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Ordnung für das Haus Kreisau Berlin – Jugendbildungsstätte und Evangelische Berufsschularbeit der EKBO

Vom 29. April 2022

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat die folgende Ordnung beschlossen:
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§ 1
Rechtsform

( 1 ) 1Das „Haus Kreisau Berlin – Jugendbildungsstätte und Evangelische Berufsschularbeit der EKBO“ (Haus Kreisau Berlin) ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. 2Als Jugendbildungsstätte der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht dient sie insbesondere der politischen Jugendbildung, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der Ausbildung in Referendariat, Vikariat und Gemeindepädagogik sowie dem Religionsunterricht der beruflichen Schulen in Berlin. 3Die Arbeit des Haus Kreisau Berlin ist der landeskirchlichen Jugendarbeit verbunden; sie fördert im Zusammenwirken mit dem Amt für kirchliche Dienste die Erwachsenenbildung, Jugendarbeit und Arbeit mit Kindern durch den Betrieb einer Jugendbildungsstätte mit Tagungsgästehaus als Kooperationspartner.
( 2 ) 1Das Haus Kreisau Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2Es ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3Mittel der Einrichtung dürfen nur für Zwecke dieser Ordnung verwendet werden. 4Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. 5Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Haus Kreisau fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
( 3 ) Zwecke des Haus Kreisau Berlin sind die Förderung der Jugendhilfe, der Religion sowie der Volks- und Berufsbildung. Die Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb
  1. einer Jugendbildungsstätte, zur Vermittlung politischer, religiöser, interkultureller und sozialer Jugendbildung, und
  2. einer Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht.
( 4 ) Gremien des Haus Kreisau Berlin sind der Leitungsausschuss, der Fachausschuss und der Bildungsbeirat.  
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§ 2
Aufgaben des Leitungsausschusses

1Der Leitungsausschuss trägt der Kirchenleitung gegenüber Verantwortung dafür, dass die Aufgaben des Haus Kreisau Berlin als Jugendbildungsstätte und Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht der landeskirchlichen Bildungsarbeit dem kirchlichen Auftrag entsprechend und unter Beachtung der kirchlichen Ordnung wahrgenommen werden. 2Der Leitungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:
  1. Er legt die Grundlinien für die Arbeit für das Haus Kreisau Berlin fest.
  2. Er beschließt Grundsätze für die Belegung des Haus Kreisau Berlin.
  3. Er beschließt die Arbeitsplatzbeschreibung für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer und die Jugendbildungsreferentin oder den Jugendbildungsreferenten.
  4. Er nimmt die Tätigkeitsberichte der Leiterin oder des Leiters, der Jugendbildungsreferentin oder des Jugendbildungsreferenten und der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers zur Kenntnis und leitet diese mit einem Votum versehen an das Konsistorium weiter.
  5. Er beschließt Grundsätze für die Bildungsarbeit.
  6. Er beschließt im Rahmen des Stellenplans über die Personalentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hauswirtschaftsbereich.
  7. Er beschließt den Entwurf der Haushaltspläne und leitet diese an die zuständige Sachgebietsleitung im Konsistorium weiter.
  8. Er begleitet die Arbeit des Fachausschusses, indem er dessen Ergebnisse und Planungen entgegen nimmt und mit einem Votum versieht.
  9. Er vernetzt kirchliche Bildungsarbeit im Zusammenwirken mit dem Bildungsbeirat.
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§ 3
Zusammensetzung und Arbeit des Leitungsausschusses

( 1 ) Dem Leitungsausschuss gehören an:
  1. 1die Leiterin oder der Leiter, die oder der von der Kirchenleitung berufen wird und die oder der Vorsitzende oder Vorsitzender des Leitungsausschusses ist. 2Sie oder er ist Beauftragte oder Beauftragter gemäß Dienstordnung der Beauftragten für Evangelischen Religionsunterricht (BRO).
  2. die stellvertretende Leiterin oder der stellvertretende Leiter gemäß § 2 BRO,
  3. die oder der im Konsistorium für das Haus Kreisau Berlin zuständige Referentin oder Referent,
  4. die oder der im Konsistorium für das Haus Kreisau Berlin zuständige Mitarbeitende der Sachgebietsleitung,
  5. die Jugendbildungsreferentin oder der Jugendbildungsreferent für politische Bildungsarbeit der Jugendbildungsstätte,
  6. die oder der vom Konsistorium eingesetzte Geschäftsführerin oder Geschäftsführer.
( 2 ) 1Der Leitungsausschuss tagt in der Regel viermal im Jahr. 2Er wird von der oder dem Vorsitzenden einberufen. 3Die oder der Vorsitzende leitet die Sitzungen und vertritt den Leitungsausschuss nach außen.
( 3 ) Für Angelegenheiten der Geschäftsführung gelten die Bestimmungen des Artikels 23 der Grundordnung, sofern in dieser Ordnung nichts Abweichendes geregelt ist.
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§ 4
Zusammensetzung und Arbeit des Fachausschusses

( 1 ) 1Der Vorsitz des Fachausschusses liegt bei der Leiterin oder dem Leiter des Haus Kreisau Berlin. 2Jeder Fachbereich ist mit der gewählten Koordinatorin oder dem Koordinator im Fachausschuss vertreten.
( 2 ) 1Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Fachbereiche werden für vier Jahre durch den Konvent der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Haus Kreisau Berlin gewählt. 2Scheidet eine Koordinatorin oder ein Koordinator vor Ablauf der Amtszeit aus, wird für den Rest der Amtszeit eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger durch Nachwahl bestellt.
( 3 ) 1Der Fachausschuss tagt in der Regel vier Mal im Jahr. 2Er wird von der oder dem Vorsitzenden einberufen. 3Die oder der Vorsitzende leitet die Verhandlungen und vertritt den Fachausschuss nach außen.
( 4 ) 1Der Fachausschuss plant die rahmenlehrplanbezogene inhaltliche und pädagogische Arbeit der Evangelischen Berufsschularbeit Berlin sowie die politische Bildungsarbeit der Jugendbildungsstätte. 2Er koordiniert die thematische Schwerpunktsetzung zwischen den Fachbereichen:
  1. Kultur, Religionen und Vielfalt,
  2. Erinnerungs- und Gedenkstättenpädagogik,
  3. Politische Bildung,
  4. Teambildung, Kommunikation und Künste und
  5. Erlebnispädagogik.
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§ 5
Die Leiterin oder der Leiter

( 1 ) 1Die Leiterin oder der Leiter trägt dem Leitungsausschuss gegenüber Verantwortung dafür, dass die Arbeit im Haus Kreisau Berlin, insbesondere die Geschäfts- und Wirtschaftsführung, im Rahmen der Vorgaben des Haushaltsplanes ordnungsgemäß durchgeführt wird. 2Die Aufgaben der Leitung ergeben sich aus der BRO. 3Der Leitungsausschuss beschließt auf dieser Grundlage eine Arbeitsplatzbeschreibung, die die Bereiche der Jugendbildungsstätte und des Tagungsgästehauses einschließt.
( 2 ) Die Leiterin oder der Leiter übt die Dienst- und Fachaufsicht über die Jugendbildungsreferentin oder den Jugendbildungsreferenten , die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Haus Kreisau Berlin aus.
( 3 ) 1Die Leiterin oder der Leiter trägt Verantwortung für die Arbeit des Haus Kreisau Berlin. 2Dazu gehören die Koordination und fachliche Leitung des pädagogischen Kollegiums bei der Vorbereitung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen sowie die Unterstützung der von anderen Trägern im Haus Kreisau angebotenen Bildungsarbeit. 3Sie oder er kann für Bildungsveranstaltungen weitere Referentinnen oder Referenten in die Arbeit einbeziehen.
( 4 ) 1Die Leiterin oder der Leiter delegiert Leitungsaufgaben an die stellvertretende Leitung gemäß BRO, die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer und die Jugendbildungsreferentin oder den Jugendbildungsreferenten. 2Sich daraus ergebende Arbeitsplatzbeschreibungen sind durch den Leitungssauschuss zu genehmigen.
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§ 6
Bildungsbeirat

( 1 ) 1Für die Begleitung der Bildungsarbeit im Haus Kreisau Berlin wird ein Beirat gebildet. 2Der Beirat fördert und unterstützt die Bildungsarbeit, indem er über konzeptionelle und inhaltliche Fragen der Arbeit berät. 3Er nimmt die Arbeitsberichte der Fachbereiche und des Fachausschusses zur Kenntnis und berät diese bei der Planung thematischer Schwerpunktsetzungen.
( 2 ) 1Dem Beirat gehören an:
  1. die oder der im Konsistorium für das Haus Kreisau Berlin zuständige Referentin oder Referent (Vorsitz),
  2. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Evangelischen Jugend Berlin, die oder der vom Jugendrat Berlin benannt wird,
  3. eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus dem Amt für kirchliche Dienste, Fachgebiet Religionspädagogik, die oder der vom Direktor benannt wird,
  4. eine Vertreterin oder ein Vertreter der beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Evangelischen Jugendarbeit in Berlin, die oder der von der Gesamtkonferenz benannt wird,
  5. je eine Beauftragte oder ein Beauftragter für Evangelischen Religionsunterricht für die Bereiche Berlin und Brandenburg, die vom Beauftragtenkonvent benannt werden, und
  6. eine Schulleiterin oder ein Schulleiter einer beruflichen Schule in Berlin, die oder der von der Vereinigung der Leitungen berufsbildender Schulen Berlin benannt wird.
2Die Geschäftsführung des Bildungsbeirates liegt bei der Leiterin oder dem Leiter des Haus Kreisau Berlin. 3Sie oder er und die Jugendbildungsreferentin oder der Jugendbildungsreferent nehmen an den Sitzungen des Beirates mit beratender Stimme teil. 4Für Angelegenheiten der Geschäftsführung gelten die Bestimmungen des Artikels 23 der Grundordnung, sofern in dieser Ordnung nichts Abweichendes geregelt ist.
( 3 ) 1Der Beirat tagt einmal im Jahr. 2Die Ergebnisse werden in einer Niederschrift festgehalten, die dem Leitungsausschuss vorgelegt wird.
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§ 7
Schlussbestimmungen

( 1 ) Diese Ordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
( 2 ) Bei Auflösung des Haus Kreisau Berlin oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Einrichtung an die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

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