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Kirchengesetz über die Berufsbildung im kirchlichen Verwaltungsdienst
Vom 13. November 1982 (KABl.-EKiBB S. 123); erstreckt auf das Gebiet der ehemaligen EKsOL durch Verordnung mit Gesetzeskraft vom 20. Juni 2008
Die Regionale Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg (Berlin West) hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####§ 1
(1) 1Rechtsvorschriften zur Ordnung der Berufsausbildung für den kirchlichen Verwaltungsdienst kann die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung erlassen. 2Sie kann insbesondere Bestimmungen erlassen über
- die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),
- die Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan),
- die Prüfungsanforderungen.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für die berufliche Fortbildung.
#§ 2
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Dezember 1982 in Kraft.