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Kirchengesetz über die Einführung der Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Vom 26. Oktober 2018

(KABl. S. 198)

Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

Die von der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland am 11. November 2017 beschlossene Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder wird in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zum 1. Advent des Jahres 2018 eingeführt. Die Ordnung tritt an die Stelle der am 1. Advent 1978 eingeführten Perikopenordnung.
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§ 2

Die Kirchenleitung kann Leitlinien über die Einführung und Verwendung der Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder erlassen. Dem Evangelisch-reformierten Moderamen bleibt dabei eine Regelung gemäß Artikel 91 Absatz 1 der Grundordnung vorbehalten.
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§ 3

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft.