.Kirchengesetz über die Einführung der Konfirmationsagende in der Evangelischen Kirche
Kirchengesetz über die Einführung der Konfirmationsagende in der Evangelischen Kirche
in Berlin-Brandenburg
Vom 12. November 2002
Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####§ 1
1 Die von der Synode der Evangelischen Kirche der Union am 9. Juni 2002 beschlossene Konfirmationsagende „Konfirmation – Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden und für die Evangelische Kirche der Union“ wird in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg zum 1. Advent 2002 (1. Dezember 2002) eingeführt. 2 Sie tritt an die Stelle des Abschnitts „Die Konfirmation“ im Ersten Teil der von der Synode der Evangelischen Kirche der Union am 27. Juni 1963 beschlossenen Agende für die Evangelische Kirche der Union, II. Band.
#§ 2
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Dezember 2002 in Kraft.