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Verordnung
über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer
(Pfarrdienstwohnungsverordnung – PfDWVO)1#

Vom 9. September 1998 (KABl.-EKiBB 1999 S. 122, ABl. S. 458); zuleetzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2005

(ABl. S. 575)

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Die derzeit geltende Pfarrdienstwohnungsverordnung der UEK befindet sich im Fachinformationssystem Kirchenrecht der UEK unter der Ordnungsnummer 412.
Etwaige Vorgängerversionen befinden sich im dortigen Archiv unter derselben Ordnungsnummer.

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1 ↑ Die Pfarrdienstwohnungsverordnung gilt sinngemäß für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Dienstverhältnis; siehe LZ 304 §§ 16 und 17.