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Vertrag über die Aufführung von Musikwerken in Gottesdiensten und kirchlichen Feiern
(Vereinbarung PV/16b Nr. 5 P(1))

Vom 30. April/20. Mai 1986 (KABl. S. 357) mit nachfolgenden Zusatzvereinbarungen; zuletzt geändert durch
Zusatzvereinbarung Nr. 6 vom 30. Oktober/25. November 2020

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Der derzeit geltende Vertrag über die Aufführung von Musikwerken in Gottesdiensten und kirchlichen Feiern zwischen der EKD und der GEMA befindet sich im Fachinformationssystem Kirchenrecht der EKD unter der Ordnungsnummer 9.1.
Etwaige Vorgängerversionen befinden sich im dortigen Archiv unter derselben Ordnungsnummer.