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Verordnung über die in das Gemeindegliederverzeichnis
aufzunehmenden Daten der Kirchenmitglieder
mit ihren Familienangehörigen

Vom 24. Juni 2016

(ABl. EKD S. 166)

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Die derzeit geltende Verordnung über die in das Gemeindegliederverzeichnis aufzunehmenden Daten befindet sich im Fachinformationssystem Kirchenrecht der EKD unter der Ordnungsnummer 1.12.1.
Etwaige Vorgängerversionen befinden sich im dortigen Archiv unter derselben Ordnungsnummer.