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Grafik

I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

II. Bekanntmachungen

Nr. 19Besoldungstabellen und Beträge ab 1. April 2022

(zu § 6 Absatz 1 des Kirchengesetzes zur Zustimmung und Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD – AG-BVG)
#
A.
Grundgehalt
I.
Besoldungstabelle für Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindepädagoginnen und -pädagogen sowie Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindepädagoginnen und -pädagogen im Entsendungsdienst
Besoldungsgruppe
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
A 13
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Stufe 8
ohne Dienstwohnung
4.224,93
4.435,17
4.644,18
4.854,44
4.999,15
5.145,11
5.289,79
5.432,01
mit Dienstwohnung**
3.463,69
3.673,93
3.882,94
4.093,20
4.237,91
4.383,87
4.528,55
4.670,77
** gilt nur für das Gebiet der ehemaligen Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg
II.
Tabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A
Besoldungs-
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
gruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Stufe 8
A 3
2.181,08
2.230,29
2.279,52
2.319,15
2.358,76
2.398,39
2.438,03
2.477,64
A 4
2.226,72
2.285,54
2.344,36
2.391,19
2.438,03
2.484,86
2.531,67
2.574,91
A 5
2.243,50
2.316,74
2.375,57
2.433,23
2.490,87
2.549,71
2.607,32
2.663,77
A 6
2.291,53
2.376,80
2.463,23
2.529,26
2.597,72
2.663,77
2.736,99
2.800,64
A 7
2.405,61
2.481,27
2.580,94
2.682,96
2.782,62
2.883,49
2.959,14
3.034,78
A 8
2.544,89
2.636,15
2.764,60
2.894,31
3.023,97
3.114,03
3.205,27
3.295,33
A 9
2.746,60
2.836,65
2.978,35
3.122,42
3.264,09
3.360,40
3.460,59
3.558,29
A 10
2.939,91
3.063,58
3.242,50
3.422,22
3.605,28
3.732,68
3.860,04
3.987,48
A 11
3.360,40
3.549,62
3.737,61
3.926,85
4.056,70
4.186,57
4.316,44
4.446,33
A 12
3.602,82
3.826,68
4.051,77
4.275,62
4.431,47
4.584,82
4.739,43
4.896,51
A 13
4.224,93
4.435,17
4.644,18
4.854,44
4.999,15
5.145,11
5.289,79
5.432,01
A 14
4.344,88
4.615,73
4.887,84
5.158,69
5.345,44
5.533,46
5.720,19
5.908,20
A 15
5.310,81
5.555,71
5.742,46
5.929,23
6.115,99
6.301,50
6.487,03
6.671,29
A 16
5.858,73
6.143,21
6.358,39
6.573,60
6.787,57
7.004,02
7.219,21
7.431,96
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes um 21,98 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes um 9,59 Euro.
III.
Tabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B
Besoldungsgruppe
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
B 1
6.671,29
B 2
7.749,80
B 3
8.206,17
B 4
8.683,57
B 5
9.231,49
B 6
9.752,20
B 7
10.254,33
B 8
10.779,94
IV.
Tabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung W
Besoldungsgruppe
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
W 1
4.642,95
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
W 2
5.768,19
6.107,50
6.446,81
W 3
6.446,81
6.899,22
7.351,63
V.
Tabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung C (frühere Hochschullehrerbesoldung)
Besoldungs-
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
gruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Stufe 8
C 1
3.684,11
3.811,14
3.938,06
4.065,09
4.192,09
4.319,07
4.446,04
4.573,01
C 2
3.692,05
3.894,42
4.096,80
4.299,18
4.501,55
4.703,94
4.906,31
5.108,67
C 3
4.058,75
4.287,90
4.517,07
4.746,20
4.975,35
5.204,51
5.433,61
5.662,76
C 4
5.137,53
5.367,89
5.598,24
5.828,60
6.058,96
6.289,31
6.519,63
6.749,98
Besoldungs-
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
gruppe
Stufe 9
Stufe 10
Stufe 11
Stufe 12
Stufe 13
Stufe 14
Stufe 15
C 1
4.700,01
4.826,98
4.953,96
5.080,99
5.207,95
5.334,93
0,00
C 2
5.311,03
5.513,41
5.715,74
5.918,14
6.120,49
6.322,89
6.525,27
C 3
5.891,92
6.121,08
6.350,23
6.579,37
6.808,52
7.037,63
7.266,79
C 4
6.980,31
7.210,66
7.441,02
7.671,34
7.901,70
8.132,05
8.362,39
VI.
Tabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung H (frühere Hochschullehrerbesoldung)
Besoldungs-
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
gruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Stufe 8
H 1
3.684,11
3.811,14
3.938,06
4.065,09
4.192,09
4.319,07
4.446,04
4.573,01
H 2
3.709,82
3.860,38
4.010,85
4.161,37
4.311,88
4.462,40
4.612,89
4.763,37
H 3
3.766,54
3.931,17
4.095,88
4.260,53
4.425,25
4.589,89
4.754,57
4.919,24
H 4
3.841,96
4.006,59
4.171,26
4.335,17
4.500,62
4.665,28
4.829,98
4.994,64
H 5
4.135,54
4.316,58
4.497,63
4.678,69
4.859,73
5.040,79
5.221,82
5.402,87
H 6
4.499,30
4.708,71
4.918,05
5.127,45
5.336,84
5.546,22
5.755,61
5.964,96
H 7
5.036,80
5.253,18
5.469,58
5.685,99
5.902,40
6.118,81
6.335,23
6.551,64
Besoldungs-
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
gruppe
Stufe 9
Stufe 10
Stufe 11
Stufe 12
Stufe 13
Stufe 14
Stufe 15
H 1
4.700,01
4.826,98
4.953,96
5.080,99
5.207,95
5.334,93
0,00
H 2
4.913,85
5.064,37
5.214,89
5.365,40
5.515,87
5.666,39
0,00
H 3
5.083,92
5.248,57
5.413,25
5.577,92
5.742,61
5.907,26
0,00
H 4
5.159,30
5.323,99
5.488,65
5.653,33
5.817,99
5.982,68
6.147,33
H 5
5.583,92
5.764,98
5.946,02
6.127,05
6.308,11
6.489,13
6.670,22
H 6
6.174,39
6.383,79
6.593,17
6.802,55
7.011,94
7.221,36
7.430,73
H 7
6.768,05
6.984,47
7.200,89
7.417,29
7.633,69
7.850,12
8.066,56
VII.
Besoldungstabelle für Predigerinnen und Prediger
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO)
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Stufe 8
Prediger ohne DW
3.719,73
3.898,44
4.076,10
4.254,82
4.377,82
4.501,89
4.624,87
4.745,75
Prediger mit DW**
2.958,49
3.137,20
3.314,86
3.493,58
3.616,58
3.740,65
3.863,63
3.984,51
** gilt nur für das Gebiet der ehemaligen Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg
VIII.
Vikarsbesoldung: 2.196,55 Euro
B.
Familienzuschläge
I.
Der Familienzuschlag beträgt für alle Besoldungsgruppen in der Stufe 1
141,57 Euro
II.
Der Familienzuschlag erhöht sich
  1. für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind um je
  2. für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je
121,00 Euro 376,98 Euro
III.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5:
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 4,94 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in Besoldungsgruppe A 3 um je 24,69 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 19,75 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 14,81 Euro.
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
C.
Zulagen
I.
Ephoralzulage
  1. Die Ephoralzulage beträgt 1.239,28 Euro.
  2. Stellvertretenden Superintendentinnen und Superintendenten kann auf Antrag eine nichtruhegehaltfähige Zulage gewährt werden, wenn über die Abwesenheitsvertretung hinaus der Kreiskirchenrat in einer Dienstordnung eigene ständige Zuständigkeitsbereiche vorsieht und ein entsprechender Stellenanteil im Stellenplan ausgewiesen wird. Die Zulage beträgt 413,09 Euro, im Fall von zwei Personen in der Stellvertretung 206,55 Euro.
II.
Die sonstigen Amts- und Stellenzulagen nach § 1 der Rechtsverordnung über die Besoldungstabellen vom 27. Februar 1990 (KABl.-EKiBB S. 34), zuletzt geändert durch Rechtsverordnung vom 23. August 2019 betragen:
Dem Grunde nach geregelt in
Beträge in Euro (Monatsbeträge)
Besoldungsordnungen
Vorbemerkungen
Nummer 4
Absatz 1
44,48
Absatz 2
74,14
Nummer 5
Absatz 1
Die Zulage beträgt für Beamte
des mittleren Dienstes
44,48
des gehobenen Dienstes
74,14
Nummer 7
Absatz 1
51,13
Absatz 2
76,69
Besoldungsgruppen
Fußnote
A 12
2
214,42
A 13
2, 3
214,42
4
142,98
5
357,37
A 14
3
214,42
4
250,19
5
214,42
A 15
3
396,53
5, 6
214,42
7
214,42
Besoldungsordnungen C und H
Nummern 2aa und 3
95,69

Nr. 20Genehmigung eines neuen Kirchensiegels

Konsistorium Az.: 1312-03:42/002-20.03
Berlin, den 25. Januar 2022
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Lübbenau-Neustadt-Zerkwitz-Kittlitz, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
Die Umschrift lautet: „Ev. Gesamtkirchengemeinde Lübbenau-Neustadt-Zerkwitz-Kittlitz“.
Grafik

Nr. 21Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

Konsistorium Az.: 1312-03:42/002-20.03
Berlin, den 25. Januar 2022
Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Lübbenau-Neustadt, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, mit der Umschrift „Evang. Kirchengemeinde Lübbenau-Neustadt“ und dem Beizeichen „zwei Punkte“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Zerkwitz, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE ZU ZERKWITZ“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Kittlitz, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE KITTLITZ“ werden außer Geltung gesetzt.

Nr. 22Schließung von Friedhofsflächen

Die Verbandsvertretung des Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte hat in ihrer Sitzung am 21. September 2021 beschlossen, eine Teilfläche des Friedhofs Georgen-Parochial II mit einer Größe von ca. 350 m² gemäß § 6 des Kirchengesetzes über die Evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. – FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 (KABl. S. 183) zu schließen. Der Beschluss ist am 10. Januar 2022 vom Konsistorium genehmigt worden. Er wird für die Dauer eines Monats ab Veröffentlichung dieses Hinweises in den Schaukästen der Friedhofsverwaltung Region Ost, Landsberger Allee 48-50, 10249 Berlin, im vollständigen Wortlaut bekannt gemacht.

III. Stellenausschreibungen

Nr. 23Ausschreibung der Stelle einer amtierenden Superintendentin/eines amtierenden Superintendenten

Der Evangelische Kirchenkreis Wittstock-Ruppin sucht eine Pfarrerin oder einen Pfarrer zum 1. Juli 2022 mit 100 % Dienstumfang als amtierende Superintendentin oder amtierenden Superintendenten für die Dauer von sechs Jahren.
Der Kirchenkreis Wittstock-Ruppin beschreitet seit Jahren erfolgreich strukturell neue Wege. Vier Gesamtkirchengemeinden wurden bereits gebildet. Weitere Kirchengemeinden sind in anderen Modellprojekten für neue Gemeindestrukturen auf dem Weg.
Die beruflich Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst arbeiten im Mitarbeitendenkonvent zusammen. Viele Arbeitsfelder und -bereiche werden von Teams oder Einzelnen im aufgabenorientierten und/oder ortsbezogenen Dienst verantwortet. Supervision und Team-Beratungen sind selbstverständlich praktizierte und durch den Kirchenkreis geförderte Arbeitsmethoden.
Sowohl auf Gemeinde- als auch auf Kirchenkreisebene arbeitet eine Vielzahl von Ehrenamtlichen engagiert mit. Die kirchenkreiseigene Regionalakademie organisiert dafür bedarfsgerecht Ausbildungsangebote und thematische Beratungen.
Insgesamt gibt es eine große Vielfalt an gemeindlichem Leben im Kirchenkreis. Das gemeinsame Suchen, Ausprobieren, aber auch das Bewahren von Bewährtem sind besondere Kennzeichen unseres gemeinsamen Wegs auch für die Zukunft. Hierzu gehört auch die Offenheit für mögliche Zusammenarbeit oder Umstrukturierungen auf der Ebene der Kirchenkreise im Sprengel Potsdam.
Zu weiteren inhaltlichen und strukturellen Detailfragen gibt die Internetseite des Kirchenkreises (www.kirchenkreis-wittstock-ruppin.de) Auskunft.
Wittstock, die Stadt, die auch als Wohn- und Dienstsitz der Pfarrerin oder des Pfarrers fungieren soll, liegt verkehrsgünstig an der Autobahn A 24 und ist durch den Regionalexpress gut an Berlin angebunden. Alle Schulformen und ein evangelischer Kindergarten sind vorhanden. Die Stadt ist Teil einer landschaftlich reizvollen wald- und wasserreichen Umgebung, kulturelle Angebote und verschiedene engagierte Bürgerbündnisse gestalten das tägliche Leben. Die Fahrzeit zur Ostsee mit dem Pkw beträgt 1,5 Stunden.
Zum Kirchenkreis gehört auch Neuruppin, die Stadt Fontanes und Schinkels, ebenfalls verkehrsgünstig sehr gut angebunden am Ruppiner See gelegen, zugleich Verwaltungs- und Gerichtsstandort und Sitz der Landkreisverwaltung. Hier befinden sich auch eine evangelische Grund- und Oberschule sowie das Evangelische Gymnasium. Weitere reizvolle Städte, so etwa Rheinsberg, sind nicht weit entfernt und beleben ebenfalls den Kirchenkreis kulturell.
Eine geräumige Dienstwohnung steht im historischen Stadtkern von Wittstock zur Verfügung, ebenso ein E-Auto als Dienstfahrzeug, welches im Wege eines Carsharings genutzt wird. In der ebenfalls in Wittstock gelegenen Superintendentur arbeiten mit verschiedenen Stellenanteilen zwei Mitarbeiterinnen als Ephoralassistenz und für Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit. Der örtliche Pfarrer als Stellvertreter im Superintendentenamt freut sich auf die kollegiale Zusammenarbeit mit der neuen Pfarrperson.
Verbunden mit der Tätigkeit als amtierende Superintendentin oder amtierender Superintendent ist ein Predigtauftrag in der Region „Nord-West“ des Kirchenkreises. Es wird eine Kreispfarrstelle übertragen. Zur Pfarrbesoldung wird [für den Zeitraum der Wahrnehmung der Aufgaben einer Superintendentin oder eines Superintendenten] eine Zulage (vergleichbar der Ephoralzulage) gezahlt.
Die Wahl erfolgt durch die Kreissynode.
Der Kirchenkreis sucht eine geeignete Pfarrerin oder einen geeigneten Pfarrer mit gut ausgeprägten Führungsqualitäten, die oder der diese Leitungsfunktion ausfüllen kann. Sie oder er sollte dabei die folgenden Anforderungen erfüllen:
  • ein erkennbares theologisches Profil und die Bereitschaft, die Vielfalt vorhandener theologischer Ansätze bei den Mitarbeitenden wahrzunehmen, anzuerkennen und zu stützen,
  • hohe seelsorgliche Kompetenz, verbunden mit der Fähigkeit, sich selbst und andere in der jeweiligen aktuellen Lebens- und Arbeitssituation sowie in den emotionalen, sozialen, kulturellen, aber auch spirituellen Bezügen wahrzunehmen und sich der Wechselwirkung in persönlichen Gesprächen stets bewusst zu sein,
  • eine Weiterbildung zum „Führen und Leiten auf der mittleren Ebene“ bzw. eine vergleichbare Qualifikation ist bereits vorhanden oder es besteht die Bereitschaft, diese kurzfristig zu erwerben,
  • die Fähigkeit, auf gesellschaftliche und soziale Fragestellungen aus der Perspektive des Evangeliums und der evangelischen Kirche einzugehen. Dabei ist es das eigene Anliegen, die zentralen Themen des konziliaren Prozesses (Frieden-Gerechtigkeit-Bewahrung der Schöpfung) im Kirchenkreis auch praktisch umzusetzen,
  • die Bereitschaft, den Kirchenkreis und seine Anliegen in Politik und Öffentlichkeit zu vertreten und dabei das Zusammenspiel der Konfessionen und Religionen im Blick zu haben,
  • die Gabe, berufliche und ehrenamtlich Mitarbeitende bei ihrer Arbeit im Kirchenkreis und in den Gemeinden mit Empathie und Wertschätzung zu begleiten und zu führen, aber auch individuell zu fördern,
  • den Willen und die Bereitschaft, die vorhandenen Strukturen im Kirchenkreis zu bewahren und weiterzuentwickeln, sich auf gemeindeübergreifende Zusammenarbeit im Kirchenkreis einzulassen und weiterführende Prozesse und Entwicklungen transparent und im Dialog mit den entsprechenden Gremien zu gestalten,
  • die Bereitschaft und Kompetenz, die anstehenden Prozesse von Umstrukturierung und Zusammenarbeit auf Kirchenkreisebene konstruktiv mitzugestalten.
Weitere Auskünfte erteilen Präses A. Nippraschk, Telefon über das Gemeindebüro Ruppin: 03391/2597, E-Mail: annemarie.nippraschk@gemeinsam.ekbo.de, und der amtierende Superintendent Matthias Puppe, Telefon: 0162/9391337.
Bewerbungen werden bis zum 23. März 2022 per Post (Poststempel) erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

Nr. 24Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Lichtenrade, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Lichtenrade ist mit mehr als 11.000 Gemeindegliedern eine der größten Kirchengemeinden der Landeskirche. Sie hat vier Predigtstätten und Seelsorgebezirke, eine Kindertagesstätte mit Schulhort, zwei Teilzeit-Kitas, eine Diakoniestation, eine Senior:innen-WG, einen Kirchhof, vielseitige Gemeindearbeit mit einem an der Gemeinwesenarbeit orientierten Kinder- und Jugendhaus sowie einem Familienzentrum. Im weiteren Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen vier Senior:innen-, Kranken- und Behinderten-Heime. Es gibt einen großen Kreis Haupt- und Ehrenamtlicher, die sich in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde und im Gemeinwesen der kommunalen Gemeinde engagieren.
    Zum Team der Hauptamtlichen gehören u. a. drei Pfarrkolleg:innen (300 % DU), eine Kantorin und ein Kirchenmusiker, ein Diakon für die Arbeit mit Jugendlichen, eine Gemeindepädagogin für die Arbeit mit Senior:innen, eine Mitarbeiterin für die Leitung des Familienzentrums, zwei Küsterinnen, mehrere Mitarbeitende in den manuellen Diensten und ein vierköpfiges sozialpädagogisches Team im Kinder- und Jugendhaus.
    In den vier Predigtstätten finden in der Zeit nach Corona in abgestufter Regelmäßigkeit neben den traditionellen Gottesdiensten auch Zielgruppen-Gottesdienste/Gottesdienste in abweichender Form und Zeit sowie regelmäßige Kurzandachten statt. Gegenwärtig feiert die Gemeinde Gottesdienste schwerpunktmäßig in der Zeltkirche.
    Die Gemeinde verfügt neben der Kantorei über weitere Chöre und musikalische Gruppen.
    Der Gemeindekirchenrat ist sehr aktiv. Die vielen Fachausschüsse unterstützen den Gemeindekirchenrat in seiner Arbeit.
    Die Gemeinde legt besonderen Wert auf:
    • Offenheit für die Verkündigung in unterschiedlichen Formen,
    • besondere Aufmerksamkeit bei der Gestaltung der zahlreichen Kasualien,
    • konstruktive, kooperative und wertschätzende Mitarbeit im Team der beruflichen und nichtberuflichen Mitarbeitenden,
    • die Fähigkeit, Menschen zur Mitarbeit in der Gemeinde zu ermutigen, und die Bereitschaft, Verantwortung zu übertragen,
    • Teilnahme an Gruppensupervision des Pfarrteams,
    • Begleitung und Weiterentwicklung der Arbeit mit der mittleren Generation,
    • Unterstützung der Gemeinde bei der zukünftigen Schwerpunktbildung Inklusion,
    • sicheren Umgang mit den gängigen EDV-Medien und kirchlichen Programmen,
    • Bereitschaft, die bestehenden Kontakte in die Ökumene und zum Gemeinwesen zu pflegen und auszubauen.
    Die Gemeinde bietet an:
    • Die neue Pfarrperson wird erste Ansprechpartnerin bzw. erster Ansprechpartner für ihre Arbeitsschwerpunkte sein.
    • Sie setzt inhaltliche Schwerpunkte für Angebote bei der Inklusion (zukünftige Zusammenarbeit mit der Tiele-Winckler-Haus GmbH) und der mittleren Generation im Erwachsenen Glauben.
    • Sie arbeitet in einem vierköpfigen Pfarrteam (mit insgesamt 3,5 Stellen), sowie mit Prädikant:innen und Lektor:innen zusammen.
    • Ihre Aufgabenbereiche und Arbeitsfelder im Pfarrdienst werden durch Dienstvereinbarungen geregelt.
    • Sie wird bei Bedarf gern beim Finden einer angemessenen Wohnung im Gemeindegebiet unterstützt.
    • Grund- und Oberschulen einschließlich zwei Gymnasien und evangelische Schulen befinden sich in der Nähe.
    • Gute Einkaufsmöglichkeiten sowie gute Anbindung an den ÖPNV sind gegeben.
    • Ein Pfarrbüro steht in einem der Gemeindehäuser zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Michael Raddatz, Telefon: 030/755151610, der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Birger Marquardt, Telefon: 030/7433398, sowie der stellvertretende Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Pfarrer Roland Wieloch, Telefon: 030/70722299.
    Bewerbungen werden bis zum 23. März 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Herzfelde-Rehfelde, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist mit 100 % Dienstumfang ab sofort durch das Konsistorium zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Herzfelde-Rehfelde
    • ist eine lebendige Gemeinde mit ca. 1.100 Gemeindegliedern der Orte Garzau, Hennickendorf, Herzfelde, Kienbaum, Lichtenow, Rehfelde, Werder und Zinndorf,
    • erfreut sich an den schönen acht Kirchen, die größtenteils saniert sind, sowie am Pfarrhaus in Herzfelde, an Gemeinderäumen in Hennickendorf, Herzfelde, Rehfelde und Zinndorf sowie an einem Gemeindebüro in Rehfelde,
    • verfügt über drei eigene Friedhöfe,
    • hat viele Ehrenamtliche mit unterschiedlichen Begabungen,
    • hat einen aktiven Bauausschuss,
    • hat eine Junge Gemeinde, die kreativ mitgestalten möchte.
    Die Gemeinde wünscht sich von der neuen Pfarrperson, dass sie
    • mit Freude und Kreativität Gottesdienste feiert und es versteht, biblische Texte mit dem gegenwärtigen Leben zu verbinden,
    • die vielfältigen Gaben in der Gemeinde wertschätzt, die Ehrenamtlichen in ihren Engagements unterstützt und gern mit ihnen im Team arbeitet,
    • Menschen in Krisensituationen, an lebensgeschichtlichen Übergängen und in Fragen des eigenen Glaubens wahrnimmt und sie seelsorgerlich begleitet,
    • ein offenes Ohr für die Fragen und Sorgen der Menschen vor Ort hat,
    • den Kontakt zu den Menschen vor Ort, den ortsansässigen Grundschulen, den Vereinen sowie den christlichen Nachbargemeinden sucht und pflegt,
    • die Menschen miteinander vernetzt und gelingende Kommunikation für wesentlich in der Gemeinde und über die Gemeinde hinaus hält,
    • ein Zuhause in der Gemeinde findet,
    • nicht alles kann (und auch nicht alles will).
    Die neue Pfarrperson darf erwarten:
    • Gestaltungsfreiraum, um eigene Ideen einzubringen und neue Formate zu entwickeln,
    • Bereitschaft, alte Wege zu hinterfragen, kreatives Potenzial und den Mut, neue Wege zu beschreiten,
    • eine Gemeinde, die das Gemeindeleben lebendig und zukunftsfähig gestalten will,
    • Mitarbeitende (beruflich und ehrenamtlich): eine Gemeindesekretärin in Teilzeit, eine Gemeindepädagogin und einen Jugendmitarbeiter die jeweils eine Stelle im regionalen Verbund innehaben, einen engagierten Gemeindekirchenrat,
    • Pfarrkolleg:innen in der Region Strausberg, die im Regionalkonvent verlässlich zusammenarbeiten,
    • eine geräumige Dienstwohnung mit Amtszimmer im Pfarrhaus Herzfelde mit großem Garten und Blick ins Grüne,
    • Verkehrsanbindungen nach Strausberg, Erkner, Rüdersdorf und Berlin durch ÖPNV,
    • Autobahnauffahrt auf die A 10 über die Anschlussstelle Berlin-Hellersdorf in ca. 10 km Entfernung.
    Weitere Auskünfte erteilen für den Gemeindekirchenrat Frank Schenk, Telefon: 0152/07259074, E-Mail: frank.schenk@ekkos.de, sowie Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131, E-Mail: superintendentur@ekkos.de.
    Bewerbungen werden bis zum 23. März 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Templin, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Templin – die „Perle der Uckermark“ – ist anerkanntes Thermalsoleheilbad. Die naturnahe Umgebung ist geprägt von Wäldern und Seen. Der Tourismus ist ein bedeutender Faktor im Leben der Stadt. Eine gute Infrastruktur sowie stündliche Zuganbindungen ermöglichen eine praktikable Nähe zu Berlin. Die Stadt verfügt über eine vielfältige Schullandschaft und zwei kirchliche Kindergärten. Eine gute gesundheitliche Versorgung wird durch eine Vielzahl niedergelassener Ärzt:innen und das ansässige Krankenhaus gewährleistet. Ebenso gibt es vielfältige kulturelle Angebote.
    Zum Pfarrsprengel gehören neben der Stadt Templin drei Dörfer (Gesamtzahl der Gemeindeglieder ca. 2.500). Alle Kirchen sind saniert. Das große Gemeindehaus bietet viele Nutzungsmöglichkeiten. Zur Verfügung steht eine geräumige sanierte Altbauwohnung im Pfarrhaus.
    Der Gemeindekirchenrat ist eine engagierte Gruppe in der Kirchengemeinde.
    Die florierenden Wirkungsfelder in der Kirchenmusik sowie in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen werden von den jeweiligen Mitarbeiter:innen getragen. Darüber hinaus stehen eine engagierte Gemeindesekretärin und technische Mitarbeiter zur Seite.
    In vielen Bereichen sind Ehrenamtliche tätig.
    Die Gemeinden wünschen sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer mit Freude am Entwickeln neuer Ideen und Impulse sowie der Fähigkeit, Bestehendes zu pflegen und wertzuschätzen. Konstruktive Zusammenarbeit im Team ist der Gemeinde sehr wichtig.
    An allen Sonn- und Feiertagen finden Gottesdienste statt. In mehreren Senior:inneneinrichtungen werden Andachten angeboten. Diese werden teilweise von einer Prädikantin mitgestaltet. Religionspädagogische Angebote finden in den Kindergärten statt.
    Templin bildet das Zentrum der Nordregion des Kirchenkreises. So findet etwa unter anderem der Konfirmand:innenunterricht in regionaler Kooperation statt. Die Gemeinde verfügt über einen großen Kirchenforst und einen Friedhof in kirchlicher Trägerschaft.
    Die ökumenischen Beziehungen zu der Katholischen und der Evangelisch Freikirchlichen Gemeinde sind gut. Es gibt zwei große diakonische Einrichtungen in der Stadt.
    Die Stelle beinhaltet darüber hinaus die Geschäftsführung.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Kersten Höft, Telefon: 03987/4946613, E-Mail: gkr@kirche-templin.de, und Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047083, E-Mail: superintendentur@kkobereshavelland.de.
    Bewerbungen werden bis zum 23. März 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin
  4. Die Pfarrstelle der Evangelischen Kreuzkirchengemeinde Görlitz, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Görlitz, die östlichste Stadt Deutschlands, ist eine architektonische Perle an der Neiße mit 56.000 Einwohnern und einem reichen kulturellen Leben. Aber die Stadt ist nur so groß, dass man darin nicht verloren geht und gut Kontakte knüpfen kann.
    Die Kreuzkirchengemeinde besteht aus ca. 1.800 Gemeindegliedern aller Altersgruppen und es gibt eine gute ökumenische Zusammenarbeit mit den katholischen und altlutherischen Geschwistern.
    Zum Aufgabenbereich der Pfarrstelle gehört neben einem sonntäglichen Gottesdienst in der Kreuzkirche eine wöchentliche Andacht im Altenpflegeheim „Luisenstift“, einmal im Monat auch die Feier eines Abendmahlsgottesdienstes. Die Kreuzkirchengemeinde betreibt außerdem eine Kindertagesstätte mit Hort.
    Innerhalb der Gemeinde gibt es mehrere Christenlehregruppen, eine Junge Gemeinde, einen Kreis junger Erwachsener, vier Hauskreise, einen Kirchenchor, einen Kreis für das Singen neuer Lieder, den Bibelgesprächskreis und Senior:innenkreise.
    Die Gemeinde bietet eine Dienstwohnung im Gemeindehaus, in dem auch Kindertagesstätte und Hort untergebracht sind. Zur Gemeinde gehört zudem eine im Jugendstil errichtete Kirche mit angeschlossenem Pfarrhaus, dessen Wohnungen vermietet sind.
    Auf eine gute Zusammenarbeit freuen sich ein Küster und Hausmeister, ein Gemeindepädagoge, der die Christenlehre und die Junge Gemeinde abdeckt, und das Team der Kindertagesstätte der Gemeinde. Um die Kirchenmusik kümmern sich ein Organist mit Honorarvertrag, der auch die Verteilung der Orgeldienste organisiert, und eine Chorleiterin mit Honorarvertrag. Eine Stelle für eine Sekretärin ist in Planung. Die Kreuzkirchengemeinde verfügt auch über ein ehrenamtliches Kindergottesdienst- und ein erfahrenes Lektor:innenteam, welche sich gern bei der Gestaltung von Gottesdiensten mit einbringen. Der zuverlässige Gemeindekirchenrat spiegelt die soziale Zusammensetzung der Gemeinde wider und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
    Die Gemeinde wünscht sich eine bibelorientierte, kontaktfreudige Seelsorgerin oder einen bibelorientierten, kontaktfreudigen Seelsorger, die oder der den Menschen zugewandt ist und gut im Team arbeiten kann. Die musikalische Gemeinde wünscht sich jemanden, der die Freude an der Kirchenmusik und am liturgischen Gesang teilt bzw. ein Interesse dafür hat.
    Informationen finden sich auf der Website www.kreuzkirche-görlitz.de. Weitere Auskünfte erteilen der stellvertretende Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Jörg Küsgen, Telefon: 03581/4691114, E-Mail: j-kuesgen@t-online.de, Gemeindekirchenrätin Katja Junge, Telefon: 03581/421909, E-Mail: katja.junge84@web.de, sowie Superintendent Dr. Thomas Koppehl, Telefon: 03588/259139, E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-sol.de.
    Bewerbungen werden bis zum 23. März 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung. 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  5. Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Am Golmberg, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, ist ab dem 1. Juni 2022 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Am Golmberg ist Sitz der Pfarrstelle, von der auch die Evangelischen Kirchengemeinden Schlenzer und Gebersdorf betreut werden. Als Pfarrsprengel „auf dem Weg“ haben sie 581 Mitglieder und 13 Predigtstätten. Eine tiefe Integration in die kreiskirchliche Region und die partnerschaftliche gemeindeübergreifende Zusammenarbeit sind den Gemeinden wichtig. In der Region arbeiten u. a. weitere vier Pfarrerinnen und Pfarrer und Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen kooperativ zusammen.
    Die Gemeinde wünscht sich, dass die neue Pfarrperson den landeskirchlichen Anforderungen zu notwendigen Strukturanpassungen der Kirchengemeinden positiv entgegensieht und dass sie dies gemeinsam als Chance versteht, effiziente Verwaltungsstrukturen zu schaffen, um nachhaltig gemeindliches und spirituelles Leben mit Perspektive im ländlichen Raum zu gewährleisten.
    Zu den Besonderheiten zählen die Gemeinden die sanierten Kirchen mit bespielbaren Orgeln, attraktive Gemeindehäuser, ein reges Gemeindeleben, einen Posaunenchor sowie aktive Lektoren. Viele aktive und engagierte ehrenamtliche Gemeindeglieder freuen sich auf die gemeinsame Arbeit mit einer neuen Pfarrperson.
    Das geräumige und sanierte Pfarrhaus mit Garage und Garten im Ortsteil Petkus der Stadt Baruth kann sofort bezogen werden. Petkus liegt im Landkreis Teltow-Fläming inmitten der schönen Wälder des Niederen Flämings. Der südliche Berliner Stadtrand ist 50 km entfernt und gut über die nahliegenden Bahnanbindungen in Baruth oder Luckenwalde zu erreichen.
    Am Ort gibt es gute Infrastrukturen (Kindergarten, Sportzentraum, medizinische Versorgung, Fläming-Skate). Im 18 km entfernten Jüterbog befindet sich eine evangelische Grundschule (mit Shuttle-Services). Weiterführende Schulen gibt es in Baruth und Luckenwalde.
    Die Gemeinden freuen sich auf Bewerbungen, weil Gutes zu tun gemeinsam noch besser geht.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendentin Dr. Katrin Rudolph, Telefon: 03377/330690, E-Mail: superintendentur@kkzf.de, und der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Tjark Albers, Telefon: 033745/520037, E-Mail: tjark.albers@gmail.com.
    Bewerbungen werden bis zum 23. März 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  6. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Dorfkirchengemeinde Berlin-Britz, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, ist ab 1. Juli 2022 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Die Britzer Dorfkirche bildet zusammen mit dem kürzlich modernisierten Gemeindehaus und dem Schloss Britz ein beschauliches Gesamtensemble. Sie ist damit zugleich ein spirituelles Kleinod im ansonsten bunten Treiben des großstädtischen Neukölln. Nicht zuletzt deshalb ist sie auch eine beliebte Traukirche.
    Die Gemeinde hat ca. 2.100 Mitglieder. Die sonntäglichen Gottesdienste werden häufig durch die musikalischen Gruppen aus der Gemeinde bereichert. Es gibt unter anderem eine Kantorei, Konzerte und einen Kinderchor.
    Die Gemeinde ist an vielen Stellen eng mit der Arbeit den benachbarten Kirchengemeinden Hephatha (z. B. gemeinsamer Gemeindebrief und Konfirmand:innenarbeit) und Johann-Christoph-Blumhardt (z. B. Gottesdienst-Sommerkarussell in der Region) vernetzt. Auf dem Gelände liegt auch die Evangelische Kindertagesstätte mit 80 Kindern, die dem kreiskirchlichen Kita-Verband angehört. Auch hier findet eine enge Zusammenarbeit statt, u. a. mit wöchentlichen Besuchen der Pfarrerin oder des Pfarrers.
    Die Gemeindearbeit ist durch ein reges und lebendiges ehrenamtliches Engagement gekennzeichnet. Zum hauptamtlichen Team gehören ein Küster (25 % RAZ), eine Jugendmitarbeiterin in der Region (75 % RAZ) und ein Kirchenmusiker (75 % RAZ), der mit einem zusätzlichen Stellenanteil auch kreiskirchlicher Beauftragter für die Bläserarbeit ist. Ein ehrenamtlicher Pfarrer, eine Prädikantin und zwei Lektorinnen übernehmen regelmäßig Gottesdienste.
    Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer oder eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der
    • lebendige Gottesdienste in verschiedenen Formaten gestaltet,
    • Erfahrungen in der Gemeindeleitung und -organisation gesammelt hat,
    • über eine hohe soziale Kompetenz, Bereitschaft zu vielfältigster Team-Arbeit, auch regional-gemeindeübergreifend, und über seelsorgerliches Einfühlungsvermögen verfügt,
    • ein Herz für Kirchenmusik und Offenheit für die unterschiedlichen Formen der musikalischen Verkündigung mitbringt,
    • das Engagement zur intensiven, generationsübergreifenden Arbeit mitbringt,
    • eigene Schwerpunkte setzt,
    • mit den digitalen Medien vertraut ist (Homepage, Gemeindezeitung, Video-Formate, soziale Netzwerke etc.).
    Eine Pfarrdienstwohnung (Reihenhaus mit Balkon und Garten, ca.150 m², fünf Zimmer, Küche, Bad, ruhige Lage, sehr gute Verkehrsanbindung) in der Nähe steht zur Verfügung und soll auch bezogen werden.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904-140, sowie die stellvertretende Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Evelin Michael, Telefon: 0162/2868135.
    Bewerbungen werden bis zum 23. März 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

Nr. 25Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Blankenfelde-Jühnsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Zur Gemeinde gehören zwei schöne alte Kirchen und ein einladendes Gemeindezentrum in gutem baulichen Zustand. Das Gemeindegebiet umfasst die Ortsteile Blankenfelde und Jühnsdorf in der im südlichen Berliner Umland gelegenen Verwaltungsgemeinde Blankenfelde-Mahlow und hat zurzeit ca. 2.000 Gemeindeglieder. Die Zusammenarbeit mit der Kommune erfolgt in partnerschaftlichem Miteinander. Das Gemeindegebiet ist durch hohe Wohn- und Lebensqualität geprägt, von Wäldern und Natur umgeben und hat eine sehr gute Infrastruktur. Die Kommune, die mit mehr als 28.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die einwohnerstärkste Gemeinde des Landkreises Teltow-Fläming ist, hat sich einerseits ihren dörflichen Charakter erhalten, andererseits verfügt sie mit einem S- und Regionalbahnanschluss über eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung. Alle Schulformen, einschließlich einer Kunst- und Musikschule, sowie ein breites Freizeit- und Sportangebot sind vorhanden.
    Zentrum des Gemeindelebens sind die Gottesdienste in Blankenfelde (wöchentlich) und in Jühnsdorf (14-täglich). Die Kirchengemeinde versteht sich als lebendig und weltoffen, mit einem vielfältigen, generationsübergreifenden Angebot für Kirchennahe und Kirchenferne.
    Zahlreiche Menschen beteiligen sich an vielfältigen musikalischen Kreisen, die regelmäßig die Gottesdienste mitgestalten.
    Die Gemeinde pflegt ökumenische Kontakte zur Katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus und zur Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde (Baptisten) im Ort sowie Partnerschaften nach Zielona Gorà (Polen), Kretinga (Litauen) und zur Titus-Gemeinde Basel (Schweiz).
    Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, um gemeinsam in den kommenden Jahren das Gemeindeleben zu gestalten. Die Stellenteilung durch ein Paar ist willkommen. Gewünscht ist ein großes Interesse an generationsübergreifender gemeindlicher Arbeit und Ideenreichtum zur Gestaltung lebendiger und lebensnaher Predigten. Zur Unterstützung stehen zur Seite: ein im Kirchenkreis Zossen-Fläming angestellter Pfarrer, zwei Diakone, eine Kirchenmusikerin, Lektoren, Prädikanten und viele unbezahlbare ehrenamtlich Mitarbeitende.
    Im Gemeindekirchenrat engagieren sich elf Älteste unterschiedlichen Alters, die mit der neuen Pfarrperson gemeinsam die Leitungsfunktion in der Kirchengemeinde ausfüllen möchten. Der Gemeindekirchenrat freut sich auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Pfarrperson, Laien und hauptamtlich Mitarbeitenden, die von Vertrauen sowie Respekt vor dem Standpunkt des anderen gekennzeichnet ist.
    Ein modernes, frisch renoviertes, geräumiges Pfarrhaus mit schönem Garten und Nebengelass wartet darauf, bezogen zu werden.
    Weitere Informationen finden sich unter www.ev-kirche-blankenfelde.de.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Bärbel Wunsch, Telefon: 0151/41912182, und Superintendentin Dr. Katrin Rudolph, Telefon: 03377/330690, E-Mail: superintendentur@kkzf.de.
    Bewerbungen werden bis zum 23. März 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  2. Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Eichwalde-Miersdorf-Schmöckwitz im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln ist ab 1. Juni 2022 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl mit einer Pfarrperson [m/w/d] zu besetzen.
    Die Gemeinden Eichwalde (805 Gemeindeglieder) und Zeuthen-Miersdorf (677 Gemeindeglieder) gehören zum Landkreis Dahme-Spreewald, die Gemeinde Schmöckwitz (552 Gemeindeglieder) zu Berlin. Es besteht eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen den Gemeinden des Pfarrsprengels. Im Kirchenkreis bilden sie mit der Gemeinde Schulzendorf-Waltersdorf und dem Pfarrsprengel Zeuthen-Wildau eine Region, u. a. mit einer gemeinsamen Gemeindezeitung und weiteren Kooperationen. Aktive Gemeindekirchenräte unterstützen die Arbeit der Pfarrperson.
    Alle drei Gemeinden verfügen über eine gute Verkehrsanbindung ins Zentrum Berlins und haben einen hohen Freizeitwert.
    Die Kirchengemeinde Eichwalde ist die größte im Sprengel und bietet in einer großen Kirche und einem großen Gemeindesaal Raum für gemeinsame Veranstaltungen. Ein Schwerpunkt ist die kirchenmusikalische Arbeit. Die Kirchengemeinde Miersdorf mit einer alten Dorfkirche zeichnet sich u. a. durch mehrere selbst geleitete Gesprächskreise aus. Die Kirchengemeinde Schmöckwitz hat einen ihrer Schwerpunkte im gesellschaftlichen Engagement.
    In allen drei Gemeinden gibt es evangelische Kitas in der Trägerschaft des kreiskirchlichen Kitaverbands, die von der Pfarrperson religionspädagogisch begleitet werden. Der Konfirmand:innenunterricht wird im Pfarrsprengel erfolgreich als gemeinsamer monatlicher Blockunterricht durchgeführt.
    Regelmäßig finden im Pfarrsprengel auch Seminare zu theologischen, ethischen und gesellschaftspolitischen Fragen statt.
    Die Gemeinden suchen eine Pfarrperson mit Freude an der Verkündigung des Evangeliums und wahrhaftiger sowie lebensnaher Auslegung der Bibel.
    Für die Sprengelgemeinden ist die sonntägliche Feier der Gottesdienste als ein Mittelpunkt des Gemeindelebens wichtig – gern auch in unterschiedlichen Formen und unter Einbeziehung von Gastprediger:innen.
    Die Gemeinden wünschen sich die Vertiefung und Weiterentwicklung gemeinsamer Projekte und Themen im Pfarrsprengel. Wichtig sind ferner die Pflege und der weitere Ausbau der ökumenischen und kommunalen Kontakte. Hinzu kommt die Bereitschaft zur Vernetzung mit den Gemeinden der Region und die aktive Zusammenarbeit mit dem Kirchenkreis.
    Hauptamtlich arbeiten ein Kirchenmusiker, zwei Gemeindepädagoginnen und eine Verwaltungskraft (alle in Teilzeit) im Pfarrsprengel. Im pfarramtlichen Dienst unterstützt eine Pfarrerin, die für die gesamte Region mit 50 % Stellenumfang tätig ist.
    Eine Dienstwohnung steht zurzeit nicht zur Verfügung. Bei Bedarf sind Gemeinde und Kirchenkreis zur Anmietung einer geeigneten Dienstwohnung bereit.
    Weitere Auskünfte erteilen der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904140, die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte von Eichwalde: Ulrich Köhler, Telefon: 0172/5656694, E-Mail: ulrich.koehler@dlr.de, und von Schmöckwitz: Almuth Berger, Telefon: 030/675497469, E-Mail: berger12527@freenet.de, sowie die stellvertretende Vorsitzende des Gemeindekirchenrats von Miersdorf: Cornelia Steinrück, Telefon: 0170/3844516, E-Mail: connysteinrueck@web.de.
    Bewerbungen werden bis zum 23. März 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

IV. Personalnachrichten

Nr. 26Nachrichten und Personalien

Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Dr. Milena Hasselmann als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Februar 2022.
Übertragen wurde:
der Pfarrerin Katharina Loh die (2.) Pfarrstelle der Ernst-Moritz-Arndt-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, mit Wirkung vom 16. Februar 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
der ordinierten Gemeindepädagogin Christiane Richter die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Lychen, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit Wirkung vom 1. Februar 2022,
der Pfarrerin Ute Pfeiffer die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Berlin-Oberspree-West, Evangelischer Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree, mit Wirkung vom 1. Februar 2022,
dem Pfarrer Jürg Albrecht Wildner die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde an der Panke, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Wirkung vom 1. Februar 2022.
Einen Auftrag hat erhalten:
Pfarrer Dr. Reinhard Kees zur Verwaltung der (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwenberger Land, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit Wirkung vom 1. Februar 2022 befristet bis zum 31. August 2023.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (4.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree auf die Pfarrerin Stefanie Tuschling über den 31. Januar 2022 hinaus für die Dauer von sechs Jahren.
Beendet wurde:
das Pfarrdienstverhältnis auf Zeit zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz von Pfarrerin Ruth-Barbara Schlenker, zuletzt Pfarrerin der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwenberger Land, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, durch Versetzung in den Ruhestand durch die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland mit Ablauf des Monats Januar 2022.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Joachim Goertz, zuletzt Pfarrer der St. Bartholomäus-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, mit Ablauf des Monats Januar 2022,
Pfarrer Ralf-Günther Schein, zuletzt Inhaber der (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenreis Oberes Havelland, mit Ablauf des Monats Januar 2022.

Nr. 27Berichtigung von Personalnachrichten

  1. Im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 1/2022 ist auf Seite 18 unter „Berufen oder eingestellt in den Probedienst“ der Eintrag zu Frau Nora Dittmann wie folgt zu korrigieren:
    Theresa Dittmann als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
  2. Im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 1/2022 ist auf Seite 19 unter „Berufen oder eingestellt in den Probedienst“ der Eintrag zu Frau Laura Wiszisla wie folgt zu korrigieren:
    Laura Wizisla als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2022.

Nr. 28Todesfälle

„Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder“
(Römer 8,14)
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Hartmut Kurschat, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Paaren, ehemals Kirchenkreis Nauen, jetzt Pfarrsprengel Glien, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, am 11. Januar 2022,
Superintendent i. R. Otmar Oehmichen, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Kirchengemeinde Finsterwalde, jetzt Pfarrsprengel Finsterwalde, und Superintendent des ehemaligen Kirchenkreises Finsterwalde, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, am 19. Dezember 2021,
Pfarrerin i. R. Annemarie Rettig, zuletzt Pfarrerin der Kirchengemeinde Rehfelde, ehemals Kirchenkreis Strausberg, jetzt Evangelische Kirchengemeinde Herzfelde-Rehfelde, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, am 21. Januar 2022.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 3) erscheint am 23. März 2022. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 4. März 2022.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin