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Kirchengesetz über die Berufsbildung im kirchlichen Verwaltungsdienst

Vom 13. November 1982 (KABl.-EKiBB S. 123); erstreckt auf das Gebiet der ehemaligen EKsOL durch Verordnung mit Gesetzeskraft vom 20. Juni 2008

(KABl. S. 97)1#

Die Regionale Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg (Berlin West) hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Rechtsvorschriften zur Ordnung der Berufsausbildung für den kirchlichen Verwaltungsdienst kann die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung erlassen. Sie kann insbesondere Bestimmungen erlassen über
  1. die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),
  2. die Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan),
  3. die Prüfungsanforderungen.
( 2 ) Absatz 1 gilt sinngemäß für die berufliche Fortbildung.
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§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Dezember 1982 in Kraft.

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1 ↑ Von der Landessynode am 14. November 2008 genehmigt (KABl. 2009 S. 4).