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Kirchengesetz über die Einführung der Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Vom 26. Oktober 2018
(KABl. S. 198)
Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####§ 1
1 Die von der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland am 11. November 2017 beschlossene Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder wird in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zum 1. Advent des Jahres 2018 eingeführt. 2 Die Ordnung tritt an die Stelle der am 1. Advent 1978 eingeführten Perikopenordnung.
#§ 2
1 Die Kirchenleitung kann Leitlinien über die Einführung und Verwendung der Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder erlassen. 2 Dem Evangelisch-reformierten Moderamen bleibt dabei eine Regelung gemäß Artikel 91 Absatz 1 der Grundordnung vorbehalten.
#§ 3
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft.