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Kirchengesetz über die Verteilung der von den Gliedkirchen zu wählenden Mitglieder der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

Vom 9. November 1995 (ABl. S. 582); zuletzt geändert durch Kirchengesetz
vom 13. November 2019

(ABl. S. 320)

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Das derzeit geltende Kirchengesetz über die Verteilung der von den Gliedkirchen zu wählenden Mitglieder der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland befindet sich im Fachinformationssystem Kirchenrecht der EKD unter der Ordnungsnummer 1.2.
Etwaige Vorgängerversionen befinden sich im dortigen Archiv unter derselben Ordnungsnummer.