
für die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Berlin-Brandenburg e. V. und
das Wichernkolleg des Evangelischen Johannesstift (je ½)
LK
56
17. November 2024
Vorletzter So. des Kirchenjahres
für das Bildungszentrum Talitha Kumi
LK
57
20. November 2024
Buß- und Bettag
für besondere Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland
EKD
58
24. November 2024
Ewigkeitssonntag
für den Posaunendienst
LK
59
1. Dezember 2024
1. Advent
für besondere Projekte der Evangelischen Jugendarbeit
LK
60
8. Dezember 2024
2. Advent
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrates
KG
61
15. Dezember 2024
3. Advent
für die Freizeit- und Rüstzeitenheime der Landeskirche
LK
62
22. Dezember 2024
4. Advent
für offene Kinder- und Jugendarbeit (Jugendsozialarbeit und sozialdiakonische Kinder- und Jugendarbeit, je ½)
LK
63
24. Dezember 2024
Heiligabend
für Brot für die Welt
LK
64
25. Dezember 2024
1. Christtag
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
65
26. Dezember 2024
2. Christtag
für die Arbeit der Feuerwehrseelsorge
LK
66
29. Dezember 2024
1. So. n. d. Christfest
für die Arbeit des CVJM Ostwerk e. V. und
des CVJM Schlesische Oberlausitz e. V. (je ½)
LK
67
31. Dezember 2024
Altjahresabend
für die Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge
LK
Den Gemeinden bzw. den Kirchenkreisen wird ans Herz gelegt, an Sonntagen und zu anderen Andachten/Gottesdiensten/Friedensgebeten aus gegebenem Anlass, zu denen die Gemeinden bzw. die Kirchenkreise über den Kollektenzweck entscheiden, kurzfristig anlassbezogen mit der Wahl des Kollektenzwecks auf aktuelle Notsituationen zu reagieren (etwa Notfallseelsorge, Diakonie Katastrophenhilfe).
Erläuterungen zu den Sammlungsbereichen:
EKD
=
Evangelische Kirche in Deutschland (Sammlungszweck wird durch EKD festgelegt)
KG
=
Kirchengemeinde (Sammlungszweck wird durch Beschluss des Gemeindekirchenrats festgelegt)
KK
=
Kirchenkreis (Sammlungszweck wird durch Beschluss der Kreissynode festgelegt)
LK
=
Landeskirche (Sammlungszweck wird durch Beschluss der Landessynode festgelegt)
KiBa
=
Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland
Berlin, den 21. April 2023
Harald Geywitz
(L. S.)
Präses

II. Bekanntmachungen

Nr. 76U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Kirchengemeinden St. Marien Kyritz und Tornow
und der Kirchengemeinden Drewen, Holzhausen, Gantikow und Mechow,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Prignitz,
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinden St. Marien Kyritz und Tornow
und der Kirchengemeinden Drewen, Holzhausen, Gantikow und Mechow,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Prignitz,
zu einem Pfarrsprengel

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 Satz 2 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Evangelische Kirchengemeinde St. Marien Kyritz, die Evangelische Kirchengemeinde Tornow, die Kirchengemeinde Drewen, die Kirchengemeinde Holzhausen, die Kirchengemeinde Gantikow und die Kirchengemeinde Mechow, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Mariengemeinde Ostprignitz“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde St. Marien Kyritz, der Evangelischen Kirchengemeinde Tornow, der Kirchengemeinde Drewen, der Kirchengemeinde Holzhausen, der Kirchengemeinde Gantikow und der Kirchengemeinde Mechow, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, zum Pfarrsprengel Kyritz wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstellen der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Kyritz werden auf die Evangelische Mariengemeinde Ostprignitz übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Berlin, den 26. Mai 2023
Az.: 1002-01:0652
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein

III. Stellenausschreibungen

Nr. 77Erneute Ausschreibung eines Superintendent:innenamts

Im Kirchenkreis Steglitz ist zum 1. März 2024 das Amt der Superintendentin oder des Superintendenten (m/w/d) mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von zehn Jahren zu besetzen. Es ist eine kreiskirchliche Pfarrstelle, mit der ein Predigtauftrag in einer Gemeinde im Kirchenkreis verbunden ist. Bewerbungen sind von Pfarrerinnen und Pfarrern aller Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zulässig.
Der Kirchenkreis Steglitz besteht aus 14 Gemeinden mit ca. 43.000 Gemeindegliedern.
Es gibt zwei Pfarrsprengel und eine Region: Steglitz-Nord mit sechs Gemeinden, Lankwitz mit vier Gemeinden und Lichterfelde mit vier Gemeinden. Die meisten Gemeinden sind Trägerinnen von Kitas. Im Kirchenkreis gibt es eine bis zum Abitur führende Evangelische Schule, das Oberlin-Seminar als evangelisch-sozialpädagogische Fachschule und mehrere diakonische Träger. Der Kirchenkreis im Berliner Süd-Westen zwischen der Schloßstraße und dem neuen Stadtteil in Lichterfelde-Süd, zwischen Botanischem Garten und Teltowkanal, ist geprägt durch vielfältige Sozialräume.
Der Kirchenkreis freut sich auf eine Persönlichkeit mit
  • Erfahrung im Gemeindepfarramt und in Leitungsverantwortung,
  • geistlichem Format, theologischem Profil und seelsorglicher Kompetenz,
  • Innovationsfreude,
  • Personalentwicklungskompetenz,
  • Klarheit, Transparenz und Wertschätzung im Leitungshandeln,
  • Integrationsvermögen und Konfliktfähigkeit,
  • Kompetenz im Verwaltungshandeln,
  • Freude daran, die Evangelische Kirche im öffentlichen Leben zu positionieren.
Die neue Superintendentin oder den neuen Superintendenten erwarten
  • engagierte haupt- und ehrenamtlich Arbeitende auf allen Ebenen,
  • ein kreiskirchliches Team, das die Gemeinden zu verschiedenen Fachthemen berät und unterstützt und gemeindeübergreifende Strukturen und Projekte entwickelt,
  • ein Pfarrkonvent von 24 Pfarrerinnen und Pfarrern, der sich durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auszeichnet,
  • ein Kirchkreis mit einem vielfältigen kirchenmusikalischen Leben,
  • ein erfolgreiches Solidarsystem, das die 16 Kitas in gemeindlicher und diakonischer Trägerschaft miteinander verbindet,
  • ein von den Kirchenkreisen Steglitz und Teltow-Zehlendorf mit ihren Gemeinden getragenes regionalesDiakonisches Werk,
  • gut entwickelte und klare Strukturen der Zusammenarbeit,
  • ein attraktiver Arbeitsort im Paulus-Zentrum,
  • eine angemessene Dienstwohnung.
Der Kirchenkreis will mit der neuen Superintendentin oder dem neuen Superintendenten
  • die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden weiterentwickeln,
  • mutig Visionen einer zukunftsfähigen Kirche entwickeln und umsetzen,
  • die Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen, Jugendlichen und Familien fördern,
  • die Vernetzung der Gemeinden in den Sozialräumen unterstützen,
  • die Verbindung mit dem Diakonischen Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf vertiefen.
Weitere Auskünfte erteilen die stellvertretende Superintendentin Heidrun Miehe-Heger, Telefon: 0152/23642989, der Präses der Kreissynode Niels Lau, Telefon: 0160/97804466, und Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein, Telefon: 030/2177422. Nähere Informationen bietet die Website des Kirchenkreises unter www.kirchenkreis-steglitz.de.
Bewerbungen werden bis zum 7. August 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 78Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (1.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte ist ab 1. September 2023 mit 100 % Dienstumfang durch den Kreiskirchenrat zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Der Dienst in der Pfarrstelle ist für die Seelsorge am Universitätsklinikum Charité Campus Mitte bestimmt. Die Charité hat ihre mehr als 100 Kliniken in 17 Centren gegliedert, die an vier Standorten vernetzt arbeiten. Der Standort Charité Campus Mitte verfügt über ca. 1.000 Betten und bietet internationale Spitzenmedizin. Die Patientinnen und Patienten setzen große Hoffnung in Diagnostik, Heilung und Therapie an diesem Ort. Dem gilt es zu begegnen.
    Der Kirchenkreis freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der ausgewiesene Erfahrungen in Seelsorge mitbringt, in der Lage ist, Schwerpunkte zu setzen und Menschen in Krankheit, Krise und Not inmitten von Hochleistungsmedizin beizustehen. Die Seelsorge wird geschätzt und ist derzeit in Schwerpunktbereichen der Klinik (Intensivmedizin, Hämato-Onkologie, Geburtsmedizin) präsent.
    Erwartet wird
    • die Fähigkeit zur Profilierung der Seelsorge in einem lebendigen und sich stetig entwickelnden Klinikum,
    • die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und Einbindung in die Strukturen der Klinik,
    • die Bereitschaft, Seelsorge in ökumenischer Verantwortung zu gestalten.
    Zum Dienst gehören
    • Seelsorge für Patient:innen, Bewohner:innen, Zugehörende und Mitarbeitende,
    • die Begleitung von Eltern, deren Kind tot geboren wird,
    • die gemeinschaftliche Bestattung still geborener Kinder aus Familien verschiedener kultureller und religiöser Prägung (viermal im Jahr),
    • die Leitung einer Trauergruppe für verwaiste Eltern,
    • ein berlinweiter Gedenkgottesdienst für verstorbene Kinder in der St. Marienkirche,
    • die Mitarbeit im ökumenischen Arbeitskreis „Stille Geburt“,
    • die Erreichbarkeit für die Klinik in der Regel montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr.
    Die neue Pfarrperson wird unterstützt durch
    • die kollegiale Zusammenarbeit in einem kreiskirchlichen Team der Krankenhausseelsorge,
    • regelmäßige Supervision,
    • Kooperation mit den Seelsorgenden der anderen Charité-Standorte,
    • den Fachkonvent der Krankenhausseelsorge in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
    Die Bewerberinnen und Bewerber sollen eine klinische Seelsorgeausbildung (KSA) nach den Richtlinien für die Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 1. April 2015 (KABl. S. 46) erfolgreich abgeschlossen oder eine vergleichbare Qualifikation erworben haben.
    Weitere Auskünfte erteilen die Koordinatorin der Krankenhausseelsorge im Kirchenkreis Pfarrerin Monique Tinney, Telefon: 030/450-577, E-Mail: m.tinney@kkbs.de, Superintendent Dr. Bertold Höcker, Telefon: 030/258185-100, E-Mail: b.hoecker@kkbs.de, und die Landespfarrerin für Seelsorge im Krankenhaus Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, E-Mail: a.heimendahl@ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Martin-Luther-Kirchengemeinde Fürstenwalde-Süd, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist zum 1. September 2023 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Die Martin-Luther-Kirchengemeinde hat etwa 1.200 Gemeindeglieder mit vier Predigtstätten und entstand 2003 als vereinigte Kirchengemeinde. Neben der Martin-Luther-Kirche im Stadtteil Fürstenwalde-Süd gehören zu der Gemeinde drei Dorfkirchen am südlichen Rand von Fürstenwalde. Alle vier Kirchen befinden sich in gutem baulichen Zustand. In den verschiedenen Gemeindebezirken bestehen zusätzlich zum Gemeindekirchenrat jeweils Gruppen von Engagierten, die das Gemeindeleben vor Ort mitgestalten und als Ansprechpersonen wirken.
    Direkt neben der Martin-Luther-Kirche befinden sich der vor sechs Jahren eröffnete Evangelische Kindergarten Apfelbäumchen in Trägerschaft der Kirchengemeinde mit 60 Plätzen sowie das Gemeindehaus und das Pfarrhaus. Das Kita-Team ist aufgeschlossen und freut sich über die Mitwirkung der Pfarrperson bei Familiengottesdiensten und Kita-Andachten sowie bei Morgenkreisen. Zum 1. Oktober 2023 ist die Gründung eines Kita-Trägerverbands angedacht, der ab 1. Januar 2024 die Verwaltung der Kitas im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree übernehmen soll, um die Pfarrpersonen und Gemeindekirchenräte von Verwaltungsaufgaben zu entlasten.
    In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Samariteranstalten als große diakonische Einrichtung und in einem der Dörfer befindet sich eine Evangelische Grundschule.
    Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit der benachbarten Evangelischen St.-Marien-Domgemeinde Fürstenwalde/Spree und dem dazugehörenden Pfarrsprengel u. a. mit einer regionalen Konfirmand:innenarbeit und regelmäßigen regionalen Dienstberatungen aller hauptamtlichen Mitarbeitenden.
    Die Kirchengemeinden der Region befinden sich auf dem Weg zur Gründung einer vereinigten Kirchengemeinde, die für den 1. Januar 2024 terminiert ist. Das Gemeindeleben der Evangelischen Martin-Luther-Kirchengemeinde und der Region Fürstenwalde kann auf der Internetseite www.kirche-fuerstenwalde.de gesehen werden. In Fürstenwalde besteht außerdem eine rege ökumenische Zusammenarbeit.
    Das Gemeindeleben ist von verschiedenen Gruppen und Kreisen geprägt. Es gibt u. a. einen Chor, verschiedene Christenlehregruppen, einen großen Senior:innenkreis, einen Besuchsdienst für das Stadtgebiet sowie einen lange bestehenden Ehekreis und seit Anfang 2023 eine Kirche Kunterbunt für Familien mit Kindern (drei bis sieben Jahre). Es sind zwei Gemeindepädagoginnen mit Stellenanteilen tätig, ein Kirchenmusiker auf Honorarbasis und ein Gemeindesekretär in geringfügiger Anstellung. Eine regionale Verwaltungskraft und eine Jugendreferentin sind in der Region tätig. Die Pfarrperson wird bei der Gestaltung der Gottesdienste durch ein zuverlässiges Team von Pfarrpersonen i. R. und Lektoren für Lesegottesdienste unterstützt. In der zukünftigen gemeinsamen Gemeinde in der Region werden vier Pfarrerinnen bzw. Pfarrer und weitere Mitarbeitende zusammenarbeiten.
    Der Gemeindekirchenrat ist eine engagierte Gruppe in der Kirchengemeinde. Er sucht eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen
    • mit Lust, das Gemeindeleben im Übergang von der Stadtteil- und Dorfgemeinde zur gemeinsamen Gemeinde in der Region zu gestalten,
    • mit Freude daran, Beziehungen zu Kindern und Familien in der Kita und in der Schule zu knüpfen und Brücken zum kirchlichen Leben zu bauen,
    • die oder der Freude an der Verkündigung und der Gestaltung lebendiger Gottesdienste hat,
    • ausgestattet mit der Fähigkeit, auf Menschen zuzugehen und mit Haupt- und Ehrenamtlichen zusammen das Gemeindeleben zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen.
    Ein helles, geräumiges Pfarrhaus mit schönem Garten steht zur Verfügung.
    Fürstenwalde liegt im südöstlichen Berliner Umland und ist verkehrstechnisch sehr gut an Berlin angebunden. In der Stadt befinden sich verschiedene Kitas und alle gängigen Schultypen.
    Die Stadt hat eine gute Infrastruktur sowie ein lebendiges kulturelles Leben.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Steingasse 1a, 15230 Frankfurt (Oder), Telefon: 0335/5563131, E-Mail: frank.schuerer-behrmann@ekkos.de, der gegenwärtige Stelleninhaber Pfarrer Dr. Lennart Schirr, Telefon: 0162/6537488, E-Mail: lennart.schirr@gemeinsam.ekbo.de, und der stellvertretende Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Michael Hoffmann, Telefon: 0160/1607136, E-Mail: mh@layvis.de.
    Bewerbungen werden bis zum 31. Juli 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (12.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte ist zum 1. Oktober 2023 befristet für die Dauer von fünf Jahren mit 75 % Dienstumfang für den ausschließlichen Dienst in der Evangelischen Immanuel-Kirchengemeinde zu besetzen.
    Erklimmt man mit dem Rad von der Innenstadt kommend die Prenzlauer Allee, reckt sich der Turm der Immanuelkirche aus dem Häusermeer wie ein Fingerzeig gen Himmel. Die Kirchengemeinde mit ihren ca. 2.700 Gemeindegliedern um die denkmalgeschützte Immanuelkirche, die schon als Filmkulisse zum Einsatz kam, ist besonders geprägt durch die Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen sowie durch eine weit über die Gemeindegrenzen ausstrahlende Kirchenmusik.
    Der Gemeindekirchenrat leitet engagiert und selbstbewusst. Er ist mit der Gemeinde derzeit auf der Suche nach Wegen der Nachhaltigkeit und sucht nach einer neuen Pfarrperson, die diesen geschichtsträchtigen Ort im urbanen und lebendigen Kiez weiterentwickeln und zum Strahlen bringen möchte. Die Zukunft der Kirchengemeinde liegt in einer Fusion mit den Nachbargemeinden.
    Auf gute Zusammenarbeit mit der Pfarrperson freuen sich die Gemeinde und die hauptamtlich Beschäftigten – in der Kirchenmusik, im gemeindepädagogischen Dienst, in der Arbeit mit Jugendlichen und Konfirmand:innen, im Gemeindebüro – und alle ehrenamtlich Engagierten.
    Die Gemeinde sucht eine Pfarrperson, die
    • Freude an der Gestaltung lebendiger Gottesdienste und Kindergottesdienste (mit Team) hat,
    • sich in die Kita einbringt (Kita-Gottesdienste, Familiengottesdienste, Begleitung der Mitarbeitenden u. a. m.),
    • Verantwortung für die Arbeit mit vielen zu Konfirmierenden mitbringt,
    • Ideen für die Belebung der Arbeit mit der mittleren Generation entwickelt,
    • Gefühl für seelsorgliche Arbeit und die leisen Töne des Miteinanders besitzt,
    • aufgeschlossen mit allen Haupt- und Ehrenamtlichen zusammenwirkt sowie sich in die Arbeit des Kirchenkreises/der Region einbringt,
    • sich um eine Neuaufstellung der Kirchengemeinde als Teil einer neuen fusionierten Gemeinde im Stadtteil bemüht.
    Im Gegenzug bietet die Gemeinde:
    • Dienstwohnung,
    • eine urbane, weltoffene und internationale Gemeinde im Herzen der Hauptstadt,
    • sehr gute ÖPNV-Anbindung in die Berliner Innenstadt,
    • eine gemeindeeigene Kita mit 80 Plätzen,
    • große Konfirmand:innengruppen, Teamer:innen und eine aktive Junge Gemeinde,
    • engagierte Flüchtlingshilfe,
    • eine etablierte Zusammenarbeit mit dem ortsnahen Bezirksmuseum Pankow.
    Weitere Auskünfte erteilen der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte Dr. Bertold Höcker, E-Mail: b.hoecker@kkbs.de; ab dem 1. September 2023 Superintendent Matthias Lohenner, E-Mail: m.lohenner@kkbs.de, und die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Uta Motschmann, E-Mail: uta.motschmann@immanuelgemeinde.de.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt (Oder)-Lebus, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist zum 1. Oktober 2023 mit 50 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt (Oder)-Lebus ist eine durch große Vielfalt geprägte Gemeinde mit ca. 4.000 Gemeindegliedern. Frankfurt (Oder) und Lebus liegen in der landschaftlich reizvollen Umgebung des Oderstroms im Herzen Europas. Als deutsch-polnische Universitäts- und Doppelstadt ist der Gemeinde in Frankfurt (Oder) der Blick Richtung Osteuropa ein Herzensanliegen. Die Kleinstadt Lebus befindet sich am deutsch-polnischen Jakobsweg und die Gemeinde betreibt dort eine Pilgerherberge. 2024 wird die Gemeinde Gastgeberin der „Christlichen Begegnungstage“ sein.
    Die Kirchengemeinde erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Frankfurt (Oder) und die Kleinstadt Lebus und umfasst damit sowohl städtisch als auch ländlich geprägte Gebiete. Regelmäßige Gottesdienste werden in den Hauptkirchen St.-Gertraud und St.-Georg sowie in Lebus angeboten. Die Gottesdienste an den weiteren Predigtstätten finden im vierzehntäglichen oder vierwöchentlichen Rhythmus oder nach Absprache mit dem Team der Ehrenamtlichen im jeweiligen Gemeindebezirk statt.
    Zur Gemeinde gehören vier evangelische Kindertagesstätten, deren Verwaltung in Zukunft durch einen kreiskirchlich angebundenen Verband gewährleistet werden soll. Die Gemeinde ist durch eine starke Einbindung in die Ökumene geprägt. Mit dem Motto „Suchet der Stadt Bestes“ ist es ihr ein großes Anliegen, in die Gesellschaft hinein zu wirken und ein einladendes und offenes Gemeindeleben zu gestalten. Die Gemeinde öffnet in verschiedenen Projekten die Türen für Menschen, die aus aller Welt zu ihr kommen. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Kirchenmusik für alle Generationen.
    Der Stellenplan sieht für die Kirchengemeinde 3,5 Pfarrstellen vor. Das Team besteht weiter aus einem Kantor (KMD), einer Kantorin, einer Mitarbeiterin in der Arbeit mit Kindern, einem Jugenddiakon und Mitarbeitenden im Verwaltungs- und technischen Bereich. Sie alle sowie die mehr als 250 Ehrenamtlichen freuen sich auf Bewerbungen.
    Die Gemeinde wünscht sich
    • Seelsorge in den Gemeindebezirken Lebus, Booßen, Rosengarten und Wulkow mit insgesamt ca. 600 Gemeindegliedern,
    • Öffentlichkeitsarbeit für die Gesamtgemeinde, Leitung des Redaktionskreises für den Gemeindebrief, Betreuung der Website gemeinsam mit einem professionellen Webdesigner,
    • Gestaltung generationenübergreifender Angebote,
    • Familien- und Kitagottesdienste mit Schwerpunkt im Gemeindebezirk Lebus,
    • Freude daran, in einem bunten Team zu arbeiten,
    • Kreativität und Ideen in der Entwicklung von neuen Strategien und Konzepten für die Gemeindearbeit.
    Geboten wird
    • sowohl Stadt- als auch Landleben,
    • ein reiches Kunst- und Kulturangebot,
    • vielfältige evangelische Kita- und Schulangebote in der Stadt, ein Evangelisches Gymnasium/Oberschule ist im Aufbau,
    • gute Beziehungen zur Europa-Universität Viadrina sowie zum Ökumenischen Europa-Centrum,
    • internationale Partnerschaften nach Botswana und nach Russland,
    • ein stabiles Team aus Haupt- und Ehrenamtlichen,
    • ein sehr gut funktionierendes Gemeindebüro,
    • ein attraktives, komplett saniertes Pfarrhaus mit Garten und Nebengelass in der historischen Altstadt von Lebus (Evangelische Kita „Kirchenmäuse“ und kleine öffentliche Grundschule in fußläufiger Entfernung) ,
    • mindestens ein freies Wochenende im Monat, zwei feste freie Tage in der Woche nach Absprache im Team,
    • Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
    • eine gute ÖPNV-Verbindung nach Berlin,
    • ein vielfältiges Vereinsleben, ein aktiver CVJM.
    Eine zusätzliche Beauftragung in der Krankenhausseelsorge mit 50 % Dienstumfang ist eventuell möglich.
    Weitere Informationen finden sich unter www.evangelische-kirche-ffo.de und www.evangelische-kitas-ffo.de. Die Gemeinde stellt sich bei einem Besuch auch gern persönlich vor.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Irene Staemmler, Telefon: 0173/2159919, E-Mail: ev.kirche@kirchen-ff.de, und der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Oderland Spree Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131, E-Mail: superintendentur@ekkos.de.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die (4.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt (Oder)-Lebus, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist zum 1. Dezember 2023 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt (Oder)-Lebus ist eine durch große Vielfalt geprägte Gemeinde mit ca. 4.000 Gemeindegliedern. Frankfurt (Oder) und Lebus liegen in der landschaftlich reizvollen Umgebung des Oderstroms im Herzen Europas. Als deutsch-polnische Universitäts- und Doppelstadt ist der Gemeinde in Frankfurt (Oder) der Blick Richtung Osteuropa ein Herzensanliegen. Die Kleinstadt Lebus befindet sich am deutsch-polnischen Jakobsweg und die Gemeinde betreibt dort eine Pilgerherberge. 2024 wird die Gemeinde Gastgeberin der „Christlichen Begegnungstage“ sein.
    Die Kirchengemeinde erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Frankfurt (Oder) und die Kleinstadt Lebus und umfasst damit sowohl städtisch als auch ländlich geprägte Gebiete. Regelmäßige Gottesdienste werden in den Hauptkirchen St.-Gertraud und St.-Georg sowie in Lebus angeboten. Die Gottesdienste an den weiteren Predigtstätten finden im vierzehntäglichen oder vierwöchentlichen Rhythmus oder nach Absprache mit dem Team der Ehrenamtlichen im jeweiligen Gemeindebezirk statt.
    Zur Gemeinde gehören vier evangelische Kindertagesstätten, deren Verwaltung in Zukunft durch einen kreiskirchlich angebundenen Verband gewährleistet werden soll. Die Gemeinde ist durch eine starke Einbindung in die Ökumene geprägt. Mit dem Motto „Suchet der Stadt Bestes“ ist es ihr ein großes Anliegen, in die Gesellschaft hinein zu wirken und ein einladendes und offenes Gemeindeleben zu gestalten. Die Gemeinde öffnet in verschiedenen Projekten die Türen für Menschen, die aus aller Welt zu ihr kommen. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Kirchenmusik für alle Generationen.
    Der Stellenplan sieht für die Kirchengemeinde 3,5 Pfarrstellen vor. Das Team besteht weiter aus einem Kantor (KMD), einer Kantorin, einer Mitarbeiterin in der Arbeit mit Kindern, einem Jugenddiakon und Mitarbeitenden im Verwaltungs- und technischen Bereich. Sie alle sowie die mehr als 250 Ehrenamtlichen freuen sich auf Bewerbungen.
    Die Gemeinde wünscht sich
    • Seelsorge im mitgliederstärksten Gemeindebezirk St. Gertraud,
    • Stadtkirchenarbeit mit Schwerpunkt in der Beteiligung am Projekt „Bürgerkirche St. Marien“,
    • Gestaltung generationenübergreifender Angebote,
    • Familien- und Kitagottesdienste mit Schwerpunkt im Gemeindebezirk St. Gertraud,
    • Gottesdienste in verschiedenen Senior:innenheimen der Stadt,
    • Freude daran, in einem bunten Team zu arbeiten,
    • Kreativität und Ideen in der Entwicklung von neuen Strategien und Konzepten für die Gemeindearbeit.
    Geboten wird
    • ein durch bunte Vielfalt geprägtes Gemeinde- und Stadtleben mit reichem Kunst- und Kulturangebot,
    • vielfältige evangelische Kita- und Schulangebote in der Stadt, ein Evangelisches Gymnasium/Oberschule ist im Aufbau,
    • gute Beziehungen zur Europa-Universität Viadrina sowie zum Ökumenischen Europa-Centrum (OEC),
    • internationale Partnerschaften nach Botswana und nach Russland,
    • ein stabiles Team aus Haupt- und Ehrenamtlichen,
    • ein sehr gut funktionierendes Gemeindebüro,
    • eine großzügige und helle Pfarrdienstwohnung in ruhiger Innenstadtlage,
    • ein freies Wochenende im Monat, einen festen freien Tag in der Woche nach Absprache im Team,
    • Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
    • eine gute ÖPNV-Verbindung nach Berlin,
    • ein vielfältiges Vereinsleben, ein aktiver CVJM.
    Weitere Informationen finden sich unter www.evangelische-kirche-ffo.de und www.evangelische-kitas-ffo.de. Die Gemeinde stellt sich bei einem Besuch auch gern persönlich vor.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Irene Staemmler, Telefon: 0173/2159919, E-Mail: ev.kirche@kirchen-ff.de, und der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Oderland Spree Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131, E-Mail: superintendentur@ekkos.de.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 79Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Berlin Oberspree-West, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, ist ab sofort mit 75 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen. Der Dienst ist in der Kirchengemeinde Berlin-Baumschulenweg angesiedelt.
    Die Kirchengemeinde Baumschulenweg hat ca. 2.100 Gemeindeglieder. Das Wohnumfeld der Gemeinde ist geprägt durch Genossenschaftsbauten, private und städtische Wohnungsgesellschaften und eine Einfamilienhaussiedlung. In den letzten Jahren sind viele junge Familien ins Gemeindegebiet gezogen, was sich an dem wachsenden Interesse an Eltern-Kind-Kursen (Krabbelgruppen) und an einem neu gegründeten Kinderchor zeigt.
    Die Kirchengemeinde verfügt über ein bedeutendes Kirchengebäude in zentraler Lage, das zu einem baulichen Ensemble mit Volkshochschule und Gemeindehaus gehört. Die energetische und denkmalgerechte Sanierung der Fassade von Kirche und Gemeindehaus wird gegenwärtig vorbereitet. Das Gemeindehaus verfügt über mehrere Räume, was die Arbeit mit unterschiedlichen Gruppen und Kreisen erlaubt. Hier befindet sich auch das Kinder- und Jugendzentrum, in dem sich neben den Kindern der Gemeinde die Konfirmand:innen und Jugendlichen des Pfarrsprengels treffen. Außerdem ist in dem Gemeindehaus ein Weltladen vorhanden. Die Kirchengemeinde ist als Faire Gemeinde zertifiziert.
    Schwerpunkte des Gemeindelebens sind die Gottesdienste und die Gemeindearbeit in verschiedenen altersbezogenen Kreisen. Von zunehmender Bedeutung ist auch die Arbeit mit älteren Menschen in den nahegelegenen Senior:innenwohnheimen.
    Darüber hinaus engagiert sich die Gemeinde in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Initiativen und Einrichtungen insbesondere für die kulturelle Entwicklung des Stadtteils. So werden beispielsweise mit regional ansässigen Künstler:innen Ausstellungen und Konzerte in der Kirche gestaltet.
    Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer mit einem klaren theologischen und geistlichen Profil, die oder der neben den grundsätzlichen Aufgaben im Pfarrdienst
    • auf Menschen zugehen, ihnen zuhören und sie seelsorgerlich begleiten und für die Mitarbeit in der Gemeinde gewinnen kann,
    • Freude und Interesse an der Arbeit mit allen Generationen hat,
    • gern in Bibelstunden, in Gemeindeseminaren und Freizeiten mit Interessierten über geistliche und theologische Themen arbeitet,
    • eine vielfältige Gottesdienstpraxis mit liturgischem Einfühlungsvermögen trägt,
    • ein Herz für Kirchenmusik hat,
    • gern im Team mit den anderen Pfarrerinnen und Pfarrern des Pfarrsprengels plant und arbeitet.
    Im Pfarrsprengel, dem die fünf Gemeinden Treptow, Baumschulenweg, Johannisthal, Niederschöneweide und Oberschöneweide angehören, werden verschiedene Arbeitsbereiche seit vielen Jahren gemeinsam durchgeführt und finanziert. Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen arbeiten innerhalb des Pfarrsprengels regional. Die Zusammenarbeit der Gemeinden im Pfarrsprengel blickt auf eine lange Tradition zurück und ist gut organisiert.
    In der Gemeinde Baumschulenweg arbeitet eine Kirchenmusikerin. Zwei Gemeindepädagoginnen sind für die Arbeit mit Kindern und Familien und für die Arbeit mit Jugendlichen (im regionalen Jugendzentrum) zuständig. Daneben gibt es eine hauptamtliche Mitarbeiterin im Gemeindebüro und einen Hausmeister auf Minijobbasis. Zum Dienst gehört die Erteilung von zwei Stunden Religionsunterricht in der Woche.
    Eine Dienstwohnung im Gemeindehaus steht zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Berlin-Baumschulenweg Heike Pudler, Telefon: 0179/4659201, sowie Superintendent Hans-Georg Furian, Telefon: 030/577953020.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Klettwitz, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen. Mit der Pfarrstelle verbunden ist die dauerhafte Vakanzverwaltung der Kirchengemeinden Saalhausen, Wormlage und Freienhufen.
    Zur Pfarrstelle gehören derzeit vier Kirchengemeinden mit sechs Predigtstätten und ca. 720 Gemeindegliedern. Eine Beauftragung für eine weitere Kirchengemeinde ist für die Folgejahre geplant.
    Die Kirchengemeinden freuen sich über eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der bereit ist, auf die Menschen in den Kirchengemeinden zuzugehen, mit ihnen als Christin bzw. Christ zu leben, und gern und fröhlich den Dienst im ländlichen Raum tun möchte.
    Der Gemeindekirchenrat, eine Gemeindepädagogin in Teilzeit für die Arbeit mit Kindern, eine regional angestellte Mitarbeiterin in Teilzeit in der Verwaltung, mehrere ehrenamtliche Organistinnen und Organisten sowie zwei Lektorinnen unterstützen bei der Ausübung des Dienstes. Die Konfirmand:innenarbeit wird regional in Senftenberg verantwortet. Die meisten Kirchengebäude sind in einem guten baulichen Zustand.
    Notwendig für die Arbeit ist ein eigener Pkw.
    Klettwitz liegt im Süden Brandenburgs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nahe der Autobahn A 13 in einer ländlichen Umgebung unweit des größten künstlichen Seengebiets Europas. Eine geräumige, renovierte Pfarrdienstwohnung mit Garten ist im Pfarr- und Gemeindehaus vorhanden. In der Gemeinde Schipkau gibt es zwei Kindertagesstätten in Klettwitz und zwei Grundschulen in Annahütte und Schipkau. In der näheren Umgebung befinden sich die weiterführenden Schulen; sie sind mit Schulbussen erreichbar.
    Weitere Auskünfte erteilt der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Klettwitz Martin Konzag, Telefon: 035754/36022, sowie Superintendent Thomas Köhler, Telefon: 03546/3122.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz wurde von den Evangelischen Kirchengemeinden Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zum 1. Januar 2023 gebildet. Zu ihr gehören die beiden Ortskirchen Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz.
    Nun gilt es, diese neue Gesamtkirchengemeinde gemeinsam mit dem Gemeindekirchenrat und den Ortskirchenräten Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zu entwickeln und zu gestalten.
    Unterstützt wird die neue Pfarrperson dabei in Hoyerswerda von einer Gemeindesekretärin im Kirchenbüro (10 h in der Woche Anstellung), einer Katechetin (50 % Anstellung – 40 in Hoyerswerda und 10 in Spreewitz – dabei auch in der Grundschule im Rahmen des Ganztagsangebots für alle Kinder) und einer Kantorin (16 % Anstellung), die auch die Reinigung des Martin-Luther-King-Hauses mit übernommen hat (13 %). Einmal im Monat wird der Gottesdienst von Lektoren gestaltet.
    Hoyerswerda-Neustadt wurde erst 1966 mit dem Aufbau der Neustadt für die Braunkohleindustrie gegründet. Die Wahl des Namens „Martin-Luther-King“ für das Gemeindezentrum prägt seit 1969 das Gemeindeleben, das immer die gesamtgesellschaftliche Verantwortung im Blick behielt. So hat sich in den letzten Jahrzehnten die Zusammenarbeit mit anderen Engagierten in Hoyerswerda bei den Schwerpunkten Zivilcourage (www.zivilcourage-hoy.de) und Integration von Flüchtenden (www.hoyerswerda-hilft-mit-herz.de) entwickelt.
    Über 70 Ehrenamtliche engagieren sich in Hoyerswerda, z. B. im Kirchenchor, im Besuchsdienstkreis, im Bauausschuss, beim sonntäglichen Blumendienst für den Altar, im Kreis der Interessierten Frauen und Männer, beim monatlichen Gemeindenachmittag, beim Kühnichttreff (ein Stadtteil mit sorbischer Dorfgeschichte), es gibt ein kleines Familiengottesdienstteam u. v. a. m.
    Spreewitz ist ländlich geprägt und hat eine jahrhundertealte sorbische Geschichte, die aber heute nur noch selten in den Blick kommt. Das Hauptdorf Spreewitz wird optisch dominiert von der schmucken Fachwerkkirche (erbaut 1688), eine Filialkirche (erbaut 1906) befindet sich in Burghammer. Über 40 Ehrenamtliche engagieren sich in den Chören, bei den Geburtstagsbesuchen in den Ortsteilen, bei Friedhofsdiensten, bei Angeboten für die Kinder, dem Frühjahrs- und Herbstputz u. v. a. m. Der Posaunenchor und der Kirchenchor werden jeweils ehrenamtlich geleitet.
    Ein funktional modern umgebautes Gemeindehaus beherbergt ein kleines Büro mit Archiv und mehrere vermietbare Gemeinderäume. Der Friedhof in Spreewitz befindet sich in Trägerschaft der Kirchengemeinde und wird ehrenamtlich verwaltet. In Spreewitz verantworten Mitglieder des Gemeindekirchenrats und weitere Ehrenamtliche zweimal im Monat eine Andacht zur Gottesdienstzeit.
    Die Gemeinde wünscht sich von von der neuen Pfarrperson eine aktive Mitarbeit bei der Entwicklung und Gestaltung der neuen Gesamtkirchengemeinde. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Begleitung und Unterstützung des Gemeindekirchenrats und der Ortskirchenräte, die Organisation und Durchführung der Gottesdienste und Gemeindekreise, Seelsorge und Gemeindebesuche, die Mitarbeit bei der regionalen Konfirmand:innenarbeit und die Betreuung und Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde.
    Der Dienstsitz (das Amtszimmer) befindet sich im Martin-Luther-King-Haus in Hoyerswerda-Neustadt. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Bei dem sehr guten Wohnungsangebot in Hoyerswerda kann man sich die Wohnungsgröße, Lage usw. selbst auswählen. In Spreewitz ist das Pfarrhaus an zwei Mietparteien vermietet. Der Gemeindekirchenrat ist bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung gern behilflich.
    Der Führerschein Klasse B und ein eigener Pkw sind erforderlich.
    Weitere Auskünfte erteilen Katrin Oswald, Telefon: 035725/70026, Elke Jensch, Telefon: 03563/92657, und der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz Dr. Thomas Koppehl, Telefon: 03588/259141.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Bötzow, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen. Zum Dienstumfang gehört dauerhaft auch die Verwaltung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Ländchen Glien.
    Bötzow liegt nur 8 km vom nord-westlichen Berliner Stadtrand entfernt und ist mit seinen ca. 3.500 Einwohnern durch den Zuzug vieler Familien ein sich verjüngender Ort, der die direkte Stadtnähe mit einer sympathischen, eigenständigen Identität verbindet. Hier freuen sich ein konstruktiv-engagierter Gemeindekirchenrat und mehr als 500 Gemeindeglieder auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der das Gemeindeleben mit eigenen Impulsen mitgestaltet und auch besonders die junge und mittlere Generation anspricht.
    Das schöne, 2012 grundsanierte Bötzower Pfarrhaus soll durch die Pfarrerin oder den Pfarrer bezogen werden. Zusammen mit der sanierten, mittelalterlichen Nikolai-Kirche und dem vielfältig nutzbaren Gemeindehaus bildet das Pfarrhaus ein Ensemble mit viel Garten- und Grünfläche und trägt zu einer hohen Lebensqualität bei. In unmittelbarer Nähe zu diesem Kirchengelände befinden sich eine Grundschule, eine Kindertagesstätte und ein Hort. Mit allen drei Einrichtungen werden gute Kontakte und einige Projekte gepflegt.
    Die seit dem 1. Januar 2023 fusionierte Kirchengemeinde Ländchen Glien liegt mit den Orten Börnicke, Kienberg, Grünefeld, Paaren, Perwenitz, Pausin und Wansdorf im landschaftlich reizvollen Havelland, einem Zuzugsgebiet von Berlin. Zu ihr gehören 863 Gemeindeglieder. Hier erwarten die Pfarrerin oder den Pfarrer viele engagierte Menschen im Gemeindekirchenrat, denen das kirchliche Leben in ihren Orten und die schönen Kirchen sehr am Herzen liegen. Sie freuen sich darauf, gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer die neuen Wege als fusionierte Gemeinde zu gestalten und dabei besonders die Jüngeren anzusprechen. Der Gemeindekirchenrat ist offen für neue Impulse und wünscht sich daneben die Fortsetzung bestehender Höhepunkte in den Orten (z. B. Martinsumzug, Bläsertreffen, Weltgebetstag, Erdbeerfest) sowie die Zusammenarbeit mit dem MAFZ Erlebnispark in Paaren im Glien.
    In Paaren steht neben den Gemeinderäumen im Pfarrhaus ein Arbeitszimmer zur Verfügung, das als Anlaufpunkt für den Kontakt zu den Gemeindegliedern genutzt werden kann.
    Im Evangelischen Kirchenkreis Nauen-Rathenow wird eine regionale Zusammenarbeit gepflegt. Die Gemeinden Bötzow und Ländchen Glien gehören zur Region 4. Hier stehen der Pfarrerin oder dem Pfarrer ein Pfarrerehepaar sowie Mitarbeitende mit Stellenanteilen in der Arbeit mit Kindern und der Kirchenmusik unterstützend zur Seite. Das setzt eine Bereitschaft zur Teamarbeit voraus.
    Die Erteilung von zwei Stunden Religionsunterricht gehört zum Dienst.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Tutzschke, Telefon: 03321/49118, E-Mail: suptur@kirche-nauen-rathenow.de, und Gemeindekirchenratsmitglied Bernd Forkert, Telefon: 0159/01856026.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. In der Gefängnisseelsorge im Land Berlin ist die (10.) landeskirchliche Pfarrstelle mit 100 % Dienstumfang für den Dienst in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heidering bei Großbeeren ab dem 1. Oktober 2023 zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Die JVA Heidering wurde im Jahr 2013 eröffnet und ist die drittgrößte Strafhaftanstalt des Landes Berlin für männliche Inhaftierte mit insgesamt 647 Haftplätzen. Schwerpunkte der seelsorglichen Tätigkeit sind Einzelgespräche, regelmäßige Gottesdienste und Gruppengespräche unter den Bedingungen eines regulierten und geschlossenen Systems.
    Erwartet werden:
    • Kommunikationsfähigkeit mit Menschen, die über lange Zeit in einer Ausnahmesituation mit multikulturellem, multireligiösem und oft kirchenfernem Hintergrund leben müssen bzw. als Bedienstete darin arbeiten,
    • hohe seelsorgliche Kompetenz,
    • die Fähigkeit, andere Lebenswirklichkeiten wahrzunehmen und zu reflektieren,
    • Bereitschaft zur Seelsorge für alle Menschen, die in der JVA leben und arbeiten,
    • Kooperation mit den anderen Fachdiensten, den Bediensteten und der Anstaltsleitung der JVA unter Wahrung der seelsorglichen Verschwiegenheit,
    • gute ökumenische Zusammenarbeit, v. a. mit der katholischen Seelsorge und der muslimischen religiösen Betreuung,
    • Mitarbeit im Konvent der Gefängnisseelsorger:innen,
    • Fähigkeit zur Reflexion des eigenen beruflichen Handelns in einem Umfeld mit besonderen Herausforderungen,
    • Bereitschaft zu regelmäßiger Supervision.
    Eine seelsorgerliche Zusatzqualifikation ist erwünscht. Die Bereitschaft zu spezifischer Weiterbildung für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten in der Verantwortung der Bundeskonferenz für Gefängnisseelsorge wird vorausgesetzt.
    Am Beginn des Dienstes steht eine Einführungs- und Hospitationsphase, um sich mit den spezifischen Herausforderungen der Gefängnisseelsorge vertraut zu machen. Die regelmäßige Teilnahme am Konvent der Gefängnisseelsorger:innen einschließlich einer jährlichen Rüste ist verpflichtend. Die Fachberatung geschieht durch den Landespfarrer für Gefängnisseelsorge, die Dienstaufsicht liegt im Konsistorium (Referat 3.2 – Spezialseelsorge).
    Weitere Auskünfte erteilen der Landespfarrer für Gefängnisseelsorge Pfarrer Uwe Breithor, Telefon: 0172/8424365, und Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst, Telefon: 030/24344-286.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Kremmen, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist mit 100 % Dienstumfang zum 1. Januar 2024 durch das Konsistorium wiederzubesetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Kremmen hat etwa 1.000 Mitglieder. Sie umfasst die Kernstadt Kremmen und fünf umliegende Ortsteile mit sechs Predigtstätten.
    Die Kirchengemeinde verfügt über fünf Kirchen, zwei Pfarrhäuser und ein modernes Gemeindezentrum mit Gemeinderäumen, Pfarrbüro, Kirchen-Café und einem Gästezimmer in zentraler Lage in Kremmen.
    Arbeitsfelder:
    • Weiterführung und -entwicklung der vielfältigen vorhandenen Gottesdienstformate,
    • wöchentlich ein bis zwei Gottesdienste,
    • Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden, Gemeindegremien und der Kommune,
    • Belebung der Jugendarbeit,
    • Kooperation mit den Nachbargemeinden (Konfirmand:innen, Bibelwoche, Predigtreihe).
    Die neue Pfarrperson erwartet:
    • hauptamtliche Mitarbeitende für Gemeindepädagogik, Kirchenmusik und Gemeindebüro,
    • ehrenamtliche Prädikant:innen,
    • verschiedene Gemeindegruppen, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
    • Kantorei, Posaunenchor, Blockflötenensemble,
    • viele ehrenamtliche Mithelfer:innen in vielen Arbeitsbereichen,
    • Zusammenarbeit mit der Kommune (Gemeindebrief, Veranstaltungen),
    • Pfarrdienstwohnung ab September 2024, übergangsweise eine kleinere Wohnung.
    Stadt Kremmen:
    • kleine historische Stadt mit Ortsteilen, ca. 7.000 Einwohner,
    • Kitas, Grundschulen, Oberschule im Ort, weiterführende Schulen sind gut erreichbar,
    • gute Verkehrsanbindung (Autobahn, Regionalbahn) Berlinnähe,
    • ärztliche Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten,
    • vielfältiges Kultur- und Vereinsleben.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Thomas Triebler, Telefon: 033055/229947, Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047083, und Gemeindemitarbeiter Matthias Dill, Telefon: 033055/70330.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  7. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Mühlenfließ, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, ist ab dem 1. Februar 2024 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Gemeinde liegt am östlichen Rand von Berlin in den kommunalen Gemeinden Fredersdorf-Vogelsdorf und Petershagen/Eggersdorf mit 30.000 Einwohnern. Zur Gemeinde mit ihren 2.300 Gemeindegliedern gehören vier Predigtstätten, eine Kita in diakonischer Trägerschaft, drei Senior:innenheime mit monatlichem Gottesdienst und drei kirchliche Friedhöfe. Das vielgestaltige Gemeindeleben findet in vier Gemeindehäusern statt.
    Die Gemeinde zeichnet sich durch eine reiche kirchenmusikalische Arbeit aus. Mehrere Chöre gestalten Gottesdienste, Konzerte, Musicals. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Konfirmand:innen- und Jugendarbeit. Siehe auch www.Muehlenfliess.net.
    In der Gemeinde sind zurzeit eine Pfarrerin, die die Geschäftsführung innehat, ein Pfarrer, eine hauptamtliche Kantorin, eine Religionspädagogin sowie weitere Mitarbeitende in der Verwaltung und auf den Friedhöfen in unterschiedlichem Dienstumfang tätig.
    Der Pfarrer tritt zum 31. Januar 2024 in den Ruhestand.
    Die Gemeinde sucht eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der teamfähig ist und flexibel mit den verschiedenen Anforderungen umzugehen weiß: zeitgemäße Verkündigung und seelsorgliche Aufgaben, ökumenisches Miteinander und Zusammenarbeit mit Kommunen. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Arbeit mit Jugendlichen und Konfirmand:innen.
    Als Dienstwohnung stehen entweder eine kleineres Haus mit Garten oder ein geräumiges Pfarrhaus mit großem Garten im Gemeindebezirk Fredersdorf-Vogelsdorf zur Verfügung. Beide Häuser sind renoviert.
    Zum Dienst gehört die Erteilung von zwei Stunden Religionsunterricht.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Dirk Rieckers, Telefon: 0171/3041364, und die geschäftsführende Pfarrerin Barbara Killat, Telefon: 0176/41480117, sowie Superintendent Hans-Georg Furian, Telefon: 030/577953020. Die Vorstellungsgottesdienste sind für die zweite Junihälfte geplant.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 80Ausschreibung einer Kirchenmusikstelle

Im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg ist eine A-Kirchenmusikstelle (KM 3 100 %) in Brandenburg an der Havel zum 1. Februar 2024 mit einer Kirchenmusikerin oder einem Kirchenmusiker (m/w/d) mit dem Schwerpunkt Chor- und Ensemblearbeit neu zu besetzen.
Kirchenmusik hat in Brandenburg an der Havel einen hohen Stellenwert. Die ausgeschriebene Stelle ist Teil des neuen Kirchenmusikkonzepts der Stadt Brandenburg in übergemeindlicher Kooperation von St. Katharinen-Kirche, St. Gotthardt-Kirche und Brandenburger Dom. Zusätzlich zu der zu besetzenden Stelle gibt es eine 75 %-Kirchenmusikstelle mit pädagogischem Schwerpunkt (Brandenburger Kantorei, Kinderchor und Orgelspiel, Dienstsitz St. Gotthardt-Kirche) und eine 100 %-Kirchenmusikstelle (Dom- und Stadtorganist, Dienstsitz Dom). Das Kirchenmusikkonzept erfordert eine enge Kooperation aller Stelleninhaber:innen.
Dienstsitz der zu besetzenden Stelle ist die St. Katharinen-Kirche.
Geboten wird:
  • bedeutende Kirchenbauten mit guten akustischen Möglichkeiten und guter technischer Ausstattung (Chorpodeste, Beleuchtung etc.), die für verschiedene Konzertformate im Bereich der konzertanten Chormusik bestens geeignet sind,
  • hervorragende Probenräume,
  • die große Orgel der St. Katharinen-Kirche (96 Register, Schuke 1936, erweitert 2019-2021),
  • Büro und PC-Arbeitsplatz.
Der Evangelische Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg sucht für die kirchenmusikalische Arbeit in der Innenstadt eine:n erfahrene:n Kirchenmusiker:in (m/w/d) mit abgeschlossenem Kirchenmusikstudium (A oder Master). Gesucht wird eine Persönlichkeit mit einem besonderen künstlerischen Profil in den Bereichen Chorleitung und Orchesterleitung, die die Fähigkeit besitzt, Menschen jeden Alters für die Musik zu begeistern.
Zu den Aufgaben und gewünschten Qualifikationen gehören:
  • Leitung des Brandenburger Stadt- und Domchors (zwei oratorische Konzerte im Jahr),
  • Leitung des Brandenburger Motettenchors (besondere A-cappella-Programme),
  • künstlerisch herausragendes gottesdienstliches Orgelspiel, vorrangig in St. Katharinen,
  • Mitarbeit im regionalen kirchenmusikalischen Ausbildungszentrum Brandenburg an der Havel (Leitung: Dom- und Stadtorganist KMD Marcell Fladerer-Armbrecht),
  • Organisation, künstlerische Leitung und Durchführung von Konzerten im Bereich Chöre/Orchester in allen Innenstadtkirchen,
  • Kooperation mit den beiden Stelleninhaber:inne:n in der Stadt: Dom- und Stadtorganist und pädagogische Schwerpunkt-Kirchenmusikstelle.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber (m/w/d) bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO).
Die Wahlproben finden am 8. November 2023 (1. Runde) und am 1. Dezember 2023 (2. Runde) statt.
Bewerbungen werden per E-Mail (alle Unterlagen in einer einzigen pdf) bis zum 8. September 2023 erbeten an die Superintendentur des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg, Klosterkirchplatz 20, 14797 Kloster Lehnin, E-Mail: suptur.lehnin@ekmb.de.
Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Wisch, Telefon: 03382/291, E-Mail: suptur.lehnin@ekmb.de, Landeskirchenmusikdirektor Prof. Dr. Gunter Kennel, Telefon: 030/24344-474, E-Mail: lkmd@ekbo.de, und Kreiskantor Kirchenmusikdirektor Gerhard Oppelt, Telefon: 030/80908070, E-Mail: oppelt.gerhard@ekmb.de.

IV. Personalnachrichten

Nr. 81Nachrichten und Personalien

Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrer Simon Danner mit Wirkung vom 1. Juni 2023,
Pfarrerin Kathrin Deisting mit Wirkung vom 1. Juni 2023,
ordinierter Gemeindepädagoge Kevin Jessa mit Wirkung vom 1. Juni 2023,
Pfarrer Philipp Reis mit Wirkung vom 1. Juni 2023.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Zeit wurde:
Domprediger Stefan Scholpp mit Wirkung vom 1. Juni 2023 bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Übertragen wurde:
Pfarrer Simon Danner die (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Dahlem, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, mit Wirkung vom 1. Juni 2023 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Kathrin Deisting die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Siemensstadt, Kirchenkreis Spandau, mit Wirkung vom 1. Juni 2023 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrer Nils Huchthausen im Rahmen der Versetzung gemäß § 21 Pfarrstellenbesetzungsgesetz die (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, mit Wirkung vom 1. Juni 2023 für die Dauer von fünf Jahren,
dem ordinierten Gemeindepädagogen Kevin Jessa die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden St. Marien-Domgemeinde Fürstenwalde (Spree) und Umland, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit Wirkung vom 1. Juni 2023 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Cornelia Marquardt die (4.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, mit Wirkung vom 1. Juni 2023 bis zum 31. August 2026,
Pfarrer Philipp Reis die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Rudow, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, mit Wirkung vom 1. Juni 2023 für die Dauer von zehn Jahren,
Domprediger Stefan Scholpp die (2.) Pfarrstelle der Oberpfarr- und Domkirchengemeinde im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte mit Wirkung vom 1. Juni 2023 bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Ordiniert wurde:
am 6. Mai 2023 in der Oberkirche St. Nikolai in Cottbus
Pfarrerin Anna-Luise Amthor,
ordinierte Gemeindepädagogin Elisa Eyermann,
Pfarrerin Dr. Florence Häneke,
Pfarrer Patrick Holschuh,
Pfarrer Sven Oliver Lohmann,
Pfarrerin Rebekka Luther,
ordinierter Gemeindepädagoge Jan Mävers,
Pfarrer Gideon Röder,
Pfarrer Timo Versemann,
am 7. Mai 2023 in der Apostel Paulus Kirche in Berlin:
Pfarrerin Marika David,
Pfarrer Oskar Hoffmann,
Pfarrerin Dr. Juni Hoppe,
Pfarrer Moritz Kulenkampff,
Pfarrer Peter Neudorf,
Pfarrerin Maike Schöfer,
Pfarrerin Sarah Stooß,
Pfarrerin Dr. Sophie Tätweiler,
Pfarrerin Luise Weber-Spanknebel,
am 14. Mai 2023 in der St.-Jacobi-Kirche in Nauen
ordinierte Gemeindepädagogin Magdalena Gäbel,
Pfarrer Florian Lengle,
Pfarrer Tobias Lorenz,
Pfarrerin Katharina Scherer,
Pfarrerin Uta Stiller.
Beendet wurde:
das Pfarrdienstverhältnis auf Zeit zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz von Pfarrer Ulrich Seegenschmiedt, Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Mariendorf, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, durch Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des Monats Mai 2023.
In den Ruhestand ist getreten:
Superintendent Dr. Thomas Koppehl, zuletzt Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz und Pfarrer der Kirchengemeinde Niesky, mit Ablauf des Monats Mai 2023.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 7) erscheint am 19. Juli 2023. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 3. Juli 2023.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin