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Kirchengesetz über die Einführung der Trauagende in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-
schlesische Oberlausitz

Vom 18. November 2006

(KABI. S. 159)

Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

Die von der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen am 13. Mai 2006 beschlossene „Trauung – Agende für die Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland“ wird in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zum 1. Advent 2006 (3. Dezember 2006) eingeführt. Sie tritt an die Stelle des Abschnitts „Die Trauung“ im Ersten Teil der von der Synode der Evangelischen Kirche der Union am 27. Juni 1963 beschlossenen Agende für die Evangelische Kirche der Union, II. Band.
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§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.