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Pauschalvertrag über die Wiedergabe von Musikwerken bei Kirchenkonzerten und Veranstaltungen (Vereinbarung PV/1510161200)
Vom 8./23. Januar 2024
(nicht veröffentlicht)
#Der derzeit geltende Vertrag zwischen EKD und GEMA über die Wiedergabe von Musikwerken bei Kirchenkonzerten und Veranstaltungen befindet sich im Fachinformationssystem Kirchenrecht der EKD unter der Ordnungsnummer 9.2.
Etwaige Vorgängerversionen befinden sich im dortigen Archiv unter derselben Ordnungsnummer.