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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

II. Bekanntmachungen

Nr. 43U r k u n d e
über die Errichtung einer Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus
im Evangelischen Kirchenkreis Nauen-Rathenow

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Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Nauen-Rathenow am 23. März 2023 beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Nauen-Rathenow wird eine Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. Mai 2023 in Kraft.
Nauen, den 23. März 2023
Kreiskirchenrat des Evangelischen
Kirchenkreises Nauen-Rathenow
Der Vorsitzende
(L. S.)
Thomas Tutzschke
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 4. April 2023
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Anke Poersch
mit der Wahrnehmung der Aufgaben
der Präsidentin als Behördenleiterin beauftragt

Nr. 44U r k u n d e
über die Änderung des Namens
der Evangelischen Dorf-Kirchengemeinde,
Kirchenkreis Steglitz

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

Der Name der Evangelischen Dorf-Kirchengemeinde, Kirchenkreis Steglitz, wird geändert in „Evangelische Dorfkirchengemeinde Berlin-Lankwitz“.
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§ 2

Diese Urkunde tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
Berlin, den 28. März 2023
Az.: 1000-01:12/015-15.01
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Anke Poersch
mit der Wahrnehmung der Aufgaben
der Präsidentin als Behördenleiterin beauftragt

Nr. 45U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Hoffnungs-Kirchengemeinde Lögow und
der Evangelischen Kirchengemeinde Wusterhausen,
beide Evangelischer Kirchenkreis Prignitz,
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Evangelischen Hoffnungs-Kirchengemeinde Lögow und
der Evangelischen Kirchengemeinde Wusterhausen,
beide Evangelischer Kirchenkreis Prignitz,
zu einem Pfarrsprengel

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Evangelische Hoffnungs-Kirchengemeinde Lögow und die Evangelische Kirchengemeinde Wusterhausen, beide Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Hoffnungskirchengemeinde Wusterhausen“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Evangelischen Hoffnungskirchengemeinde Lögow und der Evangelischen Kirchengemeinde Wusterhausen, beide Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, zum Pfarrsprengel Wusterhausen wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstellen der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Wusterhausen werden auf die Evangelische Hoffnungskirchengemeinde Wusterhausen übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Berlin, den 28. Februar 2023
Az.: 1002-01:0646
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Anke Poersch
mit der Wahrnehmung der Aufgaben
der Präsidentin als Behördenleiterin beauftragt

Nr. 46U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz
und der Kirchengemeinde Lauta-Dorf,
beide Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz und die Kirchengemeinde Lauta-Dorf, beide Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Berlin, den 28. März 2023
Az.: 1002-01:0650
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Anke Poersch
mit der Wahrnehmung der Aufgaben
der Präsidentin als Behördenleiterin beauftragt

Nr. 47Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz

Vom 8. Dezember 2022 und 2. Januar 2023

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Die Gemeindekirchenräte der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz und der Kirchengemeinde Lauta-Dorf haben gemäß § 4 Absatz 2 Kirchengemeindestrukturgesetz vom 17. April 2021 (KABl. 2021/5 Nr. 52) folgende Satzung beschlossen:
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§ 1
Bildung der Ortskirchen

( 1 ) Die gemäß Artikel 12 Absatz 3 Grundordnung durch Vereinigung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz und der Kirchengemeinde Lauta-Dorf neu entstehende „Evangelische Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz" wird gemäß Absatz 2 in örtliche Bereiche mit jeweils eigenen Vertretungen (Ortskirchen) gegliedert.
( 2 ) Die Kirchengemeinden bilden in dem jeweiligen vor der Vereinigung bestehenden Gebietsbestand jeweils eine Ortskirche mit den entsprechenden Namen Bernsdorf, Hohenbocka, Hosena, Laubusch und Lauta-Dorf.
( 3 ) Die Bereiche der Ortskirchen können durch Änderung dieser Satzung modifiziert werden. Widerspricht ein betroffener Ortskirchenrat der Änderung der Bereiche, ist die Zustimmung des Kreiskirchenrates erforderlich.
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§ 2
Ortskirchenräte

( 1 ) Die Ortskirchenräte beraten und beschließen über
  1. das kirchliche Leben vor Ort, insbesondere die Entscheidungen nach der Lebensordnung über kirchliche Amtshandlungen,
  2. die Nutzung der im Ort vorhandenen kirchlichen Gebäude.
( 2 ) Jeder Ortskirchenrat wählt aus seiner Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Gemeindekirchenrat.
( 3 ) Zusätzlich beschließen die Ortskirchenräte weiterhin über die Verwendung
  1. der für die Ortskirche im Haushalt der Gesamtkirchengemeinde bereitgestellten Mittel,
  2. des Gemeindekirchgeldes aus dem Gebiet der Ortskirche und
  3. der gemeindeeigenen Kollekten und sonstigen Zuwendungen zugunsten der Ortskirche,
  4. der Entnahme aus zweckbestimmten ortsbezogenen Rücklagen.
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§ 3
Gemeindekirchenrat

( 1 ) Dem Gemeindekirchenrat gehören fünf Mitglieder der Ortskirchenräte an.
( 2 ) Die ortskirchlichen Mitglieder des Gemeindekirchenrates werden von den Ortskirchenräten aus deren Mitte gewählt.
( 3 ) Die Ortskirchenräte der Ortskirchen Bernsdorf, Hohenbocka, Hosena, Laubusch und Lauta-Dorf wählen je ein Mitglied und je eine Stellvertretung in den Gemeindekirchenrat.
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§ 4
Veränderung und Aufhebung der Satzung

Die Veränderung und die Aufhebung dieser Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln des Gemeindekirchenrates sowie der kirchenaufsichtlichen Genehmigung.
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§ 5
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung am 1. Januar 2024 in Kraft.
Vorstehende Satzung wurde am 28. März 2023 durch das Kollegium des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.

Nr. 48Genehmigung von neuen Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:71/146
    Berlin, den 29. März 2023
    Die Evangelische Kirchengemeinde am Beetzsee, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „I“, „II“ und „III“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE AM BEETZSEE“.
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  2. Konsistorium Az.: 1312-03:81/170
    Berlin, den 29. März 2023
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Westprignitz, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „I“ und „II“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet „EVANGELISCHE GESAMTKIRCHENGEMEINDE WESTPRIGNITZ“.
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  3. Konsistorium Az.: 1312-03:86/019
    Berlin, den 5. Apri 2023
    Die Evangelische Kirchengemeinde St. Anna Löwenbruch, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „Kreuz“ und „Fisch“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. ANNA LÖWENBRUCH“.
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  4. Konsistorium Az.: 1312-03:20/033
    Berlin, den 5. Apri 2023
    Die Evangelische Andreas-Kirchengemeinde, Kirchenkreis Reinickendorf, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet „EVANGELISCHE ANDREAS-KIRCHENGEMEINDE“.
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  5. Konsistorium Az.: 1312-03:06/062
    Berlin, den 5. Apri 2023
    Die Evangelische Kirchengemeinde vor dem Halleschen Tor, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „1“, „2“, „3“, „4“, „5“, „6“ und „7“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE VOR DEM HALLESCHEN TOR“.
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  6. Konsistorium Az.: 1312-03:82/034-20.07
    Berlin, den 5. Apri 2023
    Die Evangelische Trinitatis-Kirchengemeinde Potsdam, Kirchenkreis Potsdam, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „1 Punkt“, „2 Punkte“, und „3 Punkte“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet „EVANGELISCHE TRINITATIS-KIRCHENGEMEINDE POTSDAM“.
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  7. Konsistorium Az.: 1312-03:42/147
    Berlin, den 5. Apri 2023
    Die Evangelische Regionalkirchengemeinde Terpt, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „Punkt“ und „Stern“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet „EVANGELISCHE REGIONALKIRCHENGEMEINDE TERPT“.
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  8. Konsistorium Az.: 1312-03:08/020
    Berlin, den 5. April 2023
    Die Evangelische Luther-Kirchengemeinde in Berlin-Spandau, Kirchenkreis Spandau, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet „EVANGELISCHE LUTHER-KIRCHENGEMEINDE IN BERLIN-SPANDAU“.
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Nr. 49Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:71/146
    Berlin, den 29. März 2023
    Das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Päwesin mit der Umschrift „KIRCHENSIEGEL zu PEWESIN“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Roskow mit der Umschrift „KIRCHENSIEGEL zu ROSKOW“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Weseram mit der Umschrift „PFARRE UND KIRCHE ZU WESERAM“, das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Brielow mit der Umschrift „Siegel der Parochie Brielow“, das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Ketzür mit der Umschrift „KIRCHEN SIEGEL ZU KETZÜR“ und das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde der Lünower Dorfkirche mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE DER LÜNOWER DORFKIRCHE“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, werden außer Geltung gesetzt.
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:81/170
    Berlin, den 29. März 2023
    Das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Mellen-Rambow mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE MELLEN-RAMBOW“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Garlin mit der Umschrift „SIEGEL DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE Garlin“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Sargleben mit der Umschrift „SIEGEL DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE Sargleben“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Seetz mit der Umschrift „SIEGEL DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE Seetz“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Groß Warnow mit der Umschrift „S. D. EV. KIRCHENGEMEINDE WARNOW“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Pinnow mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE ZU PINNOW“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Reckenzin mit der Umschrift „S. D. EV. KIRCHENGEMEINDE RECKENZIN“, das Kirchensiegel der
    Kirchengemeinde Boberow mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE BOBEROW 1911“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Mankmuß mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE MANKMUSS“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinden Pröttlin, Deibow und Milow mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHENGEMEINDEN PRÖTTLIN, MILOW und DEIBOW.“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, werden außer Geltung gesetzt.
  3. Konsistorium Az.: 1312-03:86/019
    Berlin, den 5. April 2023
    Das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde St. Anna Löwenbruch, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. ANNA LÖWENBRUCH“, ohne Beizeichen, wurde außer Geltung gesetzt.
  4. Konsistorium Az.: 1312-03:20/033
    Berlin, den 5. April 2023
    Das Kirchensiegel der Evangelischen Felsen-Kirchengemeinde mit der Umschrift „EVANGELISCHE FELSEN-KIRCHENGEMEINDE“ und das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Am Seggeluchbecken mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE AM SEGGELUCHBECKEN BERLIN-WITTENAU“, beide Kirchenkreis Reinickendorf, wurden außer Geltung gesetzt.
  5. Konsistorium Az.: 1312-03:06/062
    Berlin, den 5. April 2023
    Das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz-Passion mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE HEILIG KREUZ-PASSION“ und das Kirchensiegel der Evangelischen Jesus Christus-Kirchengemeinde mit der Umschrift „EV. JESUS CHRISTUS-KIRCHENGEMEINDE“, beide Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, wurden außer Geltung gesetzt.
  6. Konsistorium Az.: 1312-03:82/034-20.07
    Berlin, den 5. April 2023
    Das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Potsdam-Bornim mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE BORNIM“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Golm mit der Umschrift „KIRCHENSIEGEL ZU GOLM (MARK)“ und das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Grube mit der Umschrift „KIRCHENSIEGEL ZU GRUBE (MARK)“, sämtlich Kirchenkreis Potsdam, wurden außer Geltung gesetzt.
  7. Konsistorium Az.: 1312-03:42/147
    Berlin, den 5. April 2023
    Das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Terpt mit der Umschrift „KIRCHEN SIEGEL ZU TERPT“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Duben mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE D U B E N“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Hindenberg mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE ZU HINDENBERG“ und das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Stöbritz mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE zu STÖBRITZ“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, wurden außer Geltung gesetzt.
  8. Konsistorium Az.: 1312-03:08/020
    Berlin, den 5. April 2023
    Das Kirchensiegel der Luther-Kirchengemeinde in Berlin-Spandau, Kirchenkreis Spandau, mit der Umschrift „LUTHER-KIRCHENGEMEINDE IN BERLIN-SPANDAU“ wurde außer Geltung gesetzt.

III. Stellenausschreibungen

Nr. 50Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (1.) Pfarrstelle der Segenskirchengemeinde zu Berlin-Reinickendorf, Kirchenkreis Reinickendorf, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Zur Segenskirchengemeinde gehören ca. 4.000 Gemeindeglieder. Sie umfasst das Gebiet nördlich des ehemaligen Flughafens Tegel und ist sehr gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden.
    Ihre Gottesdienste feiert die Gemeinde in der großen Segenskirche aus dem Jahr 1892, die Küsterei und weitere Gemeinderäume befinden sich in der Auguste-Viktoria-Allee 51a. Im angrenzenden Albert-Schweitzer-Haus bietet die Kita in gemeindlicher Trägerschaft ca.100 Plätze an.
    Sowohl die Segenskirchengemeinde als auch der dazugehörige Kiez befinden sich zurzeit in einer spannenden Entwicklungsphase.
    Im Team der Segenskirchengemeinde arbeiten außerdem hauptberuflich eine Pfarrerin (100 %), ein Geschäftsführer (50 %), ein Haus- und Kirchwart (75 %) und eine Kirchenmusikerin (50 %).
    Ein vom Bezirksamt geförderter Kulturassistent (100 %) unterstützt die Gemeinde in verschiedenen Bereichen, u. a. in der Küsterei. Die Stelle der Küsterin soll zeitnah wiederbesetzt werden. Zahlreiche Ehrenamtliche engagieren sich bei der Ausgabe von Laib und Seele sowie in Gemeindegruppen, die verschiedene Lebensbereiche abdecken.
    Mit der katholischen Nachbargemeinde St. Rita verbindet die Segenskirchengemeinde eine langjährige Kooperation und auch zum Quartiersmanagement werden gute Kontakte gepflegt. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden in der Region (Evangeliums-Kirchengemeinde und Evangelische Luther-Kirchengemeinde Alt-Reinickendorf – ELKAR) wird zurzeit weiter ausgebaut und gefestigt. Gemeinsame Gottesdienste und Projekte sowie eine gemeinsame Konfirmand:innenarbeit sind Schritte auf dem Weg zur Regionalisierung.
    Die Segenskirchengemeinde wünscht sich eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen bzw. eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der
    • gern im Team arbeitet und kommunikativ ist,
    • in der Geschäftsführung mitarbeiten möchte,
    • Freude an lebensnaher Verkündigung hat und gern kreative Gottesdienste gestaltet und
    • sich begeistern lässt für neue Wege – auch im digitalen Bereich – und Gemeindeentwicklung und Strukturveränderungen mitgestaltet.
    Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Die Gemeinde unterstützt gern bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Angela Gerhardt, Telefon: 0152/02968862, E-Mail: a.gerhardt@segenskirche.de, Pfarrerin Ina Lambert, Telefon: 030/41405535, E-Mail: i.lambert@segenskirche.de, und der amtierende Superintendent Volker Lübke, Telefon: 030/4111919, E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-reinickendorf.de.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde Zum Heilsbronnen, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, ist ab sofort mit bis zu 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Kirchengemeinde Zum Heilsbronnen mit ca. 3.000 Gemeindegliedern liegt im Bayerischen Viertel, im ruhigen und doch zentralen Teil von Schöneberg, mit fußläufiger Anbindung an das U-Bahn-Netz (U4/U7/U9). Der Kiez ist innerstädtisch, heterogen und die Lebensentwürfe zeugen von sozialer Diversität. Das Gemeindegebiet prägt eine an die Ausgrenzung und Vernichtung jüdischer Menschen erinnernde Gedenkkultur.
    Der Heilsbronnen ist seit jeher eine Gemeinde mit viel ehrenamtlichem Engagement, die sich öffnet und in den Kiez hinein strahlt. Vielfältige Zusammenarbeit mit anderen Akteur:innen vor Ort ist entstanden.
    Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen (m/w/d) mit einem klaren theologischen und geistlichen Profil, die oder der mit der Kollegin vor Ort die grundsätzlichen Aufgaben im Pfarrdienst versieht. Schwerpunkte der zu besetzenden Stelle sollen Aufbau und Gestaltung einer lebendigen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien sowie die Öffentlichkeitsarbeit der Kirchengemeinde (Internetauftritt, Newsletter, Social Media) sein.
    Die Gemeinde wünscht sich:
    • Freude an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien,
    • Begeisterung für die Konfirmand:innenarbeit (Monatsmodell) und Begleitung der Kita-Kinder (monatliche Andacht),
    • Vernetzung von Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Aufbau, Förderung und Pflege der Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden, dem Kirchenkreis und anderen Akteur:innen im Kiez,
    • Interesse an vielfältiger Gottesdienstpraxis und liturgisches Einfühlungsvermögen,
    • Teamfähigkeit und partnerschaftliches Arbeiten,
    • Offenheit für vielfältige Lebensformen und Lebenssituationen sowie den interreligiösen Dialog,
    • möglichst Erfahrung mit der Entwicklung einer effektiven Öffentlichkeitsarbeit.
    Die Gemeinde bietet:
    • Entlastung durch eine weitere Kollegin im Pfarramt,
    • ein predigtfreies Wochenende im Monat,
    • Küsterin (80 % Dienstumfang), ehrenamtliches Küsterei-Team und Hausmeister,
    • drei Kirchenmusiker auf Basis eines Regionalmodells mit zwei Nachbargemeinden,
    • engagierte Gemeindekirchenratsmitglieder mit vielfältigen Kompetenzen,
    • renovierte, beheizte Kirche mit Kirchen-Café, sanierte Büro-Etage mit modernem Gemeindesaal,
    • sanierte Dienstwohnung im Gemeindehaus mit Loggia, Fahrstuhl und Gemeindegarten (Größe nach Bedarf).
    Weitere Auskünfte erteilen die zweite Pfarrstelleninhaberin Christiane Klußmann, Telefon: 0163/3410222, und der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Prof. Dr. Ulf Schneider, Telefon: 0171/5535915.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Klettwitz, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, ist ab 1. Mai 2023 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen. Mit der Pfarrstelle verbunden ist die dauerhafte Vakanzverwaltung der Kirchengemeinden Saalhausen, Wormlage und Freienhufen.
    Zur Pfarrstelle gehören derzeit vier Kirchengemeinden mit sechs Predigtstätten und ca. 720 Gemeindegliedern. Eine Beauftragung für eine weitere Kirchengemeinde ist für die Folgejahre geplant.
    Die Kirchengemeinden freuen sich über eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der bereit ist, auf die Menschen in den Kirchengemeinden zuzugehen, mit ihnen als Christ bzw. Christin zu leben und gern und fröhlich den Dienst im ländlichen Raum tun möchte.
    Der Gemeindekirchenrat, eine Gemeindepädagogin in Teilzeit für die Arbeit mit Kindern, eine regional angestellte Mitarbeiterin in Teilzeit in der Verwaltung, mehrere ehrenamtliche Organistinnen und Organisten sowie zwei Lektorinnen unterstützen bei der Ausübung des Dienstes. Die Konfirmand:innenarbeit wird regional in Senftenberg verantwortet. Die meisten Kirchengebäude sind in einem guten baulichen Zustand. Notwendig für die Arbeit ist ein eigener Pkw.
    Klettwitz liegt im Süden Brandenburgs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nahe der Autobahn A 13 in einer ländlichen Umgebung unweit des größten künstlichen Seengebiets Europas. Eine geräumige, renovierte Pfarrdienstwohnung mit Garten ist im Pfarr- und Gemeindehaus vorhanden. In der Gemeinde Schipkau gibt es zwei Kindertagesstätten in Klettwitz und zwei Grundschulen in Annahütte und Schipkau. In der näheren Umgebung befinden sich die weiterführenden Schulen; sie sind mit Schulbussen erreichbar.
    Weitere Auskünfte erteilt der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Klettwitz Martin Konzag, Telefon: 035754/36022, sowie Superintendent Thomas Köhler, Telefon: 03546/3122.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Berlin Oberspree-West, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, ist mit 75 % Dienstumfang zum 1. Juni 2023 durch das Konsistorium wieder zu besetzen. Der Dienst ist in der Kirchengemeinde Berlin-Baumschulenweg angesiedelt.
    Die Kirchengemeinde Baumschulenweg hat ca. 2.100 Gemeindeglieder. Das Wohnumfeld der Gemeinde ist geprägt durch Genossenschaftsbauten, private und städtische Wohnungsgesellschaften und eine Einfamilienhaussiedlung. In den letzten Jahren sind viele junge Familien ins Gemeindegebiet gezogen, was sich an dem wachsenden Interesse an Eltern-Kind-Kursen (Krabbelgruppen) und an einem neu gegründeten Kinderchor zeigt.
    Die Kirchengemeinde verfügt über ein bedeutendes Kirchengebäude in zentraler Lage, das zu einem baulichen Ensemble mit Volkshochschule und Gemeindehaus gehört. Die energetische und denkmalgerechte Sanierung der Fassade von Kirche und Gemeindehaus wird gegenwärtig vorbereitet. Das Gemeindehaus verfügt über mehrere Räume, was die Arbeit mit unterschiedlichen Gruppen und Kreisen erlaubt. Hier befindet sich auch das Kinder- und Jugendzentrum, in dem sich neben den Kindern der Gemeinde die Konfirmand:innen und Jugendlichen des Pfarrsprengels treffen. Außerdem ist in dem Gemeindehaus ein Weltladen vorhanden. Die Kirchengemeinde ist als Faire Gemeinde zertifiziert.
    Schwerpunkte des Gemeindelebens sind die Gottesdienste und die Gemeindearbeit in verschiedenen altersbezogenen Kreisen. Von zunehmender Bedeutung ist auch die Arbeit mit älteren Menschen in den nahegelegenen Senior:innenwohnheimen.
    Darüber hinaus engagiert sich die Gemeinde in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Initiativen und Einrichtungen insbesondere für die kulturelle Entwicklung des Stadtteils. So werden beispielsweise mit regional ansässigen Künstler:innen Ausstellungen und Konzerte in der Kirche gestaltet.
    Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer mit einem klaren theologischen und geistlichen Profil, die oder der neben den grundsätzlichen Aufgaben im Pfarrdienst
    • auf Menschen zugehen, ihnen zuhören und sie seelsorgerlich begleiten und für die Mitarbeit in der Gemeinde gewinnen kann,
    • Freude und Interesse an der Arbeit mit allen Generationen hat,
    • gern in Bibelstunden, in Gemeindeseminaren und Freizeiten mit Interessierten über geistliche und theologische Themen arbeitet,
    • eine vielfältige Gottesdienstpraxis mit liturgischem Einfühlungsvermögen trägt,
    • ein Herz für Kirchenmusik hat,
    • gern im Team mit den anderen Pfarrerinnen und Pfarrern des Pfarrsprengels plant und arbeitet.
    Im Pfarrsprengel, dem die fünf Gemeinden Treptow, Baumschulenweg, Johannisthal, Niederschöneweide und Oberschöneweide angehören, werden verschiedene Arbeitsbereiche seit vielen Jahren gemeinsam durchgeführt und finanziert. Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen arbeiten innerhalb des Pfarrsprengels regional. Die Zusammenarbeit der Gemeinden im Pfarrsprengel blickt auf eine lange Tradition zurück und ist gut organisiert.
    In der Gemeinde Baumschulenweg arbeitet eine Kirchenmusikerin. Zwei Gemeindepädagoginnen sind für die Arbeit mit Kindern und Familien und für die Arbeit mit Jugendlichen (im regionalen Jugendzentrum) zuständig. Daneben gibt es eine hauptamtliche Mitarbeiterin im Gemeindebüro und einen Hausmeister auf Minijobbasis. Zum Dienst gehört die Erteilung von zwei Stunden Religionsunterricht in der Woche.
    Eine Dienstwohnung im Gemeindehaus steht zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilt die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Berlin-Baumschulenweg Heike Pudler, Telefon: 0179/4659201, sowie Superintendent Hans-Georg Furian, Telefon: 030/577953020.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die (1.) landeskirchliche Pfarrstelle der Evangelischen Berufsschularbeit ist zum 1. August 2023 mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz nimmt durch die Evangelische Berufsschularbeit in der Jugendbildungsstätte Haus Kreisau Berlin ihren Bildungsauftrag des Religionsunterrichts an beruflichen Schulen sowie der politischen Bildung als ein für Jugendliche aller Prägungen offenes Angebot wahr.
    Sie bietet für Auszubildende beruflicher Schulen in Berlin vielfältige außerschulische Bildungsangebote an. Gegründet durch das Mitglied des Kreisauer Kreises Harald Poelchau und geprägt durch dessen Intentionen der politischen, sozialen und religiösen Bildungsarbeit, nimmt das Haus Kreisau heute seinen Bildungsauftrag durch fünf Fachbereiche wahr: 1. Politische Bildung, 2. Kulturen – Religionen – Vielfalt, 3. Erinnerungspädagogik, 4. Team – Kommunikation Performance, 5. Erlebnispädagogik. Mit diesem Seminarangebot ist das Haus Kreisau ein anerkannter und erfolgreicher Bildungspartner beruflicher Schulen mit Veranstaltungen für bis zu 10.000 junge Erwachsene im Jahr. Zum Angebot der Evangelischen Berufsschularbeit/Jugendbildungsstätte Haus Kreisau Berlin gehören auch Seminare der internationalen Jugendbegegnungen, Gedenkstättenfahrten ins In- und Ausland sowie Foren mit über 100 Teilnehmenden.
    Die ein- oder mehrtägigen Seminar-Veranstaltungen finden in der Regel im Haus Kreisau Berlin, am Ufer des Großen Wannsees in Kladow gelegen, statt.
    Gewünscht sind Bewerbungen von Pfarrerinnen und Pfarrern bzw. ordinierten Gemeindepädagoginnen und -pädagogen, die folgendes Profil erfüllen:
    • Neugier, Offenheit und Verständnisbereitschaft für Jugendliche aller Berufsgruppen, sozialer Milieus, weltanschaulicher Orientierung und Bildungsvoraussetzungen,
    • freundliche und verlässliche Kommunikationsfähigkeit gegenüber Auszubildenden, Lehrerinnen und Lehrern und Schulleitungen und ausgesprochene Teamfähigkeit,
    • Kreativität und Lust an der Erprobung vielfältiger Methoden der außerschulischen Erwachsenenbildung,
    • didaktische Kompetenz im multiperspektivischen Transfer ethischer, religiöser und politischer Fragestellungen zwischen Berufsbild und Lebensorientierung.
    Die Bereitschaft für folgende Aufgaben sollte mitgebracht werden:
    • Konzeption und Durchführung von Ein- und Mehrtages-Seminaren in den genannten Fachbereichen und Themenfeldern mit Übernachtungsbereitschaft,
    • Aufbau und Pflege von Kooperationsbeziehungen zu beruflichen Schulen,
    • Akquise von Seminaranmeldungen durch Berufsschulklassen und Auszubildende,
    • fachlich motivierte und engagierte Mitarbeit in zwei der genannten Fachbereichen zur Entwicklung von Bildungsprogrammen von Haus Kreisau Berlin,
    • Pflege von Kooperationen zu außer- und innerkirchlichen Bildungsanbieter:innen.
    Weitere Auskünfte erteilen der Leiter von Haus Kreisau Berlin Pfarrer Wolfram von Heidenfeld, Telefon: 030/36500232, E-Mail: w.vonheidenfeld@evba.de, sowie der zuständige Referatsleiter im Konsistorium Oberkonsistorialrat Michael Lunberg, Telefon: 030/24344-337, E-Mail: m.lunberg@ekbo.de.
    Informationen über Haus Kreisau Berlin finden sich außerdem auf der Webseite www.hauskreisau.de.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Die (8.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte ist mit 50 % Dienstumfang zum 1. August 2023 befristet für die Dauer von fünf Jahren für den ausschließlichen Dienst in der Martha-Kirchengemeinde in Berlin-Kreuzberg zu besetzen.
    In der Martha-Gemeinde sind feministische und geschlechterbewusste Theologien verwurzelt und eine Inspiration. In der gut vernetzten Gemeinde werden Spiritualität, Empowerment und Sorge für das Gemeinwohl verbunden. Zusammen mit der weltweiten ökumenischen Gemeinschaft ist die Gemeinde auf dem Weg zu Frieden, Klimagerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Daher wird Wert auf ein liebevolles und respektvolles persönliches Miteinander, die Pflege von Kunst, Kultur und Schönheit, interreligiöse Offenheit und einen wertschätzenden Umgang mit allen Ressourcen gelegt. Der Sonntagvormittag ist für das Gemeindeleben wesentlich und geht mit Gottesdienst, Kirchencafé und Gesprächsrunde von 9.30 Uhr bis 13.00 Uhr. Ein großes Team von Lektor:innen, Kirchenmusiker:innen und Pfarrer:innen gestaltet das gottesdienstliche und spirituelle Leben.
    Im unteren Teil der horizontal geteilten Kirche ist die offene interkulturelle Jugendarbeit Martha mit vier vom Bezirk finanzierten diakonisch-sozialpädagogischen Stellen beheimatet. Der Verein Frau und Beruf e. V. und ein Kindergarten sind ebenfalls Kooperationspartner:innen unter einem Dach. Das Familiencafé – meistens im wunderschönen Martha-Garten – ist eine sinnenfreudige, lebendige und sehr gut besuchte Möglichkeit für Menschen aller Altersstufen, durchzuatmen und sich zu begegnen.
    Die Kirchengemeinde ist in die kirchliche und gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein weit vernetzt, beispielsweise mit Asyl in der Kirche, der Frauenarbeit und Familienbildung im Amt für Kirchliche Dienste (AKD) und der weltweiten Klima- und Friedensbewegung. Die Zusammenarbeit mit der benachbarten Tabor-Gemeinde ist stärkend und intensiv und soll vertieft werden. Gemeinsam gestalten die Gemeinden die Zeitschrift MUT, Konfirmand:innenarbeit, Abende für Konfirmierte und spirituelle Angebote in der Fasten- und der Adventszeit.
    Da die Gemeinde mit aktuell knapp 900 Mitgliedern sehr klein ist, gilt es mit den Kirchensteuern klug und kreativ zu wirtschaften und auch die reichen Ressourcen außerhalb von Kirchensteuern zu nutzen. Vieles ist da und ist lebendig. Zugleich ist weiter Raum für das, was der neuen Pfarrperson darüber hinaus Herzensanliegen ist.
    Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrperson, die
    • sich von dem Profil angesprochen fühlt und es mit ihrer theologischen Kompetenz und dem, was sie zu schenken hat, verbindet,
    • gemeinsam mit einem engagierten Gemeindekirchenrat das Gemeindeleben und die Kooperationen weiterentwickelt,
    • Freude daran hat, die Sonntagvormittage zu einem Schwerpunkt werden zu lassen,
    • Lust auf ein Arbeiten in Teams, auf Priester:innentum aller Gläubigen und eine flache Hierarchie hat,
    • gern verborgene spirituelle Bedürfnisse von Menschen aufspürt und
    • die sich gemeinsam mit vielen anderen auf einen Weg einlässt, dem Reich der Lebendigen in vielfältiger Weise ein Willkommen zu bereiten.
    Eine schöne und geräumige Dienstwohnung im weinumrankten Martha-Gebäudeensemble steht zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilen der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte Dr. Bertold Höcker, Telefon: 030/2581854100, E-Mail: b.hoecker@kkbs.de, und die Älteste und Synodalin Gundula Lembke, Telefon: 0159/03027062, E-Mail: gundellembke@gmail.com.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  7. Die Kreisschulpfarrstelle im Kirchenkreis Reinickendorf für den Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) im Bezirk Reinickendorf ist ab dem 1. August 2023 mit 100 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Die Tätigkeit umfasst die Erteilung von 25 Wochenstunden Religionsunterricht, zurzeit am Europäischen Gymnasium Bertha-von-Suttner, sowie die Förderung der Zusammenarbeit von Religionsunterricht und den entsprechenden Gemeinden im Kirchenkreis.
    Das Europäische Gymnasium Bertha-von-Suttner ist sowohl ein grundständiges als auch ein nicht-grundständiges Gymnasium. Das bedeutet, dass die grundständigen Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse und die nicht-grundständigen Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse bis zur 10. Klasse parallel und ab der Oberstufe gemeinsam unterrichtet werden.
    Der Evangelische Religionsunterricht hat an der Bertha-von-Suttner-Schule einen festen Platz im Stundenplan. Der Unterricht findet in der Regel zweistündig pro Klasse statt und wird derzeit von etwa 400 Schülerinnen und Schülern besucht. Er versteht sich als wesentlicher und eigenständiger Beitrag zur schulischen Bildung und steht im Austausch mit anderen Fächern und in kollegialer Zusammenarbeit nicht nur mit weiteren Religionslehrerinnen und Regionslehrern. Umfangreiche Informationen über das Europäische Gymnasium Bertha-von-Suttner finden sich unter https://www.bertha-von-suttner.de.
    Der Kirchenkreis Reinickendorf freut sich auf die Bewerbungen von Pfarrerinnen und Pfarrern, die Freude am Unterrichten und an der aktiven Gestaltung des schulischen Lebens haben.
    Geboten wird eine Schulpfarrstelle, die die Voraussetzung bietet, an eine etablierte Religionsunterrichtsstruktur anzuknüpfen und mit motivierten Kolleginnen zusammenzuarbeiten. Eine gute Anbindung an die Strukturen des Kirchenkreises Reinickendorf ist gewährleistet
    Weitere Auskünfte erteilen die kommissarische Beauftragte für Evangelischen Religionsunterricht in der ARU Reinickendorf Sabine Barg, Telefon: 030/4111143, und der amtierende Superintendent des Kirchenkreises Reinickendorf Volker Lübke, Telefon: 030/4111919.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, per E-Mail in einer PDF-Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  8. In der Gefängnisseelsorge im Land Berlin ist die (10.) landeskirchliche Pfarrstelle mit 100 % Dienstumfang für den Dienst in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heidering bei Großbeeren ab dem 1. Oktober 2023 zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Die JVA Heidering wurde im Jahr 2013 eröffnet und ist die drittgrößte Strafhaftanstalt des Landes Berlin für männliche Inhaftierte mit insgesamt 647 Haftplätzen.
    Schwerpunkte der seelsorglichen Tätigkeit sind Einzelgespräche, regelmäßige Gottesdienste und Gruppengespräche unter den Bedingungen eines regulierten und geschlossenen Systems.
    Erwartet werden:
    • Kommunikationsfähigkeit mit Menschen, die über lange Zeit in einer Ausnahmesituation mit multikulturellem, multireligiösem und oft kirchenfernem Hintergrund leben müssen bzw. als Bedienstete darin arbeiten,
    • hohe seelsorgliche Kompetenz,
    • die Fähigkeit, andere Lebenswirklichkeiten wahrzunehmen und zu reflektieren,
    • Bereitschaft zur Seelsorge für alle Menschen, die in der JVA leben und arbeiten,
    • Kooperation mit den anderen Fachdiensten, den Bediensteten und der Anstaltsleitung der JVA unter Wahrung der seelsorglichen Verschwiegenheit,
    • gute ökumenische Zusammenarbeit, v. a. mit der katholischen Seelsorge und der muslimischen religiösen Betreuung,
    • Mitarbeit im Konvent der Gefängnisseelsorger:innen,
    • Fähigkeit zur Reflexion des eigenen beruflichen Handelns in einem Umfeld mit besonderen Herausforderungen,
    • Bereitschaft zu regelmäßiger Supervision.
    Eine seelsorgerliche Zusatzqualifikation ist erwünscht. Die Bereitschaft zu spezifischer Weiterbildung für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten in der Verantwortung der Bundeskonferenz für Gefängnisseelsorge wird vorausgesetzt.
    Am Beginn des Dienstes steht eine Einführungs- und Hospitationsphase, um sich mit den spezifischen Herausforderungen der Gefängnisseelsorge vertraut zu machen. Die regelmäßige Teilnahme am Konvent der Gefängnisseelsorger:innen einschließlich einer jährlichen Rüste ist verpflichtend. Die Fachberatung geschieht durch den Landespfarrer für Gefängnisseelsorge, die Dienstaufsicht liegt im Konsistorium (Referat 3.2 – Spezialseelsorge).
    Weitere Auskünfte erteilen der Landespfarrer für Gefängnisseelsorge Pfarrer Uwe Breithor, Telefon: 0172/8424365, und Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst, Telefon: 030/24344-286.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  9. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Stern-Kirchengemeinde Potsdam, Kirchenkreis Potsdam, ist ab dem 1. November 2023 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl neu zu besetzen.
    Die Stern-Kirchengemeinde ist eine lebendige Gemeinde mit etwa 1.500 Gemeindegliedern im Südosten des Kirchenkreises Potsdam in den Wohngebieten Stern und Schlaatz.
    Das Gemeindeleben ist geprägt durch:
    • eine offene und vielfältige Gemeinde, die durch die Mitarbeit vieler Ehrenamtlicher getragen wird,
    • gut besuchte Gottesdienste als Mittelpunkt des Gemeindelebens, die durch Lektorinnen und Lektoren, Helferinnen und Helfer sowie Älteste aktiv mitgestaltet werden,
    • ein modernes, vielseitig nutzbares Gemeindezentrum,
    • eine gelebte Willkommenskultur,
    • 16 aktive Gemeindegruppen und -kreise zu vielfältigen Themen,
    • eine starke Vernetzung mit den Akteur:innen in den Stadtteilen Stern und Schlaatz, z. B. mit Bürger:innen- und Nachbarschaftshäusern, Kinder- und Jugendtreffs,
    • das sozial-diakonische Projekt „Kirche im Kiez“, das zusammen mit den Gemeinden der Region Süd und dem Kirchenkreis Potsdam vorangetrieben wird,
    • die Zusammenarbeit mit den anderen Gemeinden in der Region Süd des Kirchenkreises Potsdam sowie weiteren Nachbargemeinden,
    • intensive Gemeinde-Partnerschaften u. a. mit Marx an der Wolga und Schoonhoven in den Niederlanden und
    • regelmäßige kirchenmusikalische und kulturelle Angebote.
    Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer oder eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen (m/w/d), für die oder den Folgendes eine Herzensangelegenheit ist:
    • auf Grundlage der biblischen Botschaft Orientierung für die Herausforderungen und Veränderungen der heutigen Zeit zu geben,
    • Freude an der Verkündigung der Guten Nachricht und am Dienst in der Gemeinde auszustrahlen,
    • theologisch fundiert Gottes Wort weiterzugeben, in Seelsorge, Unterricht und bibelnaher Verkündigung,
    • partnerschaftlich und motivierend mit den Ehrenamtlichen der Gemeinde und den sozialen Akteur:innen im Umfeld der Gemeinde zusammenzuarbeiten,
    • die Bereitschaft, mit der Gemeinde zusammen neue Formen der Verkündigung zu entwickeln, die auch Menschen außerhalb der Gemeinde ansprechen,
    • sich als aktiven Teil eines Teams von Hauptamtlichen in der Region Süd zu verstehen und
    • die Zusammenarbeit mit einem Senior:innenzentrum und zwei Kindertagesstätten im Gemeindegebiet zu gestalten.
    Eine Pfarrdienstwohnung mit schönem Garten steht zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Andreas Bahr, Telefon: 0160/96772330, oder Superintendentin Angelika Zädow, Telefon: 0331/901169.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  10. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Kremmen, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist mit 100 % Dienstumfang zum 1. Januar 2024 durch das Konsistorium wiederzubesetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Kremmen hat etwa 1.000 Mitglieder. Sie umfasst die Kernstadt Kremmen und fünf umliegende Ortsteile mit sechs Predigtstätten.
    Die Kirchengemeinde verfügt über fünf Kirchen, zwei Pfarrhäuser und ein modernes Gemeindezentrum mit Gemeinderäumen, Pfarrbüro, Kirchen-Café und einem Gästezimmer in zentraler Lage in Kremmen.
    Arbeitsfelder:
    • Weiterführung und -entwicklung der vielfältigen vorhandenen Gottesdienstformate,
    • Zusammenarbeit mit Mitarbeiter:innen, Gemeindegremien und der Kommune,
    • Belebung der Jugendarbeit,
    • Kooperation mit den Nachbargemeinden (Konfirmand:innen, Bibelwoche, Predigtreihe).
    Geboten werden:
    • hauptamtliche Mitarbeitende für Gemeindepädagogik, Kirchenmusik und Gemeindebüro,
    • ehrenamtliche Prädikanten,
    • verschiedene Gemeindegruppen, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
    • Kantorei, Posaunenchor, Blockflötenensemble,
    • viele ehrenamtliche Mithelfer:innen in vielen Arbeitsbereichen,
    • Zusammenarbeit mit der Kommune (Gemeindebrief/Veranstaltungen),
    • Pfarrdienstwohnung ab September 2024, übergangsweise eine kleinere Wohnung.
    Stadt Kremmen:
    • kleine historische Stadt mit Ortsteilen, ca. 7.000 Einwohner:innen,
    • Kitas, Grundschulen, Oberschule im Ort, weiterführende Schulen sind gut erreichbar,
    • gute Verkehrsanbindung (Autobahn, Regionalbahn) Berlinnähe,
    • ärztliche Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten,
    • vielfältiges Kultur- und Vereinsleben.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Thomas Triebler, Telefon: 033055/229947, Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047083, sowie Gemeindemitarbeiter Matthias Dill, Telefon: 033055/70330.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  11. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Velten, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist zum 1. Januar 2024 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Die Fusion der Gemeinden Marwitz und Velten zur Evangelischen Kirchengemeinde Marwitz-Velten ist bereits beschlossen, aber noch nicht umgesetzt.
    Die zwei räumlich nicht weit voneinander entfernten Predigtstellen bieten mit den zwei Kirchen, Gemeinderäumen und Kirchgärten viel Raum für Kreativität und Gestaltung des Gemeindelebens für etwa 1.600 Gemeindemitglieder.
    Zur Gemeinde gehört der Evangelische Kindergarten in eigener Trägerschaft. Ein motiviertes Team aus Bürokraft, Kirchenmusikerin, Lektoren, Ehrenamtlichen und dem Gemeindekirchenrat unterstützt die neue Pfarrperson in ihrer Arbeit. Die Geschäftsführung der Gemeinde wird ehrenamtlich (Kirchmeister) geleistet. Die Stelle der Gemeindepädagogin oder des Gemeindepädagogen in der Region ist gegenwärtig zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
    Die Gemeinden wünschen sich von der künftigen Pfarrperson
    • Freude an lebensnaher Verkündigung und an der Gestaltung lebendiger Gottesdienste,
    • eine offene, werbende Arbeit mit Familien, Konfirmand:innen und Jugendlichen,
    • die Begleitung der bisher bestehenden Gemeindegruppen,
    • eine Fortsetzung und Ausweitung der regionalen Kooperation und Arbeitsteilung,
    • eine Intensivierung der Kinder- und Jugendarbeit.
    Die Gemeinden bieten
    • eine schöne und geräumige Pfarrwohnung im Obergeschoss des 2010 sanierten Gemeindehauses in Velten mit möglicher Gartennutzung,
    • Gemeindestandorte, die mit dem Fahrrad erreichbar sind,
    • keine aktuell offenen Bauprojekte,
    • gute Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
    • einen ökumenischen Kirchenchor und den Posaunenchor Marwitz-Velten, die das Gemeindeleben und die Gottesdienste mitgestalten,
    • eine Grund- und Oberschule (Sekundarstufe I) sowie ein Gymnasium in Velten,
    • eine gute Verkehrsanbindung durch den Anschluss an den Autobahnring und die Regionalverbindung über den Bahnhof Velten.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047081, Pfarrerin Beate Klostermann-Reimers, Telefon: 0160/90390744, und die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Ingeborg Klemm, Telefon: 0172/3937781.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  12. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Mühlenfließ, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, ist ab dem 1. Februar 2024 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Gemeinde liegt am östlichen Rand von Berlin in den kommunalen Gemeinden Fredersdorf-Vogelsdorf und Petershagen/Eggersdorf mit 30.000 Einwohnern. Zur Gemeinde mit ihren 2.300 Gemeindegliedern gehören vier Predigtstätten, eine Kita in diakonischer Trägerschaft, drei Senior:innenheime mit monatlichem Gottesdienst und drei kirchliche Friedhöfe. Das vielgestaltige Gemeindeleben findet in vier Gemeindehäusern statt. Die Gemeinde zeichnet sich durch eine reiche kirchenmusikalische Arbeit aus. Mehrere Chöre gestalten Gottesdienste, Konzerte, Musicals. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Konfirmand:innen- und Jugendarbeit; siehe auch www.Muehlenfliess.net. In der Gemeinde sind zurzeit eine Pfarrerin, die die Geschäftsführung innehat, ein Pfarrer, eine hauptamtliche Kantorin, eine Religionspädagogin sowie weitere Mitarbeitende in der Verwaltung und auf den Friedhöfen in unterschiedlichem Dienstumfang tätig.
    Der Pfarrer tritt zum 31. Januar 2024 in den Ruhestand.
    Die Gemeinde sucht eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der teamfähig ist und flexibel mit den verschiedenen Anforderungen umzugehen weiß: zeitgemäße Verkündigung und seelsorgliche Aufgaben, ökumenisches Miteinander und Zusammenarbeit mit Kommunen. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Arbeit mit Jugendlichen und Konfirmand:innen.
    Als Dienstwohnung stehen entweder ein kleineres Haus mit Garten oder ein geräumiges Pfarrhaus mit großem Garten im Gemeindebezirk Fredersdorf-Vogelsdorf zur Verfügung. Beide Häuser sind renoviert. Zum Dienst gehört die Erteilung von zwei Stunden Religionsunterricht.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Dirk Rieckers, Telefon: 0171/3041364, und die geschäftsführende Pfarrerin Barbara Killat, Telefon: 0176/41480117, sowie Superintendent Hans-Georg Furian, Telefon: 030/577953020. Die Vorstellungsgottesdienste sind für die zweite Junihälfte geplant.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 51Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Lukas-Kirchengemeinde Königs Wusterhausen, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Zur Evangelischen Lukas-Kirchengemeinde Königs Wusterhausen gehören drei eingemeindete Ortsteile der Stadt Königs Wusterhausen: Senzig, Niederlehme und Zernsdorf. Jeder Ort hat eine eigene Predigtstätte. Hier findet im Wechsel an den Standorten an einem regulären Sonntag jeweils ein Gottesdienst statt.
    Die neue Pfarrperson erwartet eine lebendige Gemeinde mit großem Gestaltungs- und Entwicklungspotential. Eine Schwerpunktsetzung nach Interessen und Neigungen auf bestimmte Arbeitsbereiche ist möglich und erwünscht.
    Die Lukas-Kirchengemeinde bildet zusammen mit dem Pfarrsprengel Königs Wusterhausen eine Region des Kirchenkreises. Der Pfarrsprengel besteht aus vier Gemeinden: Königs Wusterhausen, Deutsch Wusterhausen, Schenkendorf und Zeesen. In enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Pfarrsprengels Königs Wusterhausen werden regelmäßig regionale Gottesdienste und Projekte gemeinsam geplant und durchgeführt. Hier sind auch pfarramtliche Dienste mit bis zu 25 % Dienstumfang zu leisten.
    Die Regionalküsterei, die anteilig für die Lukas-Kirchengemeinde arbeitet, befindet sich in der Kernstadt Königs Wusterhausen neben der Kreuzkirche in dem gerade fertig gestellten neuen Gemeindezentrum. Hier besteht die Möglichkeit, sich mit neuen Ideen und Projekten gestalterisch zu engagieren.
    Im Pfarrsprengel Königs Wusterhausen sind drei weitere Pfarrpersonen mit zurzeit insgesamt 150 % Dienstumfang tätig.
    Der Pfarrperson in der Gemeinde stehen regional tätige hauptamtliche Mitarbeitende in den Bereichen Arbeit mit Kindern und Familien (eine Gemeindepädagogin mit 100 % Dienstumfang in der Region), zuständig für die Christenlehre, und Jugendlichen (ein Jugendmitarbeiter mit 100 % in der Region) für die Arbeit mit Konfirmand:innen und Jugendlichen, und schließlich die bereits erwähnte Küsterei zur Seite.
    Zur Lukas-Kirchengemeinde gehören ca. 950 Gemeindeglieder.
    Eine zentrale Aufgabe der neuen Pfarrperson ist die Erarbeitung eines erneuerten Gottesdienstkonzepts, auch in Abstimmung mit der Region. Die Gemeinde freut sich daher auf eine Persönlichkeit, die lebendige und moderne Gottesdienste feiert und offen für Begegnungen und Vernetzung vor Ort ist.
    Ideenreiche und selbstständige Ehrenamtliche stehen der Pfarrperson tatkräftig zur Seite. Die Aufgaben im Bereich Geschäftsführung gestalten sich für die neue Pfarrperson perspektivisch überschaubar.
    Es ist keine Dienstwohnung vorhanden, die Gemeinde ist aber gern bei der Suche einer passenden Wohnung behilflich.
    Die Gemeinde verfügt über ein eigenes Auto, das von der neuen Pfarrperson gern genutzt werden kann.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Dr. Christian Nottmeier, Rübelandstraße 9b, 12053 Berlin, Telefon: 030/68904140, E-Mail: superintendentur@kk-neukoelln.de, Pfarrer Boris Witt (z. Zt. Vakanzverwaltung), Telefon: 0160/1072116, E-Mail: boris.witt@gemeinsam.ekbo.de, und der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Erwin Marquardt, Telefon: 03375/296580 oder 01511/4570528, E-Mail: erny2@t-online.de.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz wurde von den Evangelischen Kirchengemeinden Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zum 1. Januar 2023 gebildet. Zu ihr gehören die beiden Ortskirchen Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz.
    Nun gilt es, diese neue Gesamtkirchengemeinde gemeinsam mit dem Gemeindekirchenrat und den Ortskirchenräten Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zu entwickeln und zu gestalten. Unterstützt wird die neue Pfarrperson dabei in Hoyerswerda von einer Gemeindesekretärin im Kirchenbüro (10 Stunden in der Woche Anstellung), einer Katechetin (50 % Anstellung – 40 in Hoyerswerda und 10 in Spreewitz – dabei auch in der Grundschule im Rahmen des Ganztagsangebots für alle Kinder) und einer Kantorin (16 % Anstellung), die auch die Reinigung des Martin-Luther-King-Hauses mit übernommen hat (13 %). Einmal im Monat wird der Gottesdienst von Lektoren gestaltet.
    Hoyerswerda-Neustadt wurde erst 1966 gegründet, mit dem Aufbau der Neustadt für die Braunkohleindustrie. Die Wahl des Namens „Martin-Luther-King“ für das Gemeindezentrum prägt seit 1969 das Gemeindeleben, das immer die gesamtgesellschaftliche Verantwortung im Blick behielt. So hat sich in den letzten Jahrzehnten die Zusammenarbeit mit anderen Engagierten in Hoyerswerda bei den Schwerpunkten Zivilcourage (www.zivilcourage-hoy.de) und Integration von Flüchtenden (www.hoyerswerda-hilft-mit-herz.de) entwickelt.
    Über 70 Ehrenamtliche engagieren sich in Hoyerswerda, z. B. im Kirchenchor, im Besuchsdienstkreis, im Bauausschuss, beim sonntäglichen Blumendienst für den Altar, im Kreis der Interessierten Frauen und Männer, beim monatlichen Gemeindenachmittag, beim Kühnichttreff (ein Stadtteil mit sorbischer Dorfgeschichte), es gibt ein kleines Familiengottesdienstteam u. v. a. m.
    Spreewitz ist ländlich geprägt und hat eine jahrhundertealte sorbische Geschichte, die aber heute nur noch selten in den Blick kommt. Das Hauptdorf Spreewitz wird optisch dominiert von der schmucken Fachwerkkirche (erbaut 1688), eine Filialkirche (erbaut 1906) befindet sich in Burghammer. Über 40 Ehrenamtliche engagieren sich in den Chören, bei den Geburtstagsbesuchen in den Ortsteilen, bei Friedhofsdiensten, bei Angeboten für die Kinder, dem Frühjahrs- und Herbstputz u. v. a. m. Der Posaunenchor und der Kirchenchor werden jeweils ehrenamtlich geleitet. Ein funktional modern umgebautes Gemeindehaus beherbergt ein kleines Büro mit Archiv und mehrere vermietbare Gemeinderäume. Der Friedhof in Spreewitz befindet sich in Trägerschaft der Kirchengemeinde und wird ehrenamtlich verwaltet. In Spreewitz verantworten Mitglieder des Gemeindekirchenrats und weitere Ehrenamtliche zweimal im Monat eine Andacht zur Gottesdienstzeit.
    Die Gemeinde wünscht sich von der neuen Pfarrperson eine aktive Mitarbeit bei der Entwicklung und Gestaltung der neuen Gesamtkirchengemeinde. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Begleitung und Unterstützung des Gemeindekirchenrats und der Ortskirchenräte, die Organisation und Durchführung der Gottesdienste und Gemeindekreise, Seelsorge und Gemeindebesuche, die Mitarbeit bei der regionalen Konfirmand:innenarbeit und die Betreuung und Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde.
    Der Dienstsitz (das Amtszimmer) befindet sich im Martin-Luther-King-Haus in Hoyerswerda-Neustadt.
    Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Bei dem sehr guten Wohnungsangebot in Hoyerswerda kann sich die neue Pfarrperson die Wohnungsgröße, Lage usw. selbst auswählen. In Spreewitz ist das Pfarrhaus an zwei Mietparteien vermietet. Der Gemeindekirchenrat ist bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung gern behilflich.
    Der Führerschein Klasse B und ein eigener Pkw sind erforderlich.
    Weitere Auskünfte erteilen Katrin Oswald, Telefon: 035725/70026, Elke Jensch, Telefon: 03563/92657, und der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz Dr. Thomas Koppehl, Telefon: 03588/259141.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Bötzow, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, ist ab 1. Mai 2023 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen. Zum Dienstumfang gehört dauerhaft auch die Verwaltung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Ländchen Glien.
    Bötzow liegt nur 8 km vom nord-westlichen Berliner Stadtrand entfernt und ist mit seinen ca. 3.500 Einwohnern durch den Zuzug vieler Familien ein sich verjüngender Ort, der die direkte Stadtnähe mit einer sympathischen, eigenständigen Identität verbindet. Hier freuen sich ein konstruktiv-engagierter Gemeindekirchenrat und mehr als 500 Gemeindeglieder auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der das Gemeindeleben mit eigenen Impulsen mitgestaltet und auch besonders die junge und mittlere Generation anspricht.
    Das schöne, 2012 grundsanierte Bötzower Pfarrhaus soll durch die Pfarrerin oder den Pfarrer bezogen werden. Zusammen mit der sanierten, mittelalterlichen Nikolai-Kirche und dem vielfältig nutzbaren Gemeindehaus bildet das Pfarrhaus ein Ensemble mit viel Garten- und Grünfläche und trägt zu einer hohen Lebensqualität bei. In unmittelbarer Nähe zu diesem Kirchengelände befinden sich eine Grundschule, eine Kindertagesstätte und ein Hort. Mit allen drei Einrichtungen werden gute Kontakte und einige Projekte gepflegt.
    Die seit dem 1. Januar 2023 fusionierte Kirchengemeinde Ländchen Glien liegt mit den Orten Börnicke, Kienberg, Grünefeld, Paaren, Perwenitz, Pausin und Wansdorf im landschaftlich reizvollen Havelland, einem Zuzugsgebiet von Berlin. Zu ihr gehören 863 Gemeindeglieder. Hier erwarten die Pfarrerin oder den Pfarrer viele engagierte Menschen im Gemeindekirchenrat, denen das kirchliche Leben in ihren Orten und die schönen Kirchen sehr am Herzen liegen. Sie freuen sich darauf, gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer die neuen Wege als fusionierte Gemeinde zu gestalten und dabei besonders die Jüngeren anzusprechen. Der Gemeindekirchenrat ist offen für neue Impulse und wünscht sich daneben die Fortsetzung bestehender Höhepunkte in den Orten (z. B. Martinsumzug, Bläsertreffen, Weltgebetstag, Erdbeerfest) sowie die Zusammenarbeit mit dem MAFZ Erlebnispark in Paaren im Glien.
    In Paaren steht neben den Gemeinderäumen im Pfarrhaus ein Arbeitszimmer zur Verfügung, das als Anlaufpunkt für den Kontakt zu den Gemeindegliedern genutzt werden kann.
    Im Evangelischen Kirchenkreis Nauen-Rathenow wird eine regionale Zusammenarbeit gepflegt. Die Gemeinden Bötzow und Ländchen Glien gehören zur Region 4. Hier stehen der Pfarrerin oder dem Pfarrer ein Pfarrerehepaar sowie Mitarbeitende mit Stellenanteilen in der Arbeit mit Kindern und der Kirchenmusik unterstützend zur Seite. Das setzt eine Bereitschaft zur Teamarbeit voraus.
    Die Erteilung von zwei Stunden Religionsunterricht gehört zum Dienst.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Tutzschke, Telefon: 03321/49118, E-Mail: suptur@kirche-nauen-rathenow.de, Pfarrer Immanuel Albroscheit, Telefon: 03304/2092902, E-Mail: i.albroscheit@yahoo.de, und Gemeindekirchenratsmitglied Bernd Forkert, Telefon: 0159/01856026.
    Bewerbungen werden bis zum 22. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 52Ausschreibung einer Kirchenmusikstelle

Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Angermünder Land sucht zum 1. August 2023 eine Kirchenmusikerin oder einen Kirchenmusiker (m/w/d) für eine KM 2- Stelle mit einem Stellenumfang von 80 % und Dienstsitz in Angermünde.
Angermünde ist ein staatlich anerkannter Erholungsort von hohem touristischem Interesse und liegt in der südöstlichen Uckermark in landschaftlich reizvoller Gegend. Zur Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Angermünder Land gehören die Stadtkirche St. Marien und mehrere Kirchen in den Dörfern der Umgebung. Die Stadt ist verkehrsgünstig gelegen (Anbindung an Autobahn A 11, Bahnstrecke Stralsund – Berlin) und vereint alle Schulformen.
Geboten wird:
  • St. Marien: gotische Hallenkirche aus dem 13. Jahrhundert, 500 Sitzplätze,
  • eine der wertvollsten Barock-Orgeln Norddeutschlands (1742 Joachim Wagner, 30, II/P),
  • historische Orgeln in den umliegenden Dörfern,
  • umfangreiche Notenbibliothek,
  • gute Zusammenarbeit mit Gemeindekirchenrat, Pfarrteam, Evangelischem Kindergarten, örtlicher Musik- und Kunstschule,
  • ein attraktives Wohn- und Lebensumfeld mit großer kultureller Vielfalt, günstigen Mieten und landschaftlich reizvollen Erholungsgebieten.
Gewünscht wird:
  • eine teamfähige Persönlichkeit, die ihre Arbeit als Gemeindeaufbau und Verkündigung des Evangeliums versteht,
  • Aufbau einer eigenständigen Kinder- und Jugendchorarbeit in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Kindergarten und den örtlichen Schulen,
  • Fortführung der Arbeit mit dem Kirchen- und Bläserchor, Begleitung von zwei Gottesdiensten pro Sonntag (Angermünde und Dörfer der Umgebung),
  • Organisation und Durchführung von Konzerten,
  • abgeschlossenes Studium der Kirchenmusik zum Dienstantritt,
  • Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche.
Neben dem kirchenmusikalischen Dienst kann durch Begleitung von Amtshandlungen (Hochzeiten, Beerdigungen), Unterrichtstätigkeit (auch in den Musikschulen) und Orgelführungen (in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Tourismusverein) hinzuverdient werden.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO).
Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Uwe Eisentraut, Telefon: 0162/7281018, E-Mail: uwe-eisentraut@kirche-uckermark.de, und Kreiskantor Hannes Ludwig, Telefon: 03984/8324734, E-Mail: tochter-zion@gmx.de.
Bewerbungen werden bis zum 31. Mai 2023 erbeten an Superintendent Dr. Reinhart Müller-Zetzsche, Friedrichstraße 40, 17291 Prenzlau, E-Mail: buero@kirche-uckermark.de.
Vorstellungsgespräche und musikalische Vorstellung sind für den 1. Juli 2023 geplant.

Nr. 53Stellenangebote

  1. Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ruppin hat um die Veröffentlichung des folgenden Stellenangebots gebeten:
    Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Kaufmännische/r Referent/in (m/w/d) der Gemeindeleitung der Gesamtkirchengemeinde Ruppin.
    Die Gesamtkirchengemeinde Ruppin besteht aus sechs Ortskirchen (Neuruppin/Treskow/Storbeck, Alt Ruppin, Wuthenow, Wulkow, Bechlin, Molchow/Krangen) mit insgesamt ca. 4200 Gemeindegliedern. Sie wird durch einen gemeinsamen Gemeindekirchenrat (GKR) geleitet, die jeweiligen Ortskirchenräte sind insbesondere zuständig für das kirchliche Leben vor Ort.
    Die Gemeinde zeichnet sich aus durch:
    • Reiches gottesdienstliches Leben in den Stadt- und Dorfkirchen
    • Kindergottesdienst, Kinderkirche, Krabbelgruppe, Arbeit mit Kindern und Familien
    • Gesprächskreise, Glaubenskurse, Seniorenarbeit
    • Eine Vielzahl von Ehrenamtlichen in den verschiedenen Bereichen und Gremien der Gemeinde
    • Vielfältige kirchenmusikalische Aktivitäten
    • Zahlreiche Angebote für Touristen mit Offenen Kirchen, Ausstellungen und Veranstaltungen
    Die Kirchengemeinde ist Trägerin eines Evangelischen Kindergartens und eines Evang. Hortes. Außerdem hat sie die Trägerschaft für die unter eigener Friedhofsverwaltung stehenden Evangelischen Friedhöfe in Neuruppin, Treskow, Storbeck und Bechlin. Zur Gesamtkirchengemeinde gehören insgesamt sieben Kirchengebäude sowie mehrere Pfarr- und Mietshäuser.
    Die pfarramtlichen Aufgaben in der Gesamtkirchengemeinde werden im Team von drei Pfarrer:innen wahrgenommen und mit dem Gemeindekirchenrat abgestimmt.
    Die Verwaltungs- und Sekretariatsaufgaben im Gemeindebüro werden von zwei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen getätigt. Zwei Haustechniker kümmern sich um technische Belange und Hausmeisterservice.
    Sie begleiten die Geschäftsführung federführend bei folgenden Aufgaben:
    • Haushaltsplanung und Haushaltsdurchführung in Zusammenarbeit mit dem KVA und dem Finanzausschuss der Kirchengemeinde
    • Mitwirkung bei der Erstellung des Jahresabschlusses
    • Zeichnungsberechtigung im Rahmen des haushalterischen Verfügungsrahmens
    • Erstellung und Kontrolle von Investitionshaushalten
    • Finanzierungspläne für Baumaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Finanzausschuss
    • Einholen und Auslösen von Angeboten im Zusammenhang mit GKR- Beschlüssen
    • Beantragung und Bearbeitung von Fördermitteln sowie Erarbeitung und Vorbereitung von Pachtverträgen
    Wir erwarten
    • eine kommunikative und zuverlässige Persönlichkeit
    • freundliches und verbindliches Auftreten
    • strukturierte, selbständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
    • Kooperations- und Teamfähigkeit
    • Fachhochschulabschluss/Bachelor auf dem Gebiet der Verwaltungs- bzw. Wirtschaftswissenschaften bzw. einen vergleichbaren, dem Tätigkeitsprofil entsprechenden Abschluss
    • Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche oder in einer Mitgliedskirche der ACK
    • Teilnahme an Gremiensitzungen
    • Führerschein Klasse B
    Wir bieten
    • eine Vergütung nach TV-EKBO
    • ein motiviertes Team
    • flexible Arbeitszeit mit der Möglichkeit zum anteiligen mobilen Arbeiten
    • Möglichkeiten der Fortbildung
    Der geplante Stellenumfang beträgt 50 %, Dienstsitz ist Neuruppin.
    Neuruppin, die Stadt Fontanes und Schinkels, verkehrsgünstig ca. 70 km nördlich von Berlin entfernt, ist in reizvoller Landschaft am Ruppiner See gelegen. Sie ist zugleich Verwaltungs- und Gerichtsstandort und Sitz der Landkreisverwaltung. Hier befinden sich eine Evangelische Grund- und Oberschule sowie weiterführende Schulen wie z. B. das Evangelische Gymnasium.
    Auskunft erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrates, Frau Nippraschk (Kontakt über das Gemeindebüro Tel. 03391 - 2597, Mail: annemarie.nippraschk@gemeinsam.ekbo.de) und der Geschäftsführende Pfarrer Herr Thomas Klemm-Wollny (Tel. +49 160 4492039 Mail: thomas.klemm-wollny@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 31.05.2023 erbeten und sind zu richten an den Geschäftsführenden Pfarrer Th. Klemm-Wollny, Virchowstraße 13, 16816 Neuruppin oder per mail.
  2. Das Evangelische Bundesamt für die Bundeswehr hat um die Veröffentlichung des folgenden Stellenangebots gebeten:
    Im Bereich des Evangelischen Militärdekanats (EMilD) Mitte ist der mit der Besoldungsgruppe A 13/14 gemäß Bundesbesoldungsordnung, Teil A, bewertete Dienstposten „Militärgeistliche bzw. Militärgeistlicher und Leiterin bzw. Leiter des Evangelischen Militärpfarramtes Berlin (Bundeswehrkrankenhaus)“ zum 1. Dezember 2023 neu zu besetzen.
    Nach einer in der Regel dreimonatigen Probezeit im Arbeitsverhältnis werden Sie in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von zunächst sechs Jahren berufen.
    Der Pfarrdienst in der Militärseelsorge ermöglicht Ihnen, Ihre Arbeit auf pastorale Kernaufgaben zu konzentrieren. Sie werden in Ihrem Militärpfarramt als Dienststellenleiter oder Dienststellenleiterin eingesetzt und sind dienstwohnungsberechtigt (bedarfsgerechte Anmietung). Am Bundeswehrkrankenhaus unterstützt Sie eine Diakonin (Schwerpunkt: Patientinnen- und Patientenseelsorge). Ein Pfarrhelfer mit diakonischer Ausbildung entlastet Sie von Verwaltungsaufgaben und unterstützt Sie u. a. bei Gottesdiensten, Andachten und Rüstzeiten sowie als die erste Anlaufstelle für alle Anliegen der Soldatinnen und Soldaten in Ihrer Abwesenheit.
    Ihnen stehen zur Verfügung:
    • ein Dienstwagen,
    • ein Büro,
    • ein Besprechungsraum und
    • ein Andachtsraum.
    Aufgabengebiet:
    • Seelsorgliche Begleitung und Betreuung von Soldatinnen und Soldaten, zivilen Mitarbeitenden sowie deren Angehörigen und Patientinnen und Patienten im Seelsorgebereich in Berlin (Bundeswehrkrankenhaus, Sanitätsregiment 1 und Amt für Militärkunde)
    • Einzelseelsorge
    • Abhalten von Lebenskundlichem Unterricht und Lebenskundlichen Seminaren für alle Soldatinnen/Soldaten
    • Durchführen regelmäßiger Standortgottesdienste
    • Veranstalten von Rüstzeiten für Soldatinnen/Soldaten, Soldatenpaare und Soldatenfamilien
    • Teilnahme an mehrtägigen Konventen des EMilD Mitte
    • Zusammenarbeit mit den benachbarten Militärpfarrämtern (auch in der Ökumene) und dem Militärrabbinat
    • Begleitung der Soldatinnen und Soldaten bei internationalen Einsätzen der Bundeswehr und im Übungsbetrieb
    Qualifikationserfordernisse:
    Zwingend:
    • Ordination (ev. Theologin bzw. ev. Theologe) einer der Gliedkirchen der EKD
    • Bestehendes Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu einer Gliedkirche der EKD
    • Klinische Seelsorgeausbildung oder Bereitschaft, diese zu absolvieren
    • Gleichstellungskompetenz
    Erwünscht:
    • Mehrjährige Erfahrung in der Leitung einer Kirchengemeinde
    • Erfahrung im Unterrichten und Kenntnisse in Methodik und Didaktik
    • Stark ausgeprägte Fähigkeit zur Kommunikation und Zusammenarbeit
    • Führungskompetenz
    • Team- und Konfliktfähigkeit
    • Hohe Belastbarkeit
    Ergänzende Informationen:
    • Aufgrund der spezifischen pastoralen Prägung und der wahrzunehmenden Leitungsfunktion ist der Dienstposten grundsätzlich nicht telearbeitsfähig. In Absprache mit dem EMilD Mitte ist Mobiles Arbeiten mit Einschränkungen möglich. Die ganztägige Ansprechbarkeit ist für die Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.
    • Das Fahren des Dienst-Kfz (Führerscheinklasse B) und die Bereitschaft zur Durchführung von – auch mehrtägigen und ggf. kurzfristigen – Dienstreisen und zur ökumenischen Zusammenarbeit werden vorausgesetzt.
    • Für die Einsatzbegleitung ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 nach § 9 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) erforderlich.
    • Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
    • Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Individuelle behinderungsspezifische Einschränkungen verhindern eine bevorzugte Berücksichtigung nur bei zwingend nötigen Fähigkeitsmustern für den zu besetzenden Dienstposten.
    • Bewerbungen von Militärseelsorgeangehörigen werden unter Personalführungsaspekten betrachtet. Der Ermessensspielraum für die Besetzung des Dienstpostens mit einer Versetzungsbewerberin bzw. mit einem Versetzungsbewerber bleibt unberührt.
    Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf unter Angabe und Beifügung der von Ihnen erworbenen Qualifikationen und der Einwilligung zur Einsicht in Ihre Personalakte schriftlich oder per E-Mail (EKAReferatI@bundeswehr.org) an
    Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr
    Referat I
    Jebensstraße 3
    10623 Berlin
    unter zumindest nachrichtlicher Beteiligung der personalbearbeitenden Dienststelle Ihrer Landeskirche bis spätestens 31. Mai 2023.
    Für Rückfragen stehen der Leiter des Referats I (Personal, Organisation, Einsatz Aus- und Fortbildung) im Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA), Direktor beim EKA Burkhardt (Tel. 030 / 308 7797 5001) und der Leiterin des Evangelischen Militärdekanats Mitte, Leitende Militärdekanin Prof. Dr. Lammer (Tel. 030 / 3087 797 5000), gerne zur Verfügung.

IV. Personalnachrichten

Nr. 54Nachrichten und Personalien

Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrer Sebastian Gebauer mit Wirkung vom 1. April 2023.
Übertragen wurde:
Pfarrer Sebastian Gebauer die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Falkensee-Falkenhagen, Kirchenkreis Falkensee, mit Wirkung vom 1. April 2023 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Sigrid Jahr die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Marzahn, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, mit Wirkung vom 1. April 2023,
Pfarrerin Daniela Marquardt die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Stahnsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, mit Wirkung vom 1. April 2023 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrer Steffen Schumann die Kreispfarrstelle für Jugendarbeit im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz mit Wirkung vom 1. April 2023 für die Dauer von sechs Jahren,
Pfarrerin Friederike Winter die (1.) Kreispfarrstelle zur Entlastung der stellvertretenden Superintendentin oder des stellvertretenden Superintendenten im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln mit Wirkung vom 1. April 2023 für die Dauer von sechs Jahren.
Beauftragt wurde:
Pfarrerin Britta Rostalsky mit der Verwaltung der (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming für die Wahrnehmung der Diakonie- und Migrationsseelsorge im Kirchenkreis mit Wirkung vom 1. April 2023.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Beurlaubung von Pfarrerin Dr. Kerstin Menzel für einen Dienst am Institut für Praktische Theologie an der Universität Leipzig über den 31. März 2023 hinaus bis zum 28. Februar 2026,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde Berlin-Kaulsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, auf die ordinierte Gemeindepädagogin Steffi Jawer über den 31. März 2023 hinaus bis zum 31. März 2025.
In den Wartestand ist getreten:
Pfarrerin Johanna Friese, zuletzt Pfarrerin in der Landeskirchlichen Pfarrstelle für Rundfunk und Fernsehen, mit Wirkung vom 1. April 2023.
Versetzt in den Dienst einer anderen Landeskirche wurde:
Pfarrer Daniel Rudolphi, zuletzt beurlaubt, in den Dienst der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers mit Wirkung vom 1. April 2023.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Erreichen der Altersgrenze
Pfarrer Matthias Trodler, zuletzt Pfarrer des Pfarrsprengels Oderland-Spree-West, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit Ablauf des Monats März 2023.

Nr. 55Todesfall

„Jesus Christus gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit“
(Hebräer 13,8)
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Rudolf Gümbel, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Kirchengemeinde Schönhagen, ehemals Kirchenkreis Havelberg-Pritzwalk, jetzt Evangelische Gesamtkirchengemeinde Region Pritzwalk, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, am 13. März 2023.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 5) erscheint am 24. Mai 2023. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 5. Mai 2023.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin