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Vereinbarung über die Ordnung der Notfallseelsorge in Berlin
Vom 11. September 2002
(KABl.-EKiBB 2003 S. 17)
#Zwischen dem
Erzbistum Berlin, vertreten durch den Erzbischof,
und der
Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, vertreten durch den Vorsitzenden der Kirchenleitung,
wird Folgendes vereinbart:
Erzbistum Berlin, vertreten durch den Erzbischof,
und der
Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, vertreten durch den Vorsitzenden der Kirchenleitung,
wird Folgendes vereinbart:
- Die Beteiligten der Vereinbarung setzen die anliegende Ordnung der Notfallseelsorge jeweils für ihre Kirche in Kraft.
- Änderungen dieser Ordnung bedürfen des Einvernehmens der Beteiligten.
- 1 Diese Vereinbarung tritt in Kraft, wenn die Beteiligten die Ordnung der Notfallseelsorge in Berlin in Kraft gesetzt haben. 2 Die Vereinbarung kann durch Erklärung gegenüber dem anderen Beteiligten mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres beendet werden.