.Satzung des Evangelischen Kirchenkreises Prignitz
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
#§ 5
§ 6
§7
Satzung des Evangelischen Kirchenkreises Prignitz
über die Zusammensetzung der Kreissynode
Vom 29. März 2025
Die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Prignitz hat mit der im Artikel 43 Absatz 4 Satz 1 der Grundordnung (GO) vorgeschriebenen Mehrheit die folgende Satzung beschlossen.
####§ 1
Zweck der Satzung, Mehrheit der Ehrenamtlichen
(
1
)
Die Satzung regelt die Zusammensetzung der Kreissynode und die Vertretung der Mitglieder.
(
2
)
Die Zahl der bei kirchlichen Körperschaften, Einrichtungen oder Werken beruflich Tätigen unter den Kreissynodalen muss kleiner sein als die Hälfte der Mitglieder der Kreissynode.
(
3
)
1 Zur Wahl Mitglieder der Kreissynode werden Wahlbereiche gebildet. 2 Die Zusammensetzung der Wahlbereiche und die Zahl der zu wählenden Mitglieder des jeweiligen Wahlbereiches nach §§ 2 und 3 dieser Satzung ergeben sich aus der Anlage, welche Bestandteil der Satzung ist. 3 In den Wahlbereichen werden die Synodalen in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeindekirchenräte gewählt. 4 Dabei muss jeder Gemeindekirchenrat beschlussfähig sein.
#§ 2
Ehrenamtliche aus den Kirchengemeinden
(Mitglieder nach Artikel 43 Absatz 2 Nr. 1 GO)
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder der Kreissynode je Wahlbereich ergibt sich aus der Anlage.
#§ 3
Kirchengemeindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pfarrdienst
(Mitglieder nach Artikel 43 Absatz 2 Nr. 2 GO)
1 Die Anzahl der kirchengemeindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pfarrdienst ergibt sich aus der Anlage. 2 Sind in einem Wahlbereich mehrere Pfarrpersonen tätig, wählt der Gemeindekirchenrat eine Person als Mitglied. 3 Die nicht Gewählten sind Stellvertreter.
#§ 4
Berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kirchenkreis
(Mitglieder nach Artikel 43 Absatz 2 Nr. 3 GO)
Die Mitglieder der Kreissynode nach Artikel 43 Absatz 2 Nr. 3 der Grundordnung werden durch die Mitarbeitenden-Konvente in den folgenden Arbeitsbereichen gewählt:
1. | Gemeindepädagogik | ein Mitglied | |
2. | Kirchenmusik | ein Mitglied | |
3. | Diakonie | drei Mitglieder | |
4. | Kindergärten | ein Mitglied | |
5. | Krankenhausseelsorge | ein Mitglied | |
6. | MAV | ein Mitglied |
§ 5
Berufene Mitglieder und die/der Superintendentin/Superintendent
(Mitglieder nach Artikel 43 Absatz 4 und 5 GO)
(
1
)
1 Der Kreiskirchenrat kann Kreissynodale bis zu einem Fünftel der Zahl der Kreissynodalen nach §§ 2 bis 4 berufen. 2 Die Anzahl der zu berufenden Synodalen soll mindestens sechs und maximal 14 Mitglieder betragen. 3 Dabei ist der Grundsatz nach § 1 Absatz 2 zu beachten. 4 Unter ihnen sollen zwei vom Kreisjugendkonvent Vorgeschlagene und die Äbtissin des Klosterstifts Heiligengrabe sein.
(
2
)
Die Superintendentin oder der Superintendent ist Mitglied der Kreissynode.
#§ 6
Vertretung der Kreissynodalen
1 Für jedes ordentliche Mitglied der Kreissynode nach §§ 2,4 und 5 Absatz 1 sind bis zu zwei stellvertretende Mitglieder zu benennen, die gleichzeitig Ersatzmitglied sind. 2 Rückt ein Ersatzmitglied nach oder scheidet während der Wahlperiode aus, benennt das entsendende Gremium eine Nachfolgerin oder Nachfolger als stellvertretendes Mitglied.
#§7
Inkrafttreten
1 Die Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. 2 Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung1#.
#Anlage
Lfd. Nr. | Wahlbereich | Anzahl der Mitglieder der Kreissynode nach Artikel 43 Absatz 2 Nr. 2 GO (Gemeindepfarrerinnen/ Gemeindepfarrer) | Anzahl der Mitglieder der Kreissynode nach Artikel 43 Absatz 2 Nr. 1 GO (Ehrenamtliche) |
1 | GKG Berge-Gulow-Seddin | 1 | 2 |
2 | PS Glöwen-Schönhagen | 1 | 1 |
3 | Domgemeinde Havelberg-Nitzow | 1 | 1 |
4 | PS Heiligengrabe | 1 | 1 |
5 | GKG Heilig-Geist-Nordprignitz | 1 | 2 |
6 | KG Jäglitz-Nadelbach | 1 | 1 |
7 | KG Karstädt-Land | 1 | 2 |
8 | PS Kyritz-Land | 1 | 4 |
9 | PS Lenzen-Lanz-Seedorf | 1 | 2 |
10 | GKG Neun Kirchen Breddin und Umland | 1 | 2 |
11 | GKG Neustadt (Dosse) | 1 | 3 |
12 | GKG Perleberg-Land | 1 | 3 |
13 | GKG Prignitz Land | 1 | 1 |
14 | GKG Region Pritzwalk | 1 | 3 |
15 | PS Rühstädt | 1 | 1 |
16 | GKG St. Nikolai Putlitz | 1 | 2 |
17 | PS Uenze-Krampfer-Rosenhagen | 1 | 1 |
18 | GKG Westprignitz | 1 | 2 |
19 | GKG Wilsnack Land | 1 | 2 |
20 | PS Wittenberge-Land | 1 | 4 |
21 | KG Wusterhausen | 1 | 2 |
gesamt | 21 | 42 |