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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 18Rechtsverordnung zur Änderung der Friedhofsgebührenordnung ev.

Vom 16. Februar 2024

#
Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 52 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 44 des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. – FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 (KABl. S. 183; KABl. 2017 S. 234), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Kirchengesetzes vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 154 S. 207, 224), und § 3 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Erhebung von Gebühren in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 154 S. 207, 227) die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
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Artikel 1
Änderung der Friedhofsgebührenordnung ev.

§ 1 Nummer 3.4 der Friedhofsgebührenordnung ev. vom 16. November 2018 (KABl. S. 245) wird wie folgt geändert:
  1. in Nummer 3.4.1 wird die Zahl „49“ durch die Zahl „55“ ersetzt,
  2. in Nummer 3.4.2 wird die Zahl „67“ durch die Zahl „77“ ersetzt.
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Artikel 2
Inkrafttreten

( 1 ) Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
( 2 ) Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Entstehung der Gebühren.
Berlin, den 16. Februar 2024
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
Bischof

Nr. 19Beschluss zur Änderung der Friedhofsgebührenordnung
für den Ostkirchhof Ahrensfelde und den Südwestkirchhof Stahnsdorf

Vom 6. Februar 2024

#
Das Konsistorium hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. – FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 (KABl. S. 183; KABl. 2017 S. 234), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Kirchengesetzes vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 154 S. 207, 224), in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Erhebung von Gebühren in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 154 S. 207, 227) die folgende Änderung der Friedhofsgebührenordnung beschlossen:
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Artikel 1
Änderung der Friedhofsgebührenordnung für den Ostkirchhof Ahrensfelde und
den Südwestkirchhof Stahnsdorf

§ 1 Nummer 3.3 der Friedhofsgebührenordnung für den Ostkirchhof Ahrensfelde und den Südwestkirchhof Stahnsdorf vom 23. Oktober 2018 (KABl. S. 203; ber. KABl. 2019 S. 82) wird wie folgt geändert:
  1. in Nummer 3.3.1 wird die Zahl „49“ durch die Zahl „55“ ersetzt,
  2. in Nummer 3.3.2 wird die Zahl „67“ durch die Zahl „77“ ersetzt.
#

Artikel 2
Inkrafttreten

( 1 ) Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
( 2 ) Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Entstehung der Gebühren.
Berlin, den 6. Februar 2024
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 20Bekanntmachung gemäß § 21 Pfarrvertretungsgesetz

#
Mit der Konstituierung der gewählten Pfarrvertretung am 30. März 2023 und der Wahl der Vorsitzenden am 12. Oktober 2023 sind § 43 des Kirchengesetzes zur Zustimmung und Ausführung des Pfarrdienstgesetzes der EKD (PfDAG) vom 29. Oktober 2011 (KABl. S. 187) und die Richtlinien des Konsistoriums über die Wahrnehmung von Pfarrvertretungsaufgaben durch den Pfarrverein EKBO vom 10. Oktober 2015 (KABl. S. 26) am 12. Oktober 2023 außer Kraft getreten. Dieser Zeitpunkt ist gemäß § 21 Satz 3 Pfarrvertretungsgesetz im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu geben.

II. Bekanntmachungen

Nr. 21Besoldungstabellen und Beträge ab 1. März 2024

(zu § 6 Absatz 1 des Kirchengesetzes zur Zustimmung und Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD - AG-BVG)
#
A.
Grundgehalt
I.
Besoldungstabelle für Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindepädagoginnen und -pädagogen sowie Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindepädagoginnen und -pädagogen im Entsendungsdienst
Besoldungsgruppe
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
A 13
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Stufe 8
ohne Dienstwohnung
4.642,60
4.863,98
5.084,08
5.305,48
5.457,85
5.611,55
5.763,90
5.913,66
mit Dienstwohnung**
3.813,84
4.035,22
4.255,32
4.476,72
4.629,09
4.782,79
4.935,14
5.084,90
** gilt nur für das Gebiet der ehemaligen Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg
II.
Tabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A
Besoldungs-
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
gruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Stufe 8
A 3
2.490,43
2.542,25
2.594,09
2.635,81
2.677,53
2.719,26
2.760,99
2.802,71
A 4
2.538,49
2.600,43
2.662,37
2.711,67
2.760,99
2.810,31
2.859,60
2.905,14
A 5
2.556,16
2.633,28
2.695,22
2.755,93
2.816,64
2.878,60
2.939,25
2.998,70
A 6
2.606,73
2.696,52
2.787,53
2.857,07
2.929,15
2.998,70
3.075,80
3.142,82
A 7
2.726,85
2.806,52
2.911,48
3.018,91
3.123,85
3.230,06
3.309,73
3.389,37
A 8
2.873,52
2.969,62
3.104,88
3.241,46
3.377,99
3.472,82
3.568,90
3.663,73
A 9
3.085,92
3.180,75
3.329,96
3.481,67
3.630,84
3.732,26
3.837,75
3.940,64
A 10
3.289,47
3.419,70
3.608,11
3.797,35
3.990,11
4.124,26
4.258,38
4.392,57
A 11
3.732,26
3.931,50
4.129,46
4.328,72
4.465,46
4.602,21
4.738,96
4.875,74
A 12
3.987,52
4.223,25
4.460,27
4.695,97
4.860,08
5.021,57
5.184,37
5.349,77
A 13
4.642,60
4.863,98
5.084,08
5.305,48
5.457,85
5.611,55
5.763,90
5.913,66
A 14
4.768,91
5.054,12
5.340,65
5.625,86
5.822,50
6.020,49
6.217,11
6.415,09
A 15
5.786,04
6.043,92
6.240,56
6.437,24
6.633,88
6.829,23
7.024,60
7.218,61
A 16
6.362,99
6.662,55
6.889,13
7.115,76
7.341,06
7.568,99
7.795,58
8.019,61
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes um 23,14 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes um 10,09 Euro.
III.
Tabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B
Besoldungsgruppe
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
B 1
7.218,61
B 2
8.354,30
B 3
8.834,85
B 4
9.337,55
B 5
9.914,51
B 6
10.462,82
B 7
10.991,56
B 8
11.545,03
IV.
Tabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung W
Besoldungsgruppe
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
W 1
5.082,78
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
W 2
6.267,66
6.624,96
6.982,24
W 3
6.982,24
7.458,62
7.935,02
V.
Tabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung C (frühere Hochschullehrerbesoldung)
Besoldungs-
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
gruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Stufe 8
C 1
4.073,13
4.206,87
4.340,53
4.474,29
4.608,02
4.741,74
4.875,43
5.009,12
C 2
4.081,48
4.294,58
4.507,68
4.720,79
4.933,89
5.147,00
5.360,10
5.573,18
C 3
4.467,62
4.708,91
4.950,23
5.191,50
5.432,79
5.674,11
5.915,34
6.156,63
C 4
5.603,57
5.846,14
6.088,70
6.331,27
6.573,84
6.816,40
7.058,92
7.301,48
Besoldungs-
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
gruppe
Stufe 9
Stufe 10
Stufe 11
Stufe 12
Stufe 13
Stufe 14
Stufe 15
C 1
5.142,86
5.276,57
5.410,27
5.544,03
5.677,72
5.811,44
0,00
C 2
5.786,27
5.999,38
6.212,43
6.425,56
6.638,63
6.851,76
7.064,85
C 3
6.397,95
6.639,25
6.880,54
7.121,83
7.363,13
7.604,38
7.845,69
C 4
7.544,02
7.786,58
8.029,15
8.271,67
8.514,24
8.756,80
8.999,35
VI.
Beträge für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung H (frühere Hochschullehrerbesoldung)
Besoldungsgruppe H 6, Stufe 15: Grundgehalt = 8.018,31 Euro
VII.
Besoldungstabelle für Predigerinnen und Prediger
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Stufe 8
Prediger ohne DW
4.086,51
4.274,68
4.461,76
4.649,95
4.779,47
4.910,11
5.039,61
5.166,91
Prediger mit DW**
3.257,75
3.445,92
3.633,00
3.821,19
3.950,71
4.081,35
4.210,85
4.338,15
** gilt nur für das Gebiet der ehemaligen Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg
VIII.
Vikarsbesoldung: 2.414,15 Euro
B.
Familienzuschläge
I.
Der Familienzuschlag beträgt für alle Besoldungsgruppen in der Stufe 1
157,58 Euro
II.
Der Familienzuschlag erhöht sich
  1. für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind um je
  2. für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je
134,67 Euro 419,58 Euro
III.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5:
Der Familienzuschlag erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 4,94 Euro, für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 24,69 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 19,75 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 14,81 Euro.
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
C.
Zulagen
I.
Ephoralzulage
  1. Die Ephoralzulage beträgt 1.304,95 Euro.
  2. Stellvertretenden Superintendentinnen und Superintendenten kann auf Antrag eine nichtruhegehaltfähige Zulage gewährt werden, wenn über die Abwesenheitsvertretung hinaus der Kreiskirchenrat in einer Dienstordnung eigene ständige Zuständigkeitsbereiche vorsieht und ein entsprechender Stellenanteil im Stellenplan ausgewiesen wird. Die Zulage beträgt 434,98 Euro, im Fall von zwei Personen in der Stellvertretung 217,49 Euro.
II.
Die sonstigen Amts- und Stellenzulagen nach § 1 der Rechtsverordnung über die Besoldungstabellen vom 27. Februar 1990 (KABl.-EKiBB S. 34), zuletzt geändert durch Rechtsverordnung vom 23. August 2019 betragen:
Dem Grunde nach geregelt in
Beträge in Euro (Monatsbeträge)
Besoldungsordnungen
Vorbemerkungen
Nummer 4
Absatz 1
44,48
Absatz 2
74,14
Nummer 5
Absatz 1
Die Zulage beträgt für Beamte
des mittleren Dienstes
44,48
des gehobenen Dienstes
74,14
Nummer 7
Absatz 1
51,13
Absatz 2
76,69
Besoldungsgruppen
Fußnote
A 12
2
238,65
A 13
2, 3
238,65
4
159,14
5
397,75
A 14
3
238,65
4
278,46
5
238,65
A 15
3
441,34
5, 6
238,65
7
238,65
Besoldungsordnungen C und H
Nummern 2aa und 3
106,50

Nr. 22U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Kirchengemeinde Görlsdorf-Frankendorf und
der Kirchengemeinden Goßmar, Schlabendorf, Beesdau und Egsdorf,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinde Görlsdorf-Frankendorf und
der Kirchengemeinde Goßmar,
beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
zu einem Pfarrsprengel
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Kirchengemeinden Schlabendorf, Beesdau und Egsdorf,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
zu einem Pfarrsprengel

#
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
###

§ 1

( 1 ) Die Evangelische Kirchengemeinde Görlsdorf-Frankendorf, die Kirchengemeinde Goßmar, die Kirchengemeinde Schlabendorf, die Kirchengemeinde Beesdau und die Kirchengemeinde Egsdorf, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Regionalkirchengemeinde Goßmar“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
#

§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Görlsdorf-Frankendorf und der Kirchengemeinde Goßmar, beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, zum Pfarrsprengel Görlsdorf wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Görlsdorf wird auf die Evangelische Regionalkirchengemeinde Goßmar übertragen.
#

§ 3

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Kirchengemeinde Schlabendorf, der Kirchengemeinde Beesdau und der Kirchengemeinde Egsdorf, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, zum Pfarrsprengel Schlabendorf wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Schlabendorf wird auf die Evangelische Regionalkirchengemeinde Goßmar übertragen.
#

§ 4

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Berlin, den 6. Februar 2024
Az.: 1002-01:0720
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 23U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Kirchengemeinden
Lunow und Bölkendorf,
beide Evangelischer Kirchenkreis Barnim,
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinden
Lunow und Bölkendorf,
beide Evangelischer Kirchenkreis Barnim
zu einem Pfarrsprengel

#
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
###

§ 1

( 1 ) Die Evangelische Kirchengemeinde Lunow und die Evangelische Kirchengemeinde Bölkendorf, beide Evangelischer Kirchenkreis Barnim, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Lunow“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
#

§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Lunow und der Evangelischen Kirchengemeinde Bölkendorf, beide Evangelischer Kirchenkreis Barnim, zum Pfarrsprengel Lunow wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstellen der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Lunow werden auf die Evangelische Kirchengemeinde Lunow übertragen.
#

§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. März 2024 in Kraft.
Berlin, den 16. Januar 2024
Az.: 1002-01:0722
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 24U r k u n d e
über die dauernde Verbindung
der Evangelischen Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde und
der Luther-Kirchengemeinde,
beide Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg,
zu einem Pfarrsprengel

#
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

Die Evangelische Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde und die Luther-Kirchengemeinde, beide Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, werden dauernd zum Pfarrsprengel Schöneberg Nord verbunden.
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§ 2

Die Pfarrstellen der Evangelischen Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde und die Pfarrstellen der Luther-Kirchengemeinde werden auf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Schöneberg Nord übertragen.
#

§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. März 2024 in Kraft.
Berlin, den 29. Januar 2024
Az.: 1002-01:0723
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 25Genehmigung von neuen Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:07/019
    Berlin, den 5. Februar 2024
    Die Evangelische Kirchengemeinde Neu-Westend, Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „ein Punkt“, „zwei Punkte“ und „drei Punkte“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „Evangelische Kirchengemeinde Neu-Westend“.
    Grafik
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:39/058
    Berlin, den 5. Februar 2024
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „1“, „2“, „3“, „4“ und „5“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „Ev. Gesamtkirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen“.
    Grafik
  3. Konsistorium Az.: 1312-03:64/120-20.10
    Berlin, den 5. Februar 2024
    Die Evangelische Kirchengemeinde Löwenberger Land Nord, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EV. KIRCHENGEMEINDE LÖWENBERGER LAND NORD“.
    Grafik
  4. Konsistorium Az.: 1312-03:71/149
    Berlin, den 5. Februar 2024
    Die Evangelische Kirchengemeinde Plaue-Kirchmöser-Woltersdorf, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EV. KIRCHENGEMEINDE PLAUE-KIRCHMÖSER-WOLTERSDORF“.
    Grafik

Nr. 26Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:07/019
    Berlin, den 5. Februar 2024
    Die bisherigen Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Neu-Westend mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NEU-WESTEND IN BERLIN“, Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, werden außer Geltung gesetzt.
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:39/058
    Berlin, den 5. Februar 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BERLIN-HOHENSCHOENHAUSEN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Wartenberg mit der Umschrift „WARTENBERGESCH-KIRCHEN-SIEGEL“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen-Nord mir der Umschrift „ev. kirchengem. bln. hohenschönhausen-nord“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Berlin-Malchow mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ZU BERLIN-MALCHOW“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, werden außer Geltung gesetzt.
  3. Konsistorium Az.: 1312-03:64/120-20.10
    Berlin, den 5. Februar 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Falkenthal mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE FALKENTHAL“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Gutengermendorf mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GUTENGERMENDORF“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Kraatz mir der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHE ZU KRAATZ“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Buberow mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHENGEMEINDE BUBEROW“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Großmutz mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GROSSMUTZ“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, werden außer Geltung gesetzt.
  4. Konsistorium Az.: 1312-03:71/149
    Berlin, den 5. Februar 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Plaue/Havel mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE PLAUE/HAVEL“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Kirchmöser mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE KIRCHMÖSER“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Woltersdorf mir der Umschrift „KIRCHENSIEGEL WOLTERSDORF“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, werden außer Geltung gesetzt.

III. Stellenausschreibungen

Nr. 27Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (4.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus des Evangelischen Kirchenkreises Oderland-Spree für die Seelsorge im Evangelischen Krankenhaus Lutherstift Frankfurt (Oder) ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Die Stelle kann gegebenenfalls um die Beauftragung mit einem Gemeindedienst für die Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt (Oder)-Lebus oder den Pfarrsprengel Brieskow-Finkenheerd und Ziltendorf im Umfang von 50 % ergänzt werden.
    Das Evangelische Krankenhaus Lutherstift Frankfurt (Oder) ist ein Fachkrankenhaus für Geriatrie mit 92 Betten und 19 tagesklinischen Plätzen. Jährlich werden ca. 1.300 Patientinnen und Patienten stationär und 300 Patientinnen und Patienten in der Tagesklinik versorgt. Die Verweildauer der stationären Patientinnen und Patienten beträgt zwei bis drei Wochen, sodass eine etwas längere seelsorgerliche Begleitung möglich ist.
    Mit der Krankenhausseelsorge ist zusätzlich die Wahrnehmung der Seelsorge in einer stationären Pflegeeinrichtung (Theodor-Fliedner-Haus) und in einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung (Hanna-Keller-Haus) verbunden.
    Krankenhaus und Einrichtungen gehören zum Unternehmensverbund Evangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin (EDBTL).
    Die Aufgaben sind:
    • Seelsorge an Patientinnen/Patienten und Bewohnerinnen/Bewohnern,
    • Seelsorge an Angehörigen und an Mitarbeitenden,
    • die Gestaltung von Andachten, Gottesdiensten und Aussegnungen,
    • Unterstützung der Krankenhausleitung bei der Stärkung des diakonischen Profils,
    • die Mitwirkung an der diakonisch-ethischen Fortbildung von Mitarbeitenden,
    • Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeine Frankfurt (Oder)-Lebus.
    Der Kirchenkreis wünscht:
    • Erfahrungen im Bereich der Krankenhausseelsorge,
    • eine zwölfwöchige pastoralpsychologische Weiterbildung (KSA) oder gleichwertige Ausbildung entsprechend den Richtlinien für die Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) vom 8. September 2023 (KABl. Nr. 124 S. 226),
    • gute kommunikative Fähigkeiten, emotionale Kompetenz, psychische Belastbarkeit,
    • die Fähigkeit, auf Menschen zugehen zu können, die mit Kirche und Diakonie wenig Erfahrungen haben.
    Der Kirchenkreis bietet:
    • ein sehr interessantes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld,
    • regelmäßige Supervision,
    • vielfältige diakonisch-ethische Fortbildungsangebote,
    • die Möglichkeit zu kollegialem Austausch.
    Der Evangelische Kirchenkreis Oderland-Spree und das Lutherstift freuen sich auf engagierte Pfarrpersonen, denen die Seelsorge eine Herzenssache ist, und denen es Freude bereitet, im Bereich der Diakonie tätig zu sein.
    Weitere Informationen finden sich unter www.diakonissenhaus.de.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Frank Schürer-Behrmann und der Theologische Vorstand des EDBTL Pfarrer Matthias Blume, Telefon: 03328/433433.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (5.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Cottbus ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang für den ausschließlichen Dienst in der Spreewaldregion des Kirchenkreises zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von zehn Jahren.
    Der Kirchenkreis sucht eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen zur Weiterentwicklung des Teams in der Spreewaldregion. Zu den Aufgaben gehört jeweils zur Hälfte der Dienst in der Kirchengemeinde Burg, als auch der Aufbau einer regionalen missionarischen Arbeit, die neue Zugänge zu Glauben und Gemeinschaft eröffnet.
    Die Spreewaldregion ist ein engagierter und beständiger Verbund von Kirchengemeinden, der sich aufmacht, Kirche über die Ränder der Parochien gemeinsam zu gestalten. Sie liegt mit ihren aktuell sechs Pfarrbereichen im ländlichen Teil des Kirchenkreises – in unmittelbarer Nähe zur Stadt Cottbus. Das Dorfleben mit vielen wendischen Traditionen und Festen ist weithin mit dem christlichen Glauben und den Kirchengemeinden verwoben. In den letzten Jahren kehren viele junge Menschen in die Region zurück und wohnen in den Heimatdörfern.
    Kirche und Pfarrer:innen sind hier oft auf ganz klassische Weise in der Lebensbegleitung „gefragt“. Aber es gilt auch Wege zu finden, wie die nachwachsenden Generationen neu erreicht werden können. Die Gemeinden leben und arbeiten zwischen Traditionsverbundenheit und Aufbruch, zwischen herausforderndem Strukturwandel und idyllischen Spreewaldfließen.
    Die Gemeinden der Region wünschen:
    • dass die neue Pfarrperson Freude daran hat, den christlichen Glauben mit Menschen zu teilen,
    • die Fähigkeit zuzuhören und sich auf die Arbeit mit Menschen aller Generationen einzulassen, sowie Gesprächsfähigkeit mit Personen unterschiedlichster Glaubenstraditionen,
    • Teamarbeit und gute Abstimmung in den Gemeinden und in der Region,
    • die Bereitschaft, sich auf die organische Weiterentwicklung der Region einzulassen, in der Strukturen, Aufgaben und Verantwortungsbereiche gerade neu erprobt werden,
    • Mobilität innerhalb der Region (PKW-Führerschein erwünscht), Kompetenz in digitalem Kommunizieren und Arbeiten,
    • die Erteilung von zwei Stunden Religionsunterricht.
    Geboten werden:
    • ein regionales Team von hauptberuflich Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst, für das regelmäßige Beratung und Gemeinschaft selbstverständlich sind:
      • aktuell arbeiten fünf Personen im ordinierten Dienst (zwei werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen) sowie eine Kantorin (68 %) und drei Gemeindepädagoginnen (insg. ca. 200 %),
      • in Burg erwartet die neue Pfarrperson eine aktive Gemeinde mit engagiertem Gemeindekirchenrat, kirchenmusikalische Gruppen, die sich rege an der Ausgestaltung der Gottesdienste beteiligen, eine Büromitarbeiterin, aktuell ist eine ordinierte Gemeindepädagogin mit dem Dienst in der Kirchengemeinde beauftragt. In Burg befindet sich die größte Kirche der Region, welche sich in guten baulichen Zustand befindet.
    • eine frisch renovierte und geräumige Pfarrwohnung im Pfarrhaus Kolkwitz mit Wallbox auf dem Pfarrgrundstück,
    • ein Büro in der Kirchengemeinde Burg,
    • diverse Kindertagesstätten und Schulen; Evangelische Grundschule und Gymnasium in Cottbus; Sorbisch/Wendisch als Angebot oder in bilingualen Kitas/Schulen,
    • Freiräume für Jung und Alt an vielfältig nutzbaren Standorten,
    • Unterstützung und Zusammenarbeit der Mitarbeitenden und vielfältig engagierten Ehrenamtlichen,
    • Kooperationsmöglichkeiten mit Vereinen, Kommunen, Schulen und diakonischen Trägern.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Georg Thimme, Telefon: 0355/24763, E-Mail: g.thimme@ekbo.de, der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats der Kirchengemeinde Burg Marcel Bülow, Telefon: 035603/455, E-Mail: kirchenbuero-burg@t-online.de, und für den Speewaldkonvent Pfarrer Klaus Natho, Telefon: 0355/28370, E-Mail: ev-kiko@gmx.de.
    Bewerbungen werden bis zum 2. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Lutherkirchengemeinde Cottbus, Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Diese Pfarrstelle eignet sich auch für Paare oder Teams, da die Pfarrstelle der in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Evangelischen Klosterkirchengemeinde ebenfalls ausgeschrieben ist. Die Kirchengemeinden der Region streben eine verstärkte Zusammenarbeit an, so dass ein gabenorientiertes Arbeiten gut möglich ist.
    Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der:
    • gern Gottesdienste gestaltet, die den Geist und die Seele berühren,
    • das Leben der Gemeinde engagiert begleitet, mitgestaltet und auf die Menschen zugeht,
    • als Seelsorger:in Menschen offen und zugewandt begegnet,
    • die evangelische Kita in der Gemeinde als Bereicherung und Chance für eine tolle Familienarbeit sieht,
    • Ehrenamtliche unterstützt,
    • regional denkt, teamfähig arbeitet und sich als Brückenbauer:in versteht,
    • gemeinsam mit den engagierten Kirchenältesten in der Gemeindearbeit eigene Akzente setzt und das Zusammenwachsen in der Region fördert.
    Die Gemeinde bietet:
    • großzügiges Wohnen und Arbeiten,
    • eine Gemeindepädagogin mit einem Stellenumfang von 20 %,
    • viele nebenberufliche Organistinnen und Organisten, welche die Gottesdienste musikalisch vielfältig begleiten,
    • einen engagierten und selbstständig arbeitenden Gemeindekirchenrat,
    • eine geringfügig beschäftigte Büromitarbeiterin,
    • einen zuverlässigen Stamm an Ehrenamtlichen,
    • einen kleinen, aber feinen Posaunenchor,
    • Menschen, die die Arbeit der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers wertschätzend begleiten und eigenständig unterstützen,
    • ein kollegiales Miteinander innerhalb der Region und des Kirchenkreises.
    Die zentral gelegene Lutherkirche wurde 1911/12 im Jugendstil erbaut. Von 2012 bis 2019 erfolgte eine vollständige Sanierung. Sie umfasst ca. 230 Plätze und zwei Gemeindesäle. Das Büro und das großzügige Pfarrhaus mit Garten sind an die Kirche angegliedert. Zum Gemeindegebiet gehört die Kita „Lutherrose“, zu der ein enger Kontakt gepflegt wird, und mit der gemeinsame Kita-Gottesdienste, Andachten und Feste gefeiert werden. Die Kita ist in der Trägerschaft des Kirchenkreises.
    Die Gemeinde im Herzen der grünen Universitätsstadt, die sich mitten im Strukturwandel befindet, möchte mit frischem Wind durch zeitgemäße lebendige Gottesdienste für Jung und Alt, Gemeindeveranstaltungen sowie weitere kulturelle Angebote für alle Menschen offen sein, um so zum Dialog zwischen Kirche, Kultur und Gesellschaft beizutragen.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Ines Küchler, Telefon: 01515/5618067, E-Mail: ines.kuechler@lutherkirche-cottbus.de, und Superintendent Georg Thimme, Telefon: 0171/6904155, E-Mail: g.thimme@ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 2. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Weinbergkirchengemeinde im Kirchenkreis Spandau ist für eine Pfarrperson oder einen ordinierten Gemeindepädagogen (m/w/d) mit 75 % Dienstumfang ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Evangelische Weinbergkirchengemeinde ist eine fröhliche und engagierte Gemeinde im südlichen Teil Spandaus, in der Menschen aller Generationen zusammenkommen, um Gemeinschaft zu haben, Gottesdienste zu feiern und füreinander da zu sein. In der Gemeinde sind viele Familien mit Kindern aktiv, die sich bei den Familiengottesdiensten und in Kindergruppen treffen. Auch in und mit den beiden Kitas der Gemeinde finden über das ganze Jahr viele schöne Angebote statt. Zahlreiche Ehrenamtliche – Jugendliche und Erwachsene – arbeiten mit dem hauptamtlichen Team bei der Gestaltung des Gemeindelebens zusammen.
    Besonders für die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde und für die Kinder und Mitarbeitenden in den Kitas sowie zur Unterstützung bei Gottesdiensten und Kasualien sucht die Gemeinde nun bevorzugt eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, um in der Gemeinde segensreich zu wirken.
    Die Gemeinde wünscht:
    • ein großes Herz und ein offenes Ohr, besonders für Kinder und Jugendliche sowie für die Mitarbeitenden der Kitas,
    • Bereitschaft, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Gemeindeleitung inhaltlich und konzeptionell weiterzuentwickeln,
    • Freude und Kreativität bei der Gestaltung von Gottesdiensten und Andachten, die alle Generationen ansprechen,
    • eine fundierte und reflektierte theologische Verortung und Begeisterung, das Evangelium in Wort und Tat weiterzugeben,
    • Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Eigenständigkeit und eine gute Selbstorganisation,
    • Organisation und Begleitung von Fahrten, zum Beispiel mit den Konfirmand:innen,
    • Mitarbeit beim Aufbau eines geplanten sozialdiakonischen Projekts.
    Die Gemeinde bietet:
    • ein herzliches Gemeindeleben,
    • ein hohes Engagement für Gruppen und Aktivitäten mit Kindern, Jugendlichen und Familien,
    • Unterstützung der Arbeit durch Teamer:innen,
    • mehrere Räume für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
    • die Arbeit im Team (Pfarrer 75 %, Kirchenmusiker 50 %, Gemeindesekretärin 30 %, Mitarbeiter für die Arbeit mit Jugendlichen und Senior:innen 45 % sowie die Mitarbeitenden der Evangelischen Kirchengemeinde Pichelsdorf und der Kita Laurentius),
    • ein eigenes Büro.
    Die Stelle ist von der Dienstwohnungspflicht befreit.
    Informationen zur Kirchengemeinde sind zu erhalten über die Internetseite www.weinberggemeinde.de.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Christopher Piotrowski, Telefon: 01514/0774714, E-Mail: pfarrer@weinberggemeinde.de, sowie der Superintendent des Kirchenkreises Spandau Florian Kunz, Telefon: 030/322944310, E-Mail: superintendet@kirchenkreis-spandau.de.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Markersdorf-Königshain, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl neu zu besetzen.
    Zum Pfarrsprengel gehören ca. 1.350 Gemeindeglieder in vier Gemeinden. Die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels gehen auf eine Gesamtkirchengemeinde zu, die mit Unterstützung des Kirchenkreises mit einer ausreichend ausgestatten Verwaltungsstelle besetzt werden soll. Der Kirchenkreis hat hierzu seine Unterstützung signalisiert.
    Durch den seit neun Jahren in dieser Form bestehenden Pfarrsprengel gibt es eine gute Zusammenarbeit aller vier Gemeinden. Die Christenlehre wird durch den esta e. V. (CVJM) abgedeckt. In Gersdorf und Friedersdorf gibt es eine Verwaltungsangestellte in Teilzeit (30 %), zudem eine für alle vier Gemeinden fest angestellte C-Kirchenmusikerin mit einer Anstellung in Höhe von 45 %. Sie betreut drei selbständige Kirchenchöre, die sich auch vierzehntägig zu den Chorproben treffen, sowie die regelmäßigen Gottesdienste.
    In Markersdorf und Friedersdorf finden sich sehr aktive Posaunenchöre, in Friedersdorf zudem eine professionell geleitete Nachwuchsbläserarbeit in zwei Altersstufen sowie ein äußerst erfolgreich wirkender Kirchbauverein. In allen vier Gemeinden gibt es einen sich monatlich treffenden Senior:innenkreis und in Markersdorf und Friedersdorf zudem einen sich selbständig leitenden (jüngeren) Frauenkreis. In Königshain existiert im Moment eine aufblühende Junge Gemeinde, für die anderen drei Gemeinden ein gemeinsamer Teenkreis. Es gibt vier Predigtstätten mit im Allgemeinen vierzehntägigem Gottesdienstrhythmus.
    Im Moment bestehen im Sprengel zwei (Vor-)Konfirmand:innengruppen mit insgesamt 38 Vorkonfirmand:innen und Konfirmand:innen, die von der Pfarrperson geleitet werden.
    Die Gemeinden bieten:
    Durch die Nähe zu Görlitz (7 km) eine reichhaltige Kulturlandschaft, die zudem die östlichen Kulturlandschaften der Nachbarländer Polen und Tschechien einschließt. Das Iser- und Riesengebirge sind nah. In Königshain existiert eine historische Schlösserlandschaft, der Jakobsweg führt am Ort entlang. In Markersdorf befinden sich im Ortskern Grundschule, Kita, Arztpraxen. Kitas und Arztpraxen befinden sich ebenso in Königshain, Friedersdorf und Gersdorf. Hier befindet sich mit der „Schkola e. V.“ auch eine angesehene Privatschule im ehemaligen Schloss, die ein großes Einzugsgebiet erreicht.
    Die Kirchen und Pfarrhäuser befinden sich in einem guten Zustand, alle vier Orgeln sind saniert. Jeder Ort besitzt einen kirchlichen Friedhof. Die Zusammenarbeit mit den zwei zuständigen Kommunen ist sehr gut. Nicht zuletzt dadurch konnte Friedersdorf beim Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ den 1. Platz beim Landesausscheid 2022 gewinnen und die Bronzemedaille 2023 beim Bundesausscheid.
    Es gibt große überregionale Gottesdienste und Veranstaltungen (Himmelfahrtsandacht auf dem Friedersdorfer Berg, Bläserserenaden, Orgelsommer, Tag des offenen Denkmals, Nacht der offenen Kirche, Jugendgottesdienste, Forstrüstzeit im Kirchwald etc.).
    Der Pfarrsprengel wünscht sich eine Pfarrperson, die Freude hat an theologischer Arbeit, lebendigen Gottesdiensten und lebensnahen Predigten, die die Zuversicht des Glaubens mit allen Generationen und ihren Kreisen teilt und die zukünftige Gesamtgemeinde sozialraumorientiert und im Netzwerk mit anderen Partnern denkt.
    Geboten wird eine interessante Pfarrtätigkeit mit einem großen Gestaltungsspielraum, der von vielen aktiven Ehrenamtlichen unterstützt wird.
    Eine Pfarrdienstwohnung wird gestellt. Ort und konkrete Ausgestaltung der Wohnung können nach Rücksprache mit der Bewerberin oder dem Bewerber individuell gestaltet werden.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Daniel Schmidt, Telefon: 03588/259139, E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-sol.de, Heidrun Thiem-Seifert (Gemeindekirchenrat Königshain), Telefon: 035826/60513, E-Mail: seifertthiem@web.de, Manfred Fieber (Gemeindekirchenrat Markersdorf), Telefon: 0176/83363682, E-Mail: manni.birgit@web.de, Renata Schubert (Gemeindekirchenrat Friedersdorf), Telefon: 035829/60707, E-mail: renate_schubert@arcor.de, und Kerstin Frenzel (Gemeindekirchenrat Gersdorf), Telefon: 035829/60101, E-Mail: kerstin_54@gmx.de.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Die (3.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung für missionarische Arbeit im Evangelischen Kirchenkreis Cottbus ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem Stellenumfang von 100 % neu zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von zehn Jahren.
    Der Kirchenkreis Cottbus ist ein Kirchenkreis im Wandel. Die Kirchengemeinden und die vier Regionen des Kirchenkreises machen sich auf, Kirche über die Ränder der Parochien gemeinsam zu gestalten. Wie Menschen im Kirchenkreis mit der frohmachenden Botschaft Jesu erreicht werden können ist dabei eine der Herausforderungen, die den Kirchenkreis derzeit bewegt.
    Der Kirchenkreis verfügt über eine breit aufgestellte Mitarbeitendenschaft von Pfarrerinnen und Pfarrern, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen sowie speziell Beauftragte, wie zum Beispiel für Baufragen oder Öffentlichkeitsarbeit. Alle Berufsgruppen stehen miteinander im engen Austausch über Konvente und die Arbeit in den Regionen und sind darüber hinaus eng mit einander vernetzt. Gemeinsam wird immer wieder nach Möglichkeiten gesucht eine gabenorientierte Arbeit zu verwirklichen. Viele Ehrenamtliche engagieren sich sowohl kreiskirchlich als auch gemeindlich.
    Für die Konzeptionierung und Gestaltung einer missionarischen Arbeit sucht der Kirchenkreis eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen bzw. eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der:
    • Freude daran hat, neue kreiskirchliche missionarische Formate zu entwickeln und zu erproben,
    • Freude und Fantasie für die Entwicklung von Großveranstaltungen im Kirchenkreis mitbringt,
    • Regionen bei der Evaluierung bestehender regionaler Formate berät und Angebote der Regionen koordiniert,
    • Ehrenamtliche begleitet und fördert,
    • gern im Team arbeitet.
    Der Kirchenkreis bietet:
    • eine interessante Tätigkeit mit großem Gestaltungsspielraum,
    • motivierte berufliche und ehrenamtliche Mitarbeitende,
    • gabenorientiertes Arbeiten,
    • Unterstützung und Begleitung durch den Kreiskirchenrat und einen für diese Arbeit einzusetzenden Beirat,
    • ein spannendes gesellschaftliches und politisches Umfeld,
    • ein gut ausgestattetes Büro im Evangelischen Zentrum Cottbus,
    • Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.
    Zur Pfarrstelle gehören mit variablem Stellenumfang von insgesamt bis zu 50 % Vertretungsdienste bei Vakanzen und die pfarramtliche Unterstützung der stellvertretenden Superintendentin oder des stellvertretenden Superintendenten.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Christoph Otto, Telefon: 0173/5821560, E-Mail: pfarrer.christoph.otto@gmail.com, und Superintendent Georg Thimme, Telefon: 0171/6904155, E-Mail: g.thimme@ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 2. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  7. Die (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung für die kreiskirchliche Jugendarbeit im Evangelischen Kirchenkreis Cottbus ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem Stellenumfang von 100 % neu zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von zehn Jahren.
    Der Kirchenkreis Cottbus ist ein Kirchenkreis im Wandel. Ein Schwerpunkt ist die Stärkung und der Ausbau der kreiskirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Hier ist eine Pfarrperson mit Pioniergeist und Experimentierfreude gefragt und an der richtigen Stelle.
    Der Kirchenkreis Cottbus arbeitet seit einem Jahr in Regionen zusammen. Überwiegend kleinere Junge Gemeinden treffen sich in allen Regionen und werden hier von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie zwei Mitarbeitenden in der Jugendarbeit begleitet. Darüber hinaus sind derzeit eine Kreisbeauftragte für Kinder und Familien sowie acht gemeindepädagogische Mitarbeitende beschäftigt, die sich in ihrem eigenen Konvent organisieren.
    Insbesondere bei den jährlich stattfindenden Sommerfahrten besteht eine gute und enge Kooperation mit den Kirchenkreisen Niederlausitz und Schlesische Oberlausitz sowie mit dem CVJM. Im Kirchenkreis Cottbus befindet sich das Evangelische Gruppenhaus Groß-Bademeusel, das für Fahrten und Tagesangebote genutzt werden kann.
    Es bestehen erste Überlegungen, den gemeindlichen Konfirmand:innenunterricht durch kreiskirchliche Angebote zu ergänzen.
    Für die Weiterentwicklung und Neukonzeptionierung der kreiskirchlichen Jugendarbeit sucht der Kirchenkreis eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen bzw. eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der:
    • Freude daran hat, innovative Projekte zu entwickeln und gemeinsam im Team umzusetzen,
    • gemeinsam mit den beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden die kreiskirchliche Jugendarbeit weiterentwickeln und in allen erdenklichen (auch digitalen) Formen gestalten möchte,
    • Ideen für eine kreiskirchliche Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden entwickelt und umsetzt,
    • die Regionen bei ihrer Jugendarbeit berät und Junge Gemeinden miteinander vernetzt,
    • inhaltliche Angebote koordiniert,
    • gemeinsam mit der Kreisbeauftragten für die Arbeit mit Kindern und Familien den Mitarbeitendenkonvent leitet,
    • die Fachberatung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit übernimmt,
    • Öffentlichkeitsarbeit für die Konfirmand:innen- und Jugendarbeit betreibt,
    • einen Kreisjugendkonvent bildet und begleitet,
    • den Kirchenkreis in ausgewählten politischen Gremien vertritt.
    Mit der ausgeschriebenen Stelle ist die Kreisbeauftragung für die Arbeit mit Jugendlichen im Kirchenkreis verbunden.
    Der Kirchenkreis bietet:
    • eine interessante Tätigkeit mit großem Gestaltungsspielraum,
    • motivierte berufliche und ehrenamtliche Mitarbeitende,
    • gabenorientiertes Arbeiten,
    • umfangreiche Einarbeitung innerhalb und durch das Team der gemeindepädagogischen Mitarbeitenden,
    • Unterstützung und Begleitung durch den Kreiskirchenrat,
    • ein gut ausgestattetes Büro in Kahren (Dienstsitz),
    • Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.
    Weitere Auskünfte erteilen der derzeitige Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Jugendlichen Norbert Lehmann, Telefon: ‭0170/4846697, E-Mail: n.lehmann@ekbo.de, und Superintendent Georg Thimme, Telefon: 0171/6904155, E-Mail: g.thimme@ekbo.de‬‬‬.‬‬‬‬
    Bewerbungen werden bis zum 2. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  8. Die (2.) Pfarrstelle der Anstaltskirchengemeinde Lobetal ist ab 1. März 2024 mit 50 % Dienstumfang durch das Kuratorium zu besetzen.
    Die Anstaltskirchengemeinde ist lokal und organisatorisch in die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal eingebunden. Die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal zählt zum Verbund der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Die Stiftung geht auf die Gründung durch Friedrich von Bodelschwingh zurück.
    Im Jahr 1905 als Arbeiterkolonie "Hoffnungstal" errichtet, bieten die Einrichtungen der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal heute ein breites Spektrum diakonischer Angebote und sozialer Dienstleistungen in den Bereichen Teilhabe, Altenhilfe, Hospizarbeit, Suchthilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Migration, Medizinische Angebote, Werkstätten und Betriebe, Dienstleistungen sowie die Aus- und Weiterbildung in sozialen Berufen in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen.
    Die Anstaltskirchengemeinde hat etwa 350 Gemeindeglieder, überwiegend Mitarbeitende und Bewohnerinnen und Bewohner der sozialen Einrichtungen.
    Die Gemeinde und die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal freuen sich über eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der:
    • mit Freude Gottesdienste und Amtshandlungen in der Gemeinde gestaltet,
    • die Entwicklung der geistlichen Begleitung von Einrichtungen in Lobetal voranbringt,
    • die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden begleitet und mit ihnen die Gemeinde gestaltet,
    • offen auf Menschen mit und ohne Behinderung zugeht, gern mit Menschen zu tun hat und teamfähig ist,
    • gute kommunikative Fähigkeiten und seelsorgliche Kompetenzen hat,
    • Freude am christlichen Glauben ausstrahlt.
    Weitere Auskünfte erteilt die Theologische Geschäftsführerin der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Pastorin Andrea Wagner-Pinggéra, Telefon: 03338/66101.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  9. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde am Humboldthain, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, ist zum 1. Juli 2024 mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung.
    Tatkräftig mitgestalten – mitten im Leben
    Mitten im Leben, mitten in den Themen, die Menschen bewegen, mitten in der Mitte Berlins: Am Gesundbrunnen ist der ideale Arbeitsplatz für eine Person, die gern da ist, wo Kirche am meisten gebraucht wird.
    Mit Weitsicht die Herausforderungen der Zukunft zu erkennen und dabei die unmittelbaren Aufgaben im Blick zu haben, ist viel verlangt. Wer dem zustimmt, ist hier genau richtig. Es gibt so viel Gestaltungsspielraum wie sonst selten.
    Eine Gemeinde, die im Umbruch ist und sich auf eine moderne Gestaltung vorbereitet, gilt es in einem Verbund von drei Gemeinden, deren Fusionierung ab dem 1. Januar 2025 beschlossen ist, zu positionieren.
    Die Gemeinde freut sich auf Ideen in der unmittelbar anstehenden Arbeit, in der strategischen Weiterentwicklung und zu den Aufgaben von Kirche für die kommenden Jahre – wie die Erhöhung der Mitgliederzahlen, die Aktivierung der Mitglieder und Gewinnung weiterer Ehrenamtlicher, den Widerstand gegen Gentrifizierung, den Aufbau einer Arbeit mit Jugendlichen und die Intensivierung der Arbeit mit jungen Familien.
    Ein unterstützendes Umfeld
    Ein erfahrener und in Abwesenheitsvertretung geübter Gemeindekirchenrat sowie eine Küsterin im Gemeindebüro unterstützen und entlasten die neue Pfarrperson, wo immer möglich; hilfreich sind dabei kurze Wege in der Abstimmung sowie eine unkomplizierte und transparente Kommunikation.
    Die Kita im Haus sowie die Gemeindepädagoginnen im Familien- und Kinderbereich sorgen für gute Voraussetzungen, mit der Gemeinde in Kontakt zu kommen. Die Gemeinde garantiert der neuen Pfarrperson bei Bedarf einen Kita-Platz in der Region.
    Schwerpunkt: Musik
    Ein Schwerpunkt der Gemeinde liegt in der Musik, die mit dem Teeny Musiktreff und seinen zwei Mitarbeiterinnen, dem Organisten und seinem Posaunenchor, der Kooperation mit der Musikschule Fanny Hensel und Konzerten auch außerhalb von Kirchenmusik sowie mit einer A-Kirchenmusikerin in der Region ausgeprägt ist.
    Ein Ort der Ruhe, Natur und Urbanität zugleich
    Die neue Pfarrperson arbeitet an einem Ort mit einem multifunktionalen und denkmalgeschützten Kirchenbau von Otto Bartning, der stadtweit Sichtbarkeit ermöglicht. Das Licht im Kirchsaal, das durch das große farbige Fenster fällt, vermittelt Ruhe und berührt die Menschen im Alltag ebenso wie im Gottesdienst. Die weiteren Innenräume sind weitgehend saniert und renoviert. Die Terrasse ist ein beliebter Treffpunkt zum Austausch nach dem Gottesdienst.
    Einkaufsmöglichkeiten in Laufnähe, beste Anbindung an den ÖPNV, direkte Lage am Humboldthain: Hier verbindet sich das Urbane mit der Natur.
    Das Umfeld am Gesundbrunnen ist prädestiniert für interreligiöse und ökumenische Kontakte.
    Erwartet werden:
    • bis 1. Januar 2025 die Geschäfte der Kirchengemeinde zu führen und an der letzten Phase der Kooperationsentwicklung von drei Gemeinden mitzuwirken; das beinhaltet insbesondere die Chance der Positionierung der Gemeinde in diesem Verbund in Zusammenarbeit mit dem Gemeindekirchenrat und damit verbunden eine persönliche Entwicklungsperspektive. Nach dem Zusammenschluss ist die neue Pfarrerin oder der neue Pfarrer Teil eines Teams aus vier Pfarrpersonen, das sich aus der Fusionierung der drei Gemeinden ergibt,
    • mit Gestaltungswillen den eigenen Freiraum auszufüllen,
    • mit einer klaren Vision in einer fusionierten Kirchengemeinde den richtigen Platz zu finden,
    • verbindlich in Beziehung zu gehen, nahbar zu sein und sich im richtigen Moment abzugrenzen,
    • Probleme zu sehen und erste Schritte zu gehen,
    • Lösungen zu suchen und Wege zu finden, sodass Dinge zustande kommen.
    Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.ekhu.de.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Andreas Eichler, E-Mail: andreas.eichler@ekhu.de, sowie der jetzige Stelleninhaber Pfarrer Günter Krause, E-Mail: pkr@ekhu.de.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  10. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Niederschönhausen-Nordend, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, ist zum 1. August 2024 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Der Pfarrsprengel besteht aus der großstädtisch geprägten, größeren Gemeinde Friedenskirche Niederschönhausen, die sich unmittelbar nördlich an den Schlosspark Schönhausen und Alt-Pankow anschließt und durch zahlreiche Neubauten weiterhin ein leichtes Wachstum verzeichnet, und dem Gemeindegebiet Nordend, das mit seinen Eigenheimsiedlungen und Kleingärten ländlich anmutet.
    Ebenso unterschiedlich sind auch die beiden Predigtstätten: In Nordend das fast klösterliche Gelände mit dem neu restaurierten Jugendstilsaal und etlichen Wohnungen im direkten Umfeld, wo ein Gutteil der engagierten Ehrenamtlichen wohnt.
    In Niederschönhausen die Friedenskirche aus den 1860er Jahren und das unmittelbar daneben gelegene Gemeindehaus, welches Raum für ein lebendiges Gemeindeleben bietet und wo Tag für Tag Gemeindeglieder in Gruppen und Kreisen zusammenkommen. Hier befindet sich auch die Küsterei des Sprengels. Die sonntäglichen Gottesdienste finden alle 14 Tage um 9:30 Uhr in Nordend und wöchentlich um 11:00 Uhr in der Friedenskirche statt, anschließend bleibt die Gemeinde meist zum Kirchencafé zusammen.
    Als weiterer Ort der Verkündigung dient das vor zehn Jahren neu errichtete Haus der Familie in der Marthastraße, in dem sich auch der Kindergarten befindet, der in eigener Trägerschaft betrieben wird.
    Beide Gemeinden sind hoch engagiert. Der Weg in die Gemeindefusion, die noch im Laufe des Jahres 2024 vollzogen sein wird, hat eine Fülle von Aktivitäten hervorgebracht, bei denen die so unterschiedlichen Gemeinden ihre Erfahrungen einbringen, Bewährtes bewahren aber auch Neues entwickelt haben – was von allen Seiten als Bereicherung und Anregung, ja als Ermutigung begriffen wird, Kirche neu zu erleben. Der Vereinigungsprozess wird von sämtlichen Ehrenamtlichen mit Enthusiasmus getragen und von beiden Gemeinden äußerst wohlwollend unterstützt.
    Bewegung gibt es auch mit Bezug auf die Pfarrpersonen. Mitte Februar 2024 nimmt ein neu gewählter, gleichwohl sehr erfahrener, Pfarrer seinen Dienst auf und zur Jahresmitte wird, bedingt durch den Ruhestand des langjährigen Pfarrers von Niederschönhausen, der eine auch administrativ äußerst solide Situation hinterlässt, die jetzt ausgeschriebene Pfarrstelle zu besetzen sein.
    Dass all diese Veränderungen ohne nennenswerte Friktionen oder Überlastungen vollzogen werden können, liegt wohl daran, dass die Leitungsgremien der Gemeinden, aber auch Küsterei, Kirchenmusik und Gemeindepädagogik sich als Teile eines Teams verstehen, welches Lust auf und Freude an der gemeinsamen Gestaltung von tragfähigen Strukturen hat. Folglich ist auch die Besetzung dieser Stelle für die Gemeinden nicht anders denkbar als durch eine offene zugängliche Persönlichkeit, die im persönlichen Umgang warmherzig und bei Konflikten klar, versöhnlich und verbindlich agiert.
    Während die Weiterführung der Verwaltungsaufgaben durch den kürzlich eingestellten Pfarrer übernommen wird, wird jetzt eine Pfarrerin oder ein Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder ein ordinierter Gemeindepädagoge gesucht, um die erfolgreiche Jugendarbeit gemeinsam mit der Katechetin und den Teamer:innen weiter auszubauen. Dazu gehört die Betreuung und Begleitung der Konfirmand:innen, die in das regionale, gemeindeübergreifende Konzept der konfiZEIT eingebettet ist.
    Was den Gemeinden fehlt, ist die Belebung des Gemeindegeschehens auch über neue Medien, wobei nicht nur junge Menschen und mittlere Altersgruppen, sondern auch diejenigen im Blick genommen sind, deren körperliche Mobilität abnimmt und die ebenso von digitalen Medien profitieren könnten.
    Zugleich ist weiter Raum für das, was der neuen Pfarrperson darüber hinaus Herzensanliegen ist. Im Detail werden die Aufgaben in Absprache und möglichst neigungs- und kompetenzentsprechend auf die zwei Pfarrpersonen aufgeteilt und in Dienstvereinbarungen geregelt. Beide Pfarrstellen dienen dem Sprengel als Ganzem.
    In den Kirchengemeinden Niederschönhausen und Nordend sind neben der ausgeschriebenen Stelle folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hauptamtlich tätig: Pfarrer (100 %), Kirchenmusikerin (75 %), Mitarbeiterin für die Arbeit mit Kindern und Familien (50 %), Hausmeister (50 %), Küsterin (50 %) sowie ein Mitarbeiter für Jugendarbeit auf Minijob-Basis (13 %) und ein Mitarbeiter für Jungenarbeit (35 %).
    Das renovierte Pfarrhaus mit zwei Etagen und großem Garten steht unweit von Kirche und Gemeindehaus in der Treskowstraße zur Verfügung. Es besteht Residenzpflicht.
    Interessierten Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich über die vielfältigen Aktivitäten, auch literarischer und musikalischer Art, über die Sprengel-Webseite friedenskirche-nordend.de oder den regionalen Gemeindebrief „Nordwind“ zu informieren.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Pfarrsprengelrats Claus Knapheide, Telefon: 0170/8322210, E-Mail: c.knapheide@posteo.de, der stellvertretende Vorsitzende des Pfarrsprengelrats Stefan Hoffmann, Telefon: 01522/2680930, E-Mail: stefanalexander.hoffmann@gmail.com, und der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Niederschönhausen Dr. Wolfgang Jakob, Telefon: 0160/93855459, E-Mail: w.jakob@friedenskirche-niederschoenhausen.de.
    Bewerbungen werden bis zum 4. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  11. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen St. Nikolai-Kirchengemeinde Potsdam, Kirchenkreis Potsdam, ist ab 1. August 2024 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Die St. Nikolai-Kirchengemeinde Potsdam mit 2.645 Gemeindegliedern ist eine lebendige Innenstadtgemeinde. Neben dem sonntäglichen Gottesdienst mit ca. 100 Besucher:innen wird die kirchenmusikalische Arbeit als weiteres geistliches Zentrum der Gemeinde verstanden. Dies spiegelt sich u. a. in der Kantorei und zahlreichen Konzerten wider.
    Das Gemeindeleben wird getragen von einem engagierten Gemeindekirchenrat und einer Vielzahl von Ehrenamtlichen. Ein jährlicher Höhepunkt ist das diakonische Projekt „Gedeckter Tisch“, das Strahlkraft über Kirchengemeinde und Kirchenkreis hinaus entfaltet.
    Die St. Nikolaikirche als ein Wahrzeichen Potsdams liegt exponiert im Herzen der Stadt gegenüber von Landtag, Museum Barberini und Potsdam Museum. Im Jahr kommen ca. 230.000 Tourist:innen, Gottesdienst- und Konzertbesuchende in die Gemeinde. Die Öffnung der Kirche an 365 Tagen im Jahr ist und bleibt eine große Herausforderung.
    Als Veranstaltungsort wird die Gemeinde vielfältig angefragt von Gruppen, Veranstaltern und Agenturen sowie von Kirchenkreis, Landeskirche, Landeshauptstadt Potsdam und Landesregierung.
    Die Kirchengemeinde wünscht sich eine Person im Pfarramt mit guten theologischen sowie ausgeprägten praktischen und kommunikativen Kenntnissen und organisatorischen Fähigkeiten. Darüber hinaus ist berufliche Erfahrung wünschenswert. Die Kirchengemeinde freut sich, mit der künftigen Pfarrperson und dem gesamten Team auch neue Formate gemeinsam zu entwickeln.
    Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, mit anderen Menschen auf Augenhöhe zusammen zu wirken – auch in die Stadtgesellschaft hinein.
    Die neue Pfarrperson kann sich dabei auf das große Engagement eines Teams Hauptamtlicher (ein Kantor 100 %, ein Pfarrer 100 % - verteilt auf 75 % Gemeinde und 25 % Stadtkirchenarbeit, eine pädagogische Mitarbeiterin für die Arbeit mit Kindern mit 75 % in der Region und eine Verwaltungsmitarbeiterin 75 %), mehrerer Besucherbetreuer:innen sowie des Gemeindekirchenrats verlassen.
    Eine Dienstwohnung (ca. 110 m²) mit Gartenanteil, fußläufig von der Kirche zu erreichen, ist vorhanden.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrates Dirk Scheinemann, Telefon: 0331/711435, Pfarrer Matthias Mieke, Telefon: 0178/7242566, und Superintendentin Angelika Zädow, Telefon: 0331/901169.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  12. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Hermsdorf, Kirchenkreis Reinickendorf, ist ab 1. September 2024 mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Eine zusätzliche Beauftragung zur Wahrnehmung der Altenpflegeheimseelsorge im Kirchenkreis Reinickendorf mit 50 % Dienstumfang ist möglich, falls gewünscht.
    Die lebendige, altersgemischte bürgerliche Gemeinde (4.400 Mitglieder) ist am nordwestlichen Rande Berlins gelegen und zeichnet sich durch viel Grün (Fließ, Tegeler Forst), gute Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf und gute S-Bahn-Anbindung an das Zentrum Berlins aus.
    Die große Apostel-Paulus-Kirche und zwei Gemeindehäuser, eines mit Küsterei und einer Pfarrdienstwohnung (diese wird im Laufe des Jahres 2024 saniert), befindet sich drei Gehminuten vom S-Bahnhof Hermsdorf (S1) entfernt; die hübsche Dorfkirche erreicht man nach zehn Gehminuten.
    Die Gemeinde bietet ein Team aus Haupt- und Ehrenamtlichen, das sich gegenseitig den Rücken stärkt und gemeinsam Lösungen für Herausforderungen findet:
    • eine engagierte Pfarrkollegin (100 %). Eine Küsterin (75 %) und zwei Hausmeister (130 %) kümmern sich tatkräftig um die Verwaltung und Gebäude. Der Kirchenmusiker (100 %) ist für sämtliche musikalischen Belange zuständig,
    • ein aktiver Gemeindekirchenrat und zahlreiche weitere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer begleiten das gemeindliche Leben und helfen bei der Gottesdienstgestaltung, Öffentlichkeitsarbeit (Gemeindebrief, Website, Newsletter), organisatorischen Aufgaben etc.,
    • Gottesdienste in klassischer Form und in anderen Formaten (Ausprobieren ist erwünscht) an zwei Predigtstätten sowie im Freien vor der Kirche oder in der Fußgängerzone,
    • ein reiches Angebot an Gruppen und Veranstaltungen, die von Ehrenamtlichen vorbereitet und geleitet werden,
    • die Tafel Laib & Seele, deren Träger die Gemeinde ist,
    • eine Kita mit 65 Plätzen; der Wechsel der Trägerschaft auf den neuen Kita-Verband Reinickendorf erfolgt im Laufe des Jahres, die religionspädagogisch-gemeindliche Anbindung bleibt,
    • einen Förderverein und einen Kirchbauverein,
    • MS Office, Churchdesk und Cloud-Dienste.
    Die Gemeinde wünscht sich eine teamfähige Pfarrperson bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der:
    • Freude daran hat, lebendige und zeitgemäße Gottesdienste zu gestalten und geistliche Impulse zu setzen,
    • die Lust und Offenheit sowie die organisatorischen und kommunikativen Fähigkeiten mitbringt, Veränderungsprozesse zu initiieren und zu begleiten. Die kommenden Jahre bieten durch die regionale Kooperation mit der Schwestergemeinde Frohnau die Chance, Kirche vor Ort neu zu denken und zu entfalten.
    Die Gemeinde freut sich hierzu auf die Impulse und Vorstellungen der neuen Pfarrperson.
    Weitere Auskünfte erteilen der derzeitige Stelleninhaber Pfarrer Hertel, der sich Ende August in den Ruhestand verabschiedet, E-Mail: andreas_hertel@t-online.de, die zweite Stelleninhaberin und Kollegin Pfarrerin Larissa Schoenfeldt, E-Mail: larissa.schoenfeldt@ekibh.de, die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Christianne Verdenhalven, E-Mail: c.verdenhalven@t-online.de, und zur Gemeindepfarrstelle sowie zur möglichen Beauftragung in der Altenpflegeheimseelsorge der Superintendent Thomas Harms, E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-reinickendorf.de.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 28Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (3.) landeskirchliche Pfarrstelle zur besonderen Verfügung für die mobile Beratung Migration und Integration im Sprengel Berlin mit 50 % Dienstumfang ist ab sofort bis zum 30. Juni 2029 zu besetzen. Dienstsitz ist das Berliner Missionswerk.
    Gesucht wird eine ordinierte Theologin oder ein ordinierter Theologe mit Erfahrungen in Gemeinde, in der Arbeit mit Migrantinnen und Migranten, mit Flüchtlingen und der Ökumene.
    Aufgabenschwerpunkte sind:
    1. die Beratung und Unterstützung der Gemeinden im Sprengel Berlin in ihrer Arbeit mit Migrantinnen und Migranten und Flüchtlingen,
    2. Seelsorge, Gottesdienste, geistliche Formate und Bildungsarbeit in den Gemeinden und auch mit dem Team der Flüchtlingskirche Berlin-Kreuzberg,
    3. Seelsorge und Beratung von einzelnen Geflüchteten.
    Zu den Aufgaben gehören weiterhin:
    • Beratung der Kirchenkreise und Gemeinden in Berlin in Fragen von Migration, Integration und Kirchenasyl,
    • Teilnahme im Konvent der Beauftragten der Kirchenkreise und des Pfarrteams Migration und Integration,
    • Entwicklung von interkulturellen und multireligiösen Veranstaltungen.
    Geboten werden:
    • ein unterstützendes überregionales Pfarrteam,
    • konzeptioneller Gestaltungsraum,
    • interkulturelle Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der landeskirchlichen Pfarrstelle für interreligiösen Dialog,
    • ein spannendes gesellschaftlich-politisches Arbeitsfeld,
    • ein engagiertes Team im Berliner Missionswerk.
    Erwartet werden:
    • Freude am Gottesdienstgeschehen und Mut zur interkulturellen Gestaltung von geistlichen Formaten,
    • Erfahrungen in der Seelsorge,
    • ausgeprägte Teamfähigkeit,
    • interkulturelle-kultursensible und multireligiöse Kompetenz,
    • Kenntnisse im europäischen/deutschen Asylrecht oder die Bereitschaft zum Erwerb dieser Kenntnisse,
    • gute Englisch- und möglichst weitere Sprach-Kenntnisse,
    • KSA-Ausbildung (1. Stufe) und Empathiefähigkeit sowie ein konstruktiver Umgang mit Konflikten,
    • die Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit auch an Abenden und Wochenenden,
    • PC-Kenntnisse (Microsoft Office Suite, Landeskirchliches Intranet).
    Die Besoldung erfolgt nach der Pfarrbesoldung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Die Dienst- und Fachaufsicht liegt beim Direktor des Berliner Missionswerks.
    Weitere Auskünfte erteilen Direktor Dr. Christof Theilemann, Telefon: 030/24344148, E-Mail: c.theilemann@bmw.ekbo.de, sowie die landeskirchliche Pfarrerin für Migration/Integration Dagmar Apel, Telefon: 030/24344533, E-Mail: d.apel@ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die Kreispfarrstelle für pfarramtliche Dienste im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost mit Einsatz im Gemeindepfarramt in der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren mit einer Pfarrerin bzw. einem Pfarrer oder einer ordinierten Gemeindepädagogin bzw. einem ordinierten Gemeindepädagogen zu besetzen.
    Die Gemeinde liegt am nord-östlichen Stadtrand Berlins. Die Gesamtkirchengemeinde mit ca. 5.600 Gemeindegliedern wurde mit vier Ortskirchengemeinden Anfang 2023 gebildet. Malchow und Wartenberg sind bereits seit 2013 ein Pfarrsprengel mit einem gemeinsamen Gemeindekirchenrat (inzwischen Ortskirchenrat) und Mitarbeitenden-Stamm.
    Die Ortsgemeinde Malchow-Wartenberg, in der der Arbeitsschwerpunkt der ausgeschriebenen Stelle sein wird, verfügt derzeit über zwei Kirchgebäude mit Gemeinderäumen. Der Dienstsitz befindet sich in der Kirche Wartenberg, einer innovativ gebauten und beeindruckenden Neubaukirche mit guten Arbeitsbedingungen. Die weiteren Ortskirchengemeinden sind Alt-Hohenschönhausen und Hohenschönhausen-Nord.
    Die Gesamtkirchengemeinde befindet sich in einem spannenden Veränderungsprozess mit Gestaltungsmöglichkeiten und Raum für eigene Ideen.
    Zur Gesamtkirchengemeinde gehören zwei weitere Pfarrstellen mit je 100 % Dienstumfang, drei Küstereistellen, zwei Stellen für Kinder- und Familienarbeit, drei Kirchenmusikstellen, je eine Stelle für Jugendarbeit, Hausmeisterstelle, Friedhofsverwalterin, Ehrenamtskoordinatorin und derzeit in Verwirklichung eine Geschäftsführendenstelle mit 75 % Dienstumfang.
    Die Gemeinde bietet:
    • ein gutes, in allen Bereichen kompetentes Team an Haupt- und Ehrenamtlichen,
    • ein Miteinander, das von gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme geprägt ist,
    • ein Arbeitsklima, in dem es Freude macht zu arbeiten,
    • Entlastung von Geschäftsführungsaufgaben,
    • auch für einen Einstieg in den Pfarrberuf günstige Voraussetzungen,
    • einen komfortabel ausgestatteten Arbeitsplatz,
    • flexible Arbeitszeiten,
    • eine gemeinsame Erarbeitung einer Dienstvereinbarung und die regelmäßige Überprüfung, um ein dem Stellenumfang von 50 % gemäßes Arbeiten zu ermöglichen,
    • eine hervorragende kirchenmusikalische Arbeit mit großem Chor, Instrumentalkreis, Jugendband und Konzerten,
    • gute Infrastruktur mit Kitas und Schulen. Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe,
    • gute Straßenbahn- und S-Bahn-Anbindung.
    Es handelt sich um eine kreiskirchliche Pfarrstelle ohne Dienstwohnung. Bei Bedarf würden Gemeinde und Kirchenkreis bei der Wohnungssuche unterstützen.
    Zu den Aufgaben gehören:
    • ein bis zwei Gottesdienste pro Monat,
    • Amtshandlungen, wobei im Durchschnitt eine Beerdigung pro Monat anfällt und Taufen ca. alle zwei Monate,
    • Teilnahme an der monatlichen Gesamtkirchenratssitzung,
    • Teilnahme an der zweimonatlichen Ortskirchenratssitzung Malchow-Wartenberg,
    • Teilnahme an einer monatlich stattfindenden regionalen Dienstbesprechung,
    • gelegentliche thematische Gestaltung von Gemeindegruppen (Senior:innenkreis, Bibelgruppe),
    • gelegentlich seelsorgerliche Gespräche.
    Die Gemeinde wünscht:
    • Teamfähigkeit,
    • Empathie,
    • Flexibilität,
    • die Bereitschaft, Veränderungsprozesse mitzugestalten.
    Informationen zur Gemeinde finden sich auch auf der Homepage der Gemeinde: www.taborkirche-hsh.de.
    Weitere Auskünfte erteilt Superintendent Martin Kirchner, Telefon: 030/923785211.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (3.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree ist ab sofort im eingeschränkten Dienst mit 50 % Dienstumfang wieder zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Als Dienstort ist das Klinikum Frankfurt (Oder)-Markendorf vorgesehen.
    Bewerberinnen und Bewerber sollen nach den Richtlinien für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) eine klinische Seelsorgeausbildung durchlaufen oder eine vergleichbare Qualifikation erworben haben.
    Das Klinikum der Rhön-AG hat 850 Betten und bietet medizinische Maximalversorgung.
    Gesucht wird eine Seelsorgerin oder ein Seelsorger, die oder der sich mit Herz und Verstand auf die Arbeit in einem großen Klinikum einlässt und im Team mit der zu gleichen Stellenanteilen beauftragten Pfarrerin zusammen wirkt.
    Zu den Aufgaben gehören neben den Seelsorgebesuchen am Patient:innenbett und der Begleitung von Angehörigen:
    • wöchentliche Gottesdienste (im Wechsel mit der Kollegin),
    • Kontakte mit Mitarbeitenden in verschiedenen Bereichen pflegen und Kooperationen weiter ausbauen,
    • Mitarbeit im Ethikkomitee und Moderation ethischer Fallbesprechungen. Eine entsprechende Qualifikation ist wünschenswert,
    • Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen im Klinikbesuchsdienst,
    • Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit,
    • Religionsunterricht in der Krankenpflegeschule (etwa zwei Wochen im Jahr) sowie gelegentlicher Projektunterricht,
    • Fortbildung von Pflegekräften und Ärzten.
    Weitere Auskünfte erteilen die Landespfarrerin für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge Frau Heimendahl, Telefon: 030/24233232, Herr Superintendent Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131, oder Frau Pfarrerin Lindstädt, Telefon: 0335/5483985.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Klosterkirchengemeinde Cottbus, Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, ist ab sofort mit einem Stellenumfang von 100 % durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Diese Pfarrstelle eignet sich auch für Paare oder Teams, da die Pfarrstelle der in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Lutherkirchengemeinde ebenfalls ausgeschrieben ist. Die Kirchengemeinden der Region streben eine verstärkte Zusammenarbeit an, so dass ein gabenorientiertes Arbeiten gut möglich ist.
    Die Gemeinde mit ca. 3.200 Gemeindegliedern verfügt über vier Kirchen und zwei Gemeindehäuser in einem guten, grundsanierten Zustand.
    Die zukünftige Pfarrerin oder der zukünftige Pfarrer bzw. die zukünftige ordinierte Gemeindepädagogin oder der zukünftige ordinierte Gemeindepädagoge ist innerhalb der Gemeinde für die Gemeindebereiche Cottbus-Ströbitz mit Zahsow und Cottbus-Schmellwitz mit Saspow zuständig. Sie oder er wird auch Gottesdienste in der Klosterkirche und den anderen Predigtstätten der Gemeinde halten.
    In der Gemeinde arbeiten außerdem ein Pfarrer, eine Kirchenmusikerin und in Teilzeit ein Gemeindepädagoge und eine Gemeindepädagogin sowie eine Gemeindesekretärin. Viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen und prägen das Gemeindeleben - in Chören, in Diensten im Gottesdienst, in der Arbeit mit Kindern und Familien und in Gemeindekreisen. Im Gemeindebereich liegen vier Kindertagesstätten in Trägerschaft des Kirchenkreises mit ca. 240 Plätzen und eine evangelische Grundschule in Trägerschaft der Evangelischen Schulstiftung. Eine geräumige Dienstwohnung mit Garten steht im Pfarrhaus in Cottbus-Ströbitz zur Verfügung.
    Die Universitätsstadt Cottbus ist geprägt durch große Parkanlagen und die Nähe zum Spreewald. Sie verfügt über ein vielfältiges kulturelles Angebot vom Staatstheater bis zum Kunstmuseum.
    Informationen sind auf der Internetseite der Gemeinde unter www.klosterkirchengemeinde.de zu finden.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Christine Franke, Telefon: 0176/52132638, und Superintendent Georg Thimme, Telefon: 0355/24763.
    Bewerbungen werden bis zum 2. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Brieskow-Finkenheerd und Ziltendorf, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Zum Pfarrsprengel gehören die Evangelische Kirchengemeinde Brieskow-Finkenheerd-Groß Lindow am historischen Friedrich-Wilhelm-Kanal sowie die Evangelische Kirchengemeinde Ziltendorf-Wiesenau in der Ziltendorfer Niederung an der Oder. Hier gibt es drei historische Kirchen in gutem Zustand sowie das geräumige moderne Gemeindezentrum Ziltendorf. Die Kirchengemeinde Wiesenau betreibt einen größeren dörflichen Friedhof. Eine Vereinigung der beiden Kirchengemeinden ist in Aussicht genommen.
    Die Kirchengemeinden sind durch ihr ländliches Umfeld geprägt, aber auch durch ihre Lage zwischen den Städten Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt. Nach der Oderflut 1997 wurden die Orte und ihre Infrastruktur runderneuert. Es gibt eine rege Senior:innenarbeit, eine Reihe jüngerer Familien sowie verschiedene Kontakte zu den Kommunen, in die Schulen und in die örtlichen Vereine.
    Trotzdem ist die Zahl der Gemeindeglieder in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Von der neuen Pfarrerin bzw. dem neuen Pfarrer wünschen sich die Gemeinden daher eine Weiterführung der begonnenen Öffnung und Ideen zur Entwicklung des kirchlichen Lebens, um es gleichzeitig attraktiv und leistbar zu gestalten.
    Dabei sollte auch die Zusammenarbeit mit der entstehenden Evangelischen Kirchengemeinde Eisenhüttenstadt im Blick sein. Weitere Kooperationen sind mit der zehn Kilometer südlich von Eisenhüttenstadt gelegenen Evangelischen Kirchengemeinde Neuzelle, am historischen Zisterzienserkloster in reizvoller Landschaft am Oder-Neiße-Radweg, möglich.
    Auf die neue Pfarrerin bzw. den neuen Pfarrer freuen sich zwei engagierte Gemeindekirchenräte, eine Gemeindepädagogin für die Arbeit mit Kindern in halber Anstellung sowie in der Region die Büromitarbeiterin im regionalen Kirchenbüro und der regionale Kantor. Ein geräumiges Pfarrhaus mit schönem Grundstück steht in Ziltendorf zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilen Carola Zimmer (Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Brieskow-Finkenheerd-Groß Lindow), Telefon: 033609/35477, E-Mail: carola-zimmer@gmx.de, Margitta Kanzler (Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Ziltendorf-Wiesenau), Telefon: 033609/35232, E-Mail: margitta.kanzler@t-online.de, sowie Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131, E-Mail: superintendentur@ekkos.de.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz wurde von den Evangelischen Kirchengemeinden Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zum 1. Januar 2023 gebildet. Zu ihr gehören die beiden Ortskirchen Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz.
    Nun gilt es, diese neue Gesamtkirchengemeinde gemeinsam mit dem Gemeindekirchenrat und den Ortskirchenräten Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zu entwickeln und zu gestalten.
    Unterstützt wird die neue Pfarrperson dabei in Hoyerswerda von einer Gemeindesekretärin im Kirchenbüro (10 h in der Woche Anstellung), einer Katechetin (50 % Anstellung – 40 in Hoyerswerda und 10 in Spreewitz – dabei auch in der Grundschule im Rahmen des Ganztagsangebotes für alle Kinder) und einer Kantorin (16 % Anstellung), die auch die Reinigung des Martin-Luther-King-Hauses mit übernommen hat (13 %). Einmal im Monat wird der Gottesdienst von Lektor:innen gestaltet.
    Hoyerswerda-Neustadt wurde erst 1966 mit dem Aufbau der Neustadt für die Braunkohleindustrie gegründet. Die Wahl des Namens „Martin-Luther-King“ für das Gemeindezentrum prägt seit 1969 das Gemeindeleben, das immer die gesamtgesellschaftliche Verantwortung im Blick behielt. So hat sich in den letzten Jahrzehnten die Zusammenarbeit mit anderen Engagierten in Hoyerswerda bei den Schwerpunkten Zivilcourage (www.zivilcourage-hoy.de) und Integration von Flüchtenden (www.hoyerswerda-hilft-mit-herz.de) entwickelt.
    Über 70 Ehrenamtliche engagieren sich in Hoyerswerda, z. B. im Kirchenchor, im Besuchsdienstkreis, im Bauausschuss, beim sonntäglichen Blumendienst für den Altar, im Kreis der Interessierten Frauen und Männer, beim monatlichen Gemeindenachmittag, beim Kühnichttreff (ein Stadtteil mit sorbischer Dorfgeschichte), es gibt ein kleines Familiengottesdienstteam u. v. a. m.
    Spreewitz ist ländlich geprägt und hat eine jahrhundertealte sorbische Geschichte, die aber heute nur noch selten in den Blick kommt. Das Hauptdorf Spreewitz wird optisch dominiert von der schmucken Fachwerkkirche (erbaut 1688), eine Filialkirche (erbaut 1906) befindet sich in Burghammer. Über 40 Ehrenamtliche engagieren sich in den Chören, bei den Geburtstagsbesuchen in den Ortsteilen, bei Friedhofsdiensten, bei Angeboten für die Kinder, dem Frühjahrs- und Herbstputz u. v. a. m. Der Posaunenchor und der Kirchenchor werden jeweils ehrenamtlich geleitet. Ein funktional modern umgebautes Gemeindehaus beherbergt ein kleines Büro mit Archiv und mehrere vermietbare Gemeinderäume. Der Friedhof in Spreewitz befindet sich in Trägerschaft der Kirchengemeinde und wird ehrenamtlich verwaltet. In Spreewitz verantworten Mitglieder des Gemeindekirchenrats und weitere Ehrenamtliche zweimal im Monat eine Andacht zur Gottesdienstzeit.
    Die Gemeinde wünscht sich von von der neuen Pfarrperson eine aktive Mitarbeit bei der Entwicklung und Gestaltung der neuen Gesamtkirchengemeinde.
    Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Begleitung und Unterstützung des Gemeindekirchenrats und der Ortskirchenräte, die Organisation und Durchführung der Gottesdienste und Gemeindekreise, Seelsorge und Gemeindebesuche, die Mitarbeit bei der regionalen Konfirmand:innenarbeit und die Betreuung und Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde.
    Der Dienstsitz (das Amtszimmer) befindet sich im Martin-Luther-King-Haus in Hoyerswerda-Neustadt.
    Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Bei dem sehr guten Wohnungsangebot in Hoyerswerda kann man sich die Wohnungsgröße, Lage usw. selbst auswählen. In Spreewitz ist das Pfarrhaus an zwei Mietparteien vermietet. Der Gemeindekirchenrat ist bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung gern behilflich.
    Der Führerschein Klasse B und ein eigener PKW sind erforderlich.
    Weitere Auskünfte erteilen Katrin Oswald, Telefon: 035725/70026, Elke Jensch, Telefon: 03563/92657, und der Superintendent Daniel Schmidt, Telefon: 03588/259141.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  7. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Lukaskirchengemeinde Oberbarnim, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, ist ab sofort mit 75 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Die Evangelische Lukaskirchengemeinde Oberbarnim liegt geographisch zwischen den Städten Eberswalde und Bad Freienwalde, im Nordosten des Evangelischen Kirchenkreises Barnim. Dienstsitz ist der idyllische Ort Falkenberg/Mark. Dort steht ein intaktes Pfarrhaus mit großem Garten, durch den ein Bächlein fließt, zur Verfügung. Bahnanschluss ist vorhanden. Kita und Grundschule befinden sich am Ort, weiterführende Schulen sind in Bad Freienwalde und Eberswalde gut zu erreichen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die waldreiche Umgebung (Reiten, Schwimmen, Laufen) zu genießen. Falkenberg/Mark gehört zum Oderbruch, das 2023 mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet wurde.
    Die Bewerberin oder den Bewerber erwartet eine fusionierte Kirchengemeinde, zu der zehn Dörfer gehören. Die Gemeinde sucht eine kompetente Pfarrerin oder einen kompetenten Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen (m/w/d), die oder der sowohl mit den Ehrenamtlichen als auch mit den Kolleg:innen im Team in der Region gut zusammenarbeiten kann.
    Die Gemeinde wünscht sich von der Bewerberin oder dem Bewerber vor allem Freude an der christlichen Verkündigung, der Gestaltung gemeinsamer Gottesdienste (Taizé-Andachten) und der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senior:innen. Weitergeführt werden soll auch die Kooperation mit der in Falkenberg tätigen RU-Lehrkraft im Bereich Familienarbeit.
    Innerhalb der Gemeinde, im ehemaligen Pfarrhaus Heckelberg, ist ein Sozialarbeiter in einer Projektstelle dabei, die sozialdiakonische offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Region aufzubauen. Zudem gibt es ehrenamtliches Engagement in den Bereichen Kirchenmusik, Lektor:innendienst und der Arbeit mit Familien. Darüber hinaus gibt es eine gute Zusammenarbeit mit den Kommunen und Vereinen (z. B. Erntedank, St. Martin). Alle Menschen unterschiedlichen Alters in den Dörfern freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.
    Wenn gewünscht, besteht die Möglichkeit, über den Inhalt und den Umfang aller pfarramtlichen und gemeindlichen Tätigkeiten eine Dienstvereinbarung abzuschließen. Ebenso kann zukünftig darüber verhandelt werden, ob im Rahmen des kreiskirchlichen Stellenplans der Dienstumfang gegebenenfalls mit kreiskirchlichen Aufgaben erweitert werden kann.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Elvira Kübler in 16259 Falkenberg/Mark, Eichholzstraße 3, Telefon: 033458/295, E-Mail: e.kuebler@kirche-barnim.de, und der Vorsitzende des kreiskirchlichen Leitungskollegiums Pfarrer Christoph Brust, Telefon: 03334/3878021, E-Mail: c.brust@kirche-barnim.de.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  8. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengel Löwenberger Land, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Gemeinden des Löwenberger Landes bieten dörflichen Alltag in schöner Natur, herrliche Kirchen aus verschiedenen Jahrhunderten, beliebte Veranstaltungsorte, wie Schloss Hoppenrade mit barocker Schlosskapelle oder Schloss Liebenberg mit Kirche als beliebtem Ort für Trauungen, sowie diverse Bauernhöfe mit Verkauf regionaler Produkte und Veranstaltungsräumen. Besondere Highlights sind die mit den Kommunen gemeinsam organisierten jährlichen Erntedank- und Dorffeste.
    In der Gemeinde Löwenberger Land gibt es in der Ortschaft Löwenberg mit der Libertasschule eine Grund- und Oberschule und in Grüneberg eine Grundschulfiliale sowie insgesamt sieben Kindertagesstätten. In der Stadt Gransee befindet sich mit dem Strittmatter-Gymnasium eine weiterführende Schule in unmittelbarer Nachbarschaft.
    Im gesamten Pfarrsprengel leben 1.430 Gemeindeglieder, arbeitet eine Gemeindepädagogin (60 % DU), die an zwei Orten Christenlehre anbietet, und eine Prädikantin, die in beiden Bereichen des Pfarrsprengels Gottesdienste übernimmt. Vier Mitarbeiterinnen auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung leiten die vier Gemeindebüros. Musiker und Musikerinnen begleiten die Gottesdienste auf Honorarbasis und leiten verschiedene Chöre.
    So bietet der Pfarrsprengel mit vielen engagierten Ehrenamtlichen, die selbständig Kreise vorbereiten und organisieren, gute Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Team, wodurch Schwerpunkte in der Arbeit möglich sind: Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen- und Jugendarbeit, Weltgebetstag und Ausflüge für die Senior:innengruppen und weitere Arbeitszweige werden gemeinsam organisiert.
    In den vergangenen Monaten wurde in den Gemeinden ein Beratungsprozess bezüglich der Strukturreform geführt. Die Gemeinden im Löwenberger Land haben mit der gemeinsamen kommunalen Struktur gute Erfahrungen gemacht, die jetzt in Teilen auch in die kirchliche Neustrukturierung eingebracht wird.
    Im Ergebnis entschieden sich alle beteiligten Gemeinden in großer Runde für eine Lösung mit zwei Kirchengemeinden im gemeinsamen Pfarrsprengel.
    Die Kirchengemeinden Löwenberg-Linde, Teschendorf und Grüneberg haben sich am 1. Januar 2024 zur neuen „Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Löwenberger Land Süd“ zusammengeschlossen.
    Die Kirchengemeinden Buberow-Kraatz, Großmutz, Gutengermendorf und Falkenthal sind, ebenfalls zum 1. Januar 2024, zur „Evangelischen Kirchengemeinde Löwenberger Land Nord“ fusioniert.
    Der Dienstsitz ist Gutengermendorf, ein ruhiger Ort mit 250 Einwohnern. Hier wurde 2008/2009 ein modernes Gemeindehaus mit Amtszimmer sowie ein geräumiges, helles Pfarrhaus (sechs Zimmer, ca. 150 m²) in energieeffizienter Bauweise neu errichtet. Wohn- und Gemeindebereich sind vollständig voneinander getrennt. Beide Häuser stehen in einem großen Garten.
    Die Gemeindekirchenräte wünschen sich eine Pfarrperson oder eine ordinierte Gemeindepädagogin bzw. einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der:
    • mit Offenheit und Freude auf alle Menschen zugeht, um das christliche Leben in den teils sehr kleinen Orten zu gestalten,
    • den sich selbst organisierenden Gemeindekreisen pastorale Begleitung und geistliche Impulse gibt,
    • die Gemeinden im Pfarrsprengel weiterentwickeln möchte und Freude daran hat, in einem Team zusammenzuarbeiten,
    • gemeindepädagogisch versiert auf verschiedene Ziel- und Altersgruppen zugehen kann,
    • Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht mitbringt und
    • Freude hat am Leben und Arbeiten im ländlichen Bereich der Landeskirche.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Großmutz: Martina Koch, Telefon: 033084/60737, Gutengermendorf: Bärbel Peter, Telefon: 033084/50642, Buberow/Kraatz: Janine Karbe, Telefon: 033084/50887, Falkenthal: Iris Grützmacher, Telefon: 033088/50137, Grüneberg: Marianne Reitzenstein, Telefon: 033094/708981 oder 80290, Löwenberg/Linde: Rosemarie Golz, Telefon: 033094/50430 oder 50879, und Teschendorf: Joachim Lemke, Telefon: 033094/50560 sowie der Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047083.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  9. Die (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt (Oder)-Lebus, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist zum nächstmöglichen Termin mit 50 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt (Oder)-Lebus ist eine durch große Vielfalt geprägte Gemeinde mit ca. 4.000 Gemeindegliedern. Frankfurt (Oder) und Lebus liegen in landschaftlich reizvoller Umgebung des Oderstromes im Herzen Europas. Als deutsch-polnische Universitäts- und Doppelstadt ist der Gemeinde in Frankfurt (Oder) der Blick Richtung Osteuropa ein Herzensanliegen. Die Kleinstadt Lebus befindet sich am deutsch-polnischen Jakobsweg und die Gemeinde betreibt dort eine Pilgerherberge. 2024 wird die Gemeinde Gastgeberin der „Christlichen Begegnungstage“ sein.
    Die Kirchengemeinde erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Frankfurt (Oder) und die Kleinstadt Lebus und umfasst damit sowohl städtisch als auch ländlich geprägte Gebiete. Regelmäßige Gottesdienste werden in den Hauptkirchen St.-Gertraud und St.-Georg sowie in Lebus angeboten. Die Gottesdienste an den weiteren Predigtstätten finden im vierzehntägigen oder vierwöchigen Rhythmus oder nach Absprache mit dem Team der Ehrenamtlichen im jeweiligen Gemeindebezirk statt.
    Zur Gemeinde gehören vier evangelische Kindertagesstätten, deren Verwaltung durch einen kreiskirchlich angebundenen Verband gewährleistet wird. Die Gemeinde ist durch eine starke Einbindung in die Ökumene geprägt. Mit dem Motto „Suchet der Stadt Bestes“ ist es ihr ein großes Anliegen, in die Gesellschaft hinein zu wirken und ein einladendes und offenes Gemeindeleben zu gestalten. Die Gemeinde öffnet in verschiedenen Projekten die Türen für Menschen, die aus aller Welt zu ihr kommen. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Kirchenmusik für alle Generationen.
    Der Stellenplan sieht für die Kirchengemeinde 3,5 Pfarrstellen vor. Das Team besteht weiter aus einem Kantor (KMD), einer Kantorin, einer Mitarbeiterin in der Arbeit mit Kindern, einem Jugenddiakon und Mitarbeitenden im Verwaltungs- und technischen Bereich. Sie alle sowie die mehr als 250 Ehrenamtlichen freuen sich auf Bewerbungen.
    Die Gemeinde wünscht:
    • Seelsorge in den Gemeindebezirken Lebus, Booßen, Rosengarten und Wulkow mit insgesamt ca. 600 Gemeindegliedern,
    • Öffentlichkeitsarbeit für die Gesamtgemeinde, Leitung des Redaktionskreises für den Gemeindebrief, Betreuung der Website gemeinsam mit einem professionellen Webdesigner,
    • Gestaltung generationenübergreifender Angebote,
    • Familien- und Kitagottesdienste mit Schwerpunkt im Gemeindebezirk Lebus,
    • Freude daran, in einem bunten Team zu arbeiten,
    • Kreativität und Ideen in der Entwicklung von neuen Strategien und Konzepten für die Gemeindearbeit.
    Geboten werden:
    • sowohl Stadt- als auch Landleben,
    • ein reiches Kunst- und Kulturangebot,
    • vielfältige evangelische Kita- und Schulangebote in der Stadt, ein evangelisches Gymnasium/Oberschule ist im Aufbau,
    • gute Beziehungen zur Europa-Universität Viadrina sowie zum Ökumenischen Europa-Centrum,
    • internationale Partnerschaften nach Botswana und nach Russland,
    • ein stabiles Team aus Haupt- und Ehrenamtlichen,
    • ein sehr gut funktionierendes Gemeindebüro,
    • ein attraktives, komplett saniertes Pfarrhaus mit Garten und Nebengelass in der historischen Altstadt von Lebus (evangelische Kita „Kirchenmäuse“ und kleine öffentliche Grundschule in fußläufiger Entfernung),
    • mindestens ein freies Wochenende im Monat, zwei feste freie Tage in der Woche nach Absprache im Team,
    • Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
    • eine gute ÖPNV-Verbindung nach Berlin,
    • ein vielfältiges Vereinsleben und einen aktiven CVJM.
    Eine zusätzliche Beauftragung in der Krankenhausseelsorge mit 50 % Dienstumfang ist möglich.
    Weitere Informationen finden sich unter www.evangelische-kirche-ffo.de und www.evangelische-kitas-ffo.de. Die Gemeinde stellt sich bei einem Besuch auch gern persönlich vor.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Irene Staemmler, Telefon: 0173/2159919, E-Mail: ev.kirche@kirchen-ff.de, und der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Oderland Spree Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131, E-Mail: superintendentur@ekkos.de.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  10. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Peitz, Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem Stellenumfang von 100 % durch Gemeindewahl neu zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Peitz hat insgesamt ca. 1.400 Gemeindeglieder. Die Evangelische Kirchengemeinde Jänschwalde mit ca. 740 Gemeindegliedern wird von der Evangelischen Kirchengemeinde Peitz mit verwaltet. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Peitz ist mit einem Stellenumfang von 100 % besetzt, so dass ein gabenorientiertes Arbeiten möglich und gewünscht ist.
    Die Kirchengemeinden Peitz und Jänschwalde bilden im Bereich der Region Cottbus ein starkes ländliches Gebiet mit der Stadt Peitz im Mittelpunkt. Bundesstraßen und Eisenbahn bringen einen schnellen Anschluss an die Stadt Cottbus. Industrie und Landwirtschaft prägen ein Gebiet im sich entwickelnden Strukturwandel. Besonders bei den Festen sind auf den Dörfern die wendischen Einflüsse noch prägend; mit Jazz-Festivals und Konzerten, den Museen und Kulturstätten lockt die Stadt Peitz Touristen an. In den Kirchen stehen die Gemeinden zwischen Tradition und Neuanfang, setzen auf Bewährtes und Neues. Die Gemeinden wollen den Menschen und dem Glauben Heimat geben.
    Die Kirchengemeinden Peitz und Jänschwalde wünschen sich eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen bzw. eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der:
    • Freude hat an theologischer Arbeit, lebendigen Gottesdiensten und lebensnahen Predigten,
    • den Glauben mit allen Generationen, insbesondere mit jungen Menschen und Familien teilen und kreativ die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien fördern möchte,
    • das bestehende Angebot für Kinder in den beiden Kirchengemeinden weiterführt und ausbaut,
    • gern Ehrenamtliche fördert und begleitet,
    • die Zusammenarbeit mit der in Peitz liegenden evangelischen Kita stärkt,
    • das Zusammenwachsen der neu gegründeten Region fördert,
    • gern im Team mit Haupt- und Ehrenamtlichen arbeitet,
    • Gemeinde sozialraumorientiert und im Netzwerk mit weiteren evangelischen Partnern (z. B. der Diakonie, der Landeskirchlichen Gemeinschaft und Nachbargemeinden) denkt.
    Die Kirchengemeinden und der Kirchenkreis bieten:
    • eine interessante Tätigkeit mit großem Gestaltungsspielraum,
    • motivierte berufliche (insgesamt 200 % Pfarrdienst, 50 % Kirchenmusik, 75 % Büro-/Küsterdienst) und ehrenamtliche Mitarbeitende,
    • gabenorientierte Aufteilung der Aufgaben zwischen den Inhabern der 1. und 2. Pfarrstelle,
    • eine enge Zusammenarbeit mit der Religionslehrerin an der Grundschule Peitz,
    • einen kollegialen Konvent,
    • das 2009/2010 grundsanierte Pfarrhaus in Jänschwalde steht bei Bedarf spätestens ab Sommer als Pfarrwohnung zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Kurt Malk, Telefon: 035601/22439, E-Mail: xani90@aol.com, die stellvertretende Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Peitz Annemarie Baumgart, Telefon: 035601/22795, E-Mail: annemarie.baumgart@t-online.de, die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Jänschwalde Christine Adam, Telefon: 035601/82076, und Superintendent Georg Thimme, Telefon: 0171/6904155, E-Mail: g.thimme@ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 2. April 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  11. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Neustadt (Dosse), Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, ist ab 1. März 2024 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Neustadt ist die Stadt der Pferde. Das Haupt- und Landgestüt bringt mit touristisch attraktiven Angeboten ein besonderes Flair in das kleine Brandenburger Städtchen. Für das kirchliche Leben bieten sich dadurch viele Anknüpfungspunkte, wie z. B. die Hubertusmesse und das Reitinternat. Im Dorf Kampehl lässt sich in Verantwortung der Kirchengemeinde das „größte Geheimnis Deutschlands - die Kalebuzgruft“- entdecken, die jährlich bis zu 7.000 Besucher anzieht.
    Zur neu gebildeten Gesamtkirchengemeinde Neustadt (Dosse) gehören 1.600 Gemeindeglieder, die in Neustadt direkt und neun weiteren Ortskirchenräten eigenständig die Belange vor Ort regeln und seit Jahren gut zusammenarbeiten.
    Die neue Pfarrperson kann in dieser Gemeinde in einem engagierten Pfarrteam (Pfarrkollege mit 100 %) und damit gaben- und aufgabenorientiert arbeiten. Das zentrale Gemeindebüro in Neustadt ist mit einer kompetenten Verwaltungskraft (75 %) besetzt, die sich auch um alle Friedhofsbelange kümmert. In der Region arbeiten darüber hinaus eine Kirchenmusikerin (100 %) , eine Gemeindepädagogin (85 %) und ein weiterer Pfarrkollege (100 %). Lektor:innen und Prädikant:innen bereichern das gottesdienstliche Angebot.
    Neben traditionellen Formaten haben sich in vertrauensvoller Kooperation z. B. mit den kommunalen Kindergärten, den Bürgermeistern, den Feuerwehren, Kulturvereinen und den Schulen gemeinwesenorientierte Angebote etabliert, die ihren Schwerpunkt in der Arbeit mit Kindern und Familien haben.
    In Neustadt (Dosse) steht ein geräumiges, familienfreundliches Pfarrhaus mit Garten und Pferdestall zur Verfügung. Die Regionalbahn fährt stündlich nach Berlin. Neustadt (Dosse) ist Amtssitz und zentraler Schulstandort in der Region (Grundschule bis Abitur). Eine evangelische Kita im nahen Kyritz, die evangelische Stephanus-Grundschule in Pritzwalk und das Evangelische Gymnasium in Neuruppin bereichern das Bildungsangebot. Supermärkte und Arztpraxen sind vor Ort.
    Das Verwaltungsamt mit Sitz in Kyritz und die Superintendentur in Perleberg mit einer Öffentlichkeitsbeauftragten stehen gern mit Rat und Tat zur Seite. Der Konvent der Mitarbeitenden ist ein Ort der Gemeinschaft und des kollegialen Austausches.
    Ein erfahrenes, flexibles und kreatives Team aus Hauptamtlichen und vielen ehrenamtlich Engagierten freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die/der mit Freude und Offenheit auf Menschen aller Generationen zugeht, zum Christsein ermutigt bzw. sie darin begleitet.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Siegbert Weiß, Telefon: 033970/14470, die Superintendentin Eva-Maria Menard, Telefon: 03876/306810, E-Mail: em.menard@kirchenkreis-prignitz.de, Pfarrer Lars Haake, Telefon: 033970/14655, E-Mail: l.haake@kirchenkreis-prignitz.de, und die gegenwärtige Stelleninhaberin Anja Grätz, Telefon: 033970/14129.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  12. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Lazarus-Anstaltskirchengemeinde im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost ist zum 1. März 2024 mit 100 % Dienstumfang mit dem Schwerpunkt der Hospizarbeit zu besetzen.
    Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer (m/w/d) für die seelsorgerischen Angebote der Einrichtungen (Lazarus Hospiz, Lazarus Haus Berlin, Lazarus Schulen, Kita Mauerhüpfer, Wohnstätte Schrippenkirche) am Standort Berlin-Mitte.
    Geboten werden:
    • Vorteile eines etablierten Trägers mit verbindlichen Systemen der Mitbestimmung und der sozialen Sicherung,
    • Corporate Benefits (vergünstigte Konditionen u. a. für Sport- und Freizeitangebote, Shopping und Kultur),
    • Bezuschussung zu einem Firmenticket/Deutschlandticket,
    • Verortung in einem engagierten Team (stationäres Hospiz),
    • fachlich und persönliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
    • Arbeit im Team.
    Die Gemeinde wünscht:
    • eine klinische Seelsorgeausbildung nach den Richtlinien für die Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) vom 8. September 2023 (KABl. Nr. 124 S. 226) oder eine vergleichbare Qualifikation (zum Zeitpunkt der Bewerbung soll eine solche Ausbildung bereits abgeschlossen oder zumindest begonnen sein),
    • Erfahrungen in der Begleitung von Sterbenden und Trauernden.
    Aufgaben sind:
    • Zuständigkeit für die spirituellen und religiösen Bedürfnisse der Mitarbeitenden, Klienten und Klientinnen, Gäste sowie Angehörige in den Einrichtungen,
    • seelsorgerische und spirituelle Angebote für Mitarbeitende sowie die Begleitung von Mitarbeitenden in Krisensituationen/nach belastenden Ereignissen,
    • Gestaltung von Andachten, Abendmahlsfeiern, Aussegnungen bzw. Abschiedsfeiern am Sterbebett sowie Gedenkgottesdiensten,
    • Durchführung von zwei Sonntagsgottesdiensten im Monat in der Anstaltskirchengemeinde (Lazarus-Kapelle am Standort),
    • Fortbildungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende,
    • Begleitung der auf dem Campus wohnenden Diakonissen (i. R.),
    • Zusammenarbeit mit den Einrichtungsleitungen, Verwaltung, SAPV-Ärzten, Sozialdiensten sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden am Standort,
    • Mitarbeit und Stellungnahme zu ethischen Fragestellungen und Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit,
    • Weiterentwicklung der christlichen Unternehmenskultur der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal,
    • Beteiligung an Sitzungen, Arbeitsgruppen, Veranstaltungen des Trägers und des Fachkonventes der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).
    Weitere Auskünfte erteilt die Theologische Geschäftsführerin Frau Wagner-Pinggéra, Telefon: 03338/66101.
    Die Gemeinde freut sich, die neue Pfarrperson bald kennenzulernen und willkommen heißen zu dürfen.
    Bewerbungen werden bis zum 4. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  13. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Neuzelle, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist ab dem 1. Juli 2024 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Kirchengemeinde hat 900 Gemeindeglieder, die in den verschiedenen Orten des Amtes Neuzelle leben. Zu ihr gehören sechs sanierte Kirchen und zwei Gemeindehäuser.
    Neuzelle ist ein staatlich anerkannter Erholungsort in reizvoller und touristisch erschlossener Landschaft zwischen der Oderniederung und dem Schlaubetal. Bekannt ist Neuzelle durch das ehemalige Zisterzienserkloster – das „Barockwunder Brandenburgs“ – mit seinen beiden barockausgestatteten Kirchen, der katholischen Stiftskirche und der 2010 bis 2015 umfassend sanierten evangelischen Kreuzkirche.
    Der Ort hat eine gut ausgestattete Infrastruktur mit Amtsverwaltung, Kindertagesstätten, Grundschule, Gymnasium und Musikschule in freier Trägerschaft, Freibad, Bahnhof, Arztpraxis und Einkaufsmöglichkeiten.
    Die Kirchengemeinde wünscht sich eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer, die oder der in der Kommunikation des Evangeliums den Mittelpunkt ihres bzw. seines Dienstes sieht und sich allen Altersgruppen der Gemeinde verpflichtet fühlt. Sie bzw. er sollte das lebendig halten, was das Gemeindeleben bisher ausgemacht hat, und gemeinsam mit den Gemeindegliedern Angebote entwickeln, die auch weitere Menschen ansprechen.
    Wichtig ist für die Kirchengemeinde ebenfalls die Zusammenarbeit mit der katholischen Pfarrgemeinde. Seit 2018 haben Mönche des Zisterzienserordens in Neuzelle ein Subpriorat gegründet. Gegenwärtig leben in Neuzelle sieben Mönche und drei Ordensschwestern. Die ökumenische Gemeinschaft mit diesen Schwestern und Brüdern bereichert das Gemeindeleben der katholischen und evangelischen Gemeinde Neuzelles außerordentlich. Beständig wächst die Bedeutung Neuzelles in der brandenburgischen Kulturlandschaft.
    Darum wird die Bereitschaft erwartet, Tourismus und Kultur als eine geistliche Herausforderung zu entdecken und sie mit evangelischem Profil zu begleiten. Die Mitarbeit im Kuratorium der Stiftung Stift Neuzelle gehört in diesem Zusammenhang zu den besonderen Herausforderungen.
    Die Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht im Umfang der Pfarrverpflichtung wird erwartet.
    Es gibt eine gute Zusammenarbeit in der Region Eisenhüttenstadt, die in Zukunft vertieft werden soll. Die gottesdienstliche Arbeit wird durch Lektor:innen und einen Kindergottesdienstkreis unterstützt. Eine kreiskirchliche gemeindepädagogische Mitarbeiterin ist mit etwa 35 % in der Arbeit mit Kindern und Familien tätig. Mit der Jugendarbeit in der Region ist ein Diakon beauftragt. Die musikalische Begleitung der Gottesdienste und die Leitung des Kirchenchores erfolgt durch eine Kirchenmusikerin mit einem Stellenumfang von 25 %. Der ökumenische Bläserkreis probt in den Räumen des evangelischen Pfarramtes. Es gibt eine Mitarbeiterin, die die wirtschaftliche Verwaltung der Region Eisenhüttenstadt durchführt und an einem Tag in der Woche Verwaltungsarbeiten in Neuzelle erledigt.
    Zahlreiche Ehrenamtliche und einige geringfügig Beschäftigte unterstützen die vielfältige gemeindliche Arbeit. Eine geräumige Dienstwohnung mitten im Kloster bietet einen reizvollen Lebensraum. Das Amtszimmer und Gemeinderäume befinden sich im Erdgeschoss des Gebäudes.
    Weitere Auskünfte erteilen in der Kirchengemeinde Manuela Moeck, Telefon: 0333652/822872, Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, Steingasse 1a, 15230 Frankfurt (Oder), Telefon: 0335/5563131, sowie die Webseite der Kirchengemeinde: www.ev-kirchengemeinde-neuzelle.de.
    Bewerbungen werden bis zum 18. März 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 29Ausschreibung von Stellen im Bereich
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes

  1. Der Evangelische Kirchenkreis Falkensee mit seinen 24 Gemeinden und ca. 14.000 Gemeindegliedern sucht zum 1. Juli 2024 eine Kreisbeauftragte/einen Kreisbeauftragten (m/w/d) für die Arbeit mit Kindern. Die Stelle ist mit 50 % Regelarbeitszeit ab 1. Juli 2024 zu besetzen.
    Der Kirchenkreis Falkensee wird zum 1. Januar 2026 mit dem Kirchenkreis Nauen-Rathenow zum Evangelischen Kirchenkreis Havelland fusionieren.
    Gesucht wird eine teamfähige, kommunikative Persönlichkeit, die Erfahrung in der kirchlichen Arbeit mit Kindern hat. Wünschenswert ist die Kombination mit einer anderen freien 50 %-Stelle in der Gemeindepädagogik.
    Aufgaben sind:
    • fachliche Beratung der Gemeinden und der gemeindepädagogisch Mitarbeitenden,
    • Organisation und Leitung des Konventes der beruflichen Mitarbeitenden,
    • Öffentlichkeitsarbeit für die Arbeitsstelle,
    • Durchführung von Ferienfahrten gemeinsam mit Mitarbeitenden,
    • Durchführung von Schulungen und Projekten,
    • Vernetzung und Kooperation mit anderen Fachbereichen im Kirchenkreis und in der Landeskirche,
    • Unterstützung der vorhandenen Gremien bei der Vorbereitung der Fusion der Kirchenkreise Falkensee und Nauen-Rathenow.
    Qualifikation und Voraussetzungen:
    • ein gemeindepädagogischer, diakonischer oder sozialpädagogischer Abschluss bzw. eine entsprechende religionspädagogische Qualifikation,
    • die Qualifikation zum/zur Kreisbeauftragten (kann auch erworben werden),
    • Kompetenzen in Teamleitung und konzeptioneller Arbeit,
    • gute Team- und Kommunikationsfähigkeit,
    • Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche,
    • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung einschließlich der Bereitschaft, an Wochenenden zu arbeiten,
    • ein Führerschein (Klasse B),
    • ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate).
    Geboten werden:
    • eine unbefristete Anstellung mit 50 % RAZ nach TV-EKBO und kirchlicher Zusatzversorgung,
    • einen vielseitigen, engagierten Kirchenkreis mit offenen, lebendigen Gemeinden,
    • ein hohes Maß an Eigenverantwortung und kreativen Gestaltungsspielraum,
    • eine gute kollegiale Gemeinschaft aus Haupt- und Ehrenamtlichen,
    • die Möglichkeit zu kollegialem Austausch und Zusammenarbeit,
    • Möglichkeit und Unterstützung zur Fort- und Weiterbildung,
    • Unterstützung durch die Kollegiale Leitung, den Kreiskirchenrat und das Amt für Kirchliche Dienste (AKD) der Landeskirche,
    • enge Zusammenarbeit mit der Kreisbeauftragten in der Arbeit mit Jugendlichen.
    Informationen über den Kirchenkreis und die Gemeinden finden sich unter: www.kirchenkreis-falkensee.de.
    Weitere Auskünfte erteilt der Vorsitzende der Kollegialen Leitung Pfarrer Dr. Bernhard Schmidt, Telefon: 03322/127341, E-Mail: bernhard.schmidt@gemeinsam.ekbo.de.
    Die Bewerbung ist bitte ausschließlich per E-Mail in einem pdf-Dokument bis zum 31. März 2024 an den Kirchenkreis Falkensee zu richten, E-Mail: kk-buero@kirchenkreis-falkensee.de.
  2. Der Evangelische Kirchenkreis Falkensee sucht zum 1. Juli 2024 für den Pfarrsprengel Dallgow eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (w/m/d) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der Stellenumfang beträgt 50 % RAZ, in Kombination mit einer anderen Stelle im Kirchenkreis auch 100 % RAZ. Die Vergütung erfolgt nach TV-EKBO.
    Der Pfarrsprengel Dallgow besteht aus den Kirchengemeinden Dallgow, Rohrbeck und Seeburg, die in den letzten Jahren erheblichen Zuzug durch Familien erfahren haben. Es gibt bereits eine lebendige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die von vielen Ehrenamtlichen unterstützt wird und gleichzeitig offen ist für Kreativität und neue Ideen. Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit der kommunalen Grundschule, die eine regelmäßige Präsenz der Kirchengemeinden im öffentlichen Raum ermöglicht. An vielen Stellen gelingt die Kooperation mit der katholischen Kirchengemeinde.
    Aufgaben sind:
    • Gestaltung und Durchführung von Angeboten für Kinder im Grundschulalter am Schulstandort (Schulkoop),
    • regelmäßige Kinder- und (Jugend)gruppen in der Gemeinde,
    • Planung und Durchführung regelmäßiger Familiengottesdienste im Team, teils in ökumenischer Kooperation,
    • Mitarbeit im Kindergottesdienst-Team,
    • regelmäßige Angebote in einer kommunalen Kita bzw. in der katholischen Kita,
    • Begleitung einer Freizeitfahrt für Kinder/Jugendliche im Kirchenkreis,
    • Gestaltung von Übergängen aus der Arbeit mit Kindern in die Jugendarbeit,
    • Stärkung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen durch eigene Ideen und Projekte,
    • Koordination von ehrenamtlich Mitarbeitenden für den Arbeitsbereich,
    • Kooperation mit anderen Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis,
    • Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit.
    Geboten werden:
    • eine unbefristete Anstellung mit der Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung,
    • ein Arbeitsverhältnis mit allen sozialen Leistungen des TV-EKBO (inkl. kirchlicher Zusatzversorgung),
    • eine gute Vernetzung im Konvent der Gemeindepädagoginnen im Kirchenkreis mit Fachberatung,
    • Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Fortbildung und Supervision,
    • eine gute Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Räumen und Sachmitteln.
    Erwartet werden:
    • eine gemeindepädagogische, diakonische, sozialpädagogische, theologische bzw. vergleichbare Ausbildung oder Studium oder
    • die Bereitschaft zu einer berufsbegleitenden Ausbildung oder Studium (AKD Brandenburg/EHB Berlin),
    • Freude an der gemeindepädagogischen Arbeit, Teamfähigkeit, Organisationstalent,
    • Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche,
    • ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate),
    • ein Führerschein (Klasse B).
    Informationen über die Gemeinden finden sich unter: https://www.kirche-dallgow.de.
    Weitere Auskünfte erteilen die Kreisbeauftragte Arbeit mit Kindern Sabine Berger, Telefon: 0174/7203636, E-Mail: sabine.berger@gemeinsam.ekbo.de, und der Vorsitzende der Kollegialen Leitung Pfarrer Dr. Bernhard Schmidt, Telefon: 03322/127341, E-Mail: bernhard.schmidt@gemeinsam.ekbo.de.
    Die Bewerbung ist bitte ausschließlich per E-Mail in einem pdf-Dokument bis zum 31. März 2024 zu richten an den Evangelischen Kirchenkreis Falkensee, E-Mail: kk-buero@kirchenkreis-falkensee.de.
  3. Der Evangelische Kirchenkreis Falkensee sucht zum 1. Juli 2024 für die Kirchengemeinde Falkensee-Seegefeld (ca. 1.800 Gemeindeglieder) eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (w/m/d) für die Arbeit mit Kindern und Familien im Umfang von 50 % RAZ, in Kombination mit einer anderen Stelle im Kirchenkreis oder in Kooperation mit dem Evangelischen Kindergarten auch 100 % RAZ.
    Gesucht wird für diese Aufgabe eine offene und kommunikative Person, die ein hohes Interesse daran hat, sich mit den Lebens- und Glaubensfragen von Kindern auseinanderzusetzen und auch ihre Eltern zu begleiten. Jede Form der Kreativität ist herzlich Willkommen. Die Kirchengemeinde Falkensee-Seegefeld liegt auf beiden Seiten der Bahnlinie Berlin-Hamburg. Die Gemeinde ist Träger einer evangelischen Kita mit 140 Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern. Im Einzugsbereich gibt es zwei Grundschulen.
    Über einen neuen Standort im Bereich Neu-Seegefeld (Standort Diesterweg-Grundschule) wird nachgedacht.
    Aufgaben sind:
    • Leitung und Begleitung von Kindergruppen ab Vorschulalter,
    • Durchführung von Übernachtungen bzw. Fahrten mit Grundschulkindern,
    • religionspädagogische und diakonische Projekte in Zusammenarbeit mit der evangelischen Kita und der Senior:innenarbeit im „Haus Bäumchen“,
    • Gestaltung bzw. Mitwirkung bei Familien- und Kitagottesdiensten,
    • Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit,
    • Stärkung der Arbeit mit Kindern und Familien durch eigene Ideen und Projekte: z. B. Familienfreizeit, Kinderbibelwoche, Tauferinnerungsfest,
    • Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden und deren fachliche Begleitung,
    • seelsorgerliche Begleitung von Familien.
    Geboten werden:
    • ein kulturell vielfältiges, durch viele Familien mit Kindern geprägtes Arbeitsumfeld,
    • eine unbefristete Anstellung mit der Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung,
    • ein Arbeitsverhältnis mit allen sozialen Leistungen des TV-EKBO (inkl. kirchlicher Zusatzversorgung),
    • eine gute Begleitung und Vernetzung im Konvent der gemeindepädagogisch Mitarbeitenden und im ökumenischen Stadtkonvent,
    • Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Fortbildung und Supervision,
    • Wohnmöglichkeit in gemeindeeigener Immobilie.
    Erwartet werden:
    • eine gemeindepädagogische, diakonische, sozialpädagogische, theologische bzw. vergleichbare Ausbildung oder Studium oder
    • die Bereitschaft zu einer berufsbegleitenden Ausbildung oder eines Studiums (AKD Brandenburg/EHB Berlin),
    • Freude an der gemeindepädagogischen Arbeit, Teamfähigkeit, Organisationstalent,
    • Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche,
    • ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate).
    Informationen über die Gemeinde finden sich unter: www.kirche-falkensee-seegefeld.de.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende der Kollegialen Leitung Pfarrer Dr. Bernhard Schmidt, Telefon: 03322/127341, E-Mail: bernhard.schmidt@gemeinsam.ekbo.de, und die geschäftsführende Pfarrerin in der Kirchengemeinde Falkensee-Seegefeld Gisela Dittmer, Telefon: 03322/3461, E-Mail: gisela.dittmer@gemeinsam.ekbo.de.
    Die Bewerbung ist bitte ausschließlich per E-Mail in einem pdf-Dokument bis zum 31. März 2024 zu richten an den Evangelischen Kirchenkreis Falkensee, E-Mail: kk-buero@kirchenkreis-falkensee.de.

Nr. 30Ausschreibung von Kirchenmusikstellen

  1. Im Paul Gerhardt Stift zu Berlin ist zum 1. März 2024 eine KM 1-Kirchenmusik-Stelle für die musikalische Gestaltung des Geistlichen Zentrums mit 50 % Beschäftigungsumfang neu zu besetzen. Die Anstellung ist unbefristet.
    Gesucht wird:
    eine engagierte und motivierte Person, die gern im Team arbeitet und Lust hat, am Gemeindeaufbau mitzuwirken und die Kirchenmusik am Geistlichen Zentrum durch Chorarbeit und Gestaltung von Konzerten neu aufzubauen.
    Zu den Aufgaben gehören:
    • wöchentliche musikalische Gestaltung des Sonntagsgottesdiensts in der Kirche des Stifts (dreimal im Monat),
    • musikalische Begleitung von Andachten (zweimal pro Woche),
    • Aufbau eines Kinder- oder Jugendchors,
    • Aufbau eines Chors für Erwachsene,
    • Mitwirkung bei Konzerten und Veranstaltungen.
    Qualifikationen:
    • B-Examen/Bachelor Kirchenmusik oder ein vergleichbarer Abschluss,
    • Erfahrung in der kirchlichen Gemeindearbeit,
    • Bereitschaft zur Abend- und Wochenendarbeit,
    • Interesse an verschiedenen Genres der Kirchenmusik,
    • Erfahrung in der Chorleitung,
    • Organisationsfähigkeit und eigenständige Arbeitsweise,
    • selbstbewusstes Auftreten,
    • Identifikation mit den Zielen der Stiftung.
    Geboten werden:
    • ein schönes Instrument – Schleifladenorgel aus dem Jahr 1888,
    • ein Steinway-Flügel,
    • sehr schöne Räumlichkeiten für Konzerte und Proben,
    • tarifliche Vergütung nach AVR DWBO,
    • arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge,
    • Fort- und Weiterbildung,
    • Einbindung in ein motiviertes Team,
    • sehr gute Gestaltungsmöglichkeiten,
    • Zuschuss zum Deutschlandticket,
    • flexible Arbeitszeiten.
    Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Martin von Essen, Telefon: 030/45005108, und die Leitung des geistlichen Zentrums Eleonore Schulz, Telefon: 0157/80531402, E-Mail: eleonore.schulz@paulgerhardtstift.de.
    Bewerbungen (per E-Mail; max. 5 MB) werden bis zum 29. Februar 2024 erbeten an Pfarrer Martin von Essen, E-Mail: m.von-essen@paulgerhardtstift.de.
  2. Die Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Mariendorf, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, sucht zum 1. Juni 2024 eine Kirchenmusikerin/einen Kirchenmusiker für 75 % Stellenumfang KM 1.
    Bei Interesse und Befähigung kann im Zusammenhang mit einer Kinderchorleitung der Stellenumfang auf bis zu 100 % erhöht werden.
    Die Kirchengemeinde Berlin-Mariendorf ist mit ihren rund 5.700 Gemeindegliedern eine von drei Mariendorfer Gemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg. Die Kirchengemeinde verfügt über die zweitälteste Berliner Dorfkirche und die historisch bedeutsame Martin-Luther-Gedächtniskirche samt ihrer Erinnerungs- und Versöhnungsarbeit der Nagelkreuzgemeinschaft.
    Geboten werden:
    • eine Schuke-Orgel, 1957/1987; 18 Reg, II, Ped. (Dorfkirche),
    • eine Walcker-Orgel, 1935; 50 Reg, IV, Ped. (Martin-Luther-Gedächtniskirche),
    • verschiedene Tasteninstrumente,
    • gute Probenmöglichkeiten in unterschiedlichsten Räumlichkeiten,
    • eine aufgeschlossene, musikalische (Gottesdienst-)Gemeinde,
    • vielfältige Entfaltungs- und Gestaltungsmöglichkeiten,
    • gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
    Das Aufgabenprofil beinhaltet u. a.:
    • Begleitung Gottesdienste/Andachten/gemeindliche Gemeindeveranstaltungen,
    • Begleitung und Förderung des Gemeindegesangs,
    • Leitung der Kantorei (derzeit 23 Mitglieder),
    • Leitung des Posaunenchores (derzeit 14 Mitglieder),
    • ggf. (dann in Verbindung mit einem höheren Stellenumfang) musikalische Arbeit mit der gemeindeeigenen Kita (80 Plätze),
    • Ansprechpartner:in für die verschiedenen ansässigen musikalischen Gruppen und Initiativen,
    • Gremienarbeit/Drittmittelakquise.
    Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfanges für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO), die Anstellung erfolgt bei der Kirchengemeinde Berlin-Mariendorf.
    Erwartet werden:
    • Bachelor oder B-Prüfung Kirchenmusik für KM 1-Stelle,
    • Team- und Kooperationsfähigkeit,
    • die Bereitschaft zu regionaler und ökumenischer Zusammenarbeit,
    • die Bereitschaft, sich in eine avisierte regionale kirchenmusikalische Zusammenarbeit einzubringen,
    • eine solide Kompetenz im Bereich (sozialer) Medien.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats G. Graf, E-Mail: gemeindebuero@mariendorf-evangelisch.de, Pfarrer D. Lippold, Telefon: 030/7065005, E-Mail: pfarrer@mariendorf-evangelisch.de, und der Kreiskantor S. Brendel, Telefon: 0160/94714690, E-Mail: brendel@TS-evangelisch.de
    Bewerbungen sind bitte in einem pdf-Dokument per E-Mail bis zum 19. April 2024 zu richten an E-Mail: gemeindebuero@mariendorf-evangelisch.de.
    Als Termin für die Wahlproben ist der 14. Mai 2024 vorgesehen.

Nr. 31Ausschreibung der Stelle der/des Beauftragten
der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Potsdam

In der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) Potsdam mit Sitz in Potsdam ist die Stelle der/des Beauftragten für Evangelischen Religionsunterricht ab 1. August 2024 für die Dauer von zehn Jahren zu besetzen.
Lehrkräfte mit endgültiger Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre und Hochschulabschluss, Pfarrerinnen und Pfarrer sowie ordinierte Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen können sich bewerben.
Die Beauftragten leiten die Arbeitsstellen für Evangelischen Religionsunterricht. Zu den Aufgaben gehören:
  • die Dienstaufsicht über die Religionslehrkräfte,
  • die strukturelle Planung des Diensteinsatzes,
  • die regionale Fachaufsicht über den Religionsunterricht,
  • die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen staatlichen Stellen (insbesondere der Schulaufsicht),
  • die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Religionsunterrichts durch Fortbildungsangebote im Rahmen der monatlichen Dienstkonvente,
  • die fachliche Beratung und Unterstützung der Religionslehrkräfte,
  • die Begleitung von Religionslehrkräften in allen Ausbildungsgängen und
  • die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen Einrichtungen.
Die/der Beauftragte vertritt die Belange des Religionsunterrichts gegenüber den regionalen kirchlichen und staatlichen Stellen. Die enge Kooperation mit den Kirchenkreisen, die Umsetzung des kirchlichen Dienstrechtes sowie die kollegiale Unterstützung der landeskirchlichen Gremienarbeit sind Bestandteile des Dienstes der/des Beauftragten.
Gesucht wird eine Führungskraft, die die Entwicklung des Evangelischen Religionsunterrichts insbesondere im Gebiet der ARU Potsdam kreativ und motivierend begleitet und Freude an der konzeptionellen Weiterentwicklung hat. Die/der künftige Beauftragte sollte sich durch Innovationsfreudigkeit, organisatorisches Geschick, Durchsetzungsstärke und eine empathische Personalführung auszeichnen.
Geboten werden ein aufgeschlossenes, motiviertes, altersgemischtes Kollegium, eine erfahrene Verwaltungsfachkraft vor Ort und einen ausgezeichneten Bürostandort am Grünen Gitter, im Herzen der Parklandschaft der Landeshauptstadt Potsdam. Die Nähe zu kirchlichen Einrichtungen, wie der Generalsuperintendentur, der Superintendentur und zu einem der größten evangelischen Schulträger Brandenburgs, der Hoffbauer gGmbH, bieten die Möglichkeit, den Religionsunterricht hervorragend zu vernetzen. Darüber hinaus befinden sich das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie andere für den Bildungsbereich relevante Landeseinrichtungen in der näheren Umgebung.
Die Vergütung bzw. Besoldung erfolgt gemäß Entgeltgruppe 13 TV-EKBO oder gemäß Pfarrbesoldungsordnung.
Weitere Auskünfte erteilen der Abteilungsleiter Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel, Telefon: 030/24344513, E-Mail: c.vogel@ekbo.de, oder der zuständige Referatsleiter Oberkonsistorialrat Dr. Dieter Altmannsperger, Telefon: 030/24344344, E-Mail: d.altmannsperger@ekbo.de.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes erbeten an: Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Abteilung 4, z. Hd. OKR Dr. Christoph Vogel, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin, oder per E-Mail: c.vogel@ekbo.de.

IV. Personalnachrichten

Nr. 32Nachrichten und Personalien

Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Marie-Luise Gürtler als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Februar 2024,
Deborah Meinig als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Februar 2024,
Ute Winkler als ordinierte Gemeindepädagogin mit Wirkung vom 1. Februar 2024.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Dr. Eva Finkenstein mit Wirkung vom 1. Februar 2024,
Pfarrer Lars Friedrich mit Wirkung vom 1. Februar 2024.
Übertragen wurde:
dem Pfarrer Andreas Bertram die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Niederschönhausen-Nordend, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Wirkung vom 16. Februar 2024 bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Pfarrerin Dr. Eva Finkenstein die (12.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte für den ausschließlichen Dienst in der Immanuel-Kirchengemeinde, mit Wirkung vom 1. Februar 2024 für die Dauer von fünf Jahren,
dem Pfarrer Lars Friedrich die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Niederbarnim, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, mit Wirkung vom 1. Februar 2024 für die Dauer von zehn Jahren,
der Pfarrerin Ines Fürstenau-Ellerbrock die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Rahnsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, mit Wirkung vom 1. Februar 2024 bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der ordinierten Gemeindepädagogin Steffi Jawer die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Schöneiche, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, mit Wirkung vom 1. Februar 2024 bis zum Eintritt in den Ruhestand,
dem ordinierten Gemeindepädagogen Benjamin Liedtke die (22.) landeskirchliche Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Fürstenwalde mit Wirkung vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Juli 2030.
Einen Auftrag hat erhalten:
Pfarrer Falko Becker im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree für das Projekt REMIX (Region Strausberg)/Arbeit mit jüngeren Erwachsenen, mit Wirkung vom 1. Januar 2024 für die Dauer von zwei Jahren.
Verlängert wurde:
die Beurlaubung von Pfarrerin Dr. Katja Bruns für einen Dienst in der Militärseelsorge beim Evangelischen Militärpfarramt Wilhelmshaven II über den 31. Januar 2024 hinaus bis zum 31. Januar 2026.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Rainer Berkholz, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Mühlenfließ, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, mit Ablauf des Monats Januar 2024,
Pfarrer Dr. Roland Krusche, zuletzt Inhaber der landeskirchlichen Pfarrstelle für Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge, mit Ablauf des Monats Januar 2024,
Pfarrerin Elvira Kübler, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Lukaskirchengemeinde Oberbarnim, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, mit Ablauf des Monats Januar 2024,
Pfarrer Torsten Silberbach, zuletzt beurlaubt für den Dienst als Vorstand der Stephanus-Stiftung, mit Ablauf des Monats Januar 2024.

Nr. 33Berichtigung einer Personalnachricht

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Im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 1/2024 ist auf Seite 28 unter „In den Wartestand ist getreten“ der Eintrag wie folgt zu korrigieren:
Der Eintrag zum Eintritt in den Wartestand von Pfarrer Falko Becker, zuletzt Inhaber der (1.) Kreispfarrstelle für Jugendarbeit, Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, mit Ablauf des Monats Dezember 2023, ist zu löschen (s. o. Nr. 32 S. 68 unter „einen Auftrag hat erhalten“).

Nr. 34Todesfälle

„Der Herr wird dein ewiges Licht und dein Gott wird dein Glanz sein“
(Jesaja 60,19)
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Martin Brüning, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Kaulsdorf, ehemals Evangelischer Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, am 20. Januar 2024,
Pfarrer i. R. Johann Karpel, zuletzt Pfarrer des ehemaligen Pfarrsprengels Wittstock (Dosse), Kirchenkreis Wittstock, jetzt Evangelische Gesamtkirchengemeinde Wittstock, Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, am 15. Januar 2024,
Pfarrer i. R. Jürgen-Dietrich Lukas, zuletzt Pfarrer der Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde, ehemals Kirchenkreis Berlin-Schöneberg, jetzt Evangelische Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, am 29. Oktober 2023,
Pfarrer i. R. Immo Riebicke, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Heilig-Geist-Kirchengemeinde Werder (Havel), ehemals Kirchenkreis Potsdam, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, am 5. Januar 2024,
Pfarrer i. R. Richard Stramke, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinde Reichwalde, ehemals Kirchenkreis Weißwasser, jetzt Pfarrsprengel Am Bärwalder See, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, am 6. Januar 2024,
Pfarrer i. R. Dietrich Wegmann, zuletzt Inhaber einer landeskirchlichen Pfarrstelle für Gehörlosenseelsorge, am 10. Januar 2024.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 3) erscheint am 20. März 2024. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 1. März 2024.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin