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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 73Rechtsverordnung zur Änderung der Archivbenutzungsordnung

Vom 17. Dezember 2021

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 7 des Kirchengesetzes zur Einführung des Kirchengesetzes zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz – ArchG) vom 17. November 2000 (KABl. 2001 S. 54), geändert am 3. November 2005 (KABl. S. 162), folgende Rechtsverordnung beschlossen:
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§ 1

Die Rechtsverordnung über die Benutzung kirchlichen Archivguts (Archivbenutzungsordnung) vom 12. Oktober 2001 (KABl. S. 167), geändert durch Rechtsverordnung vom 27. November 2009 (KABl. S. 215), wird wie folgt geändert:
  1. § 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
    1. In Satz 2 werden die Wörter „die Benutzung von Mobiltelefonen“ durch das Wort „Telefonieren“ ersetzt.
    2. Es wird folgender Satz 4 angefügt: „Das Abfotografieren von Archivgut ist Benutzerinnen und Benutzern nicht gestattet.“
  2. § 12 Absatz 2 wird gestrichen; in Absatz 1 entfällt die Absatznummerierung.
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§ 2

Diese Rechtsversordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Berlin, den 17. Dezember 2021
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein

Nr. 74Rechtsverordnung zur Änderung der Archivgebührenordnung

Vom 17. Dezember 2021

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 7 des Kirchengesetzes zur Einführung des Archivgesetzes vom 17. November 2000 (KABl. 2001 S. 54) die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
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§ 1

Die Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und die Erstattung von Auslagen für die Benutzung von kirchlichem Archivgut (Archivgebührenordnung) vom 12. Oktober 2001 (KABl. S. 184), erstreckt auf das Gebiet der ehemaligen EKsOL durch Rechtsverordnung vom 27. November 2009 (KABl. S. 216), wird wie folgt geändert:
  1. In § 4 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
    „(3) Das Landeskirchliche Archiv in Berlin erhebt die Gebühr für die Benutzung von Archivgut oder Hilfsmitteln nach § 3 Absatz 1 Nr. 1 nicht, wenn der Benutzer oder die Benutzerin diese Gebühr bereits beim Evangelischen Zentralarchiv Berlin entrichtet hat.“
    Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden zu den Absätzen 4 und 5.
  2. § 5 Absatz 2 wird gestrichen.
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§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Berlin, den 17. Dezember 2021
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein

II. Bekanntmachungen

Nr. 75U r k u n d e
über die Änderung des Namens
des Evangelischen Kirchenkreises Lichtenberg-Oberspree

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 40 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

Der Name des Evangelischen Kirchenkreises Lichtenberg-Oberspree wird geändert in „Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost“.
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§ 2

Diese Urkunde tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.
Berlin, den 29. April 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
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Nr. 76U r k u n d e
über die Änderung des Namens
der Kirchengemeinde Berlin-Mariendorf,
Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

Der Name der Kirchengemeinde Berlin-Mariendorf, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, wird geändert in „Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Mariendorf“.
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§ 2

Diese Urkunde tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.
Berlin, den 26. April 2022
Az.: 1000-01:11/024
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 77U r k u n d e
über die Entwidmung
der Kirche am Eichhorster Weg

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§ 1

Aufgrund von § 24 Kirchengesetz über das Bauwesen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Kirchenbaugesetz – KBauG) vom 15. November 2014 (KABl. S. 200), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 12. November 2021 (KABl. Nr. 159S. 261), hat die Kirchenleitung den Beschluss des Gemeindekirchenrats der Evangelischen Felsen-Kirchengemeinde über die Entwidmung der Kirche am Eichhorster Weg genehmigt.
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§ 2

Die Kirche am Eichhorster Weg wird als Gottesdienststätte entwidmet.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 24. April 2022 in Kraft.
Berlin, den 12. April 2022
Az.: 5101-02:20/015 APOS
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
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Nr. 78Genehmigung von neuen Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:11/019
    Berlin, den 27. April 2022
    Die Kirchengemeinde Zum Heilsbronnen, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „1“, „2“, „3“ und „4“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „KIRCHENGEMEINDE ZUM HEILSBRONNEN“.
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  2. Konsistorium Az.: 1312-03:42/030-30.01
    Berlin, den 11. April 2022
    Die Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben“.
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Nr. 79Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:11/019
    Berlin, den 27. April 2022
    Die Kirchensiegel der Kirchengemeinde Zum Heilsbronnen, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE ZUM HEILSBRONNEN BERLIN-SCHÖNEBERG“ mit den Beizeichen „1“ und „2“ werden außer Geltung gesetzt.
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:42/030-30.01
    Berlin, den 11. April 2022
    Das Kirchensiegel der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, mit der Umschrift „Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben“ mit dem Beizeichen „Punkt“ wird außer Geltung gesetzt.

III. Stellenausschreibungen

Nr. 80Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte ist die Kreispfarrstelle für Gemeinschaftsaufgaben ab sofort mit 75 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch den Kreiskirchenrat.
    Die Pfarrstelle ist verantwortlich für die Begleitung der im Kirchenkreis tätigen Ehrenamtlichen im Verkündigungsdienst, die Betreuung und Vernetzung der Theologiestudierenden aus dem Kirchenkreis, Unterstützung bei der Abrechnung von Zuschüssen zu Fortbildungen sowie für die Organisation des Pfarrkonvents, einschließlich Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Konventsrats und Organisation der jährlich stattfindenden Konventsfahrt. Die Organisation und Durchführung der Karfreitagsprozession und weiterer Veranstaltungen des Kirchenkreises gehören ebenso dazu wie pastorale Dienste in verschiedenen Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises nach Bedarf.
    Auch das Projekt „Briefe an Ausgetretene“ ist dieser Pfarrstelle angegliedert. Die Entwicklung und Begleitung von Formaten der Mitgliederbindung in Zusammenarbeit mit der Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit des Kirchenkreises sowie die Beratung der Gemeinden des Kirchenkreises in Fragen der Mitgliederbindung sollen weitergeführt werden. Die Mitarbeit in verschiedenen Gremien, etwa im kreiskirchlichen Reformausschuss „Kirche im Quartier“, wird gewünscht.
    Geboten wird ein Dienst in einem starken Team der Superintendentur und große Freiheit in der Gestaltung der Arbeit, die letztlich den Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises zugutekommt.
    Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber ist Netzwerkerin bzw. Netzwerker.
    Weitere Auskünfte erteilt der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte Dr. Bertold Höcker, Telefon: 030/258185100, E-Mail: b.hoecker@kkbs.de.
    Bewerbungen werden bis zum 20. Juni 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  2. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Region Guben, Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Region Guben mit ihren etwa 2.400 Gemeindegliedern entstand im Jahr 2001 durch Fusion der Stadtkirchengemeinde mit drei Pfarrsprengeln des Umlands. Die Gemeinde ist offen für neue Richtungen.
    Sie wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der bzw. der oder dem
    • Freude an der Verkündigung des Evangeliums hat und diese auf aufrichtige und verständliche Weise mit Grundgedanken und Akzenten verwirklicht,
    • Ideen für die Gestaltung der Zukunft der Gemeinde einbringt,
    • Amtshandlungen herzlich gestaltet,
    • lebendige und frohe Gottesdienste und Andachten auch in unterschiedlichen Formen Herzenssache sind,
    • Seelsorge als wertvolles Stärkungsmittel für die oder den Nächsten versteht,
    • im Team gabenorientiert arbeitet und Neues ausprobiert,
    • die Herausforderung der deutsch-polnischen Doppelstadt Guben-Gubin als Chance sieht.
    Die Gemeinde sucht derzeit nach neuen Wegen. Dazu wurde eine Perspektivgruppe 2025 gebildet, in die sich die Bewerberin oder der Bewerber selbstverständlich aktiv einbringen kann. In der Gemeinde gibt es eine gute Unterstützung durch das ehrenamtliche Engagement. Ein Kirchmeister verwaltet die Finanzen und Gebäude der Gemeinde. Es gibt einen Beauftragten für die ökumenische Öffentlichkeitsarbeit und eine enge Vernetzung mit städtischen Einrichtungen (z. B. Musikschule, Netzwerk Migration und Schulen).
    Zum Team der hauptamtlichen Mitarbeiter:innen zählen ein Pfarrer im Entsendungsdienst, ein Kirchenmusiker (100 %) und eine Gemeindesekretärin (50 %) sowie wechselnde Arbeitskräfte aus Maßnahmen des Arbeitsamts, die Gartenarbeiten usw. verrichten.
    Die Gemeinde ist durch vielseitige kirchenmusikalische Arbeit mit Kirchenchor, Bläserkreis, ehrenamtlichen Organisten, Chorfahrten und ganzjährigen kirchenmusikalischen Veranstaltungen geprägt. Es gibt Konfirmand:innenunterricht, Kinder- und Jugendrüstzeiten, eine ehrenamtlich geleitete ökumenische Pfadfindergruppe und Senior:innenarbeit. Die Kirchengemeinde pflegt enge ökumenische Verbindungen zwischen den Geschwistern der SELK, der Baptisten, der Heilsarmee und der Katholischen Kirche. Drei ausgebildete Lektoren im Ehrenamt übernehmen eigenständig Gottesdienste in den Gemeinden. Durch den Einsatz der Lektoren ist ein predigtfreier Sonntag im Monat möglich und eingeübte Praxis. Anerkannte Unterstützung geben engagierte Küster in den einzelnen Kirchen.
    Die Stadt Guben bietet zwei Grundschulen, eine Gesamtschule, ein Gymnasium, verschiedene Kindereinrichtungen sowie eine Musikschule. Im ländlichen Teil der Kirchengemeinde befinden sich außerdem eine Grüne Grundschule und mehrere Kindereinrichtungen. Die deutsch-polnische Doppelstadt verfügt über eine gute Bahnanbindung; alle 30 Minuten fährt ein Zug nach Berlin (über Frankfurt/Oder oder über Cottbus) und stündlich nach Leipzig oder Dresden. Das örtliche Krankenhaus befindet sich in Trägerschaft der SELK.
    Zwei Dienstwohnungen stehen zur Auswahl, eine in der Gubener Altstadt unmittelbar neben dem Gymnasium, und eine in ländlicher Umgebung mit großem Garten im Gubener Ortsteil Groß Breesen (Geburtsort von Johann Crüger) in der Nähe eines Kindergartens. Die Wohnungen werden vor Bezug nach den Wünschen der Bewerberin oder des Bewerbers renoviert. Bei Bedarf stellt die Gemeinde einen Dienstwagen.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Martin Pehle, Telefon: 03561/548980, und Superintendent Georg Thimme, Telefon: 0355/24763.
    Bewerbungen werden bis zum 20. Juni 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin
  3. Die Kreispfarrstelle zur Erteilung von Religionsunterricht im Evangelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg ist ab sofort, spätestens zum Schulhalbjahresbeginn am 1. August 2022, mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Die Tätigkeit umfasst die Erteilung von Religionsunterricht im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) Tempelhof-Schöneberg in der Primarstufe und in den Sekundarstufen I und II sowie die Förderung der Zusammenarbeit von Religionsunterricht und der Arbeit in Gemeinden und im Kirchenkreis. Ein Predigtauftrag soll durch den Kirchenkreis erteilt werden.
    Gewünscht werden Bewerbungen von religionspädagogisch qualifizierten Pfarrerinnen und Pfarrern, die Freude am Unterrichten und an der aktiven Gestaltung schulischen Lebens haben.
    Weitere Auskünfte erteilen der Beauftragte für Evangelischen Religionsunterricht in der ARU Tempelhof-Schöneberg Herr Thomas, Telefon: 030/7051011, sowie der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Tempelhof-Schöneberg Michael Raddatz, Telefon: 030/755151610.
    Bewerbungen werden bis zum 20. Juni 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  4. Die (3.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, ist zum 1. August 2022 mit 75 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Dienstort ist das Helios Klinikum Emil von Behring, ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung im Südwesten der Hauptstadt. Die Klinik verfügt über ein breites und modernes Leistungsspektrum und ist aufgrund seiner Historie eng mit dem Berliner Südwesten verbunden. Das Angebot der Seelsorge gilt grundsätzlich allen erkrankten Menschen, ihren An- und Zugehörigen und auch den Mitarbeitenden im Behandlungsteam, unabhängig von Glauben, Religion und Weltanschauung.
    Es besteht eine intensive Vernetzung der Klinikseelsorge mit den Mitarbeitenden, besondere Schwerpunkte der Seelsorge sind in der Klinik für Palliativmedizin und Geriatrie zu finden. Im engen Austausch mit allen Professionen ist die Seelsorge im Rahmen des Palliativdienstes in allen Bereichen der Klinik tätig. Die Sorge um spirituelle Themen, Nöte, Fragen und Ressourcen prägt das Selbstverständnis dieser Arbeit.
    Zur Seelsorge im Helios Klinikum Emil von Behring gehören:
    • die Begleitung von Patient:innen, An- und Zugehörigen durch Dasein und Beistand in biographischen Zäsuren und am Lebensende,
    • ein zielgruppenorientierter Ansatz: Was willst Du, dass ich Dir tun soll?,
    • Vermittlung von Seelsorgeangebote anderer Religionsgemeinschaften (Spiritual Care),
    • Seelsorge für das Team, Gestaltung von Aussegnungen und Gedenkfeiern etc.,
    • Fortbildungsangebote für unterschiedliche Berufsgruppen,
    • Präsenz nicht nur im Krankenhaus, sondern Teilnahme an Pfarrkonventen und dem Gesamtkonvent für KHS/APHS,
    • die Vernetzung mit den Seelsorgenden im Kirchenkreis.
    Gesucht wird eine teamorientierte und ausstrahlungsstarke Pfarrperson, die Kenntnisse in medizinethischen Fragestellungen mitbringt und mit großer Freude am interprofessionellen Dialog selbstbewusst evangelisch ist.
    Zum Seelsorgeteam gehören eine Pfarrerin, die mit 50 % Stellenumfang im Haus bereits tätig ist, und eine kreiskirchliche Mitarbeiterin, die sich um die Betreuung von geflüchteten Patient:innen und deren Familien kümmert.
    Die Seelsorge im Krankenhaus wird in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem katholischen Seelsorger wahrgenommen.
    Bewerbungsvoraussetzung ist eine klinische Seelsorgeausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation gemäß den Richtlinien für die Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 1. April 2015.
    Bewerbungen werden bis zum 20. Juni 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  5. Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Fahrland, Kirchenkreis Falkensee, ist ab 1. August 2022 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Im Norden von Potsdam und an der Berliner Stadtgrenze befindet sich Fahrland (Ortsteil der Stadt Potsdam), landschaftlich idyllisch gelegen in der Nähe der Havel, des Fahrländer Sees und der Döberitzer Heide. Zum Pfarrsprengel Fahrland gehören nach der letzten Erhebung (31. Dezember 2021) 819 Gemeindeglieder in den noch einzelnen Kirchengemeinden Fahrland und Satzkorn. Dazu kommen Vakanzverwaltungen in den Gemeinden Falkenrehde, Kartzow und Paaren. Derzeit planen diese fünf Gemeinden, unter denen sich vier „Kleinstgemeinden“ befinden, bis zur Gemeindekirchenratswahl 2022 den Zusammenschluss zu einer Gesamtkirchengemeinde mit Ortskirchenräten. Künftig wird dies die Verwaltungsarbeit erleichtern.
    Die engagierten, an christlicher Gemeinschaft interessierten Gemeindeglieder „zwischen Land und Stadt“ pflegen ein vielseitiges Leben nicht nur in den Gottesdiensten, sondern auch in diversen Kreisen und Gruppen, in denen sich Ehrenamtliche mit großem Engagement einbringen. Über das Gemeindeleben informiert die Website: https://www.pfarrsprengel-fahrland.de/.
    Die Menschen erwarten hier mit Interesse das Projekt Krampnitz, wo in den nächsten Jahren ein neues Potsdamer Wohngebiet für zunächst 5.000 Menschen entstehen wird. Für die neue Pfarrerin oder den neuen Pfarrer eröffnet das viele zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten.
    Die Gemeindeglieder sind sehr interessiert am Austausch untereinander und mit ihrer Partnergemeinde in Rönsahl. Derzeit sind eine Gemeindepädagogin mit 50 % sowie zwei Kirchenmusikerinnen zu je 25 % Stellenanteilen beschäftigt. Eine Gemeindesekretärin unterstützt mit 16 Wochenstunden bei der Büroarbeit. In kirchlicher Verwaltung befinden sich drei Friedhöfe in Satzkorn, Paaren und Falkenrehde. Die fünf Dorfkirchen sind zumeist in gutem baulichen Zustand. Dennoch stehen einige Baumaßmaßnahmen in den nächsten Jahren an. Hierbei engagieren sich die Gemeindeglieder vor Ort mit viel Herzblut.
    Das geräumige Pfarrhaus im Zentrum von Fahrland wurde vor zwei Jahren behindertengerecht umgebaut und besitzt eine neue Gasheizung, einen großen, idyllischen Garten und eine Garage. Auf dem Pfarrgrundstück liegt auch das modernisierte Gemeindehaus, das rege genutzt wird.
    Im Ort Fahrland gibt es zwei Kindertagesstätten und eine Grundschule, einen Bürgerverein, die Freiwillige Feuerwehr sowie verschiedene Einkaufsmöglichkeiten. Zwischen Potsdam und Fahrland sowie weiter nach Satzkorn und Kartzow verkehrt regelmäßig ein Bus. In Potsdam gibt es zwei evangelische Grundschulen und mehrere weiterführende Schulen, darunter auch das evangelische Gymnasium Hermannswerder.
    Neben den pastoralen Aufgaben wie Gottesdiensten, theologischer Arbeit, Kasualien, Seelsorge, Bildung und Unterweisung, anleitender Arbeit in kirchlichen Gruppen, der Leitung des geplanten Gesamtkirchenrats (mit Unterstützung der Gemeindeältesten) und den Verwaltungsaufgaben wünschen sich die Gemeinden eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der:
    • integrative Fähigkeiten (Jugend, Familien, Senior:innen) besitzt,
    • gern Menschen besucht, die nicht mehr mobil sind,
    • Ideen für ein reges Gemeindeleben hat und auch nicht kirchlich gebundene Menschen einbeziehen möchte,
    • Ehrenamtliche motivieren kann und neue sucht,
    • Mut zur Veränderung hat und bereit ist, neue Wege zu gehen,
    • offen ist gegenüber den Menschen,
    • die Gemeinden beim Organisieren von Veranstaltungen in den Kirchen unterstützt,
    • sich im Kirchenkreis engagiert,
    • an Öffentlichkeitsarbeit interessiert ist.
    Sowohl Berufsanfänger:innen als auch Erfahrene sind willkommen. Denkbar ist auch die Aufteilung der Stelle bei der Bewerbung eines Pfarrehepaars. Der Besitz des Führerscheins ist unverzichtbar.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende der Kollegialen Leitung des Kirchenkreises Falkensee Pfarrer Dr. Bernhard Schmidt, E-Mail: bernhard.schm@t-online.de, sowie die Gemeindesekretärin Stefanie Filipiak, E-Mail: Stefanie.filipiak@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 20. Juni 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

Nr. 81Ausschreibung einer Kirchenmusikstelle

Die Evangeliums-Kirchengemeinde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n C-Kirchenmusiker:in (50 % RAZ)
  • für die musikalische Begleitung an der Orgel und am Flügel: von Gottesdiensten, Trauungen und Gemeindefesten,
  • für die Chorarbeit: Die Kirchengemeinde hat einen kleinen Gemeindechor, der wöchentlich probt und nach Absprache im Gottesdienst und bei Festen singt.
Die Kirchengemeinde wünscht sich von ihrer neuen Kirchenmusikerin oder ihrem neuen Kirchenmusiker, dass sie oder er offen ist für Popularmusik und neue Gemeindelieder, und dass die Gemeinde ins Singen kommt. Die Freude an der Arbeit mit Menschen unterschiedlicher Generationen ist dafür wünschenswert. Erwartet wird eine Bereitschaft zur projektbezogenen Teamarbeit und dabei wird die Kirchenmusik als wertvoller Bestandteil des Gemeindeaufbaus gesehen.
Wichtig ist außerdem, dass die oder der Neue im Team einmal in der Woche montags an der Dienstbesprechung teilnimmt sowie an Mitarbeiter:innentagen der Gemeinde und regelmäßig an den Konventen der Kirchenmusiker:innen im Kirchenkreis.
Die Evangeliums-Kirchengemeinde ist eine lebendige, offene, junge und breit aufgestellte Gemeinde mitten in einem multikulturellen Kiez. In der Nachbarschaft gibt es mehrere Grundschulen und weiterführende Schulen, die Kreativfabrik, eine Einrichtung der Arbeit mit Kindern des Kirchenkreises und verschiedene soziale Träger. Auch hier besteht die Möglichkeit, sich einzubringen.
Die Kirchengemeinde hat ein Team aus ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden. Zu den beruflichen Mitarbeitenden gehören eine Diakonin, eine Küsterin, ein Hauswart, zwei Pfarrerinnen und die Mitarbeitenden der angeschlossenen Kita. Außerdem arbeitet die Kirchengemeinde eng mit zwei weiteren Kirchengemeinden in der Region zusammen und dadurch bieten sich viele Möglichkeiten für regionale Zusammenarbeit.
Neben dem Chor hat die Gemeinde einen Kinderchor, der von einer Mitarbeiterin auf Honorarbasis geleitet wird, und das Sinfonische Ensemble Reinickendorf unter der Leitung eines ehrenamtlichen Mitarbeiters.
Die Gemeinde besitzt eine Schuke-Orgel (zwei Manuale und ein Pedal, vollmechanisch, 17 Register) erbaut 1956, einen generalüberholten Feurich-Flügel und ein E-Piano.
Die genaue Festlegung der Aufgabenbereiche erfolgt in Absprache mit der oder dem gewählten Bewerber:in bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf C-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Die Vorstellung mit Gespräch, Vorspiel und Gesangsanleitung soll am Mittwoch, dem 22. Juni 2022 stattfinden.
Bewerbungen werden bis zum 10. Juni 2022 elektronisch zusammengefasst als PDF-Datei per E-Mail erbeten an E-Mail: buero@evangeliums-gemeinde.de.
Weitere Auskünfte erteilen Kreiskantor Jörg Walter, Telefon: 01573/2980954, E-Mail: joergwalterberlin@gmx.de, und Pfarrerein Manuela Michaelis, Telefon: 0177/5778249, E-Mail: michaelis@evangeliums-gemeinde.de.

IV. Personalnachrichten

Nr. 82Nachrichten und Personalien

Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
der ordinierte Gemeindepädagoge Andreas Erdmann mit Wirkung vom 1. Mai 2022,
die Pfarrerin Nadja Mattern mit Wirkung vom 1. Mai 2022.
Übertragen wurde:
dem ordinierten Gemeindepädagogen Andreas Erdmann die (2.) Pfarrstelle der Trinitatis-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, mit Wirkung vom 1. Mai 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Michaela Fröhling die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Anstaltsgemeinde Lobetal im Evangelischen Kirchenkreis Barnim mit Wirkung vom 1. Mai 2022 für die Dauer von sechs Jahren,
Pfarrer Christian Guth die (10.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, mit Wirkung vom 16. Mai 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Linda Hochheimer die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Biesenthal, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, mit Wirkung vom 1. Mai 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrer Gregor Hohberg die (5.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte für das House of One mit Wirkung vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Mai 2027,
Pfarrer Dr. Dr. Vladimir Kmec die (9.) landeskirchliche Pfarrstelle zur besonderen Verfügung mit dem Schwerpunkt „Grenzüberschreitende Ökumene“ mit Wirkung vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2027,
Pfarrer Steffen Madloch die (1.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln mit Wirkung vom 1. Mai 2022 für die Dauer von sechs Jahren,
Pfarrerin Nadja Mattern die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Stücken, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, mit Wirkung vom 1. Mai 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
dem ordinierten Gemeindepädagogen Robert Parr die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Storkow, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit Wirkung vom 1. Mai 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Corinna Zißelsberger die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde St. Marien-Friedrichswerder im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte mit Wirkung vom 1. Mai 2022 für die Dauer von zehn Jahren.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Schönefeld-Großziethen, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, auf den Pfarrer Michael Frohnert über den 30. April 2022 hinaus unbefristet.
Versetzt in den Dienst einer anderen Landeskirche wurde:
Pfarrerin Carolin Springer, zuletzt Pfarrerin des Evangelisch-reformierten Pfarrsprengels Berlin, Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, in die Evangelisch-reformierte Kirche mit Wirkung vom 1. Mai 2022.
In den Ruhestand ist getreten:
Superintendentin Beate Hornschuh-Böhm, zuletzt Superintendentin des Kirchenkreises Reinickendorf und Inhaberin einer Kreispfarrstelle für die Superintendentin oder den Superintendenten des Kirchenkreises Reinickendorf, mit Ablauf des Monats April 2022.

Nr. 83Todesfall

„Des Herrn Wort bleibt in Ewigkeit“
(1. Petrus 1,25)
Heimgegangen ist
Bischof i. R. Dr. Martin Kruse am 29. April 2022 im 94. Lebensjahr.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 6) erscheint am 22. Juni 2022. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 1. Juni 2022.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin