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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

II. Bekanntmachungen

Nr. 27U r k u n d e
über die dauernde Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinden St. Marien Angermünde, Schönermark,
St. Annen Crussow und Greiffenberg und der Kirchengemeinde Biesenbrow, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Uckermark,
zu einem Pfarrsprengel
sowie
über die Veränderung pfarramtlicher Verbindungen
in den Pfarrsprengeln Schönermark und Schwedt,
beide Evangelischer Kirchenkreis Uckermark
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinden Schönermark und der Kirchengemeinden Biesenbrow und Passow, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Uckermark,
zu einem Pfarrsprengel

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. Oktober 2020 (KABl. S. 219), beschlossen:
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§ 1

Die Evangelische Kirchengemeinde St. Marien Angermünde, die Evangelische Kirchengemeinde Schönermark, die Evangelische Kirchengemeinde St. Annen Crussow, die Evangelische Kirchengemeinde Greiffenberg und die Kirchengemeinde Biesenbrow, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, werden dauernd zum Pfarrsprengel Angermünde verbunden.
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§ 2

Die Pfarrstellen der Evangelischen Kirchengemeinde St. Marien Angermünde, die Pfarrstellen der Evangelischen Kirchengemeinde St. Annen Crussow und die Pfarrstellen der Evangelischen Kirchengemeinde Greiffenberg werden auf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Angermünde übertragen.
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§ 3

Die Kirchengemeinde Passow wird aus dem Pfarrsprengel Schönermark ausgegliedert und in den Pfarrsprengel Schwedt eingegliedert.
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§ 4

Die bisherige Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Schönermark, der Kirchengemeinde Biesenbrow und der Kirchengemeinde Passow, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, zum Pfarrsprengel Schönermark wird aufgehoben.
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§ 5

Die Pfarrstellen der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Schönermark werden auf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Angermünde übertragen.
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§ 6

Diese Urkunde tritt am 1. April 2021 in Kraft.
Berlin, den 10. Februar 2021
Az.: 1002-01:0559
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 28U r k u n d e
über die Errichtung einer (10.) Kreispfarrstelle für Seelsorge
im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost

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Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 23. Oktober 2020 (KABl. S. 219), hat der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost am 22. Februar 2021 beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost wird eine (10.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2021 in Kraft.
Berlin, den 22. Februar 2021
Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost Der Vorsitzende
(L. S.)
Martin Kirchner
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 4. März 2021
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine
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Nr. 29Satzungsänderung Evangelisches Stift Kloster Lindow

Vom 16. September 2020

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I.

Die Satzung der Stiftung „Evangelisches Stift Kloster Lindow“ vom 4. März 2015 wird geändert
Vorstehende Satzungsänderung wurde am 13. November 2020 durch die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.
:
§ 5 a wird mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Die Stiftsvorsteherin oder der Stiftsvorsteher ist stellvertretende Kapitelsvorsitzende oder stellvertretender Kapitelsvorsitzender.“
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II.

Die Satzungsänderung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Nr. 30Satzungsänderung Evangelisches Stift Marienfließ

Vom 5. September 2020

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I.

Die Satzung für das Evangelische Stift Marienfließ vom 9. September 2016 wird geändert
Vorstehende Satzungsänderung wurde am 3. November 2020 vom Kollegium des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.
:
  1. In § 2 Absatz. 1 werden nach dem Wort „Stiftsanlage“ die Wörter „,die Pflege eines geistlichen Lebens im Stift“ eingefügt.
  2. In § 2 Absatz 2 werden nach dem Wort „Gebäude“ die Wörter „, die ideelle und finanzielle Unterstützung des geistlichen Lebens im Stift“ eingefügt.
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II.

Die Satzungsänderung tritt am 5. September 2020 in Kraft.

Nr. 31Genehmigung von neuen Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:49/096
    Berlin, den 4. Februar 2021
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Haselberg, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „Stern“ und „Fisch“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EV. GESAMTKIRCHENGEMEINDE HASELBERG“.
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  2. Konsistorium Az.: 1312-03:86/050-49.02
    Berlin, den 18. Februar 2021
    Die Evangelische Kirchengemeinde Zum Guten Hirten Ahrensdorf, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EV. KIRCHENGEMEINDE ZUM GUTEN HIRTEN AHRENSDORF“.
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Nr. 32Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:49/096
    Berlin, den 4. Februar 2021
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Frankenfelde, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE FRANKENFELDE“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Haselberg, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HASELBERG“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Harnekop, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HARNEKOP“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Sternebeck, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE STERNEBECK“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Lüdersdorf, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE LÜDERSDORF“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Batzlow, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit der Umschrift „SIEGEL DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE Batzlow“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Schulzendorf, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit der Umschrift „SIEGEL DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE Schulzendorf“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Möglin, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit der Umschrift „SIEGEL DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE Möglin“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Reichenow, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit der Umschrift „EV. KIRCHENGMEINDE REICHENOW“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Reichenberg, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE REICHENBERG“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Ringenwalde, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE RINGENWALDE“ werden außer Geltung gesetzt.
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:86/050-49.02
    Berlin, den 18. Februar 2021
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Gröben, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GRÖBEN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Siethen, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE SIETHEN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Ahrensdorf, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit der Umschrift „Kirchengemeinde Ahrensdorf“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Nudow, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE NUDOW“ werden außer Geltung gesetzt.

Nr. 33Entwidmung einer Friedhofsteilfläche

Die Verbandsvertretung des Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte hat in ihrer Sitzung am 26. Februar 2020 beschlossen, eine Teilfläche des Neuen Luisenstädtischen Friedhofs mit einer Größe von ca. 2.650 m² gemäß § 6 des Kirchengesetzes über die Evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. ─ FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 (KABl. S. 183) zu entwidmen.
Der Beschluss ist am 2. März 2021 vom Konsistorium genehmigt worden. Er wird für die Dauer eines Monats ab Veröffentlichung dieses Hinweises in den Schaukästen der Friedhofsverwaltung, Hermannstraße 84-90, 12051 Berlin, im vollständigen Wortlaut bekannt gemacht.

III. Stellenausschreibungen

Nr. 34Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde an der Panke, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wiederzubesetzen.
    Die Gemeinde und der Gemeindekirchenrat freuen sich auf eine Pfarrperson oder ein Theolog(inn)enpaar
    • mit Herz für die Menschen in der Gemeinde,
    • mit Freude an schönen Gottesdiensten,
    • mit Kommunikations- und Organisationsgeschick,
    • die das Evangelium in einem sozial herausfordernden Umfeld verkünden.
    Die Gemeinde bietet:
    • eine geräumige Pfarrdienstwohnung im Gemeindehaus (180 m² plus 24 m² Amtszimmer),
    • Möglichkeiten der kreativen Gestaltung,
    • spannende Prozesse bei der Findung eines Konzepts für die Stephanuskirche,
    • viele engagierte Menschen in einem bunten Kiez und der kirchlichen Region Gesundbrunnen.
    Zu den Aufgaben der Pfarrstelle gehören:
    • Stellvertretung des geschäftsführenden Pfarrers mit der Perspektive, die Geschäftsführung ab 2022 zu übernehmen,
    • Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit und Mitarbeit am regionalen Gemeindebrief,
    • pastorale Zuständigkeit für die Kindertagesstätte,
    • Gewinnung und Begleitung von freiwillig Mitarbeitenden,
    • aktive Mitarbeit im regionalen Konfirmandenunterricht.
    Die 2007 aus einer Fusion hervorgegangene Gemeinde hat ca. 5.000 Mitglieder. Sie ist Teil des Regionalverbunds „Evangelisch am Gesundbrunnen“ mit den Kirchengemeinden „Am Humboldthain“ und „Versöhnung“. Es liegen Ideen vor, diese Zusammenarbeit in eine neue, nachhaltige Struktur zu überführen.
    Das Gemeindegebiet (Badstraße, Soldiner Kiez und Nordbahnviertel) ist durch ein kulturell vielfältiges Umfeld gekennzeichnet. In der Minderheitensituation der christlichen Kirchen stehen alle gemeindlichen Arbeitsbereiche in Beziehung zur sozialen Stadtteilsituation. Die Gemeinde engagiert sich im Projekt „Laib und Seele“ der Berliner Tafel und pflegt eine gute Zusammenarbeit mit zwei benachbarten Quartiersmanagements.
    Der Hauptstandort ist die Kirche St. Paul mit dem Gemeindehaus in der Badstraße. Die Gemeinde verfügt in der Soldiner Straße über eine große Kindertagesstätte mit 80 Plätzen, die dem Kitaverband angehört.
    Die neue Pfarrperson bzw. die neuen Pfarrpersonen erwartet ein Team mit dem Inhaber der 2022 wiederzubesetzenden Pfarrstelle (100 %), einer Küsterin (100 % für die Region), einer A-Kirchenmusikerin (100 % KM 3 für die Region) und einer Sozialarbeiterin für die Arbeit mit Seniorinnen und Senioren (75 %). Die Besetzung einer 50-%-Stelle für die Arbeit mit Kindern in der Region ist geplant.
    Alle, die an dieser Stelle lächeln und denken „da werde ich gesucht“, sind eingeladen, sich zu bewerben.
    Weitere Informationen über die Gemeinde finden sich auf der Website www.kirche-an-der-panke.de.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats, Herr Dr. Heidemann, Telefon: 030/48478455, Pfarrer Hoffmann, Telefon: 030/4652780, und Superintendent Martin Kirchner, Telefon: 030/9237852-0.
    Bewerbungen werden bis zum 19. April 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  2. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Prenzlauer Berg-Nord, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, ist zum 1. September 2021 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Die lebendige und große Gemeinde inmitten eines vielfältigen Kiezes steht für innovative Gottesdienste, mitreißende Kirchenmusik und herausragende Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Zukünftig will sich die Gemeinde als Kooperationspartnerin im pulsierenden Kiez vernetzen und neue Zielgruppen ansprechen. Wer mit der Gemeinde gemeinsam neue Wege im Kiez gehen will, ist eingeladen, sich zu bewerben. Die Internetseite www.ekpn.de bietet weitere Informationen.
    Dies sind die Aufgaben:
    • schwerpunktmäßig die Vernetzung im Kiez und die Ansprache neuer Zielgruppen,
    • die Entwicklung mutiger und neuer Beteiligungsformen am kirchlichen Leben,
    • die Feier von Gottesdiensten und die Durchführung von Amtshandlungen, die im Pfarrteam gleichberechtigt verteilt sind,
    • die (Weiter-)Entwicklung von Angeboten für Gemeinwesenarbeit, orientiert an Bedarfen und Relevanz.
    Das sollte mitgebracht werden:
    • mutige Ideen für die Beteiligung und Vernetzung in Kiez und Gemeinde,
    • Begeisterung für die Kontaktaufnahme mit Menschen verschiedener Lebensformen,
    • erprobte Fähigkeit, auch in Konfliktsituationen konstruktiv zu agieren,
    • Kompetenz zur Selbstsorge, Selbstreflexion und zur Supervision im Team,
    • Ausbildung in Systemischer Beratung und/oder Erfahrung mit Fundraising sind von Vorteil.
    Das wird geboten:
    • eine lebendige Gemeinde mit ca. 10.500 Mitgliedern und historischen Orten,
    • eine schöne Dienstwohnung mit Balkon (160 m²) im Kiez,
    • Unterstützung in der Arbeit durch das Leitungsgremium, das divers und altersgemischt aufgestellt ist,
    • Offenheit für neue Ideen und Arbeitsmethoden,
    • ein großes engagiertes Team von Haupt- und Ehrenamtlichen,
    • regelmäßige Teamsupervision.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Bellmann, E-Mail: a.bellmann@ekpn.de, Pfarrer Kuske, E-Mail: t.kuske@ekpn.de, die Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats Frau Lemmel, E-Mail: gkr@ekpn.de, oder der Superintendent des Kirchenkreises Dr. Höcker, Telefon: 030/258185100, E-Mail: b.hoecker@kkbs.de.
    Bewerbungen werden bis zum 19. April 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  3. Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Falkensee-Neufinkenkrug, Kirchenkreis Falkensee, ist ab 1. September 2021 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl neu zu besetzen.
    Die Kirchengemeinde Falkensee-Neufinkenkrug befindet sich vor den Toren Berlins im Ortsteil Finkenkrug der Stadt Falkensee (zehn Gehminuten vom Bahnhof Finkenkrug; 30 Minuten Fahrtzeit zum Berliner Hauptbahnhof).
    Falkensee ist eine stetig wachsende Stadt und bietet eine komplette Infrastruktur. Es gibt neben vielen städtischen auch zwei evangelische Kindergärten und ein breites Angebot an Schulen.
    Die Gemeinde besteht aus ca. 1.500 Gemeindegliedern. Neben einer Gemeindesekretärin in Teilzeit arbeiten auch eine Gemeindepädagogin und ein Kantor mit jeweils 50 % Dienstumfang in der Gemeinde. Eine geräumige Wohnung im 1999 renovierten Pfarrhaus mit großem Garten ist vorhanden.
    Zur Gemeinde gehören eine 1926 gebaute und 2006 sanierte Kirche und ein Friedhof im selben Ortsteil. Der Bau eines neuen Gemeinde-/Stadtteilzentrums mit Pfarrwohnung in Kirchennähe ist in Planung.
    Die Gemeinde zeichnet dadurch aus, dass sie
    • eine große Zahl an ehrenamtlich Mitarbeitenden hat, die viele Aufgaben wahrnehmen, z. B. Kindergottesdienst, Gemeindebrief, Gemeindebeirat, Lektorendienst, Kirchdienst, Prädikantendienst,
    • sich in der Arbeit mit Geflüchteten engagiert und Kirchenasyl gewährt,
    • Ökumene in der Stadt aktiv mitgestaltet,
    • einen Schwerpunkt in der Bewahrung der Schöpfung sieht und Nachhaltigkeit praktiziert,
    • einen musikalischen Schwerpunkt mit drei Chören, regelmäßiger Instrumentalmusik und Konzerten hat.
    Die Gemeinde wünscht sich eine teamfähige Pfarrerin oder einen teamfähigen Pfarrer beziehungsweise ordinierte Gemeindepädagogin oder ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der
    • Freude an lebensnaher Verkündigung und der Gestaltung lebendiger Gottesdienste hat,
    • ehrenamtliche Aktivitäten begleitet, koordiniert und dadurch die Gemeindeentwicklung fördert,
    • Gemeindeglieder und Gruppen theologisch und seelsorgerlich begleitet,
    • gemeinsam mit Gemeindekirchenrat und Gemeindebeirat die äußere und innere Entwicklung der Gemeinde weiter entfaltet.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende der Kollegialen Leitung Pfarrer Dr. Bernhard Schmidt, Telefon: 03322/127341, E-Mail: bernhard.Schmidt@kirchenkreis-falkensee.de, und der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Günter Robscheit, Telefon: 03322/425903, E-Mail: oeffentlichkeit@kirche-finkenkrug.de.
    Bewerbungen werden bis zum 19. April 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  4. Die (4.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Lankwitz, Kirchenkreis Steglitz, mit Dienstsitz in der Evangelischen Dreifaltigkeitskirchengemeinde ist zum 1. Oktober 2021 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Der Stadtteil Lankwitz ist eine insbesondere bei Familien beliebte Wohngegend am grünen Stadtrand im Südwesten von Berlin. Er bietet eine reizvolle Mischung aus Einfamilienhaussiedlungen, Villen der zwanziger Jahre, Genossenschaftsbauten der Nachkriegszeit und Häusern des sozialen Wohnungsbaus. Zurzeit werden an mehreren Standorten moderne Wohnanlagen errichtet.
    Die Dreifaltigkeitsgemeinde ist mit 3.400 Gemeindegliedern die größte der vier Gemeinden im Pfarrsprengel Lankwitz. Ihre in warmen Farben gehaltene, einladende Kirche wurde 1906 erbaut. Weithin sichtbar steht sie im Zentrum von Lankwitz an einer belebten Kreuzung.
    Hier feiert die Gemeinde ihre sorgfältig gestalteten Gottesdienste, die sich mit Liebe zur Musik und durch seelsorgerliche Predigten auszeichnen. Regelmäßig werden besondere Gottesdienste gestaltet, bereichert mit vielfältigen, kreativen Verkündigungsformen wie dem Bibelerzählen und besonderen kirchenmusikalischen Darbietungen.
    Gegenüber der Kirche steht das große, 1932 errichtete, denkmalgeschützte Gemeindehaus. Die Gemeinde arbeitet in dem Bewusstsein, für den Stadtteil Verantwortung zu tragen.
    Zu den Schwerpunkten des Gemeindelebens gehören unter anderem:
    • spirituelle Angebote, die Menschen zum Hören und Beten einladen: offene Kirche, Taizé-Andachten, Klostereinkehrtage, Meditationsgruppe,
    • die von einer Gemeindepädagogin verantwortete Arbeit mit älteren Menschen,
    • die gemeindeeigene, moderne Kita mit 80 Plätzen, welche die gemeindliche Arbeit mit Familien und Kindern fördert,
    • die Kirchenmusik mit anspruchsvollen und vielfältigen Chor- und Instrumentalkonzerten,
    • die diakonisch-soziale Arbeit mit Angeboten wie Laib und Seele, Trödelkeller, Basar, Bücherstube und Raumvergabe auch für externe Gruppenangebote,
    • das vom Diakonieverein Lankwitz als Begegnungsstätte betriebene Café Sammeltasse.
    Die Gemeinde bietet:
    • ein kompetentes Team festangestellter Mitarbeitender, die mit großer Wertschätzung füreinander zusammenarbeiten. Dazu gehören eine weitere Pfarrerin (50 % DU), ein A-Kantor (75 % DU), eine Gemeindepädagogin (75 % DU), ein für die Jugendarbeit im Sprengel verantwortlicher Diakon (75 % DU), eine zugleich für die Zentralküsterei des Sprengels zuständige Küsterin (70 % DU), ein Hausmeister (100 % DU) und die in der Kita arbeitenden Fachkräfte,
    • einen engagierten, zuverlässig arbeitenden Gemeindekirchenrat,
    • einen großen Kreis Ehrenamtlicher, der die vielfältigen Arbeitsbereiche der Gemeinde mit Leben erfüllt.
    Die Gemeinde ist Teil der wachsenden Gemeinschaft des Pfarrsprengels Lankwitz. In den vier Gemeinden des Sprengels sind drei weitere Pfarrpersonen mit je 100 % DU tätig.
    Die Zusammenarbeit im Pfarrsprengel bewährt sich bereits in folgenden Bereichen:
    • Zentralküsterei, ergänzt durch Gemeindebüros,
    • gemeinsame Zeitung und Website,
    • regionale Jugendarbeit,
    • gemeinsam verantwortete Konfirmandenkurse,
    • abgestimmte Jahresplanung mit regionalen Gottesdiensten und Veranstaltungen.
    Der Kirchenkreis Steglitz unterstützt mit Fachreferentinnen und -referenten die Arbeit in den Gemeinden. Pfarrerinnen und Pfarrer sind durch die kreiskirchliche Zusammenfassung und Übernahme der Pfarrverpflichtung von der Erteilung des Religionsunterrichts befreit.
    Die Dreifaltigkeitsgemeinde und der Sprengel Lankwitz suchen eine Pfarrperson, die
    • Freude an theologisch fundierter, lebensnaher Verkündigung hat,
    • gern Leitungsverantwortung trägt und große Bereiche der Geschäftsführung übernimmt,
    • teamfreudig ist,
    • Konfirmandenkurse abwechslungs- und erlebnisreich mitgestaltet,
    • die Arbeit mit älteren Menschen geistlich begleitet,
    • sich als Seelsorgerin oder Seelsorger bei Kasualien, insbesondere bei Bestattungen, versteht.
    Die Dreifaltigkeitsgemeinde und der Sprengel Lankwitz bieten:
    • Offenheit und Gestaltungsspielraum für die Einbringung eigener Begabungen und Interessen,
    • Erarbeitung einer Pfarrdienstordnung, die die gute Vereinbarung von Familie und Beruf berücksichtigt und fördert,
    • eine sanierte, schöne und attraktiv gelegene Dienstwohnung (137m²), ca. zehn Minuten Fußweg von der Kirche entfernt, mit großer Dachterrasse und Pfarrgarten.
    Weitere Auskünfte erteilen der Superintendent des Kirchenkreises Steglitz Thomas Seibt, Telefon: 030/83909220, Pfarrerin Elisabeth Schaller, Telefon: 0176/20972173, und der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Robert Kebschull, Telefon: 0163/6958230.
    Bewerbungen werden bis zum 19. April 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

Nr. 35Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (1.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Cottbus ist ab sofort mit einem Dienstumfang von 100 % wieder zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch den Kreiskirchenrat. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Die Krankenhausseelsorgerin oder der Krankenhausseelsorger nimmt ihren oder seinen Dienst im Carl-Thiem-Klinikum gGmbH Cottbus (CTK) wahr, das mit 1.300 Betten und 2.300 Mitarbeitenden (davon rund 300 Ärztinnen und Ärzte sowie fast 1.000 Pflegekräfte) das größte Krankenhaus in Brandenburg und Akademisches Lehrkrankenhaus der Berliner Charité ist. Sie oder er wird dabei durch ein kleines Team ehrenamtlicher Krankenhausseelsorgerinnen unterstützt.
    Zu den Aufgaben in der Pfarrstelle gehören bisher:
    • seelsorgerliche Begleitung von Patientinnen und Patienten, Angehörigen und Mitarbeitenden in allen Bereichen des CTK,
    • wöchentliche Gottesdienste in Zusammenarbeit mit dem zweiten evangelischen Mitarbeiter in der Krankenhausseelsorge und der katholischen Krankenhausseelsorge,
    • Bestattung von Sternenkindern auf der Gemeinschaftsgrabstätte,
    • Übernahme von Kasualien im Zusammenhang des Dienstes am CTK,
    • Mitarbeit in der Rufbereitschaft der Krankenhausseelsorge,
    • Kontaktpflege mit den Mitarbeitenden des CTK und der Klinikleitung,
    • Mitarbeit im klinischen Ethikkomitee,
    • Bereitschaft zu planmäßigen Gottesdiensten (zehnmal jährlich) in den Gemeinden des Kirchenkreises als Form der Öffentlichkeitsarbeit,
    • Bereitschaft zur Präsenz bei Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit des CTK,
    • Begleitung und Ausbau der ehrenamtlichen Krankenhausseelsorge.
    Die Krankenhausseelsorgerin oder der Krankenhausseelsorger ist eingebunden in den kollegialen Kontext der Pfarrkonvents im Evangelischen Kirchenkreis Cottbus und berät die Gremien des Kirchenkreises fachlich.
    Cottbus ist Universitätsstadt mit einer vielfältigen Kita- und Schullandschaft. Staatstheater, Konservatorium, Kinos und Museen bieten niveauvolle Kultur, die Kirchen der Stadt vielfältige Kirchenmusik. Auch Sportbegeisterte finden in Cottbus viele Angebote. Der Spreewald zieht Naturliebhaber an, das gut ausgebaute Radwegenetz der Region Touristen von überall her.
    Bewerberinnen und Bewerber sollen nach den Richtlinien für die Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 20. Februar 2015 (KABl. S. 46) eine klinische Seelsorgeausbildung durchlaufen oder eine vergleichbare Qualifikation erworben haben.
    Weitere Auskünfte erteilen die Landespfarrerin für Krankenhausseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, und Superintendent Georg Thimme, Telefon: 0171/6904155.
    Bewerbungen werden bis zum 19. April 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  2. Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Ruhlsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen. Mit der Pfarrstelle verbunden ist die kreiskirchliche Beauftragung für die gemeindepädagogische Arbeit mit Jugendlichen in der Region und im Kirchenkreis mit 50 % Dienstumfang.
    50 % Dienstumfang werden von der Helga-Hagitte-Stiftung finanziert und sind für die Arbeit in den Kirchengemeinden Ruhlsdorf, Marienwerder und Sophienstädt des Pfarrsprengels bestimmt. 50 % Dienstumfang werden vom Kirchenkreis und der Helga-Hagitte-Stiftung getragen und stehen für die Arbeit mit Jugendlichen in der Region und im Kirchenkreis zur Verfügung.
    Die Gemeinde wünscht sich:
    • Offenheit, Kreativität und Engagement für die Arbeit in den Kirchengemeinden,
    • Teamfähigkeit in der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen,
    • die Zusammenarbeit bzw. Projektarbeit mit der kommunalen Gemeinde und mit örtlichen Vereinen.
    Die neue Pfarrperson erwartet:
    • eine ländliche kommunale Gemeinde, bestehend aus drei Ortsteilen mit ca. 1.700 Einwohnern und knapp 290 Gemeindemitgliedern, ein vielfältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und ein reichhaltiges Kulturangebot,
    • eine Gemeinde, eingebettet in einem durch Wälder und Seen sehr naturnah geprägten Landschaftsraum nordöstlich von Berlin,
    • eine gute Infrastruktur, bestehend aus einer Grundschule, zwei Kindergärten, der Nähe zur Autobahn A 11, einer regelmäßigen ÖPNV-Anbindung (ODEG-Bahn und Busverbindungen), ärztlicher Versorgung, weiterführenden mit dem Bus erreichbaren Schulen sowie Schulen freier Träger in Joachimsthal und Eberswalde,
    • ein aktives und gut organisiertes dörfliches Miteinander mit einer hohen Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement,
    • eine fruchtbare Zusammenarbeit mit der Kommune mit einer hohen Bereitschaft zur Unterstützung,
    • ein engagierter gemeinsamer Gemeindekirchenrat,
    • eine Gemeinde, in der kirchenmusikalisches Potenzial vorhanden ist,
    • eine neue Pfarrwohnung in einem schönen alten Pfarrhaus und
    • eine gute Zusammenarbeit mit den angrenzenden Gemeinden in der Region.
    Zu den gemeindepädagogischen Aufgaben in der Region und im Kirchenkreis gehören:
    • die konzeptionelle Entwicklung und aktive Umsetzung der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Gemeinden und in der Region,
    • Initiierung, Gestaltung und Unterstützung von Projekten und Angeboten für Jugendliche in der Region,
    • Gestaltung von Jugendgottesdiensten in der Region und im Kirchenkreis,
    • Förderung und Unterstützung der Arbeit mit Ehrenamtlichen,
    • Vernetzung mit den beiden Kreisjugendmitarbeitenden und dem Konvent in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
    • Vernetzung der Jugendlichen in den Jugendvertretungen,
    • Vertretung der Arbeit mit Jugendlichen in Gremien.
    Anforderungen:
    • Führerschein Klasse B,
    • Begeisterung für und Erfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen,
    • Gestaltungswille und eigene Begeisterungsfähigkeit, die ansteckt,
    • Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien.
    Im Dienstumfang ist die Verpflichtung zum Erteilen einer Wochenstunde Religionsunterricht enthalten.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Leitungskollegiums des Evangelischen Kirchenkreises Barnim Pfarrer Christoph Brust, Telefon: 03334/3878021, E-Mail: c.brust@kirche-barnim.de, und die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Sabine Schröer-Seidler, Telefon: 0333/9570467 oder 0151/67543578.
    Bewerbungen werden bis zum 19. April 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde Leegebruch, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Es besteht die Möglichkeit einer Aufstockung des Dienstumfangs um 50 % durch Erteilung von Religionsunterricht im Rahmen der zusätzlichen Verwaltung einer landeskirchlichen Schulpfarrstelle.
    Zurzeit ist auch die Pfarrstelle der Nachbargemeinde Velten zur Neubesetzung im Umfang von 100 % zu besetzen. In Leegebruch, einem Ort nördlich von Berlin, freuen sich etwa 700 Gemeindeglieder auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der Freude am Entwickeln neuer Ideen hat, und die oder der bereit ist, Bestehendes zu pflegen und wertzuschätzen.
    Eine kleine Kirche mit Gemeinderaum bietet Raum für Gottesdienst und für die verschiedenen aktiven Gemeindegruppen. Das gemeindliche Leben wird im Ort von aufgeschlossenen Geschwistern in vielfältiger Weise wahrgenommen und mit seinen freundlichen und engagierten Ehren- und Hauptamtlichen mitgestaltet.
    In der Gemeinde sind eine Kirchenmusikerin und eine Gemeindepädagogin als regionale Mitarbeiterinnen tätig. Engagierte Prädikantinnen und Lektorinnen übernehmen Gottesdienste. Ein regionaler Kirchenchor und Posaunenchor gestalten das Gemeindeleben musikalisch mit. Der Gemeindekirchenrat organisiert viele Dinge des Gemeindealltags.
    Eine konstruktive Zusammenarbeit im Team ist der Gemeinde sehr wichtig. Jugendarbeit, Konfirmandentage, Arbeit mit Kindern, Weltgebetstag und Feste werden so gemeinsam organisiert.
    In der Region (drei größere Gemeinden und ein Pfarrsprengel) besteht eine verbindliche Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein freier Sonntag im Monat und ein freier Tag in der Woche sind für die Gemeinde selbstverständlich.
    Der kleine Ort Leegebruch mit ca. 7.000 Einwohnern besitzt eine gute Infrastruktur mit Kindereinrichtungen und Ärzten. Er liegt nahe an der B 96 und am Berliner Autobahnring. Durch eine gute Bus- und Bahnverbindung über Oranienburg oder Hennigsdorf ist Berlin leicht und schnell erreichbar.
    Der Gemeindekirchenrat ist bei der Suche nach geeignetem Wohnraum behilflich.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047081, E-Mail: U.Simon@kkobereshavelland.de, Pfarrer Thomas Triebler, Telefon: 0160/96236432, E-Mail: triebler@kirche-kremmen.de, und die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Gesine Utecht, Telefon: 030/4965443.
    Weitere Informationen sind auf der Homepage www.kirchenkreis-oberes-havelland.de abrufbar.
    Bewerbungen werden bis zum 19. April 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  4. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Velten, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Der Pfarrsprengel besteht aus den beiden Kirchengemeinden der Kleinstadt Velten und ihrem Nachbarort Marwitz (Oberkrämer). Die Gemeinden liegen nordwestlich von Berlin und sind aktuell durch Zuzug von Familien geprägt. Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen sind vorhanden. Die zwei Predigtstellen bieten mit ihren gerade teilsanierten Kirchen, Gemeinderäumen und Kirchgärten viel Platz für das Gemeindeleben.
    Die beiden Gemeinden haben 1.600 Gemeindemitglieder. Der Kindergarten in Trägerschaft der Gemeinde hat eine über 100-jährige Geschichte und gestaltet das Gemeindeleben und die Arbeit mit Kindern aktiv mit. Die Gemeinden feiern gern Gottesdienst auch in alternativen Modellen, z. B. in Form von musikalischen Abend-Gottesdiensten und Taizé-Andachten. Das Gemeindeprofil wird durch die Arbeit mit und für Migranten und sozial Schwachen mitgeprägt.
    Ein motiviertes Team aus Bürokraft, Kirchenmusikerin, Gemeindepädagogin, Lektoren, Ehrenamtlichen und dem gemeinsamen Gemeindekirchenrat freut sich auf die neue Pfarrperson.
    Die Gemeinden wünschen sich
    • Freude an lebensnaher Verkündigung und an der Gestaltung lebendiger Gottesdienste,
    • eine verständnisvolle Seelsorgerin bzw. einen verständnisvollen Seelsorger,
    • eine offene, werbende Arbeit mit Familien, Konfirmanden und Jugendlichen,
    • die Begleitung der bisher bestehenden Gemeindegruppen,
    • viele neue Ideen in der Gemeindearbeit,
    • eine Fortsetzung und Ausweitung der regionalen Kooperation und Arbeitsteilung,
    • die Weiterführung der Arbeit mit und für Migranten und sozial Schwache.
    Die Gemeinden bieten
    • eine schöne und geräumige Pfarrwohnung mit Garten im 2010 sanierten Gemeindehaus in Velten,
    • Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
    • Kinder- und Jugendarbeit (Arbeit mit Konfirmanden, Kinderchor, Krabbelgruppen, Bibelentdecker),
    • einen evangelischen Kindergarten in Trägerschaft der Kirchengemeinde,
    • eine musikalische Mitgestaltung des Gemeindelebens, jeweils durch den regionalen Kirchen- und Posaunenchor,
    • Kindertagesstätten, Grund- und Oberschule (Sekundarstufe I) und ein Gymnasium in Velten,
    • eine Bahnverbindung über Hennigsdorf, durch die Berlin leicht und schnell erreichbar ist,
    • Anschluss an den Berliner Autobahnring.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047081, Pfarrer Thomas Hellriegel, Telefon: 03304/500573, und die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Ingeborg Klemm, Telefon: 0172/3937781.
    Weitere Informationen sind auf der Homepage www.kirchenkreis-oberes-havelland.de abrufbar.
    Es wird darauf hingewiesen, dass zeitgleich eine 50 % Stelle in der Nachbargemeinde Leegebruch ausgeschrieben ist.
    Bewerbungen werden bis zum 19. April 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

IV. Personalnachrichten

Nr. 36Nachrichten und Personalien

Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Theresa Brückner mit Wirkung vom 16. März 2021,
die ordinierte Gemeindepädagogin Andrea Gisela Kuhla mit Wirkung vom 16. März 2021,
Pfarrerin Larissa Schoenfeldt mit Wirkung vom 16. Februar 2021,
Pfarrer Alexander Stokowski mit Wirkung vom 1. März 2021.
Übertragen wurde:
Pfarrerin Theresa Brückner die (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, mit Wirkung vom 16. März 2021,
der ordinierten Gemeindepädagogin Andrea Gisela Kuhla die (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, mit Wirkung vom 16. März 2021,
Pfarrer Steffen Köhler, die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Versöhnungs-Kirchengemeinde Berlin-Biesdorf, Evangelischer Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree, mit Wirkung vom 1. März 2021,
Pfarrerin Andrea Paetel die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Konradshöhe-Tegelort, Kirchenkreis Reinickendorf, mit Wirkung vom 1. März 2021,
Pfarrerin Larissa Schoenfeldt die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Hermsdorf, Kirchenkreis Reinickendorf, mit Wirkung vom 16. Februar 2021,
Pfarrer Björn-Christoph Sellin-Reschke, die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Paulus-Kirchengemeinde Berlin-Lichterfelde, Kirchenkreis Steglitz, mit Wirkung vom 1. März 2021,
Pfarrer Alexander Stokowski die (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, mit Wirkung vom 1. März 2021.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrerin Cornelia Füllkrug-Weitzel, zuletzt beurlaubt für einen Dienst bei Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., mit Ablauf des Monats Februar 2021,
Pfarrer Michael Heise, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Schönermark, Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, mit Ablauf des Monats Februar 2021,
Pfarrerin Friederike von Kirchbach, zuletzt Inhaberin der (4.) landeskirchlichen Pfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, mit Ablauf des Monats Februar 2021,
Pfarrer Johannes Kölbel, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Meyenburg, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, mit Ablauf des Monats Februar 2021,
Pfarrerin Christine Pohl, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde Siemensstadt, Kirchenkreis Spandau, mit Ablauf des Monats Februar 2021,
Pfarrer Andreas Schiel, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde in der Gropiusstadt, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, mit Ablauf des Monats Februar 2021.

Nr. 37Todesfälle

„Er wird deinen Fuß nicht gleiten lassen und der dich behütet, schläft nicht“
(Psalm 121,3)
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Klaus Erwin Maurer, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Jona-Kirchengemeinde, Kirchenkreis Berlin-Charlottenburg, jetzt Evangelische Kirchengemeinde Halensee, Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, am 11. Februar 2021,
Pfarrer i. R. Axel Schönberg, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Friedens-Kirchengemeinde, Kirchenkreis Wedding, jetzt Evangelische Kirchengemeinde am Humboldthain, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, am 14. Februar 2021,
Pfarrer i. R. Frank Taube, Kirchengemeinde Grünheide, ehemals Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg, jetzt Pfarrsprengel Oderland-Spree-West, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, am 30. Januar 2021.

V. Mitteilungen

Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 4) erscheint am 21. April 2021 Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 1. April 2021.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin